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TNW ELT Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Die Stadtwerke Landshut planen die sukzessive Sanierung des Hallenbads in Landshut. Das Hallenbad wurde in den 1970er Jahren errichtet und weist erheblichen Sanierungsbedarf in den Bereichen Dachkonstruktion, Gebäudehülle, Badeplatte, Sanitär- und Umkleidebereichen sowie der gebäudetechnischen Infrastruktur auf. Die Beckenanlage wurde 200...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Landshut
- Veröffentlicht:
- 06. Juli 2026
- Frist:
- 06. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadtwerke Landshut planen die sukzessive Sanierung des Hallenbads in Landshut. Das Hallenbad wurde in den 1970er Jahren errichtet und weist erheblichen Sanierungsbedarf in den Bereichen Dachkonstruktion, Gebäudehülle, Badeplatte, Sanitär- und Umkleidebereichen sowie der gebäudetechnischen Infrastruktur auf. Die Beckenanlage wurde 2005 saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Die Sanierung soll als Gesamtmaßnahme durchgeführt werden, mit Schwerpunkt auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung geprüft.
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Auftraggeber
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Lose
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4 u. 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristTNW PS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Landshut.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.