Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnTED
RV Personaldienstleistung - Arbeitnehmerüberlassung für das BSI
Die Leiharbeitnehmenden werden in den folgenden Bereichen eingesetzt: - Allgemeine Verwaltung (Zentrale Dienste, Personal, Organisation, Haushalt/Rechnungen, Beschaffung) - Geschäftszimmer - Lagerverwaltung/Poststelle Die Tätigkeiten umfassen Aufgaben der Bürosachbearbeitung und der Sachbearbeitung.
Zeitarbeit, Baupersonal, IT-Personal
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 07. September 2026
- Thema:
- Zeitarbeit
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leiharbeitnehmenden werden in den folgenden Bereichen eingesetzt: - Allgemeine Verwaltung (Zentrale Dienste, Personal, Organisation, Haushalt/Rechnungen, Beschaffung) - Geschäftszimmer - Lagerverwaltung/Poststelle Die Tätigkeiten umfassen Aufgaben der Bürosachbearbeitung und der Sachbearbeitung.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten3 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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9Rahmenvertrag über eignungsdiagnostische Beratungsleistungen
Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenBrandenburg an der HavelFrist: 19. Aug.Konkret handelt sich um folgende Verfahren: 1. GAD-Laufbahnen - je Laufbahn 1 schriftliches + 1 mündliches Auswahlverfahren pro Kalenderjahr: a) In der Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Ausbildungsjahrgang von 30 - 50 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 500 - 1.000) b) In der Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Studienjahrgang von 30 - 100 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 950 - 1.400) c) In der Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes i.d.R. ein Ausbildungsjahrgang von ca. 30 - 50 Personen (Anzahl der Bewerbungen im Durchnschnitt: 1.400 - 2.700) Sowie: d) Ca. 3 interne Auswahlverfahren zwecks Weiterqualifizierung/Aufstieg sowohl vom Tarifbereich und dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst als auch vom gehobenen in den höheren Dienst. e) Für den gehobenen Auswärtigen Dienst werden zusätzlich jährlich bis zu 10 Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes gesucht, die von ihrer Behörde ins Auswärtige Amt wechseln und dort an einer 18-monatigen Qualifizierungsmaßnahme (Quereinstieg) teilnehmen. f) Ca. 3 - 5 Auswahlverfahren für Dozentinnen und Dozenten an der Akademie Auswärtiger Dienst (Beamten- und Tarif-Bereich) für dauerhafte oder zeitlich befristete Lehrtätigkeiten 2. Tarifbeschäftigte a) In der Regel zwei mündliche Verfahren für ca. 20 - 30 Stellen im Bereich der Fremdsprachenassistenz mit Auslandseinsatz (Anzahl der Bewerbungen im Durchschnitt: 200-300) b) Ca. 25 Verfahren für etwa 100 Stellen - für Sachbearbeitung/Bürosachbearbeitung sowohl im technischen als auch nichttechnischen sowie im IT-Bereich (zentrale Verwaltung, Spezialistinnen und Spezialisten für Bibliothek, Kita, IT-Projektarbeit u.a.). d) Ca. 15 Verfahren -20 Stellen- für Referentinnen und Referenten sowohl im technischen als auch im nichttechnischen sowie IT-Bereich (u.a. Rechtsabteilung, im Gesundheitsdienst, Hochbau, Sprachendienst) e) Ca. 10 Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen als Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, im Bereich des Haus- und Ordnungsdienstes, der Telefonzentrale, als Hausmeisterinnen oder Hausmeister u.a. f) Im BfAA finden jährlich ca. 8 Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen im allgemeinen Verwaltungsdienst oder auf spezialisierten Arbeitsplätzen statt.Rahmenvertrag über eignungsdiagnostische Beratungsleistungen
