Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurtTED
TGG - Bauauftrag mit Planungs- u. Bauleistungen zur Anbindung unterversorgter Gebiete des SHK Cluster 1, Ostthüringen Cluster 2 und Cluster VG Gramme-Vippach
Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreibe...
Glasfaserausbau, Tiefbauplanung
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Inhalt auf einen Blick
Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetre...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 09. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
- Bauobjekt:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Bauobjekt-Klassifikation
- Glasfaser- / TelekomnetzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreiber verpachtet. Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: "Auftraggeber") hat Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 beantragt. Gleichfalls erfolgte eine Beantragung einer Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie TH 2.0)" vom 24.05.2024. Das zu errichtende passive Telekommunikationsnetz wird an den bereits bezuschlagten Netzbetreiber, die Thüringer Netkom GmbH (nachfolgend: "Netzbetreiber"), verpachtet. Dies war Gegenstand einer nunmehr bereits abgeschlossenen Vergabe. Vom Generalübernehmer wird ein enger Austausch mit dem Netzbetreiber hinsichtlich der Aktivtechnik verlangt. Der Netzbetreiber wird ggf. eine digitale Schnittstelle zur Vermarktung der Adressen zur Verfügung stellen. Die Durchführung des Projektes im Ganzen inklusive des Abschlusses des Generalübernehmervertrags stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Errichtung und des gesicherten Betriebes der passiven Infrastrukturen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreiber verpachtet. Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: "Auftraggeber") hat Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 beantragt. Gleichfalls erfolgte eine Beantragung einer Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie TH 2.0)" vom 24.05.2024. Das zu errichtende passive Telekommunikationsnetz wird an den bereits bezuschlagten Netzbetreiber, die Thüringer Netkom GmbH (nachfolgend: "Netzbetreiber"), verpachtet. Dies war Gegenstand einer nunmehr bereits abgeschlossenen Vergabe. Vom Generalübernehmer wird ein enger Austausch mit dem Netzbetreiber hinsichtlich der Aktivtechnik verlangt. Der Netzbetreiber wird ggf. eine digitale Schnittstelle zur Vermarktung der Adressen zur Verfügung stellen. Die Durchführung des Projektes im Ganzen inklusive des Abschlusses des Generalübernehmervertrags stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Errichtung und des gesicherten Betriebes der passiven Infrastrukturen. - Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurt
Cluster VG Gramme-Vippach
Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreiber verpachtet. Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: "Auftraggeber") hat Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 beantragt. Gleichfalls erfolgte eine Beantragung einer Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie TH 2.0)" vom 24.05.2024. Das zu errichtende passive Telekommunikationsnetz wird an den bereits bezuschlagten Netzbetreiber, die Thüringer Netkom GmbH (nachfolgend: "Netzbetreiber"), verpachtet. Dies war Gegenstand einer nunmehr bereits abgeschlossenen Vergabe. Vom Generalübernehmer wird ein enger Austausch mit dem Netzbetreiber hinsichtlich der Aktivtechnik verlangt. Der Netzbetreiber wird ggf. eine digitale Schnittstelle zur Vermarktung der Adressen zur Verfügung stellen. Die Durchführung des Projektes im Ganzen inklusive des Abschlusses des Generalübernehmervertrags stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Errichtung und des gesicherten Betriebes der passiven Infrastrukturen. - Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurt
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung zu Los 5: Ein Zuschlag ist nicht zustande gekommen, da sich die Bedingungen der Konzession umfangreich geändert haben. Es erfolgt zukünftig unter geänderten Rahmenbedingungen eine Neuausschreibung für das Los 5. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigte, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. - Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurt
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH - Betreiberausschreibung in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung für das Los 6 (Ostthüringen 6). =============================================================== Betreffend die Lose Los 1 (Nordthüringen Cluster 1), Los 3 (LK Gotha West) und Los 4 (Wartburgkreis 1) werden derzeit noch Adressänderungen geprüft, die sich ggf. noch hinziehen können. Das Verfahren wird betreffend dieser drei Lose erst nach abschließender Klärung der zu versorgenden Adressen ggf. fortgesetzt. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorgenommen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. ================================================================ Nach Erteilung des Zuschlags haben sich Adressänderungen ergeben aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Telekommunikationsunternehmens. Entsprechend § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ändert sich durch die Adressänderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, für den Konzessionsgeber war im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht vorhersehbar und der Konzessionswert ändert sich mit gut 14 % um deutlich weniger als die in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB niedergelegte Grenze von 50 %. - Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurt
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung für das Los 6 - Ostthüringen Cluster 6. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorgenommen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. ================================================================== Nach Erteilung des Zuschlags haben sich Adressänderungen ergeben aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Telekommunikationsunternehmens. Entsprechend § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ändert sich durch die Adressänderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, für den Konzessionsgeber war im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht vorhersehbar und der Konzessions-wert ändert sich mit gut 14 % um deutlich weniger als die in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB niedergelegte Grenze von 50 %. - Gemeinde GerstettenGerstettenFrist: 14. Juli
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Thüringer Glasfasergesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.