Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeBerlinTED
Unternehmerinnen und Gründerinnen Formate 2027 2028
Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres sowie die Veranstaltungsreihe Unternehmerinnen-Akademie 2027/2028 mit insgesamt sechs Terminen (siehe Leistungsbeschreibung).
Öffentlichkeitsarbeit, Grafikdesign, Veranstaltungsmanagement, Marktforschung, Veranstaltungstechnik
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres sowie die Veranstaltungsreihe Unternehmerinnen-Akademie 2027/2028 mit insgesamt sechs Terminen (siehe Leistungsbeschreibung).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Veröffentlicht:
- 01. Juli 2026
- Frist:
- 04. August 2026
- Thema:
- Öffentlichkeitsarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres sowie die Veranstaltungsreihe Unternehmerinnen-Akademie 2027/2028 mit insgesamt sechs Terminen (siehe Leistungsbeschreibung).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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7- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeBerlinFrist: 04. Aug.
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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 19. Aug.
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Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation des Monitoringdurchgangs. Hierzu gehören insbesondere die Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen innerhalb der vorgegebenen Flächenpools des Landesmonitorings, erforderliche Abstimmungen mit Flächennutzern und Bewirtschaftern, die Durchführung der Geländeerhebungen nach den verbindlichen methodischen Vorgaben sowie die Erfassung und Bewertung populations- und habitatbezogener Parameter. Die Geländearbeiten sind in den Untersuchungsjahren 2027 und 2028 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist innerhalb des Vertragszeitraums einmal vollständig zu bearbeiten. Die Bearbeitung soll grundsätzlich jeweils etwa zur Hälfte in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen; Abweichungen von bis zu 10 % zwischen den Jahresscheiben sind zulässig. Der Auftrag erstreckt sich auf insgesamt elf Monitoringgebiete in Sachsen-Anhalt. Je Monitoringgebiet sind die festgelegten Flächen des Bundesmonitorings sowie die Flächenpools des Landesmonitorings zu bearbeiten. Pro Monitoringgebiet ist dabei regelmäßig eine Ackerfläche von insgesamt rund 350 ha zu untersuchen; hiervon entfallen aufgrund der vorgegebenen Kartiermethodik etwa 70 ha auf die tatsächliche Kartierfläche. Die Bearbeitung umfasst die im Monitoringkonzept festgelegten Probeflächen des Bundesmonitorings sowie die Auswahl geeigneter Ackerschläge innerhalb der Flächenpools des Landesmonitorings. Die Kartierungen sind entsprechend der Vegetations- und Ernteentwicklung innerhalb der fachlich vorgegebenen Erfassungszeiträume durchzuführen. Hierfür sind eine eigenständige Einsatz- und Terminplanung sowie erforderliche Abstimmungen mit den jeweiligen Flächennutzern vorzunehmen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Eingabe und Aufbereitung sämtlicher erhobener Daten sowie die Erstellung eines Zwischenberichts für das Untersuchungsjahr 2027 und eines Endberichts für den vollständigen Monitoringdurchgang 2027/2028. Zu liefern sind insbesondere Berichte, Datentabellen, digitale Fotos, Übersichts- und Themenkarten, ESRI-Shapefiles sowie die Datenbankdateien entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Während der Vertragslaufzeit finden regelmäßige fachliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber statt; hierzu sind in der Regel monatliche Projektbesprechungen am Sitz des Auftraggebers vorgesehen. Der Auftraggeber stellt die in der Leistungsbeschreibung benannten Grundlagendaten, GIS-Daten, Auszüge aus der Artdatenbank sowie die Ergebnisse früherer Monitoringdurchgänge zur Verfügung. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit den bisherigen Monitoringdurchgängen gewährleistet wird. - Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bürofahrzeugen als Träger des MKS 1G
Der Auftragnehmer wird das BALM zur Erfüllung des vorbeschriebenen Kontrollauftrages mit ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen auf Grundlage von gesonderten Einzelaufträgen beliefern, die für den vorbeschriebenen Einsatzzweck geeignet sind und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen. Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von rund 6 Jahren in den Dienst zu stellen. Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung zweier Musterfahrzeuge beauftragt, die der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen. Im Rahmen der Herstellung der Musterfahrzeuge ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass auch bis zu zehn eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Details bezüglich der Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Position und Funktion, sowie sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte. Die Abstimmungen beginnen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung. Ein begehbarer Musterausbau ist binnen 16 (sechzehn) Wochen nach Zuschlagserteilung physisch vorzuführen. Die Musterfahrzeuge sind binnen 20 (zwanzig) Wochen nach Zuschlagserteilung bereitzustellen. Zur Abnahme der Fahrzeuge müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, Detailspezifikationen aus den Ausbaubesprechungen zufriedenstellend umgesetzt und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten, die ggf. erst später vom Auftragnehmer oder einem seiner Dienstleister eingebracht werden. Z Die Musterfahrzeuge gehen nach der Erprobung in das Eigentum des Bundes über und stehen daher nicht für den Schlittenversuch oder ggf. erforderliche andere Crashtests zur Verfügung. Die Musterfahrzeuge sind die ersten Fahrzeuge der Serie und es werden gemäß der vertraglichen Regelungen weitere bestellt. Die Musterfahrzeuge können dabei zum Angebotspreis abgerechnet werden. Insgesamt plant das BALM während der Vertragslaufzeit von bis zu sechs (6) Jahren den Abruf von bis zu 750 BALM-Fahrzeugen zzgl. 10 Toll Collect-Fahrzeugen. Das BALM wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags während der Vertragslaufzeit insgesamt mindestens 332 BALM-Fahrzeuge beauftragen. Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant der Auftraggeber im Zeitraum 2027/2028 bis zu 600 der 750 Fahrzeuge abzunehmen. H Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe pro Jahr auf jeweils einen Termin zu konzentrieren und daher mehrere unterjährige Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.