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinIn einem weiteren Schritt sollen Dienstleistungen zur Erstellung von Pflichtenheften zu den späteren konkreten Projekten sowie Dienstleistungen zur Projektumsetzung angeboten werden. Im Einzelnen kann es sich insbesondere um folgende Leistungen handeln: - Durchführen von Machbarkeitsstudien - Erstellung von Umsetzungskonzeptionen - Erstellen von Pflichtenheften - Umsetzungsleistungen auf Basis der erstellten Pflichtenhefte - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, einschließlich aller die für eine Inbetriebnahme von Ände-rungen notwendigen Maßnahmen (Schulungsunterlagen, Schulungen, Handbücher usw.) und Wissenstransfer im Sinne der Implementierungsbegleitung - Aufbau einer zentralen Steuerungsinstanz innerhalb der Organisation des AG im Sinne eines SAP Center of Excellence mit besonderem Schwerpunkt eines BTP Center of Excellence ge-mäß den Empfehlungen der SAP SE und Unterstützung in der Überführung in den Routinebe-trieb - Beratung der Führungsebene 1 der Bereiche Finanzen und Revision, IT und Digitalisierung, Per-sonal und Organisation sowie Verwaltung Bau Beschaffung zur strategischen Weiterentwicklung der SAP Anwendungen nach Kriterien des wirtschaftlichen Systembetriebs unter Beachtung der Rahmenbedingungen der DGUV e.V. (Die DGUV möchte weg von einer rein technischen SAP-Betreuung und hin zu einer fachlich gesteuerten SAP-Governance kommen.) - Steuerung der technischen Dienstleister und des SAP-Betreibers Leistungsanforderungen, Mitarbeiterkontinuität, Fachberatung Die Fachberatung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Geschäftsprozessspezifische Beratungsleistungen für die eingesetzten Module, Pro-gramme, Systeme und zugehörigen Instrumente - am SAP Standard ausgerichtete Beratung - konzeptionelle Tätigkeiten (Machbarkeitsstudien, Konzepterstellungen) - Beratung zu vorhandenen kundeneigenen Lösungen und, wenn nicht im SAP Standard enthal-ten, zu neuen kundeneigenen Lösungen - Wissenstransfer für andere Dienstleister - Marktbeobachtung / Neue Technologien und Anwendungen der SAP - Systemvorführungen o. ä., z. B. Vorstellung neuer Module (auch in Form von Webkonferenzen) - Begleitung und Unterstützung des produktiven Betriebs aus Anwendersicht Vorgehensmodell Projekt Grundsätzlich ist ein Phasenmodell nach Empfehlungen des Softwareherstellers SAP anzulegen, da die Organisation und Abwicklung in der Applikationsbetreuung des Auftraggebers im Standard ITIL etabliert ist. Die Begleitung durch den Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers grundsätzlich an den Standorten des Auftraggebers, vor allem in Sankt Augustin und Berlin vor Ort sicher zu stellen. Eine Beratung mittels hybrider Gesprächsformate erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und ist nicht als grundsätzliche Kommunikationsvariante während der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewünscht. Hauptaugenmerk der Projektschritte a) liegt auf Analyse- und Konzeptionstätigkeiten, mit dem Ziel, dem SAP System der DGUV neue Lösungen zuzuführen. b) liegt darin, dass nach Abnahme der zu a) genannten Tätigkeiten der Auftragnehmer aufgefordert wer-den kann, ein detailliertes Pflichtenheft zu erstellen. c) liegt darin, dass nach Abnahme und Bestätigung dieses Pflichtenheftes der Auftragnehmer zur Umsetzung aufgefordert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Umsetzungsprojekte den regulären Betrieb nur minimal beeinflussen dürfen. Einheitlicher Gesamtprojektleiter Für alle Projekte aus dem Rahmenvertrag ist seitens des Auftragnehmers zusätzlich zur jeweiligen Projektleitung ein einheitlicher Ansprechpartner namentlich zu benennen (einheitlicher Gesamtprojektleiter). Dieser ist für die Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen sowie für die Koordination aller für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags notwendigen Tätigkeiten verantwortlich. Er soll die zentrale Schnittstelle zwischen der Projektleitung des Auftraggebers und dem Auftragnehmer darstellen. Der einheitliche Gesamtprojektleiter muss über die notwendige Entscheidungskompetenz innerhalb der Organisation des Auftragnehmer verfügen, um auftauchende Fragestellungen schnell und verbindlich beantworten und ggf. auch vor Ort entscheiden zu können. Für Fälle der Abwesenheit des einheitlichen Gesamtprojektleiters ist ein Vertreter namentlich zu benennen. Die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des einheitlichen Gesamtprojektleiters