Stadtverwaltung RheinbachRheinbachTED
Sicherheitsdienstleistung Wohnanlage "Schornbuschweg"
Zu den Aufgaben zählen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft, der Objektschutz, der Schutz der untergebrachten Personen sowie der Beschäftigten und Beauftragten der Auftraggeberin im Sinne einer Brandwache, die Überwachung sicherheitsrelevanter technischer Einrichtungen und die Durchsetzung der Benutzungsordnung ...
Bewachung Einrichtungen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Rheinbach
- Veröffentlicht:
- 02. August 2026
- Frist:
- 01. September 2026
- Thema:
- Bewachung Einrichtungen
Ausschreibungsbeschreibung
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Zu den Aufgaben zählen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft, der Objektschutz, der Schutz der untergebrachten Personen sowie der Beschäftigten und Beauftragten der Auftraggeberin im Sinne einer Brandwache, die Überwachung sicherheitsrelevanter technischer Einrichtungen und die Durchsetzung der Benutzungsordnung bzw. Hausordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für die Objektbewachung besteht ein Bedarf von zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen über täglich 24 Stunden. In der Zeit von Freitags 12:00 Uhr bis Montags 06:00 Uhr, sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen (wenn diese nicht auf ein Wochenende fallen) ab 16:00 Uhr bis zum nächsten Werktag 06:00 Uhr, besteht ein Bedarf von drei Sicherheitsmitarbeiter*innen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Stadtverwaltung RheinbachRheinbachFrist: 01. Sept.Zu den Aufgaben zählen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft, der Objektschutz, der Schutz der untergebrachten Personen sowie der Beschäftigten und Beauftragten der Auftraggeberin im Sinne einer Brandwache, die Überwachung sicherheitsrelevanter technischer Einrichtungen und die Durchsetzung der Benutzungsordnung bzw. Hausordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für die Objektbewachung besteht ein Bedarf von zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen über täglich 24 Stunden. In der Zeit von Freitags 12:00 Uhr bis Montags 06:00 Uhr, sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen (wenn diese nicht auf ein Wochenende fallen) ab 16:00 Uhr bis zum nächsten Werktag 06:00 Uhr, besteht ein Bedarf von drei Sicherheitsmitarbeiter*innen.Sicherheitsdienstleistung Wohnanlage "Schornbuschweg"
Stadtverwaltung RheinbachRheinbachFrist: 01. Sept.Zu den Aufgaben zählen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft, der Objektschutz, der Schutz der untergebrachten Personen sowie der Beschäftigten und Beauftragten der Auftraggeberin im Sinne einer Brandwache, die Überwachung sicherheitsrelevanter technischer Einrichtungen und die Durchsetzung der Benutzungsordnung bzw. Hausordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für die Objektbewachung besteht ein Bedarf von zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen über täglich 24 Stunden. In der Zeit von Freitags 12:00 Uhr bis Montags 06:00 Uhr, sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen (wenn diese nicht auf ein Wochenende fallen) ab 16:00 Uhr bis zum nächsten Werktag 06:00 Uhr, besteht ein Bedarf von drei Sicherheitsmitarbeiter*innen.Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinDie Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinDie Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinDie Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 149714 Kandinsky-Haus,Kunstverwaltung des Bundes (KVdB): Herbert-Bayer-Straße 5, 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 079-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 19. Aug.Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch erreichbar. 4.2 Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst) Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen. Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 05:25 Uhr bis 05:45 Uhr sowie in der Zeit von 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr Bedarfsleistung: Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst) Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 149714 Kandinsky-Haus, Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund): Rudolf-Baschant-Straße 1-2, 13086 Berlin, Kunstverwaltung des Bundes (KVdB): Herbert-Bayer-Straße 5, 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 079-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 19. Aug.Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch erreichbar. 4.2 Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst) Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen. Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 05:25 Uhr bis 05:45 Uhr sowie in der Zeit von 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr Bedarfsleistung: Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst) Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der GU David-Gilly-Str. 5 und dem WV Peter-Huchel-Str. 4, 14469 Potsdam (Los 1) und in der GU Handelshof 20, 14478 Potsdam (Los 2)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 14. Sept.Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenFrist: 05. Aug.1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5-6 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12-13 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei FeststelleBewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenFrist: 18. Aug.1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - mind. je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von Schad
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Rheinbach.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.