Breitbandfördergesellschaft Friesland mbHJeverTED
Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung d...
Glasfaserausbau
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Inhalt auf einen Blick
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellun...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH
- Veröffentlicht:
- 01. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Glasfaserausbau
- Bauobjekt:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Bauobjekt-Klassifikation
- Glasfaser- / TelekomnetzHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw. Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 1 – weiße Flecken [832.5/3-19 09NI200322] vom 13.07.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12 ), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 1 vom 12.10.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 1 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 13 Mio. Euro Hausanschlüsse: 730 Stück Verlegestrecke: 96,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Gewerbegebiete Varel
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 3- Gewerbegebiete Varel [832.5/3-19 11NI200398] vom 4.04.2020 und 11.12.2023 (Anlage A01) mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 3 vom 25.11.2020 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 3 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 2 Mio. Euro Hausanschlüsse: 82 Stück Verlegestrecke: 9,2 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht. - Breitband Ostalb KAöR Stuttgarter Straße 41 73430 AalenAalenFrist: 11. Aug.
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Gebiet Ost
Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfingen, Neresheim, Unterschneidheim Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Cluster Ost GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.896 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.136 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 3.186 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.426 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.230 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöRAalenFrist: 02. Sept.
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – OAK Gebiet West
Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Eschach, Göggingen, Gschwend, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot. Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Cluster West GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.283 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.871 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.511 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.099 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.507 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-25 11BW20278) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinan-zierung vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433.6/180) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Stadtwerke Bad SaulgauBad SaulgauFrist: 11. Aug.
Betrieb Gigabit-Netz in Bad Saulgau GF West und Südost
Los 1 GF West umfasst die Ortsteile Fulgenstadt, Wolfartsweiler und Friedberg. Der Auftraggeber hat mithilfe von Fördermitteln des Bundes und des Landes Glasfasernetze errichtet und plant nun, die bereits bestehenden und aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem sogenannten "weiße Flecken"-Programm im Rahmen des "graue Flecken"-Programms weiter auszubauen. Anschließend sollen die Netze aus dem "graue Flecken"-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen zum Netzbetrieb im Rahmen des Ausbaus der "grauen Flecken". Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebsvertrags. Die in dieser Ausschreibung enthaltenen Anschlüsse, Trassen und Netze sind in Teilen technisch verwoben mit den bereits ab dem Jahr 2020 entstandenen Netzen („Weiße Flecken“). Zur Beschreibung des Auftragsgegenstandes der vorliegenden Ausschreibung zur bereits vergebenen Dienstleistungskonzession wird vollumfänglich auf die Ausführungen in der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage 02 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - Breitband Ostalb KAöRAalenFrist: 25. Aug.
Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR – LSP Böbingen und Obergröningen
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Böbingen LSP: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 7 Gebäudeanschlusspunkte mit 17 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 8 Gebäudeanschlusspunkte mit 18 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 4 Gebäudeanschlusspunkte Vertragsgegenstand ist die pachtweise Überlassung der passiven Netzinfrastruktur an den Netzbetreiber zum Zwecke des Betriebs eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes und des Angebots von Telekommunikationsdienstleistungen durch den Netzbetreiber, soweit es sich nicht um Glasfasern handelt, die von der Breitband Ostalb KAöR bzw. von deren Beteiligten für Eigenzwecke genutzt werden. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) (Az.: 832.6/10-24 08BW20015) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 (Az.: 4-8433.6/89) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. - OEW Breitband GmbHEhingenFrist: 12. Aug.
Betrieb von Gigabit-Netzen in Alpirsbach und Loßburg
Die OEW BB als Auftraggeberin errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die Auftraggeberin erbringt keine Leistungen des Netzbetriebs und bietet keine Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit (entsprechend TKG § 3, Punkt 61) an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Telekommunikationsdienste entsprechend TKG § 3, Punkt 61 auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der „Informationen zu Vorleistungspreisen für geförderte Breitbandnetze der Bunderegierung (Stand: 31.03.2026)“ (s. Anlage Informationen-zu-Vorleistungspreisen) anzubieten. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die AN ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden; • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der von der AN bereitgestellten SLA; 5/22 • Sicherstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 61 (Internetzugangsdienste, interpersonelle (Sprach-) Telekommunikationsdienste, Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für die Maschine-Maschine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden); • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden; • Zurverfügungstellung von aktiven als auch passiven Vorleistungen an Nachfrager; • Wartung, Reparatur und Instandhaltung des Pachtgegenstandes innerhalb zu vereinbarender bzw. vorgegebener Service Level; • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS – Nebenbestimmungen; • Sicherstellung von (gegenseitigem) Open Access mit einem in der Kommune ggfs. im WFP tätigen Netzbetreiber; • Erteilung von Trassen- und Leitungsauskünften an berechtigte Nachfragende. Das Potenzial für Los 1 umfasst: Maximal: - Adresspunkte: 1298 - WE/NE gewerblich: 1497 / 169 Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - OEW Breitband GmbHEhingenFrist: 24. Aug.
Bau Gigabit-Netz im LK Reutlingen – Bad Urach OT Sirchingen WF
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Geo Data GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse mit folgenden Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und sind grob wie folgt: Los 1 – Bad Urach Sirchingen WFP mit Förderaktenzeichen – Bund 832.5/3-21 09BW200746, Land 4-8433.4/861 • ca. 9,5 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze • ca. 2,1 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) • Ca. 36,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme • ca. 209 Gebäudeanschlusspunkte • 1 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 (Az.: 832.5/3-21 09BW200746) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Az.: 4-8433.4/861) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten. - OEW Breitband GmbHEhingen
Bau Gigabit-Netz im LK Reutlingen – Bad Urach OT Sirchingen WF
Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die NetCom BW GmbH als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Geo Data GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse mit folgenden Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und sind grob wie folgt: Los 1 – Bad Urach Sirchingen WFP mit Förderaktenzeichen – Bund 832.5/3-21 09BW200746, Land 4-8433.4/861 • ca. 9,5 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze • ca. 2,1 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) • Ca. 36,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme • ca. 209 Gebäudeanschlusspunkte • 1 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 (Az.: 832.5/3-21 09BW200746) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Az.: 4-8433.4/861) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten. - Gemeinde GerstettenGerstettenFrist: 14. Juli
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH.
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