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Stadt Dorsten, Vergabe Generalplanung Sanierung Lehrschwimmbecken Haldenwangschule
Die Stadt Dorsten beabsichtigt für das Lehrschwimmbecken der Haldenwangschule einschließlich der zugehörigen Nebenräume eine Generalsanierung bis zum Jahr 2028. Das Objekt befindet sich am Standort Im Harsewinkel 55 in 46284 Dorsten, einem in den 1970er Jahren errichteten zweigeschossigen Schulgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Dorsten beabsichtigt für das Lehrschwimmbecken der Haldenwangschule einschließlich der zugehörigen Nebenräume eine Generalsanierung bis zum Jahr 2028. Das Objekt befindet sich am Standort Im Harsewinkel 55 in 46284 Dorsten, einem in den 1970er Jahren errichteten zweigeschossigen Schulgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Dorsten
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Dorsten beabsichtigt für das Lehrschwimmbecken der Haldenwangschule einschließlich der zugehörigen Nebenräume eine Generalsanierung bis zum Jahr 2028. Das Objekt befindet sich am Standort Im Harsewinkel 55 in 46284 Dorsten, einem in den 1970er Jahren errichteten zweigeschossigen Schulgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.255 m² einschließlich Sporthalle und Schwimmbadbereich. Die gesamte Bausubstanz aus den 70er Jahren ist nach über 50 Jahren schulischer Nutzung stark sanierungsbedürftig, wobei der Sanierungsbedarf die gesamte Bandbreite baulicher und technischer Ertüchtigungen umfasst. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen, die sich aus den Leistungsbildern der HOAI 2021 ergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) sowie Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik, Anlage 1 Nr. 1.2.2). Die Beauftragung erfolgt zweistufig: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung), Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 4-9 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung). Die Planung muss dabei folgende wesentliche Ziele berücksichtigen: das Sanierungskonzept ist auf eine Weiternutzung des Lehrschwimmbeckens für weitere 30 Jahre und auf wirtschaftlichen Betrieb auszurichten; ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Senkung von Betriebskosten; ferner sind das Raum- und Nutzungskonzept, insbesondere hinsichtlich barrierefreier Wegführung und Raumakustik, gezielt zu verbessern sowie Aspekte einer integralen Planung, etwa das Zusammenspiel aus Schwimmbecken, Wasseraufbereitung, Lüftungstechnik und Tragwerksplanung, zu berücksichtigen. Da der Umbau im laufenden Schulbetrieb stattfinden muss, ist die Baustellenlogistik frühzeitig so zu planen, dass der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Fertigstellung der Planungsleistungen ist für 2027 angedacht, während die Bauphase im Jahr 2028 umgesetzt werden soll.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Die Stadt Dorsten beabsichtigt für das Lehrschwimmbecken der Haldenwangschule einschließlich der zugehörigen Nebenräume eine Generalsanierung bis zum Jahr 2028. Das Objekt befindet sich am Standort Im Harsewinkel 55 in 46284 Dorsten, einem in den 1970er Jahren errichteten zweigeschossigen Schulgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.255 m² einschließlich Sporthalle und Schwimmbadbereich. Die gesamte Bausubstanz aus den 70er Jahren ist nach über 50 Jahren schulischer Nutzung stark sanierungsbedürftig, wobei der Sanierungsbedarf die gesamte Bandbreite baulicher und technischer Ertüchtigungen umfasst. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen, die sich aus den Leistungsbildern der HOAI 2021 ergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) sowie Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik, Anlage 1 Nr. 1.2.2). Die Beauftragung erfolgt zweistufig: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung), Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 4-9 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung). Die Planung muss dabei folgende wesentliche Ziele berücksichtigen: das Sanierungskonzept ist auf eine Weiternutzung des Lehrschwimmbeckens für weitere 30 Jahre und auf wirtschaftlichen Betrieb auszurichten; ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Senkung von Betriebskosten; ferner sind das Raum- und Nutzungskonzept, insbesondere hinsichtlich barrierefreier Wegführung und Raumakustik, gezielt zu verbessern sowie Aspekte einer integralen Planung, etwa das Zusammenspiel aus Schwimmbecken, Wasseraufbereitung, Lüftungstechnik und Tragwerksplanung, zu berücksichtigen. Da der Umbau im laufenden Schulbetrieb stattfinden muss, ist die Baustellenlogistik frühzeitig so zu planen, dass der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Fertigstellung der Planungsleistungen ist für 2027 angedacht, während die Bauphase im Jahr 2028 umgesetzt werden soll. - Stadt DorstenDorsten
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Die Stadt Dorsten beabsichtigt für das Lehrschwimmbecken der Haldenwangschule einschließlich der zugehörigen Nebenräume eine Generalsanierung bis zum Jahr 2028. Das Objekt befindet sich am Standort Im Harsewinkel 55 in 46284 Dorsten, einem in den 1970er Jahren errichteten zweigeschossigen Schulgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.255 m² einschließlich Sporthalle und Schwimmbadbereich. Die gesamte Bausubstanz aus den 70er Jahren ist nach über 50 Jahren schulischer Nutzung stark sanierungsbedürftig, wobei der Sanierungsbedarf die gesamte Bandbreite baulicher und technischer Ertüchtigungen umfasst. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanerleistungen, die sich aus den Leistungsbildern der HOAI 2021 ergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI), Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) sowie Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik, Anlage 1 Nr. 1.2.2). Die Beauftragung erfolgt zweistufig: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung), Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 4-9 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung sowie Objektbetreuung). Die Planung muss dabei folgende wesentliche Ziele berücksichtigen: das Sanierungskonzept ist auf eine Weiternutzung des Lehrschwimmbeckens für weitere 30 Jahre und auf wirtschaftlichen Betrieb auszurichten; ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz und der Senkung von Betriebskosten; ferner sind das Raum- und Nutzungskonzept, insbesondere hinsichtlich barrierefreier Wegführung und Raumakustik, gezielt zu verbessern sowie Aspekte einer integralen Planung, etwa das Zusammenspiel aus Schwimmbecken, Wasseraufbereitung, Lüftungstechnik und Tragwerksplanung, zu berücksichtigen. Da der Umbau im laufenden Schulbetrieb stattfinden muss, ist die Baustellenlogistik frühzeitig so zu planen, dass der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Fertigstellung der Planungsleistungen ist für 2027 angedacht, während die Bauphase im Jahr 2028 umgesetzt werden soll. - Mindener Bäder GmbHMinden
