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Sanierung des Freibades Marktrodach „Rodach Beach“
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen-weitere Stufen gem. Vorgabe AG / Vertragsmuster nach HAV-KOM...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Markt Marktrodach
- Veröffentlicht:
- 06. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): -stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen-weitere Stufen gem. Vorgabe AG / Vertragsmuster nach HAV-KOM (Boorberg-Verlag).Besondere Leistungen:-Beraten des Auftraggebers und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1, nach SPSF)-Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen, nach SPSF)Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. Es liegt eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Umsetzbarkeit undWirtschaftlichkeit vor, sowie erste Überlegungen zur Sanierung des Freibades in Marktrodach. Diese sind Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förderzusage und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart
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Magistrat der Stadt Bad VilbelBad VilbelVergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 3-9 mit angepassten Teilleistungssätzen (siehe Vertrag) sowie nachfolgend beschriebene besondere Leistungen. Grundleistungen: LPH 3 Entwurfsplanung 15,00 % LPH 4 Genehmigungsplanung 3,00 % LPH 5 Ausführungsplanung 12,50 % LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 10,00 % LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe 3,00 % LPH 8 Objekt-/ Bauüberwachung 30,00 % LPH 9 Objektbetreuung 1,00 % zu LPH 9: Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen (1%) Besondere Leistungen: - Einarbeitungszuschlag (pauschal) Anstelle der LPH 1 und LPH 2 muss die Einarbeitung in die umzusetzende Vorplanung erfolgen, Annahme 2 Personen 1 Tag. - Mitarbeit Verwendungsnachweis gem. Förderrichtlinien (pauschal) Mit der Fertigstellung ist ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen, der den Förderrichtlinien entspricht und aufzeigt, dass die Auflagen zur Erlangung der Förderung eingehalten sind. - Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung, Herbeiführen der Einfügungsbewilligung (pauschal) - Erstellung der BAB 36 (Bescheinigung zur Errichtung baulicher Anlagen) (pauschal) Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen, vorgesehene Leistungsstufen: Stufe 1: Einarbeitung bis LPH 4 Stufe 2: LPH 5 bis LPH 9 Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.Sanierung der Fritz-Kiehn-Sport- und Veranstaltungshalle in Trossingen - Gebäudeplanung
Stadtverwaltung TrossingenTrossingenIm Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Büro für die Gebäudeplanung für die Sanierung der Fritz-Kiehn-Sport- und Veranstaltungshalle in Trossingen ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV vor. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten bei Bewerbergemeinschaften in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des /der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Den max. 5 geeigneten Bewerber werden entsprechende Unterlagen (Bestandspläne, Brandverhütungsschau, Sanierungsfahrplan, Statische Unterlagen, usw.) für die 2. Phase zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Verhandlungsgespräche erstellt werden. c) Verhandlungsgespräch: Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Beurteilung der Zuschlagskriterien erfolgt durch das Auftragsgremium. Die Sprache in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Trossingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).Sanierung Freibad Fürstenzell - Architekt und Ingenieurbauwerke
Marktgemeinde FürstenzellFürstenzellFrist: 11. Sept.Die Marktgemeinde Fürstenzell beabsichtigt die umfassende Generalsanierung und Modernisierung des bestehenden Freibades aus dem Jahr 1963. Aufgrund des altersbedingt stark sanierungsbedürftigen Zustands der Becken, Gebäude, technischen Anlagen und Freiflächen ist ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ohne grundlegende Erneuerung nicht mehr möglich. Im Rahmen der Maßnahme werden die Beckenanlagen vollständig erneuert und die Wasserflächen von derzeit ca. 1.600 m² auf ca. 870 m² reduziert. Die neuen Schwimm-, Nichtschwimmer-, Springer- und Kinderbecken werden in Edelstahlausführung hergestellt. Die bestehende Badewassertechnik einschließlich Verrohrung wird vollständig ersetzt und in einem neu errichteten Technikgebäude untergebracht. Die vorhandenen Betriebsgebäude werden abgebrochen und durch einen Neubau mit Sanitär- und Umkleidebereichen, Personal- und Aufsichtsräumen, barrierefreien Einrichtungen, Lagerflächen sowie einem Kiosk ersetzt. Die gesamte Anlage wird barrierefrei ausgebaut. Zur Senkung der Betriebskosten und Verbesserung der Energieeffizienz werden Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung sowie Absorberanlagen zur Beckenwassererwärmung installiert. Die bestehende Eigenwasserversorgung bleibt erhalten. Die Freianlagen werden neu gestaltet. Neben neuen Beckenumgängen und Aufenthaltsbereichen bleiben der Beachvolleyballplatz sowie weitere Freizeitangebote erhalten. Freiwerdende Flächen werden begrünt und landschaftsgerecht gestaltet. Die vorhandenen Stellplätze werden weiterhin genutzt. Mit der Maßnahme wird das Freibad technisch, energetisch und funktional für einen langfristigen Betrieb ertüchtigt und als wichtige Freizeit- und Sporteinrichtung für die Region nachhaltig gesichert.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Markt Marktrodach.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.