oder seines Vertreters ist sicherzustellen.SAP-Beratung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinFrist: 09. JuliIn einem weiteren Schritt sollen Dienstleistungen zur Erstellung von Pflichtenheften zu den späteren konkreten Projekten sowie Dienstleistungen zur Projektumsetzung angeboten werden. Im Einzelnen kann es sich insbesondere um folgende Leistungen handeln: - Durchführen von Machbarkeitsstudien - Erstellung von Umsetzungskonzeptionen - Erstellen von Pflichtenheften - Umsetzungsleistungen auf Basis der erstellten Pflichtenhefte - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, einschließlich aller die für eine Inbetriebnahme von Ände-rungen notwendigen Maßnahmen (Schulungsunterlagen, Schulungen, Handbücher usw.) und Wissenstransfer im Sinne der Implementierungsbegleitung - Aufbau einer zentralen Steuerungsinstanz innerhalb der Organisation des AG im Sinne eines SAP Center of Excellence mit besonderem Schwerpunkt eines BTP Center of Excellence ge-mäß den Empfehlungen der SAP SE und Unterstützung in der Überführung in den Routinebe-trieb - Beratung der Führungsebene 1 der Bereiche Finanzen und Revision, IT und Digitalisierung, Per-sonal und Organisation sowie Verwaltung Bau Beschaffung zur strategischen Weiterentwicklung der SAP Anwendungen nach Kriterien des wirtschaftlichen Systembetriebs unter Beachtung der Rahmenbedingungen der DGUV e.V. (Die DGUV möchte weg von einer rein technischen SAP-Betreuung und hin zu einer fachlich gesteuerten SAP-Governance kommen.) - Steuerung der technischen Dienstleister und des SAP-Betreibers Leistungsanforderungen, Mitarbeiterkontinuität, Fachberatung Die Fachberatung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Geschäftsprozessspezifische Beratungsleistungen für die eingesetzten Module, Pro-gramme, Systeme und zugehörigen Instrumente - am SAP Standard ausgerichtete Beratung - konzeptionelle Tätigkeiten (Machbarkeitsstudien, Konzepterstellungen) - Beratung zu vorhandenen kundeneigenen Lösungen und, wenn nicht im SAP Standard enthal-ten, zu neuen kundeneigenen Lösungen - Wissenstransfer für andere Dienstleister - Marktbeobachtung / Neue Technologien und Anwendungen der SAP - Systemvorführungen o. ä., z. B. Vorstellung neuer Module (auch in Form von Webkonferenzen) - Begleitung und Unterstützung des produktiven Betriebs aus Anwendersicht Vorgehensmodell Projekt Grundsätzlich ist ein Phasenmodell nach Empfehlungen des Softwareherstellers SAP anzulegen, da die Organisation und Abwicklung in der Applikationsbetreuung des Auftraggebers im Standard ITIL etabliert ist. Die Begleitung durch den Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers grundsätzlich an den Standorten des Auftraggebers, vor allem in Sankt Augustin und Berlin vor Ort sicher zu stellen. Eine Beratung mittels hybrider Gesprächsformate erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und ist nicht als grundsätzliche Kommunikationsvariante während der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewünscht. Hauptaugenmerk der Projektschritte a) liegt auf Analyse- und Konzeptionstätigkeiten, mit dem Ziel, dem SAP System der DGUV neue Lösungen zuzuführen. b) liegt darin, dass nach Abnahme der zu a) genannten Tätigkeiten der Auftragnehmer aufgefordert wer-den kann, ein detailliertes Pflichtenheft zu erstellen. c) liegt darin, dass nach Abnahme und Bestätigung dieses Pflichtenheftes der Auftragnehmer zur Umsetzung aufgefordert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Umsetzungsprojekte den regulären Betrieb nur minimal beeinflussen dürfen. Einheitlicher Gesamtprojektleiter Für alle Projekte aus dem Rahmenvertrag ist seitens des Auftragnehmers zusätzlich zur jeweiligen Projektleitung ein einheitlicher Ansprechpartner namentlich zu benennen (einheitlicher Gesamtprojektleiter). Dieser ist für die Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen sowie für die Koordination aller für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags notwendigen Tätigkeiten verantwortlich. Er soll die zentrale Schnittstelle zwischen der Projektleitung