Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
Sicherheitsstromversorgungsanlagen
Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Ho...
HLK-Wartung, Brandschutzwartung, Elektrowartung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Veröffentlicht:
- 27. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- HLK-Wartung
Ausschreibungsbeschreibung
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Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Z
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Veröffentlichungsstelle
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9Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielDurchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: ZSachverständigen- Wiederholungsprüfungen von CO-Warn- und Lüftungsanlagen nach Bauordnungsrecht
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverFrist: 08. Okt.In ca. 69 Liegenschaften sind ungefähr 165 Lüftungsanlagen mit 1192 Brandschutzklappen, 240 Abluftanlagen und 77 Digestorien durch einen in Niedersachsen anerkannten Sachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht im Zeitraum von 3 Jahren zu prüfen.Rahmenvereinbarung über die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 an mehreren Standorten
AOK NordWestHagenDas Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssi-cherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGUV V3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der folgenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchzuführen. - TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung. - TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 1203 Befähigte Personen - Allgemeine Anforderungen Der Gesamtauftrag wird in insgesamt sechs Teillose gegliedert. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, auf welche Lose er sich bewirbt. Es kann ein Angebot für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden: Los 1 Schleswig-Holstein Süd Los 2 Schleswig-Holstein Nord Los 3 Münsterland Los 4 Ruhrgebiet Los 5 Südwestfalen Los 6 Ostwestfalen-LippePrüfung ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel beim Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation
Bezirksverband PfalzPrüfung ortsfester, elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß geltender - VDE-Bestimmungen - Unfallverhütungsvorschriften - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel - sowie weitere einschlägige allgemein anerkannte Regeln der Technik. beim Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation.Liegenschaften des RNK, DGUV Anlagen und PV
Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik Rhein-Neckar-KreisSinsheimFrist: 15. Sept.Wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie Photovoltaik-Anlagen nach DGUV V4 Liegenschaften des RNK, DGUV Anlagen und PVPrüfung technischer Anlagen gemäß Anlagenprüfverordnung (AnlPrüfVO) 4 Lose
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-LandauKaiserslauternFrist: 15. Sept.Prüfung technischer Anlagen gemäß Anlagenprüfverordnung (AnlPrüfVO) 4 Lose Los 1 - Elektrische Anlagen - Sicherheitsbeleuchtung Los 2 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Los 3 - Raumlufttechnische Anlagen Los 4 - Wandhydranten und LöschwasserleitungenPrüfung von elektrischen Arbeitsmittel nach DGUV-V3
Goethe-Institut e.V. - ZentraleMünchenFrist: 05. Okt.Gegenstand des Auftrags sind die Prüfungen von ca. 7.150 elektrischen Betriebsmitteln nach der DGUV-Vorschrift 3. Die Anzahl von ca. 7.150 Betriebsmitteln stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich geprüften Betriebsmittel gemäß dem im Preisblatt angebotenen Einheitspreis je Prüfling. Grundlage für die Prüfung sind § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und § 5 der DGUV-Vorschrift 3 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201 und TRBS 1203. Die Prüfungen sind gemäß DIN VDE 0701-0702 "Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte" fachgerecht und rechtskonform durchzuführen und zu dokumentieren. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 21. Sept.1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Zum Prüfumfang gem. DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (oder gleichwertig) gehören: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion - Vorhandensein und Zustand erforderlicher Luftfilter und Kühlöffnungen - Einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften, die der Sicherheit dienen Messvorgang mit folgenden Inhalten: - Prüfung von Widerstand bzw. Durchgängigkeit der Schutzleiter - Nachweis des Isolationswiderstandes (entsprechend der Schutzklasse bei geschlossenen Schaltern) - Messen des Ersatzableitstromes - Messen des Schutzleiter- oder Differenzstromes und des Berührungsstromes - Überprüfung der Grenzwerte bei Schutzkleinspannung Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung: - Anbringen einer "E-Check"-Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins (Termin der Wiederholungsprüfung). Prüffristen gem. Gefährdungsbeurteilung in Anlehnung an GUV-I 8524 - Erstellung eines Prüfberichtes und Protokollierung der einzelnen Messergebnisse - Durchführung von Kleinreparaturen an Leitungen und Stecker: Aderendhülsen pressen, Zugentlastungen nachsetzen, Schuko-Stecker und/oder Kupplung wechseln. Das Material ist hierfür von dem Auftragnehmer zu stellen und einzukalkulieren - Protokollierung und Aussonderung elektronische Betriebsmittel, die technische Defekte aufweisen Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und auf den Betriebsmitteln dauerhaft anzubringen. Die Kosten für Aufkleber sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bei Betriebsmitteln, an denen der Prüfaufkleber nicht sinnvoll befestigt werden kann, ist vom AN eine geeignete Kennzeichnung zu wählen (z. B. Kabelmarkierer, Kabelbinder mit Beschriftungsfeld etc.). Geräte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind mit einem roten großen Aufkleber (Sperraufkleber) mit Beschriftung am Anschlussstecker zu versehen, um zu kennzeichnen, dass dieses Gerät nicht mehr betriebssicher ist. Die roten Aufkleber sind vom AN zur Verfügung zu stellen und in den Angebotspreis entsprechend mit einzukalkulieren. Die defekten Geräte sind dem Hausmeister zu übergeben. Dem AG ist ein Prüfprotokoll inkl. Mängelliste 1x jährlich digital zur Verfügung zu stellen, das als Anlage der Rechnung beizulegen ist. Der AG entscheidet über das weitere Verfahren der defekten Geräte (Reparatur, Entsorgung etc.). Oben nicht aufgeführte Reparaturen und die Entsorgung sind nicht Bestandteil des Vertrags. Weiterführende Beschreibung des Leistungsinhaltes (Durchführungszeitraum und Prüfintervall sowie einzusetzendes Prüfpersonal) unter "Beschreibung der Beschaffung"Ersatzbeschaffung einer Sicherheitsstromversorgungsanlage für die Deponie Augsburg Nord
Stadt AugsburgAugsburgErsatzbeschaffung einer Sicherheitsstromversorgungsanlage für die Deponie Augsburg Nord
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.