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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinTED

Vergabe von Dienstleistungen zur Gehölzpflege am Rheinufer auf Flächen des Bundesforstbetriebes Rhein-Weser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 558-25

Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben. - Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg, Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeite...

Typ: Ausschreibung
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Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)
Veröffentlicht:
01. September 2026
Frist:
Nicht angegeben

Ausschreibungsbeschreibung

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Im Zuge dieser Ausschreibung werden Gehölzpflege-, Fäll- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer ausgeschrieben. - Die Leistung wird in drei Gebietslose aufgeteilt: Los 1: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Duisburg, Los 2: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Wesel, Los 3: Gehölzpflege-, Fäll-, Neophyten- und Totholzbeseitigungsarbeiten am Rheinufer Abz. Emmerich. - Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Arbeiten zur Beseitigung möglicher Schifffahrtshindernisse bzw. Gefahrenquellen auszuführen. Die durchzuführende Arbeiten sind entsprechend der Lage der Flächen entlang des Rheinufers in drei Losen aufgeteilt. Die Arbeiten sind überwiegend zwischen dem 01.10. bis 28.02 eines Jahres durchzuführen. Abweichungen hiervon sind möglich. Die Auftragnehmerin (AN) hat dafür Sorge zu tragen das die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt, während der Maßnahme, nicht beeinträchtigt wird. Bei allen Arbeiten müssen die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder eingehalten werden. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) müssen beachtet werden. Mit Erschwernissen ist bei allen durchzuführenden Arbeiten zu rechnen, so können z.B. kleinere Schüttsteinhaufen (Feuerstellen) angetroffen werden. Auch mit Tau- und Drahtresten sowie Müll und sonstigem Unrat ist auf den Arbeitsflächen zu rechnen. Maschinen- und Geräteräteschäden bzw. Stillstand, auch witterungsbedingt, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die genannten Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet. Bitte, beachten Sie: eine eingehende Ortsbesichtigung vor jeder Maßnahme wird dringend empfohlen. Ansprüche der AN, die auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Vor Beginn der Maßnahme führt die AG eine Übergabe der Maßnahmenfläche mit einem Vertreter der AN durch, wobei der Urzustand der Fläche dokumentiert wird (Einweisungsprotokoll). Alle durch die Arbeiten auftretenden Schäden sind v

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