Gemeinde PfatterPfatterTED
TNW Arch Gemeinde Pfatter Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses in Pfatter, Ortsteil Geisling
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom ...
Architektur, TGA-Planung, Bauphysik, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (v...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Pfatter
- Veröffentlicht:
- 12. Juli 2026
- Frist:
- 11. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Die Gemeinde Pfatter plant den Neubau eines 3-gruppigen Kinderhauses für bis zu 62 Kinder im Ortsteils Geisling, der Gemeinde Pfatter. Standort ist Parzelle 16 im Baugebiet "Osterfeld". Das Raumprogramm, das sich am Summenraumprogramm für Tageseinrichtungen für Kinder des Freistaates Bayern orientiert, umfasst bei Kindergartengruppe (vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) sowie eine Kinderkrippengruppe (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr). Das Raumprogramm wurde bereits gemeinsam mit der Regierung der Oberpfalz und dem Kreisjugendamt abgestimmt. Eine Kindergartengruppe soll als "altersgemischte Gruppe" für Kinder von 2 bis ca. 4 Jahren organisiert sein. Die Planung hierfür - Objektplanung Gebäude und Innenräume - ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits so weit gediehen, dass zum größten Teil die wichtigsten Leistungen der Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes des §§ 33 i.V.m. Anl. 10 zu § 34 HOAI vorliegen. Es existiert der Entwurf einer Entwurfsplanung, sowie darauf aufbauend eine Kostenberechnung. Dieser Planentwurf wurde vom Gemeinderat als gut bewertet. Er sieht das Kinderhaus als eingeschossigen, U- förmigen Baukörper in Holz-Ständerbauweise mit Satteldach vor. Hierdurch wird ein geschützter Innenhof geschaffen, der die Freiflächen gegenüber den Immissionen der südlich verlaufenden Bundesstraße B8 abschirmt. Das Gebäude fügt sich nach diesen Planungsleistungen in die regionale Bautradition ein, insbesondere in die landwirtschaftlich geprägte Umgebung. Das Gebäude soll sämtliche Anforderungen an einem modernen, funktionalen und kindgerechten Betrieb erfüllen. Die Grundrissorganisation sieht eine klare Trennung von Gruppen- und Aufenthalts Bereich, Sanitär- und Garderobenbereichen sowie Verwaltung und Technikflächen vor. Die Gemeinde Pfatter liegt besonders Wert auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und energieeffiziente Bauweise. Angedacht sind: - Holz-Ständerbauweise mit vorgehängte hinterlüftete Holzfassade - Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Wärmeversorgung - Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen - Kontrollierte mechanische Lüftungsanlagen - Einhaltung der Anforderungen der vereinfachten KSN-Förderung bzw. des Effizienzstandards EG 40 - Barrierefrei Ausführung gemäß Art. 48 BayBO - Langlebige und robuste Materialien mit geringen Betriebs- und Unterhaltskosten Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Unterstützung und Mitwirkung durch den Architekten wird erwartet und beauftragt. Mit der weiteren Planung soll ab Oktober 2026 begonnen werden. Baubeginn soll im Frühjahr 2027 sein. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dann im darauffolgenden Frühjahr 2028. Der geplante Nutzungsbeginn ist Mitte 2028 bzw. spätestens zu Beginn des Bildung- und Betreuungsjahres 2028/2029 im Juni/Juli. Die Kostenberechnung DIN 2 76 Stand 23. 4. 2026, basierend auf den derzeitigen Planungsentwürfen, beläuft sich (KG 200-700) auf netto 4.524.875 EUR. Hierbei sind 785.310 EUR Baunebenkosten. Die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 ergeben rund 3.055.000 EUR. Die Fachplanung der technischen Ausrüstung wird gesondert vergeben. Die Kostengruppe 200 (rund 30.000 EUR netto) soll grundsätzlich Bestandteil des Leistungsbildes sein. Die Leistungen der Kostengruppe 600 sind vom Architekten nicht zu erbringen. Ziel der Gemeinde ist die Einhaltung dieses Kostenrahmens während der weiteren Planung und Ausführung, gegebenenfalls sogar eine Unterschreitung durch eine entsprechend