HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinTED
Schadstoffsanierung und Abbruch am Schulstandort B. Traven Gemeinschaftsschule Bauteile D, E und I
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Schadstoffsanierung und den Abbruch von zwei Sporthallen (BT D, E „alt“) und einem Aula-Anbau (BT I „alt“) inkl. Rückbau eines bestehenden Schultrafos in BT I „alt“. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur vollständigen Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung erforderlichen bau- und fach...
Abbruch, Schadstoffsanierung
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Inhalt auf einen Blick
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Schadstoffsanierung und den Abbruch von zwei Sporthallen (BT D, E „alt“) und einem Aula-Anbau (BT I „alt“) inkl. Rückbau eines bestehenden Schultrafos in BT I „alt“. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur vollständigen Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung erforderlichen bau- und f...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- 27. Juli 2026
- Thema:
- Abbruch
- Bauobjekt:
- Schule
Bauobjekt-Klassifikation
- SchuleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Schadstoffsanierung und den Abbruch von zwei Sporthallen (BT D, E „alt“) und einem Aula-Anbau (BT I „alt“) inkl. Rückbau eines bestehenden Schultrafos in BT I „alt“. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur vollständigen Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung erforderlichen bau- und fachtechnischen Leistungen. Dies beinhaltet die Planungen, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um die betreffenden Bestandsgebäude termingerecht vollständig zurückzubauen. Weitere Informationen zum Projektumfang und zu den Leistungsinhalten enthalten die Vergabeunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Generalübernehmerleistung Interim Ausweichquartier B.-Traven-Gemeinschaftsschule BTG
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung eines Ausweichquartiers inkl. Planungsleistungen durch einen Generalübernehmer (GÜ-Interim). Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur vollständigen Errichtung, Vorhaltung und Rückbau einer Schulcontaineranlage in Systembauweise erforderlichen baulichen und fachtechnischen Bauleistungen. Dies beinhaltet die Ausführungsplanung insbesondere einer bauaufsichtlich zu prüfenden (Typen-)Statik, der Werk- und Montageplanung, sowie alle weiteren Planungen, Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um eine Schulcontaineranlage termingerecht, funktionsfähig und mangelfrei zu errichten. Die Standzeit des Ausweichqartiers soll nach jetzigem Stand zwei Jahre nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Projektumfang und zu den Leistungsinhalten enthält ein Projektsteckbrief, der den Bewerbungsunterlagen beiliegt. - HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinFrist: 16. Juli
Planungs- und Koordinationsleistung für Schadstoffsanierung und Abbruch
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Planungs- und Koordinationsleistung für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Hierzu zählen u.a. die fachgutachterliche Überwachung der Schadstoffsanierung, sowie das Abfall- und Entsorgungsmanagement über alle Bestandsgebäude, die Objektüberwachung der Abbrucharbeiten und insbesondere die Gesamtkoordination der vorgenannten Leistungen. Des Weiteren die Vergabe und Koordination der Beweissicherung über die Abbrucharbeiten, sowie das Prüfen und Mitwirken bei der Vergabe der Abbruchmaßnahme (BT F/G). Die gesamte Leistung beinhaltet insbesondere die Koordination der Schnittstellen zu den anderen, zeitgleich auf dem Schulstandort tätigen Projektbeteiligten. Ziel ist es, dass alle Gebäude termingerecht schadstoffsaniert und die betreffenden Bestandsgebäude zurückgebaut werden. Weitere Informationen zum Projektumfang und zu den Leistungsinhalten enthalten die Vergabeunterlagen. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben. - Ortsgemeinde KlidingKliding
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1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. 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Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.