Bezirksamt Neukölln von BerlinTED
Unterhaltsreinigung in 46 Liegenschaften des Bezirksamtes Neukölln von Berlin
Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung in 46 Liegenschaften des Bezirksamtes Neukölln. Der Auftrag umfasst Kultureinrichtungen, Musikschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürodienstgebäude (teilweise mit Galerie), Friedhöfe sowie Personalunterkünfte. Die Vergabe erfolgt in 6 Losen.
Gebäudereinigung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung in 46 Liegenschaften des Bezirksamtes Neukölln. Der Auftrag umfasst Kultureinrichtungen, Musikschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürodienstgebäude (teilweise mit Galerie), Friedhöfe sowie Personalunterkünfte. Die Vergabe erfolgt in 6 Losen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Veröffentlicht:
- 23. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Unterhaltsreinigung in 46 Liegenschaften des Bezirksamtes Neukölln. Der Auftrag umfasst Kultureinrichtungen, Musikschulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bürodienstgebäude (teilweise mit Galerie), Friedhöfe sowie Personalunterkünfte. Die Vergabe erfolgt in 6 Losen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Ausschreibung für Unterhalts-, Vertretungs- sowie Glas- und Rahmenreinigung in Liegenschaften der Stadt Wesseling für den Zeitraum 2026/2028. Die Vergabe erfolgt in drei Losen (Los 1, 3 und 6). Angebote können für einzelne oder alle Lose eingereicht werden, wobei innerhalb eines Loses alle Objekte und Einzelleistungen anzubieten sind. Der Auftraggeber behält sich Anpassungen der Flächen und Intervalle vor. - Stadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrankfurt am Main
Los 6 - Planungsabteilung
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Leistungen werden Primär vom der Abteilung 6 7.1 Planung und Bau des Grünflächenamtes sowie zu kleineren Anteilen von den Sachgebieten: 67.51 Friedhofsbetrieb - und Unterhaltung I 67.52 Friedhofsbetrieb - u nd Unterhaltung II abgerufen und beauftragt. Desweiteren sind folgende städtische Ämter zur Auftragserteilung berechtigt: 52 Sportamt 78 Palmengarten Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : Parks und Grünanlagen Spiel und Freizeitanlagen Sportanlagen Friedhöfen Schulen Kindertagestättten Straßen und Stadplätze Das Einsatzgebiet umfasst das ganze Stadtgebiet Frankfurt am Main sowie einige wenige Flächen außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt am Main im Umkreis von 50km. - Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am Main
Rahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Ga - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag - Bundeswehrkrankenhaus Berlin (BwKrHs Berlin) Tragwerksplanung gem. § 51 ff HOAI, LPH 2 bis 6 sowie besondere Leistungen
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Das Bundeswehrkrankenhaus Berlin wird seit 1990 sukzessive saniert und ausgebaut. Neben Sanierungen, Umbauten ist auch die laufende Bauunterhaltung erforderlich. Die Funktionstüchtigkeit des Sanitätsdienstes und des Bundeswehrkrankenhaus muss jederzeit für den militärischen Bedarfsfall sichergestellt sein. Hierzu ist eine kontinuierliche Auslastung, als „training on the job“ wichtig. Das Krankenhaus ist daher in die zivile medizinische Versorgung Berlins als Akut- und Notfallkrankenhaus eingebunden. Rund die Hälfte der ca. 350 Betten sind Bestandteil des aktuellen Berliner Krankenhausplanes 2010. Aufgrund des aufgelaufenen Instandsetzungs- und Investitionsstaus in der Sanierung und Umbau von diversen Gebäuden sowie der sehr umfangreichen Bauunterhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren beabsichtigt das BBR eine Rahmenvereinbarung über Leistungen der Tragwerksplanung vorrangig für die Objektplanung Gebäude abzuschließen. Zur Sicherstellung der notwendigen Kapazitäten für die Erbringung der hier in Rede stehenden Leistungen sollen zeitgleich mehrere Rahmenvereinbarungen mit Büros für die Tragwerksplanung abgeschlossen werden. Demnach ist vorgesehen, die Liegenschaft in drei räumlich abgegrenzte Lose aufzuteilen (siehe beiliegenden Übersichtsplan) und jeweils ein Planungsbüro für ein Los zu beauftragen. Die Ausschreibung der Tragwerksplanungsleistungen umfassen die Betreuung der Maßnahmen des Bauunterhalts auf Basis der Baubedarfsnachweisung sowie Einfache Maßnahmen und Bauprojekte für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (die Aufteilung der vorläufigen Volumen (anrechenbare Kosten) auf die einzelnen Lose sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen). - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Bundesministerium für Verteidigung vertreten durch das Bundesamt für Raumwesen und Raumordnung - Gebäudenutzung: Krankenhaus - Art der Baumaßnahme: Bauunterhaltsmaßnahmen / Einfache Baumaßnahmen sowie Bauprojekte für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen - BGF/BRI: Ca. 76.000 m2 (Gesamtliegenschaft) - Projektkosten (netto) für KG 300 und KG 400 gem. DIN 276: (ebenfalls die KG der auszuschreibenden Leistungsbereiche) - Los 1: ca. 4.100.000 € - Los 2: ca. 4.315.000 € - Los 3: ca. 4.135.000 €. - Projektdauer: 4 Jahre (24 Monate plus Option auf Verlängerung um weitere 24 Monate) 2. Gegenstand des Auftrages: - Leistungsbereich: Tragwerksplanung gem. § 51 ff HOAI - Leistungsbild: LPH 2 bis 6 sowie besondere Leistungen - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Voraussichtlich IV. Quartal 2024 bis Ende III./Anfang IV. Quartal 2028 Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass das eingesetzte Personal die Anforderungen gem. Sicherheitsanforderungen an die Baumaßnahme gem. § 24.6 des Vertrages erfüllt. Die eingesetzten Mitarbeiter dürfen dafür keine Staatszugehörigkeit zu einem der Länder der sogenannten Staatenliste des BMI besitzen. (Staatenliste ist mit veröffentlicht) Im Ergebnis der geführten Präsentationsgespräche und der Auswertung des Honorarangebotes erhält der Bestplatzierte die Auswahlmöglichkeit zwischen den Losen 1 bis 3, der Nächstplatzierte die Auswahlmöglichkeit zwischen den beiden verbleibenden Losen und der Drittplatzierteste den Auftrag für das verbleibende letzte Los. Sollte der Drittplatzierte den Auftrag für das verbleibende Los nicht annehmen, rückt der Viertplatzierte nach. Der den Bekanntmachungsunterlagen beiliegende Vertragsentwurf gilt für alle Lose gleichermaßen. Mit Hinweis auf die Auswertungsmatrix Stufe 2, hier Zuschlagskriterium IV liegt den Bekanntmachungsunterlagen eine Aufstellung der Referenzmaßnahmen für ein Los bei, welche für die Ermittlung der Honorarangebotssummen herangezogen wird. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Euro: 1.445.850,00 € brutto insgesamt für alle 3 Lose - Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am Main
Rahmenvereinbarung GalaBau, 2026-2028
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/ zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Siehe hierzu 1.3.2 Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Die Leistungen werden ausschließlich vom Sachgebiet 67.21.4 Grünflächenunterhaltung Spielplatzservice Drittämter des Grünflächenamtes abgerufen und beauftragt. Die Leistungen sind auf folgenden Flächen zu erbringen : - öffentlliche Schulen und öffenttliche Kindertagesstätten Das Einsatzgebiet umfasst folgende Stadteile im Stadtgebiet Frankfurt am Main : Innenstadt, Altstadt, Westend, Bockenheim, Gallus, Nordend, Europaviertel, Messe, Sachsenhausen (teilweise), Niederrad, Dornbusch (südl. Marbachweg), Höchst, Sossenheim, Unterliederbach, Sindlingen, Zeilsheim, Nied, Schwanheim, Goldstein, Rödelheim, Hausen, Rebstock, Griesheim. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Pool-Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung N-Technik, Anlagengruppe 5 für Erneuerungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Deutschen Bundestages (DBT) in Berlin, VgV-05-346-25
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5) für Bauprojekte gem. Abschnitt E der RBBau sowie im besonderen Bedarfsfall im Rahmen der Bauherrenunterstützung bei der Bedarfsplanung (nach Abschnitt C der Neuen RBBau) für die nachfolgenden Verfassungsorgane und Obersten Bundesbehörde in Berlin sucht das BBR geeignete Büros: - Deutscher Bundestag (u.a. mit den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Jakob-Kaiser-Haus) Die Bauaufgaben umfassen Sanierungen, Modernisierungen und energetische Sanierungen von Gebäuden und Gebäudeteilbereichen mit überwiegend repräsentativem Charakter. Die Gebäude dienen Verwaltungs- und Sondernutzungen. Sie verfügen über ein hohes technisches Ausstattungsniveau und unterliegen im Bau und im Betrieb besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen werden überwiegend im laufenden Betrieb umgesetzt. Das Honorarvolumen pro Einzelmaßnahmen liegt voraussichtlich zwischen 120.000 EUR und 3 Mio. EUR (brutto). Das Gesamtkostenvolumen (KG 200-600) aller Baummaßnahmen beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 400 Mio. EUR (netto). Die notwendigen Fachplanungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fachplanungsbüros vergeben werden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 2 Stufen durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb — Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 6 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Fachplanungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten, auftragsbezogenen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 3 (Anlage B zur Rahmenvereinbarung) zu entnehmen. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren. Die voraussichtlichen Einzelaufträge umfassen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5). Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 – objektkonkret) festgelegt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder einzelne Leistungsbereiche zu beschränken. Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ca. 07/2025. Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen. - Auftraggeber/in: Bund / BImA - Nutzer/in: Deutscher Bundestag - Gebäudenutzung: Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssäle, Büro- und Sondernutzungen des Deutschen Bundestags - Art der Baumaßnahme: Sanierung, Modernisierung, energetische Sanierung - Projektkosten (netto) für KG 410-470 gem. DIN 276: Bis zu 50 Mio. je nach Einzelauftrag. - Projektdauer: Voraussichtlich 10 Jahre 2.1 Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 5 (Nachrichtentechnik) - Leistungsbild: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53ff HOAI der Anlagengruppe 5, LPH 1 bis 9 gemäß Einzelauftrag. Dem jeweiligen Einzelauftrag liegt eine Leistungsbeschreibung bei. Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): 6.720.000 € Höchstwert (brutto): 8 Mio. € - Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbHStuttgartFrist: 20. Juli
Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bezirksamt Neukölln von Berlin.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.