optimierte Planung. Da die Leistungsphase 3 weitestgehend erbracht wurde und entsprechende Ergebnisse vorliegen, werden in dieser Leistungsphase nur noch ergänzend beauftragt, sozusagen als isolierte Leistung, die Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der bereits vorliegenden Planungsergebnisse im Hinblick auf Funktionen und Kosten, gegebenenfalls eine entsprechende Abänderung dieser Planungsleistungen mit entsprechend angepasster Kostenberechnung. Nach Freigabe durch den Auftraggeber dann beginnend ab der Leistungsphase 4, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI. 2021 i.V.m. Anl. 10. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis), die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Des Weiteren eine Bestandsdokumentation und das Erstellen von Wartung - und Pflegeanweisungen. Die Beauftragung wird gemäß HAV-KOM stufenweise erfolgen: Stufe 1: Die isolierten/ergänzenden Leistungen zur Leistungsphase 3 (Überprüfung und Optimierung) und 4 Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 zuzüglich der jeweils in den Stufen anfallenden Besonderen Leistungen. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Technische Ausrüstung (ELT)
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 4, 5 und 6 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Technische Ausrüstung (ELT)
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. . Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 4, 5 und 6 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Tragwerksplanung
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden für die jeweiligen Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Unterstützung beim Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024). Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Tragwerksplanung
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Tragwerksplanung für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 6 stufenweise beauftragt. Es werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden für die jeweiligen Bauabschnitte beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung umfasst auch folgende Besondere Leistungen: Unterstützung beim Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024). Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Technische Ausrüstung (HLS)
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 8 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Gemeinde EisenbergEisenberg
Gemeinde Eisenberg - Wohnen in Zell - Technische Ausrüstung (HLS)
Die Gemeinde Eisenberg plant die Errichtung von zwei neuen Wohngebäuden, den Umbau des bestehenden Pfarrhofes zum Wohngebäude und die zugehörigen Freianlagen mit den erforderlichen Stellplätzen. Die Maßnahme wird gemäß dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) in Anlehnung an die aktuellen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) gefördert. Zu diesem Zweck wurde ein Planungswettbewerb durchgeführt. Die Preisträger in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen sind bereits mit der Planung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren. Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 für den Umbau des Pfarrhofs und die beiden Neubauten beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 8 stufenweise beauftragt. Der Umbau des Pfarrhauses und der Neubau der Wohnhäuser soll in Bauabschnitten erfolgen. Bis Leistungsphase 3 werden die Leistungen für alle Bauabschnitte beauftragt. Die darauf folgenden Leistungsphasen werden nach Bauabschnitten gegliedert beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen oder Anlagengruppen besteht nicht. Die Umgriffe der Bauabschnitte und deren geplante zeitliche Abfolge werden vor Abschluss der Leistungsphase 3 schriftlich und zeichnerisch festgelegt. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 6,4 Mio. € geschätzt. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im September 2026 erfolgen, der Abschluss der Maßnahme ist für Ende 2029 geplant. - Landkreis RegensburgRegensburgFrist: 06. Aug.
