V406_2026 Wartung elektrische Anlagen (DGUV V3- Prüfung)
Dienstleistung DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 aller ortsfesten elektrischen Anlagen (Niederspannungs-Verteilungen) am HZB in Berlin Wannsee, Lise-Meitner-Campus des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin. - Es haben nur Personen Zutritt, mit einem gültigen Personalausweis od...
Elektrowartung
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Inhalt auf einen Blick
Dienstleistung DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 aller ortsfesten elektrischen Anlagen (Niederspannungs-Verteilungen) am HZB in Berlin Wannsee, Lise-Meitner-Campus des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin. - Es haben nur Personen Zutritt, mit einem gültigen Personalausweis...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Elektrowartung
Ausschreibungsbeschreibung
Dienstleistung DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 aller ortsfesten elektrischen Anlagen (Niederspannungs-Verteilungen) am HZB in Berlin Wannsee, Lise-Meitner-Campus des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin. - Es haben nur Personen Zutritt, mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein Führerschein reicht nicht aus. - Arbeitstägliches An-/Abmelden an den Pforten / zuständigen HZB-Verantwortlichen. - Am Standort Wannsee werden die Personalien durch das Institutswachpersonal aufgenommen und ein Tages-Gastausweis ausgestellt. - Auf Antrag können bei vorgesehenen Einsatzdauern der Arbeitskräfte von über 2 Wochen Dauergastausweise ausgestellt werden. - Aus Gründen der Wahrnehmung des Institutes von außen durch Dritte, wird ein ganz besonders hoher Wert auf die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbestimmungen gelegt, also auch auf die Einhaltung der Bestimmungen, für die gesetzlich nur der Auftragnehmer selbst verantwortlich ist, so werden zB auch Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zur Vorlage verlangt, diese müssen bei jedem Einsatz auf dem Institutsgelände vorgezeigt werden können. Auch werden nur Betriebsmittel geduldet, die ordnungsgemäß geprüft wurden, so zB müssen die gültigen Prüfsiegel auf Handmaschinen, Feuerlöscher oder Leitern vorhanden sein! - Bei Arbeiten mit Gefahr der Brandentstehung (zB Trennschleifer) oder Staubentstehung, muss vor Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende die Betriebsfeuerwehr (BtF) telefonisch informiert werden: Bei BV in Wannsee: 030 8062 35600; Bei BV in Adlershof: 030 8062 17900 - Bei Arbeiten mit Gefahr der Brandentstehung muss je Arbeitsstelle ein gültig geprüfter Feuerlöscher mitgeführt werden. - Den verwendeten handgeführten elektrischen Verbrauchssmitteln müssen eigene Fehlstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von I Delta-n <= 30 mA vorgeschaltet werden. - Das HZB gibt eine Institutsspezifische Erläuterung der Arbeitssicherheitsbelange heraus. Es muss jährlich der Nachweis über die erfolgte Durchführung einer diesbezüglichen Einweisung erbracht werden. - Im Zusammenhang mit Arbeiten in Kontroll- und Sicherungsbereichen muss an weiteren jährlichen Unterweisungen für beide Standorte teilgenommen werden, diese werden online vorgenommen. - Fehlzeiten bei Reaktor- oder Brandalarmen und durch Verzögerungen wegen des Zutritts von Sicherungs- und Kontrollbereichen werden über Stundenlohnnachweise vergütet. - Der Austausch von Dokumenten für die Abwicklung der Leistungen (Angebote, Rechnungen, Dokumentationen, ...) läuft ganz überwiegend papierlos über elektronische Datenverarbeitungssysteme. - Rechnungen müssen mit Anlagen in einer pdf-Datei zusammengefasst per Email übersendet werden. - Längenmaße im Aufmaß müssen im Aufmaßplan direkt wiederzufinden sein, zB Maßkette im Aufmaßplan: "1,5 +1,5", dann muss im Aufmaß stehen "(1,5+1,5) x 2" und nicht "3,0 x 2". - Bei Verträgen mit Leistungen in Kontrollbereichen nach Strahlenschutzgesetz: Es muss mit einer Frist von 5 Werktagen nach der Beauftragung der Nachweis erbracht werden, dass mindestens Anträge auf Erlangung der Genehmigung für das Arbeiten in Kontrollbereichen in fremden Anlagen gemäß § 25 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) bei den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden eingereicht wurden, bzw ein entsprechend fachkundiger Strahlenschutzbeauftragter benannt wird (der Aufwand wird über eine gesonderte Position vergütet). Für die Tätigkeit im HZB genügt die Einstufung als beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie B. - Bei Verträgen mit Leistungen in Sicherungsbereichen nach Atomgesetz: Die Personen, die in Sicherungsbereichen eingesetzt werden sollen, müssen erfolgreich überprüft worden sein, gemäß § 1 Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV). Der entsprechende Antrag kann über den Objektschutz des HZB an die zuständige Behörde eingereicht werden. - Mögliche Arbeitstage im HZB sind Werktage von Montag
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