des Auftraggebers und dem Auftragnehmer darstellen. Der einheitliche Gesamtprojektleiter muss über die notwendige Entscheidungskompetenz innerhalb der Organisation des Auftragnehmer verfügen, um auftauchende Fragestellungen schnell und verbindlich beantworten und ggf. auch vor Ort entscheiden zu können. Für Fälle der Abwesenheit des einheitlichen Gesamtprojektleiters ist ein Vertreter namentlich zu benennen. Die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des einheitlichen Gesamtprojektleiters oder seines Vertreters ist sicherzustellen.Untersuchung einer effizienten Organisationsform der Grünflächenpflege
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 30. Sept.1.1 Anlass der vorzunehmenden Beauftragung Ziel des Gesamtprojektes ist die grundsätzliche Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in den Bereichen 453 Grünflächen und 454 Friedhöfe sowie die Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für eine effiziente Aufgabenerledigung in der Grünflächenpflege in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Der Fachbereich (FB) 45 Klima, Umwelt und Grünflächen hat den Bereich 501 Organisation und Digitalisierung im Rahmen eines internen Auftrags mit der Projektplanung und Umsetzung dieser Organisationsuntersuchung beauftragt. Zur Unterstützung der Organisationsuntersuchung beabsichtigt die LHP, einen externen Dienstleister zu beauftragen. 1.2 Ausgangslage 1.2.1 Beschlusslage Grundlage für die Durchführung der Organisationsuntersuchung ist ein Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung (22-SVV-0005): "Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, welche Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege effizienter in kommunaler Hand aus-geführt werden können und welche Organisationsform dafür geeignet ist." 1.2.2 Allgemeine Ausgangslage Die LHP unterliegt aktuell einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Dieser wird durch ver-schiedene politische Aufträge (Personalwirtschaftskonzept, Modernisierungsagenda, Haus-haltskonsolidierung) untersetzt. Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs verursacht durch einen Zuwachs an zu pflegenden Grünflächen von ca. 30 ha bis zum Jahr 2036 sowie eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Die zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind derzeit aufgrund des aktuell eingefrorenen Stellenrahmens im Jahr 2026 limitiert. Dieser Umstand wird verschärft durch den Wegfall eines Teils bisheriger Hilfskräfte aus dem Teilhabechan-cengesetzt und altersbedingter Ausfälle beim Bestandspersonal. Die Ausführung eines Teils der Grünflächenunterhaltungsaufgaben wird derzeit externen Dienstleistern übertragen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bearbeitung der geforderten Leistungsbausteine zu berücksichtigen. 1.2.3 Organisatorische Ausgangslage Das Aufgabenfeld der Grünflächenpflege wird durch zwei Bereiche des Fachbereichs 45 be-arbeitet. Die Grünflächenpflege im Stadtgebiet wird durch den Bereich 453 Grünflächen wahr-genommen. Die Grünflächenpflege auf den städtischen Friedhöfen liegt in der Hand des Be-reichs 454 Friedhöfe insbesondere der Arbeitsgruppe 4542 Pflege Friedhöfe. Beide Bereiche sind organisatorisch dem FB 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zugeordnet. Der Bereich 453 gliedert sich in vier Arbeitsgruppen (AG). Der Bereich 454 ist in zwei Arbeits-gruppen unterteilt (siehe Organigramm). Im Innenverhältnis der LHP ist der FB 45 Auftragge-ber für die AG 5012 Organisationsentwicklung. Die AG 5012 ist dem Bereich 501 Organisation und Digitalisierung zugeordnet und stellt im Innenverhältnis den Auftragnehmer dar. Im Außenverhältnis ist der Bereich 501 Auftraggeber ggü. dem externen Dienstleister. Dem Bereich 453 sind aktuell rund 75 Beschäftigte zugeordnet. Der AG Pflege Friedhöfe sind rund 29 Beschäftigte zugeordnet. 1.2.4 Technische Ausgangslage Die LHP nutzt als zentrales Prozessmanagementwerkzeug die Picture-Prozessplattform. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf die Prozessplattform und ist verpflichtet, gemäß den Modellie-rungsstandards der LHP zu arbeiten. Für die Aufgabenerfüllung im Bereich 453 werden die Fachverfahren ArcGIS und Archikart genutzt. 1.3 Ziele der Beauftragung Im Ergebnis des Gesamtprojektes sollen die folgenden Ziele erreicht werden: a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in dem Aufgabenfeld Grünflächenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen, insbesondere welche Aufgaben künftig effizi-enter durch eigenes Personal oder durch externe Dienstleister wahrgenommen werden. b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgabenwahrneh-mung. c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisation der Grünflächenpflege. 2. Beschreibung der Leistungen 2.1 Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer soll die Projektgruppe im Hinblick auf die oben genannten Ziele organisa-torisch und konzeptionell unterstützen. Die Aufgaben des externen Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: zu a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der Grünflä-chenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen: 1. Analyse der Ausgangslage des Aufgabenbestandes im Aufgabengebiet der Grün-flächenpflege. 2. Analyse der Aufgabenentwicklung bis zum Jahr 2036 (Mengengerüste, Ressour-cen - Finanzen, Personaleinsatz, Technikeinsatz sowie Organisation der Leis-tungsbeziehungen. 3. Ableitung von Szenarien zur Entwicklung des Aufgabenbestandes bis 2036. 4. Erstellung eines Aufgabenkatalogs für die Aufgaben im Aufgabenfeld Grünflächen-pflege des FB 45. 5. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik. 6. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit dem Schwerpunkt Schnittstellen-analyse unter Einbeziehung der Bereiche 453 Grünfläche und 454 Friedhöfe mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Optimierung der Schnittstellen und eine Erhöhung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung erzielt werden kann. 7. Prüfung welche bisher extern erbrachten Leistungen ggf. mit eigenen Kräften und eigener Technik effizienter und effektiver erbracht werden können und erbracht werden müssen. 8. Entwicklung von Vorschlägen zur optimalen Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen internen Einheiten und externen Dienstleistern. 9. Aufzeigen von Varianten für eine zukunftsorientierte Aufbauorganisation im Aufga-benfeld der Grünflächenpflege in der LHP vor dem Hintergrund des optimierten Aufgabenbestandes der Grünflächenpflege in der LHP. zu b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgaben-wahrnehmung. 1. Kriterien gestützte Untersuchung und Bewertung von Varianten für eine zukunfts-orientierte Organisationsrechtsform für die Aufgaben der Grünflächenpflege vor dem Hintergrund des aktuellen Aufgabenbestandes im Jahr 2026 sowie der in a) entwickelten Aufgabenzuwachsszenarien (für die Jahre 2031 und 2036) o Regiebetrieb (Kernverwaltung/Status quo), o Eigenbetrieb und o GmbH. 2. Als Kriterien anzusetzen sind insb. Effizienz- und Effektivitätskriterien, z.B. Qualität der Leistungserbringung, Steuerbarkeit der Leistungserbringung, Kosten der Über-führung in die jeweilige Organisationsrechtsform. 3. Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken der Organisati-onsrechtsformen. 4. Gesamtbewertung der Eignung der Rechtsformen für die Umsetzung in der LHP und Ableitung einer Vorzugsvariante. zu c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisati-on der Grünflächenpflege. 1. Ableitung einer Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahr-nehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. 2. Erarbeitung eines Vorschlags für eine künftige Aufbauorganisation der Grünflä-chenpflege in der bevorzugten Organisationsrechtsform. 3. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. 4. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Aufgabenfeld der Grünflächen-pflege effizienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten erbracht werden können. 5. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel be-reitzustellen). 