TNW Arch Landkreis Regensburg Neubau Schulgebäude Realschule Regenstauf
Der Landkreis Regensburg plant den Neubau des Schulgebäudes der Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Gebäudes zu beheben. Der Neubau soll an den bestehenden Mensabau sowie an die Sportstätten angebunden werden. Geplant ist ein nachhaltiges, barrierefreies Schulgebäude mit besonderem Augenmerk auf Aufenthaltsqualität, dem Einsatz von Holz als Baustoff und einer CO2-neutralen Energieversorgung. Im Zuge der ursprünglich angedachten Generalsanierung mit teilweisem Neubau der Realschule samt Dreifachsporthalle wurde entschieden, dass ein vollständiger Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Variante darstellt. Das Raumprogramm der Vorplanung ging von weniger Schülern aus, sodass aktuell eine Überarbeitung des Schulgebäudes stattfindet. Der Neubau der Dreifachsporthalle und einer Schwimmhalle ist bereits erfolgt bzw. befindet sich in der Fertigstellungsphase. Den Vergabeunterlagen werden Pläne und Leistungsbeschreibungen aus der ursprünglichen Planung beigefügt, welche den Vorplanungsstand dokumentieren. Der Landkreis Regensburg beabsichtigt nun auf einem größeren Grundstück die geänderten Anforderungen an das Schulgebäude mit Anbindung an den bestehenden Mensabau und die Sportstätten durchzuführen. Der Neubau des Schulgebäudes für die Realschule Regenstauf soll den Raumbedarf für steigende Schülerzahlen gewährleisten und die sowohl funktionellen sowie baulichen Defizite des bestehenden Schulgebäudes durch einen Neubau beheben. Die Abbrucharbeiten mit Ausnahme der Maßnahmen, die notwendig sind, um das neue Schulgebäude an den Mensabau anzuschließen, sind nicht von den zu vergebenen Architektenleistungen umfasst. Diese werden separat beauftragt. Die Grundlage für die weitere Gebäudeplanung bildet der vorliegende Entwurf sowie das mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Raumprogramm. Das neue Schulgebäude soll insgesamt einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln. Auf die Aufenthaltsqualität im Schulgebäude allgemein und insbesondere in den Bereichen Aula, Pausenhalle, Schulflure, Aufenthaltsbereiche für Schüler, Lehrerzimmer, Arbeitsräume für Lehrer und Pausenhof wird besonderer Wert gelegt. Der Neubau ist mindestens nach dem Effizienzhausstandard KfW 40 (bzw. einem zum Zeitpunkt der Planung gültigen gleichwertigen Standard) zu planen und zu realisieren. Ziel ist die Errichtung eines wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gebäudes mit hoher Energieeffizienz, geringen Treibhausgasemissionen, niedrigen Lebenszykluskosten sowie einer hohen Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Das Gebäude soll seiner Vorbildfunktion als öffentliche Einrichtung hinsichtlich Klimaschutz, Ressourceneffizienz und nachhaltigem Bauen gerecht werden. Die Planung hat die Klimaschutzziele des Freistaats Bayern, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Sie soll sich an den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens orientieren, ohne dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung gefordert wird. Die nachfolgenden Anforderungen sind bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen und in den Planungsprozess zu integrieren: - Energie- und Versorgungskonzept - Dachgestaltung und erneuerbare Energien - Baustoffe und Konstruktion - Lebenszyklus und zirkuläres Bauen - Klimaschutz und Klimaanpassung - Nutzerkomfort und technische Ausstattung Hinweis: Die detaillierten Anforderungen pro Kategorie sind in der Projektbeschreibung (02_Aufgabenbeschreibung_Arch) in den Vergabeunterlagen ausgeführt. Die genannten Anforderungen sind integraler Bestandteil der Planungsaufgabe und bereits in den frühen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Die Planungsbeteiligten haben die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Klimaschutz nachvollziehbar zu dokumentieren und zu begründen. Die angestrebte Baumaßnahme und die damit verbundenen ausgeschriebenen Leistungen sind Teil von Förderprogrammen. Die Abwicklung der Maßnahme ist von förderrechtlichen Rahmenbedingungen geprägt, die während der Planung und Ausführung zu beachten sind. Der Auftragnehmer hat die Förderbescheide und/oder die Förderverträge, insbesondere deren Auflagen, Richtlinien und sonstigen Nebenbestimmungen bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Weitere Planungsleistungen, insbesondere Freianlagen und Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung und Energetische Beratung werden separat vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrages. Die im Neubau zu realisierende Hauptnutzfläche beträgt ca. 5000 m². Es ist beabsichtigt zum Jahresende die Anträge auf Fördermitteln bei den Förderstellen einzureichen und im Frühjahr 2027 mit dem Neubau des Schulgebäudes zu beginnen. Der Bauablauf ist entsprechend der Durchführung eines weitgehend ungestörten Schulbetriebs zu organisieren. Der Neubau soll zum Schuljahreswechsel 2028/2029 fertiggestellt werden Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - SiGeKo-Leistungen gem. § 8.1 des HAV-KOM Vertrages - Besondere Leistungen Hinweis: Die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) wird mit 3% bewertet, da der Versand der Vergabeunterlagen sowie die Entgegenahme der Angebote über die Vergabestelle des Landkreis Regensburg abgewickelt wird. - Stadtwerke LandshutLandshutFrist: 06. Aug.
TNW Arch Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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- Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026.
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Pfatter.
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