Antoniushaus gGmbHHochheim am MainTED
TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Die Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser A...
Architektur, TGA-Planung, Bauphysik, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Antoniushaus gGmbH
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- 22. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.
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Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDie Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Erweiterung Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainFrist: 22. Sept.1. Projektbeschreibung Die Antoniushaus gGmbH befindet sich im Bau einer Schulerweiterung für die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau ist als Anbau an die Bestandsschule als 2-geschossiger Massivbau konzipiert. Neben ergänzenden Klassenräumen soll die Erweiterung den Schulbetrieb auch um Fachklassenräume ergänzen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wird parallel in einem Teilprojekt geplant und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 2. Aktueller Stand des Bauvorhabens Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befindet sich das Projekt im Bau - ein Großteil der Gewerke ist vergeben, der Rohbau ist abgeschlossen, die Hülle in großen Teilen hergestellt, erste Leistungen im Ausbau wurden erbracht. Bei einzelnen bereits ausgeführten Bauteilen bestehen Hinweise auf technische beziehungsweise planerische Abweichungen. Umfang, Ursachen und Auswirkungen sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen fachlich zu untersuchen. Nach derzeitiger Einschätzung können hieraus Anpassungs-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Zurzeit ist die Ausführung von Bauleistungen auf der Baustelle gestoppt. Ziel der Beauftragung ist es, durch die Übernahme, Prüfung, Konsolidierung und erforderliche Überarbeitung der vorhandenen Planung eine belastbare Grundlage für die geordnete Fortführung des Projekts zu schaffen. Hierzu sind insbesondere offene Planungsfragen und Schnittstellen zu klären, erforderliche Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen planerisch zu bearbeiten sowie Kosten-, Termin- und Ausführungsgrundlagen fortzuschreiben. Nach Abschluss und Freigabe der hierfür erforderlichen Planungsschritte soll die Bauausführung auf Grundlage abgestimmter und ausführungsreifer Unterlagen in einen geregelten Planungs-, Vergabe- und Bauprozess überführt und anschließend fortgesetzt werden. 3. Leistungsumfang Gegenstand der Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI. Der Schwerpunkt liegt auf der planerischen Fertigstellung und Realisierung der noch ausstehenden Ausbaugewerke sowie auf der geordneten Wiederaufnahme und Fortführung der Bauausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Übernahme, Sichtung und Plausibilisierung der vorhandenen Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, - die Prüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit dem vorgefundenen Bauzustand, - die Einarbeitung in den vorhandenen Planungs- und Ausführungsstand, - die Klärung offener Planungsfragen und Schnittstellen zwischen Objektplanung, Fachplanungen, ausführenden Unternehmen und Bestand, - die erforderliche Überarbeitung, Ergänzung und Fortschreibung der Ausführungsplanung, - die planerische Bearbeitung, Vergabe und Objektüberwachung erforderlicher Korrektur-, Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen, - die Erstellung einer abgestimmten, belastbaren und ausführungsreifen Planungsgrundlage, - die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe noch ausstehender oder erneut zu vergebender Leistungen sowie sämtlicher notwendig werdender Nachtragsleistungen, - die Objektüberwachung der weiteren Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung, Abnahmen und Dokumentation sowie - die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungsphase 9. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf den Ausbaugewerken. Mitumfasst sind jedoch auch die im Zusammenhang mit der Projektfortführung erforderlichen punktuellen Nacharbeiten, Anpassungen und Schnittstellenleistungen an den bereits hergestellten Bauteilen (Rohbau, Fassade, Dach). Eine vollständige Neuplanung der Gebäudehülle ist nicht Gegenstand der Beauftragung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen oder späteren Untersuchungsergebnissen nichts Abweichendes ergibt. Für die Leistungsphase 5 liegen bereits Planungsunterlagen in unterschiedlichem Bearbeitungsstand vor. Diese Unterlagen sind als Arbeitsgrundlage zu verwenden, soweit sie nach fachlicher Prüfung für die weitere Planung geeignet sind. Ihre Übergabe entbindet den Auftragnehmer nicht von der geschuldeten Prüfung, Koordination, Ergänzung und erforderlichen Überarbeitung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs. Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines konsistenten, fachlich abgestimmten und ausführungsreifen Planungsstands sowie die anschließende Fortführung des Projekts in einem geregelten Vergabe- und Bauprozess bis zum Abschluss der Baumaßnahme und der vereinbarten Objektbetreuung Hierfür werden im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 noch Teilleistungen der Lph. 5-7 für einen Teil des Erweiterungsneubaus sowie die Lph. 8-9 für einen Großteil des Erweiterungsneubaus beauftragt. Die konkreten Vergütungsregelungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, die Erstellung monatlicher Statusberichte, optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die Bauleitung nach § 59 HBO benötigt. Zudem ist vorab eine Prüfung der vorhandenen Gewerke notwendig, ob diese nochmals überplant und neu ausgeschrieben werden müssen, notwendig.