Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeld
Sanierung der August-Bebel-Straße | Objektplanungsleistungen für die Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie Freianlagen
Das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld beabsichtigt den Umbau der August-Bebel-Straße in dem rd. 370 m langen Abschnitt zwischen Nikolaus-Dürkopp-Straße und Friedrich-Verleger-Straße. Anlass für die Umgestaltung ist die Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrsverhältnisse für den Fuß- und Radverkeh...
Architektur, Tiefbauplanung, Landschaftsarchitektur, Wasserwirtschaft
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- 20. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld beabsichtigt den Umbau der August-Bebel-Straße in dem rd. 370 m langen Abschnitt zwischen Nikolaus-Dürkopp-Straße und Friedrich-Verleger-Straße. Anlass für die Umgestaltung ist die Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahn. In diesem Zusammenhang sollen die Verkehrsverhältnisse für den Fuß- und Radverkehr entsprechend der Mobilitätsstrategie der Stadt Bielefeld verbessert und Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Hitze entsprechend der Klimaanpassungsstrategie umgesetzt werden. Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die Ingenieurleistungen für die Objektplanungen Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI für die Leistungsphasen 3 und 5 bis 7, für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenwasserbewirtschaftung) gem. § 43 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 7 sowie für die Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 7.
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Auftraggeber
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Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldFrist: 20. Aug.Sanierung der August-Bebel-Straße | Objektplanungsleistungen für die Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie FreianlagenObjektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie Objektplanungsleistungen Freianlagen
Landratsamt Görlitz02826 GörlitzFrist: 04. Aug.Der Landkreis Görlitz plant den Neubau einer Wohnheimanlage am Beruflichen Schulzentrum Löbau für 120 Plätze auf dem Grundstück Theodor-Körner-Straße Flurstück-Nr. 1364. Im Gebäude sind darüber hinaus Gruppen- und Freizeiträume sowie Personal- und Mitarbeiterräume integriert. Mit dem Verfahren soll ein Planungsbüro für die hochbauliche Realisierung des Bauvorhabens sowie für die Freianlagenplanung gefunden werden: (1) Vergabe der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 3-9 (Leistungsphase 7 nur die Teile a, c, e Erstellen der Vergabevorschläge und g) Besondere Leistungen: • Nachweis technischer und konstruktiver Art: Brandschutzkonzept • Beratungsleistungen Bauphysik Grundleistungen gem. Punkt 1.2 Anlage 1 HOAI 2021 mit Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkung auf die abgestimmte Planung • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (2) Vergabe der Objektplanung Freianlagen gem. § 38 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 3 – 9 (Leistungsphase 7 nur die Teile a, b, d Erstellen der Vergabevorschläge und f) Die Planungsleistungen werden als Gesamtvergabe an einen Auftragnehmer/ARGE vergeben. Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen.Neubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgNeubau Bauhof Marktsteinach Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Wiederherstellung der Ringener Straße - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerFrist: 22. JuliGegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Entsprechend der Anlage 13.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Leistungszeit: Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten Verkehrsführungskonzeptes. Sollten die Baumaßnahmen nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen werden können, ist eine bauliche Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst wieder ab dem Jahr 2030 möglich, da eine Einseitige verkehrliche Nutzung der Straße ab Mitte 2027 gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund kommt einer zügigen und realistisch umsetzbaren Planung sowie einer effizienten Projektorganisation besondere Bedeutung zu. Verbindlichkeit der Terminplanung: Das vom Auftragnehmer im Angebot eingereichte und gewertete Konzept zur terminlichen Umsetzung (Zeit- und Ablaufplanung) wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die darin dargestellten Ausführungsfristen, Meilensteine und Abläufe sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen oder auf Anordnungen des Auftraggebers beruhen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Wiederherstellung der Ringener Straße - Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
Stadt Bad Neuenahr-AhrweilerBad Neuenahr-AhrweilerFrist: 22. JuliGegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Leistungen werden in einem Los ausgeschrieben. Entsprechend der Anlage 12.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Entsprechend der Anlage 13.2 zur HOAI ist aus diesseitiger Sicht eine Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III vorzunehmen. Leistungszeit: Die Maßnahme ist Bestandteil eines übergeordneten Verkehrsführungskonzeptes. Sollten die Baumaßnahmen nicht bis Mitte 2027 abgeschlossen werden können, ist eine bauliche Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich erst wieder ab dem Jahr 2030 möglich, da eine Einseitige verkehrliche Nutzung der Straße ab Mitte 2027 gewährleistet sein muss. Vor diesem Hintergrund kommt einer zügigen und realistisch umsetzbaren Planung sowie einer effizienten Projektorganisation besondere Bedeutung zu. Verbindlichkeit der Terminplanung: Das vom Auftragnehmer im Angebot eingereichte und gewertete Konzept zur terminlichen Umsetzung (Zeit- und Ablaufplanung) wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Die darin dargestellten Ausführungsfristen, Meilensteine und Abläufe sind verbindlich. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen oder auf Anordnungen des Auftraggebers beruhen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9. Auf eine über die Leistungsstufe 1 hinausgehende Beauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachFrist: 18. Aug.Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, LPH 5-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Villa / Bestandsgebäude / Aufstockung, Neubauergänzung) | Ausführungsplanung und Bauüberwachung außenliegender Aufzug (ALG 6) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Objektplanungen erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, LPH 5-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Villa / Bestandsgebäude / Aufstockung, Neubauergänzung) | Ausführungsplanung und Bauüberwachung außenliegender Aufzug (ALG 6) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Objektplanungen erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Stadt AugsburgAugsburgEine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.