Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinTED
Landeshauptstadt Schwerin - Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebrach...
Wach- & Personenschutz, Zutrittskontrolle, Bewachung Einrichtungen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Wach- & Personenschutz
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
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Lose
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Bieter und Auftragnehmer
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Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages über die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in der Stadt Frankfurt (Oder) am 31. März 2025 führt die Stadt Frankfurt (Oder) die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01. Juni 2025 eigenverantwortlich durch. Zu diesem Zwecke wird die Dienstleistung der Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028 ausgeschrieben. In der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind bis zu 37 wohnungslose Menschen, zzgl. weiteren bis zu 8 wohnungslosen Menschen im Nachtasyl sowie bis zu 100 nach dem LAufnG Bbg aufzunehmende Personen des Personenkreises Flüchtlinge, spätausgesiedelte und weitere aus dem Ausland zugewanderten Personen. Aktuell sind gesamt 52 Personen untergebracht. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften, einschließlich der Zugangskontrolle. Die Maßnahmen der Zugangskontrolle gewährleisten eine lückenlose tagaktuelle Dokumentation der Anwesenheit von Personen auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie die Einhaltung der Hausordnung. Die Aufgabe der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts im 24-Stundendienst, einschließlich Sonn- und Feiertage mit ständig anwesenden 2 Sicherheitsmitarbeitern. - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den 2 für die Unterbringung genutzten Häusern des Objekts entsprechend den besonderen Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst und den Bestimmungen der Haus- und Brandschutzordnung. - Erfassung, Überwachung und Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung zur täglichen und monatlichen Einsichtnahme bzw. Abrechnung der Anwesenheit. - Gewährleistung einer ständigen Übersicht der Anwesenheit von Bewohnern, Mitarbeitern der Stadt und Gästen. - Meldung von besonderen Vorkommnissen, Unregelmäßigkeiten und anderen Besonderheiten an das Amt für Jugend und Soziales der Stadt Frankfurt (Oder) und in besonderen Gefahrensituationen Alarmierung der Polizeidienststelle und ggf. sonstige Rettungsdienste. - Sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei Gefahr im Verzug (für Leben und Gesundheit, bei Schäden am Objekt oder an seinen Einrichtungen) bis zum Eintreffen von Polizei oder Rettungsdiensten. - Feststellung und Dokumentierung von Straftaten, insbesondere von Sachbeschädigungen und anderen Verstößen gegen die Heimordnung, ggf. sofortige Einleitung von geeigneten Maßnahmen. - Aufnahme von wohnungslosen Menschen im Nachtasyl/ Kälteasyl. - Von April bis September öffnet das Nachtasyl spätestens um 18.00 Uhr und schließt um 09.00 Uhr. In den Wintermonaten (in der Regel in den Monaten Oktober bis März, ggf. witterungsbedingt darüber hinaus) nimmt das Nachtasyl die Funktion der Kältehilfe wahr und hat ganztägig geöffnet.Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Frist: 28. Sept.Die Stadt Frankfurt (Oder) betreibt die Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20, 15234 Frankfurt (Oder), in eigener Verantwortung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2028. Die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder) und befindet sich auf einem separaten, vollständig umzäunten Gelände. Auf dem Gelände befinden sich drei baugleiche Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen. Für die Unterbringung werden derzeit zwei der drei Gebäude genutzt. Die Einrichtung dient der Unterbringung unterschiedlicher Personengruppen. Die reguläre Aufnahmekapazität umfasst: - bis zu 100 Personen, die nach dem Landesaufnahmegesetz Brandenburg (LAufnG Bbg) aufzunehmen sind, - bis zu 37 wohnungslose Personen sowie - zusätzlich bis zu 8 wohnungslose Personen im Nachtasyl. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Einrichtung einschließlich der Zugangskontrolle. Mit der Aufgabenübertragung werden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Die Aufgabe umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr im 24-Stunden-Dienst mit ständig mindestens zwei gleichzeitig anwesenden und einsatzfähigen Sicherheitsmitarbeitern; - Besetzung und Überwachung des zentralen Zugangs sowie Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung und den Vorgaben des Auftraggebers; - Gewährleistung einer lückenlosen, tagaktuellen und nachvollziehbaren Dokumentation des Personenverkehrs und der Anwesenheiten, soweit dies durch den Auftraggeber vorgegeben und datenschutzrechtlich zulässig ist; - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den für die Unterbringung genutzten Gebäuden und auf dem Außengelände; - Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Kontrollgänge - Durchsetzung der Hausordnung im Rahmen der übertragenen Befugnisse und des Hausrechts; - Meldung und Dokumentation besonderer Vorkommnisse, Unregelmäßigkeiten, Schäden und sicherheitsrelevanter Feststellungen; - unverzügliche Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und/oder Rettungsdiensten in entsprechenden Ge fahrensituationen; - Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahr im Verzug für Leben, Gesundheit, Gebäude oder Einrichtungen bis zum Eintreffen der zuständigen Einsatzkräfte; - Feststellung und Dokumentation von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, sowie sonstiger erheblicher Verstöße gegen die Hausordnung; - Unterstützung geordneter Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der Einweisung und der geltenden Alarm- und Brandschutzorganisation; - ordnungsgemäße Schichtübergabe und Weitergabe aller für die nachfolgende Schicht relevanten Informationen. Videoüberwachung, Kommunikation und Dokumentation sowie Sicherstellung des Nacht-, Kälte- und Wärme-/Hitzeasyls.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.