Jobcenter Berlin MitteBerlin
Veröffentlichung einer Markterkundung für Büroflächen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Jobcenter Berlin Mitte Veröffentlichung einer Markterkundung für Büroflächen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB Das Jobcenter Berlin Mitte beabsichtigt, im Wege einer Markterkundung geeignete Büroflächen zu sondieren. Gesucht werden bereits bestehende, marktübliche Büroflächen mit Drittverwendungsfähigkeit zur Anmietung nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 G...
Hausverwaltung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Jobcenter Berlin Mitte
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Hausverwaltung
Ausschreibungsbeschreibung
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Jobcenter Berlin Mitte Veröffentlichung einer Markterkundung für Büroflächen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB Das Jobcenter Berlin Mitte beabsichtigt, im Wege einer Markterkundung geeignete Büroflächen zu sondieren. Gesucht werden bereits bestehende, marktübliche Büroflächen mit Drittverwendungsfähigkeit zur Anmietung nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB; keine Bauleistungen. Gesucht wird: • Bürofläche für operative Bereiche mit Publikumsverkehr zur Anmietung • im Berliner Bezirk Mitte • Gesamtmietfläche ca. 13.500 m2 • Geplanter Mietbeginn 01.07.2028 • Festmietzeit: mindestens 10 Jahre • Nur provisions- und umsatzsteuerfreie Angebote Ein detailliertes Anforderungsprofil wird ausschließlich auf individuelle Anfrage zur Verfügung gestellt. Interessenten werden gebeten, das Anforderungsprofil vor Übersendung eines Exposés per E-Mail mit Angabe der Vorgangsnummer ME001_2026 an [email protected] anzufordern. Nur Exposés von Interessenten, die vorab das Anforderungsprofil angefordert und erhalten haben und deren Angebote die darin definierten Anforderungen erfüllen, werden berücksichtigt. Interessensbekundungen (Anforderung des Anforderungsprofils) können bis zum 14.09.2026, 24:00 Uhr, erfolgen. Nur Interessenten, die bis zu diesem Zeitpunkt das Anforderungsprofil angefordert haben, können berücksichtigt werden. Die Übersendung von Exposés ist bis zum 28.09.2026, 24:00 Uhr, elektronisch oder postalisch möglich; später eingehende Exposés bleiben unberücksichtigt. Die Behörde behält sich vor, auf Grundlage der eingehenden, berücksichtigungsfähigen Exposés weitere Objektbesichtigungen und vertiefende Gespräche zu führen. Die Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung einer möglichen Anmietungsentscheidung und begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags oder die Durchführung eines Vergabeverfahrens.
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Freistaat Thüringen vertreten durch die Thüringer StaatskanzleiErfurtFrist: 11. Sept.Gegenstand der Konzession ist die Bereitstellung eines Programms zur Gesundheitsförderung in Form eines Firmenfitnessangebots, das den Beschäftigten einen Zugang zu einem Angebot an Sport-, Fitness- und Gesundheitsleistungen ermöglicht. Leistungsangebot: Das Leistungsangebot umfasst den Zugang zu stationären, digitalen sowie ergänzenden Inhouse-Angeboten, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fitnesslevels sowie Lebenssituationen der Beschäftigten gerecht wird. Mindestanforderung an das Leistungsangebot ist die Bereitstellung stationärer Angebote, digitaler Angebote und Inhouse-Angebote. Stationäre Angebote sind Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, an denen Beschäftigte mindestens eine stationäre Angebotskategorie in Thüringen nutzen können. Bei digitalen Angeboten handelt es sich um ortsunabhängig nutzbare Sport-, Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen in Form von Online-Kursen, Live-Kursen, On-Demand-Angeboten und/ oder digitalen Trainingsprogrammen, die in deutscher Sprache angeboten werden. Inhouse-Angebote sind Sport- sowie Fitness- und/oder Gesundheitsleistungen, die in Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen durchgeführt werden. Räumliche Abdeckung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen muss ein möglichst wohnort- oder arbeitsortnaher Zugang zu stationären Sport-, Fitness- und Gesundheitsangeboten im gesamten Freistaat Thüringen ermöglicht werden. Mindestanforderung an die räumliche Abdeckung ist, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Freistaats Thüringen mindestens ein stationärer Verbundpartner zur Verfügung steht. Bereitstellung von digitalen Lösungen (App und Online-Portal): Den teilnehmenden Beschäftigten sowie den zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen ist eine funktionale und nutzerfreundliche digitale Abwicklung der Nutzung und Verwaltung des Firmenfitnessangebots zu ermöglichen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung einer App für die teilnehmenden Beschäftigten sowie eines webbasierten Online-Portals zur administrativen Abwicklung für die zuständigen Stellen der teilnehmenden Behörden und Einrichtungen des Freistaats Thüringen. Reporting: Es ist eine datenschutzkonforme und aussagekräftige Grundlage zur Bewertung der Inanspruchnahme und Akzeptanz des Firmenfitnessangebots bereitzustellen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung anonymisierter Auswertungen zur Nutzung des Firmenfitnessangebots in elektronischer Form. Kostenneutralität und Preisgestaltung: Den Beschäftigten des Freistaats Thüringen ist ein transparenter und kostengünstiger Zugang zum Firmenfitnessangebot zu ermöglichen. Mindestanforderung ist, dass das Firmenfitnessangebot für den Freistaat Thüringen kostenneutral ausgestaltet ist. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden Beschäftigten auf Grundlage von Individualverträgen zwischen dem Konzessionsnehmer und den teilnehmenden Beschäftigten. Der Abschluss und die Verwaltung der Individualverträge müssen vollständig digital erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaats Thüringen. Kommunikations- und Marketingmaßnahmen: Die Beschäftigten des Freistaats Thüringen sind über das Firmenfitnessangebot zu informieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung durch geeignete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Mindestanforderung ist die Bereitstellung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Einführung und Bewerbung des Firmenfitnessangebots. Der Konzessionsnehmer hat Kommunikations- und Marketingmaßnahmen bereitzustellen, die geeignet sind, das Angebot zielgruppengerecht zu kommunizieren sowie dessen Einführung und nachhaltige Nutzung zu unterstützen. Dies sind Maßnahmen zur strukturierten Einführung des Firmenfitnessangebots (Roll-out) sowie zur fortlaufenden Information, Kommunikation und Aktivierung der Beschäftigten einschließlich der Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln.§14 Abs.4 Nr.2 VgV
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HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 25. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Ganzil" nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III "Ganzil" ist die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III), - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). Maßnahmenort: Schmallenberg Maßnahmendauer: vom 01.12.2026 bis zum 29.02.2028 (Optional spätestens bis zum 28.02.2029) Konkretere Angaben zu Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 27. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III "Berufspraktische Integration" ist die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III), - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). Maßnahmenort: Arnsberg Maßnahmendauer: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (Optional spätestens bis zum 31.12.2028) Konkretere Angaben zu Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Ganzil" als Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 25. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Ganzil" als Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
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