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Erweiterung Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainFrist: 22. Sept.1. Projektbeschreibung Die Antoniushaus gGmbH befindet sich im Bau einer Schulerweiterung für die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau ist als Anbau an die Bestandsschule als 2-geschossiger Massivbau konzipiert. Neben ergänzenden Klassenräumen soll die Erweiterung den Schulbetrieb auch um Fachklassenräume ergänzen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wird parallel in einem Teilprojekt geplant und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 2. Aktueller Stand des Bauvorhabens Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befindet sich das Projekt im Bau - ein Großteil der Gewerke ist vergeben, der Rohbau ist abgeschlossen, die Hülle in großen Teilen hergestellt, erste Leistungen im Ausbau wurden erbracht. Bei einzelnen bereits ausgeführten Bauteilen bestehen Hinweise auf technische beziehungsweise planerische Abweichungen. Umfang, Ursachen und Auswirkungen sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen fachlich zu untersuchen. Nach derzeitiger Einschätzung können hieraus Anpassungs-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Zurzeit ist die Ausführung von Bauleistungen auf der Baustelle gestoppt. Ziel der Beauftragung ist es, durch die Übernahme, Prüfung, Konsolidierung und erforderliche Überarbeitung der vorhandenen Planung eine belastbare Grundlage für die geordnete Fortführung des Projekts zu schaffen. Hierzu sind insbesondere offene Planungsfragen und Schnittstellen zu klären, erforderliche Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen planerisch zu bearbeiten sowie Kosten-, Termin- und Ausführungsgrundlagen fortzuschreiben. Nach Abschluss und Freigabe der hierfür erforderlichen Planungsschritte soll die Bauausführung auf Grundlage abgestimmter und ausführungsreifer Unterlagen in einen geregelten Planungs-, Vergabe- und Bauprozess überführt und anschließend fortgesetzt werden. 3. Leistungsumfang Gegenstand der Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI. Der Schwerpunkt liegt auf der planerischen Fertigstellung und Realisierung der noch ausstehenden Ausbaugewerke sowie auf der geordneten Wiederaufnahme und Fortführung der Bauausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Übernahme, Sichtung und Plausibilisierung der vorhandenen Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, - die Prüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit dem vorgefundenen Bauzustand, - die Einarbeitung in den vorhandenen Planungs- und Ausführungsstand, - die Klärung offener Planungsfragen und Schnittstellen zwischen Objektplanung, Fachplanungen, ausführenden Unternehmen und Bestand, - die erforderliche Überarbeitung, Ergänzung und Fortschreibung der Ausführungsplanung, - die planerische Bearbeitung, Vergabe und Objektüberwachung erforderlicher Korrektur-, Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen, - die Erstellung einer abgestimmten, belastbaren und ausführungsreifen Planungsgrundlage, - die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe noch ausstehender oder erneut zu vergebender Leistungen sowie sämtlicher notwendig werdender Nachtragsleistungen, - die Objektüberwachung der weiteren Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung, Abnahmen und Dokumentation sowie - die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungsphase 9. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf den Ausbaugewerken. Mitumfasst sind jedoch auch die im Zusammenhang mit der Projektfortführung erforderlichen punktuellen Nacharbeiten, Anpassungen und Schnittstellenleistungen an den bereits hergestellten Bauteilen (Rohbau, Fassade, Dach). Eine vollständige Neuplanung der Gebäudehülle ist nicht Gegenstand der Beauftragung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen oder späteren Untersuchungsergebnissen nichts Abweichendes ergibt. Für die Leistungsphase 5 liegen bereits Planungsunterlagen in unterschiedlichem Bearbeitungsstand vor. Diese Unterlagen sind als Arbeitsgrundlage zu verwenden, soweit sie nach fachlicher Prüfung für die weitere Planung geeignet sind. Ihre Übergabe entbindet den Auftragnehmer nicht von der geschuldeten Prüfung, Koordination, Ergänzung und erforderlichen Überarbeitung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs. Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines konsistenten, fachlich abgestimmten und ausführungsreifen Planungsstands sowie die anschließende Fortführung des Projekts in einem geregelten Vergabe- und Bauprozess bis zum Abschluss der Baumaßnahme und der vereinbarten Objektbetreuung Hierfür werden im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 noch Teilleistungen der Lph. 5-7 für einen Teil des Erweiterungsneubaus sowie die Lph. 8-9 für einen Großteil des Erweiterungsneubaus beauftragt. Die konkreten Vergütungsregelungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, die Erstellung monatlicher Statusberichte, optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die Bauleitung nach § 59 HBO benötigt. Zudem ist vorab eine Prüfung der vorhandenen Gewerke notwendig, ob diese nochmals überplant und neu ausgeschrieben werden müssen, notwendig.