Mindener Bäder GmbH - Neubau Melittabad - Generalplanungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Generalplanungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanung für Freianlagen (§§ 39 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6, - Fachplanung Technische Ausrüstung einschließlich Bädertechnik (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8, - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2), Leistungsphasen 1 bis 7, - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. - Stadt HörstelHörstel
Architekten- und Ingenieurleistungen für die folgende Maßnahme: Sanierung Sporthalle Hakenbergschule [Hörstel]
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Rückbauplanung in Abstimmung mit der Schadstoffsanierung; - Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz); - Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 5 und 8 - 9; Anlagengruppe 6 optional); - Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI; - Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI; - Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI; - Brandschutz gem. AHO; - SiGeKo; - Barrierefreikonzept. Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. In der Verhandlungsphase (2. Stufe des Verfahrens) werden die Bieter aufgefordert, anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Einschätzung der in den Leistungsphasen 1 und 2 (Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung) noch zu erbringenden Leistungen vorzunehmen. - Magistrat der Stadt Hofheim am TaunusHofheim am Taunus
Stadt Schwalbach - Losweise Vergabe von Fachplanungsleistungen für Küchentechnik und Brandschutz für den Neubau des Feuerwehrgebäudes mit Bauhof
Der Auftraggeber beabsichtigt, Fachplanungsleistungen für Küchentechnik (Technische Ausrüs-tung, Anlagengruppe 7 - Nutzungsspezifische Anlagen gemäß HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15.2) sowie Brandschutzplanungsleistungen (gemäß AHO) für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs in Schwalbach am Taunus zu vergeben. Der Auftraggeber gibt folgende voraussichtliche Meilensteine vor: - Abschluss Leistungsphase 3 (Kostenberechnung): IV. Quartal 2026 - Abschluss Leistungsphase 4 (Bauantrag): IV. Quartal 2026 / I. Quartal 2027 - Spätester Baubeginn: März 2028 - Späteste Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme: März 2030 Die Beauftragung je Los erfolgt stufenweise wie folgt: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) - Los 1 und Los 2 - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mit-wirkung bei der Vergabe) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 5 (Aus-führungsplanung). - Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung, Objektbetreuung) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. - Magistrat der Stadt Hofheim am TaunusHofheim am TaunusFrist: 02. Juli
Stadt Schwalbach - Losweise Vergabe von Fachplanungsleistungen für Küchentechnik und Brandschutz für den Neubau des Feuerwehrgebäudes mit Bauhof
Der Auftraggeber beabsichtigt, Fachplanungsleistungen für Küchentechnik (Technische Ausrüs-tung, Anlagengruppe 7 - Nutzungsspezifische Anlagen gemäß HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15.2) sowie Brandschutzplanungsleistungen (gemäß AHO) für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs in Schwalbach am Taunus zu vergeben. Der Auftraggeber gibt folgende voraussichtliche Meilensteine vor: - Abschluss Leistungsphase 3 (Kostenberechnung): IV. Quartal 2026 - Abschluss Leistungsphase 4 (Bauantrag): IV. Quartal 2026 / I. Quartal 2027 - Spätester Baubeginn: März 2028 - Späteste Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme: März 2030 Die Beauftragung je Los erfolgt stufenweise wie folgt: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) - Los 1 und Los 2 - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mit-wirkung bei der Vergabe) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 5 (Aus-führungsplanung). - Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung, Objektbetreuung) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. - Magistrat der Stadt Schwalbach am TaunusSchwalbach am Taunus
Stadt Schwalbach - Losweise Vergabe von Fachplanungsleistungen für Küchentechnik und Brandschutz für den Neubau des Feuerwehrgebäudes mit Bauhof
Der Auftraggeber beabsichtigt, Fachplanungsleistungen für Küchentechnik (Technische Ausrüs-tung, Anlagengruppe 7 - Nutzungsspezifische Anlagen gemäß HOAI § 55 i.V.m. Anlage 15.2) sowie Brandschutzplanungsleistungen (gemäß AHO) für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofs in Schwalbach am Taunus zu vergeben. Der Auftraggeber gibt folgende voraussichtliche Meilensteine vor: - Abschluss Leistungsphase 3 (Kostenberechnung): IV. Quartal 2026 - Abschluss Leistungsphase 4 (Bauantrag): IV. Quartal 2026 / I. Quartal 2027 - Spätester Baubeginn: März 2028 - Späteste Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme: März 2030 Die Beauftragung je Los erfolgt stufenweise wie folgt: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) - Los 1 und Los 2 - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mit-wirkung bei der Vergabe) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 5 (Aus-führungsplanung). - Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung, Objektbetreuung) für Los 1; für Los 2 (Brandschutz) nur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen. - Stadt WegbergWegbergFrist: 17. Aug.
Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen auf der durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibung und Vorentwurfsplanung des Ende April 2026 eingereichten Förderantrags aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind zwei konzeptionelle Alternativen für den Erweiterungsbau zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Der neue Erweiterungsbau soll nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Die Schule soll dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung der Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. Weitergehende Informationen können der Vorhabenbeschreibung entnommen werden, die mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wurde. - Stadt WegbergWegbergFrist: 17. Aug.
Stadt Wegberg, Vergabe Generalplanung "OGS-Erweiterung 2026", Grundschulen Arsbeck & Beeck
Gegenstand der zu vergebenden Generalplanungsleistungen sind sämtliche Grundleistungen nach HOAI für beide Schulstandorte, umfassend die Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1-9), die Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1-9), die Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 1-9) sowie die Fachplanung Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau (§§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 1-6). Darüber hinaus umfasst der Auftrag besondere Leistungen, darunter den Nachweis des baulichen Schall- und Wärmeschutzes einschließlich Akustikplanung sowie die Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts für das Baugenehmigungsverfahren. Die Planungsleistungen sollen jeweils auf den durch die Stadt Wegberg erstellten Maßnahmenbeschreibungen und Vorentwurfsplanungen der Ende April 2026 eingereichten Förderanträge aufbauen. Im Rahmen der Vorentwurfsplanung (LPH 2) sind jeweils zwei konzeptionelle Alternativen für die Erweiterungsbauten zu entwickeln: die weitere Ausarbeitung des im Förderantrag eingereichten Entwurfs sowie ein Alternativentwurf an gleicher Stelle des Gebäudekomplexes. Die neuen Erweiterungsbauten sollen nachhaltig und energieeffizient in Bau, Betrieb und Rückbau errichtet werden; eine geringe technische Ausrüstung im Sinne einer "Low-Tech"-Ausrichtung mit dezentraler Energiegewinnung sowie die Verwendung nachwachsender und ressourcenschonender Baustoffe - etwa im Holzbau - werden angestrebt. Beide Schulen sollen dem Inklusionsgedanken folgen und weitgehend barrierefrei gestaltet werden. Vorrangige Projektziele sind die Einhaltung des Fertigstellungstermins, die Einhaltung des Budgets (festgelegt mit Abschluss der LPH 3), die möglichst störungsfreie Fortführung des Unterrichts- und Ganztagsbetriebs während der Bauausführung sowie die Umsetzung der gestalterischen Vorgaben. Die Förderbedingungen des Programms "Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier - Revier.gestalten" des Landes NRW sind bei der Umsetzung zu beachten; alle zugehörigen Fördernachweise sind unterschriftsreif vorzubereiten und dem Bauherrn zu übergeben. Eine hohe Präsenz vor Ort wird verlangt. Die Beauftragung des Generalplaners erfolgt stufenweise und für jedes der beiden Objekte separat: Stufe 1 umfasst die LPH 1-4, Stufe 2 die LPH 5-9. Beide Generalplanungsaufträge werden in einem Vergabeverfahren vergeben, wobei durch die losweise Vergabe sowohl eine gemeinsame als auch eine getrennte Vergabe der Maßnahmen möglich ist. Die Fertigstellung einschließlich Abrechnung beider Maßnahmen ist aufgrund der Förderbedingungen zwingend bis zum 31. Dezember 2029 erforderlich; als konkretes Zieldatum für die Eröffnung der Bauteile ist das Ende der Sommerferien 2029 - der 10. August 2029 - festgelegt. - Gemeinde SüdheideSüdheideFrist: 06. Juli
Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Er-weiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Das 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Dorsten.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.