Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielTED
Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Ho...
Brandschutzwartung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Veröffentlicht:
- 26. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Brandschutzwartung
Ausschreibungsbeschreibung
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Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Z
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- Der Auftraggeber ist Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
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