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Erweiterung Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am Main1. Projektbeschreibung Die Antoniushaus gGmbH befindet sich im Bau einer Schulerweiterung für die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau ist als Anbau an die Bestandsschule als 2-geschossiger Massivbau konzipiert. Neben ergänzenden Klassenräumen soll die Erweiterung den Schulbetrieb auch um Fachklassenräume ergänzen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wird parallel in einem Teilprojekt geplant und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 2. Aktueller Stand des Bauvorhabens Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befindet sich das Projekt im Bau - ein Großteil der Gewerke ist vergeben, der Rohbau ist abgeschlossen, die Hülle in großen Teilen hergestellt, erste Leistungen im Ausbau wurden erbracht. Bei einzelnen bereits ausgeführten Bauteilen bestehen Hinweise auf technische beziehungsweise planerische Abweichungen. Umfang, Ursachen und Auswirkungen sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen fachlich zu untersuchen. Nach derzeitiger Einschätzung können hieraus Anpassungs-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Zurzeit ist die Ausführung von Bauleistungen auf der Baustelle gestoppt. Ziel der Beauftragung ist es, durch die Übernahme, Prüfung, Konsolidierung und erforderliche Überarbeitung der vorhandenen Planung eine belastbare Grundlage für die geordnete Fortführung des Projekts zu schaffen. Hierzu sind insbesondere offene Planungsfragen und Schnittstellen zu klären, erforderliche Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen planerisch zu bearbeiten sowie Kosten-, Termin- und Ausführungsgrundlagen fortzuschreiben. Nach Abschluss und Freigabe der hierfür erforderlichen Planungsschritte soll die Bauausführung auf Grundlage abgestimmter und ausführungsreifer Unterlagen in einen geregelten Planungs-, Vergabe- und Bauprozess überführt und anschließend fortgesetzt werden. 3. Leistungsumfang Gegenstand der Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI. Der Schwerpunkt liegt auf der planerischen Fertigstellung und Realisierung der noch ausstehenden Ausbaugewerke sowie auf der geordneten Wiederaufnahme und Fortführung der Bauausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Übernahme, Sichtung und Plausibilisierung der vorhandenen Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, - die Prüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit dem vorgefundenen Bauzustand, - die Einarbeitung in den vorhandenen Planungs- und Ausführungsstand, - die Klärung offener Planungsfragen und Schnittstellen zwischen Objektplanung, Fachplanungen, ausführenden Unternehmen und Bestand, - die erforderliche Überarbeitung, Ergänzung und Fortschreibung der Ausführungsplanung, - die planerische Bearbeitung, Vergabe und Objektüberwachung erforderlicher Korrektur-, Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen, - die Erstellung einer abgestimmten, belastbaren und ausführungsreifen Planungsgrundlage, - die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe noch ausstehender oder erneut zu vergebender Leistungen sowie sämtlicher notwendig werdender Nachtragsleistungen, - die Objektüberwachung der weiteren Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung, Abnahmen und Dokumentation sowie - die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungsphase 9. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf den Ausbaugewerken. Mitumfasst sind jedoch auch die im Zusammenhang mit der Projektfortführung erforderlichen punktuellen Nacharbeiten, Anpassungen und Schnittstellenleistungen an den bereits hergestellten Bauteilen (Rohbau, Fassade, Dach). Eine vollständige Neuplanung der Gebäudehülle ist nicht Gegenstand der Beauftragung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen oder späteren Untersuchungsergebnissen nichts Abweichendes ergibt. Für die Leistungsphase 5 liegen bereits Planungsunterlagen in unterschiedlichem Bearbeitungsstand vor. Diese Unterlagen sind als Arbeitsgrundlage zu verwenden, soweit sie nach fachlicher Prüfung für die weitere Planung geeignet sind. Ihre Übergabe entbindet den Auftragnehmer nicht von der geschuldeten Prüfung, Koordination, Ergänzung und erforderlichen Überarbeitung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs. Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines konsistenten, fachlich abgestimmten und ausführungsreifen Planungsstands sowie die anschließende Fortführung des Projekts in einem geregelten Vergabe- und Bauprozess bis zum Abschluss der Baumaßnahme und der vereinbarten Objektbetreuung Hierfür werden im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 noch Teilleistungen der Lph. 5-7 für einen Teil des Erweiterungsneubaus sowie die Lph. 8-9 für einen Großteil des Erweiterungsneubaus beauftragt. Die konkreten Vergütungsregelungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, die Erstellung monatlicher Statusberichte, optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die Bauleitung nach § 59 HBO benötigt. Zudem ist vorab eine Prüfung der vorhandenen Gewerke notwendig, ob diese nochmals überplant und neu ausgeschrieben werden müssen, notwendig.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleZossenDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.Bundespolizei Blumberg Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55 Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamDer Standort Blumberg der Bundespolizei gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Der energetische Standard des Gebäudes 55 entspricht der Wärmeschutzverordnung 1995, daher ist eine energetische Sanierung des Gebäudes 55 um mindestens einen EGB 55 - Standard zu erreichen notwendig. Dabei ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. Die Planung und Durchführung der energetischen Sanierung des Gebäude 55 erfolgt nach Nutzerbedarf und den anerkannten Regeln der Technik sowie der Umsetzung der Barrierefreiheit. Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Arbeiten sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA erforderlich. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 betragen 3.192.226,89 EUR netto.TNW ARCH Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenFrist: 11. Aug.Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristTNW ARCH Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenFrist: 11. Aug.Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
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- Der Auftraggeber ist Antoniushaus gGmbH.
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