6. Ableitung für eine Personalbedarfsschätzung und die Quantifizierung der Technik-bedarfe in Abhängigkeit der Ergebnisse aus a) und b) für den optimierten Aufga-benbestand nach der Aufgabenvollzugs- und zweckkritik. 7. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. Die oben genannten Leistungsbausteine werden im Folgenden konkretisiert. Dabei ist zu be-achten, dass diese zum Teil parallel zueinander abzuarbeiten sind, da verschiedene inhaltli-che Abhängigkeiten bestehen. 2.2 Leistungsbaustein 1 - Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung vornehmen. Dabei sind die folgenden Ar-beitspakete umzusetzen: a. Systematische Erfassung der Ausgangslage der Grünflächenpflege inkl. der Pfle-ge der Stadtbäume in der LHP. Mindestens zu betrachten sind dabei die verfügba-ren Ressourcen, der Aufgabenbestand, die aktuelle Aufbauorganisation, die recht-lichen Auftragsgrundlagen sowie zugrunde gelegte Pflegestandards. Der AG er-wartet vom AN eine entsprechende Beratung im Hinblick auf mögliche weitere Kri-terien. b. Ermittlung der Aufgabenentwicklung sowie der zu bewirtschafteten Flächen in ei-nem mittelfristigen Planungszeitraum (bis 2036) vor dem Hintergrund der beste-henden Rahmenbedingungen (z.B. Aufgaben u. Flächenzuwächse durch die Übernahme neuer Stadteile (Krampnitz). c. Erarbeitung eines Aufgabenkataloges der sowohl den IST-Zustand als auch die in 2. ermittelten mittelfristigen Aufgabenzuwächse quantitativ darstellt. d. Abgleich der vorhandenen Ressourcensituation (Personal, Finanzen, Betriebsmit-tel) mit dem Aufgabenkatalog und Darstellung der Defizite oder Überschüsse. e. Transparente Darstellung der Aufgaben, welche durch externe Dienstleister und durch eigenes Personal ausgeübt werden. f. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik auf Basis des Aufgabenbestandes. g. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit den Schwerpunkten Schnittstellen-analyse, Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatz. Optional kann die Modellie-rung von 1-3 wesentlichen Kernprozessen erforderlich sein. Im Ergebnis des Leistungsbausteins 1 sind durch den AN die folgenden Ergebnisse vorzule-gen: - eine kriterienbasierte Darstellung der IST-Situation in Form eines Berichtes - ein kriterienbasierter Aufgabenkatalog als Basis für die nächsten Arbeitspakete - ein Vergleich der aktuellen Ressourcensituation mit den durch den Aufgabenkatalog dargestellten Anforderungen im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in geeigneter Form. - Dokumentation der Aufgabenzweck- und Aufgabenvollzugskritik in geeigneter Form und Ergänzung des Aufgabenkataloges mit den erzielten Ergebnissen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.3 Leistungsbaustein 2 - Ermittlung einer geeigneten Organisations-rechtsform für die künftige Aufgabenwahrnehmung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Aufgabenzweck- sowie eine Aufgabenvollzugskritik vornehmen und auf dieser Basis eine Prü-fung der Effizienz der Organisationsrechtsform sowie die Entwicklung einer Vorzugsvariante vornehmen. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Darstellung u. Kriterien basierte Bewertung der Organisationsrechtsformen Regie-betrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächen-pflege. b. Prüfung der Eignung und Effizienz der Organisationsrechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Erledigung der ermittelten Aufgaben in der Grünflä-chenpflege sowie Ableitung einer Vorzugsvariante. c. Ableitung, Schätzung von Personalbedarfen und Betriebsmitteln sowie Finanzres-sourcen für die Vorzugsvariante. d. Ableitung einer Personalbedarfsschätzung und Quantifizierung der Technikbedarfe für die Vorzugsvariante. e. Zuordnung der vorhandenen Stellen und der geschätzten Personalbedarfe zur empfohlenen Aufbauorganisation. f. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. g. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung bis 2036 (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel bereitzustellen). Als Ergebnis des Leistungsbausteins 2 sollen mindestens entstehen: - Erstellung einer SWOT-Analyse zur Eignung und Bewertung der Organisations-rechtsform sowie Beschreibungen der Varianten. - Dokumentation der Personalbedarfsschätzung in geeigneter Form. - Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den AN unter Berücksichtigung der in den Punkten a-g erzielten Ergebnisse. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.4 Leistungsbaustein 3 - Ableitung konkreter Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsbausteine 1 und 2 konkrete Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen mit Blick auf Aufbauorganisa-tion und Rechtsform der Vorzugsvarianten entwickeln. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Ableitung einer konkreten Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. b. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Aufbau- und Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. c. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege effi-zienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten er-bracht werden können. d. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Berei-chen und Arbeitsgruppen des FB 45 hinsichtlich der Ausübung der Aufgaben der Grün-flächenpflege. e. Erstellung eines Organigramms für die empfohlene Aufbauorganisation. Als Ergebnis des Leistungsbausteins 3 sollen mindestens entstehen: - Ein vollständiges Umsetzungskonzept mit Handlungsempfehlungen für die Vor-zugsvariante unter Zusammenfassung der während der Beauftragung erzielten Er-gebnisse. - Eine Abschlussdokumentation in Form eines Abschlussberichtes. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.5 Projektleitungstätigkeit Die Projektleitung des Auftragnehmers soll die operative Planung und Steuerung der Leis-tungsbausteine in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des Bereiches 501 sowie der Pro-jektleitung des FB 45 übernehmen. Die Projektleitung des Auftragnehmers erstellt eine detail-lierte Ablaufplanung zur Realisierung der Auftragsgegenstände und ist für das Projektcontrol-ling und das Projektrisikomanagement verantwortlich. Die Projektleitung hat auf einen ange-messenen Ressourceneinsatz hinzuwirken und die Projektleitung des Auftraggebers bei Ab-weichungen und Risiken zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Kickoff- sowie eine Abschlussveranstaltung inklusive Ergebnispräsentation durchzuführen. Darüber hinaus sind zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Informationsgewinnung Interviews sowie die Durchführung von Workshops vor-zusehen. Die Projektleitungstätigkeiten sind in die Leistungsbausteine einzupreisen. 2.6 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen Dokumentationen und Konzepte sind in einem gängigen Format in elektronischer Form (Word, Excel, PowerPoint, PDF) einzureichen. Für den Austausch stellt der Auftragnehmer einen verschlüsselten Übermittlungsweg zur Verfügung. 2.7 Stellung der eingesetzten Mitarbeitenden Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein vom Auftragnehmer. Soweit eine Auswahl des vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft der Auftragnehmer die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch den Auftraggeber erfolgen nicht. Ebenso bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Verteilung der ihm obliegenden Aufgaben mit dem von ihm eingesetzten Personal. Sofern der Auftragnehmer einen Personalwechsel beabsichtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Personal des Auftragnehmers die Weisungen/Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält. 3. Steuerung Gesamtprozess Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt durch die Leitung des Bereichs 501. Die Leitung des Bereichs 501 ist zugleich Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam für den Auftragnehmer. In der operativen Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine des Projektes ist die zuständi-ge Sachbearbeitung Organisationsentwicklung der AG 5012 sowie die Leitung der AG 4533 Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Die notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftrag-gebers werden über die Leitung des FB 45 organisiert und sichergestellt.Einführung eines HR-Systems im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Personal und Organisation
Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLEAnnaberg-BuchholzLos 1 - Payroll Im Rahmen eines Projekts zur Digitalisierung der Personalvorgänge wird durch das Landratsamt Erzgebirgskreis die Einführung eines zentralen, cloudbasierten HR-Systems für die Verwaltung ausgeschrieben. Zum aktuellen Zeitpunkt werden verschiedene Fachanwendungen mit einzelnen (manuell erstellten) Datenbanken und Schnittstellen verwendet, welche einen hohen manuellen Pflegeaufwand im Sachgebiet Personal sowie in den Querschnittsreferaten des Landratsamt Erzgebirgskreis verursachen. Der Auftraggeber schreibt die Bereitstellung sowie die Einräumung zeitlich begrenzter Nutzungsrechte an Lizenzen eines cloudbasierten HR-Systems (Personalmanagementsystem) aus, inklusive Implementierungs-, Migrations-, Betriebs-, Support-, Anpassungs- und Schulungsdienstleistungen. Die Leistung soll als SaaS (Software-as-a-Service) für einen Zeitraum von vier Jahren angeboten werden. Es besteht die Option, den Vertrag im Anschluss gem. EVB-IT-Vertrag zu verlängern. Ziel des Projektes ist es, bestehende Insellösungen aus Fachanwendungen (PAISY des Anbieters ADP, KOMMBOSS/KSC des Anbieters GfOP, MATRIX des Anbieters Dormakaba) sowie Eigenlösungen abzulösen, welche durch papierbasierte Verfahren verbunden sind. Diese sollen durch eine effiziente, datenschutzkonforme Plattform ersetzt werden und somit den Digitalisierungsgrad sämtlicher HR-Prozesse nachhaltig erhöhen. Durch die Einführung des HR-Systems sollen Effizienz, Datenqualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Personalabläufe verbessert und ein zukunftsfähiges digitales Personalmanagement im Landratsamt Erzgebirgskreis etabliert werden. Immer wiederkehrende Routineaufgaben, die derzeit umfangreiche manuelle Eingaben der Beschäftigten erfordern, sollen durch Automatisierung effektiver und effizienter erledigt werden. Die HR-Software soll zur digitalen Bewirtschaftung von circa 1.950 Personalfällen im öffentlichen Dienst (tarifliche Beschäftigte und Beamte) eingesetzt werden und eine moderne Mitarbeiterkommunikation über einen integrierten Employee-Self-Service sowie einen Manager-Self-Service ermöglichen. Es soll ein Self-Service-Bereich für alle Mitarbeiter etabliert werden, um personalwirtschaftliche Abläufe wie die Beantragung von Adressänderungen, die Einreichung von Anträgen, Reisekosten u. Ä. zu dezentralisieren, Abläufe zu beschleunigen und transparenter zu gestalten. Das geplante HR-System soll sämtliche personalwirtschaftliche Kernabläufe digital abbilden, darunter insbesondere die Personalstammdatenpflege, die Zeitwirtschaft, die Reisekostenabrechnung, die Personalkosten(hoch)rechnung, statistische Auswertungen sowie die Schnittstellenanbindung zu weiteren Fachverfahren. Es muss Standardauswertungen enthalten und darüber hinaus die Möglichkeit bieten, individuelle Berichte zu erstellen. Zudem sollen die Organisation von Terminen und die Überwachung von variablen Änderungsdaten mit individuellen Wiedervorlagefunktionen in Form von Checklisten möglich sein. Es wird derzeit die Beschaffung von max. zwei spezialisierten HR-Lösungen beabsichtigt, zum einen für die Entgelt- und Bezügeabrechnung (Payroll, Los 1) und zum anderen für das Personalmanagement (Los 2). Die Payroll (Entgelt- und Bezügeabrechnung) soll vollständig oder teilweise in das HR-System integriert bzw. als ein ausgelagertes Payroll-System an das HR-System angebunden werden. Es ist erforderlich, dass dem Personalmanagementsystem als weitere Komponente ein Zeitwirtschaftsmodul umfasst. Um eine Kompatibilität zwischen dem Modul Zeiterfassung und den Zeiterfassungsterminals zu garantieren, erfolgt eine an das Modul Zeiterfassung gebundene Ausschreibung von neuen Zeiterfassungsterminals durch das Los 3. Diese Ausschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Bei unterschiedlichen Systemen sollen bereits vom Anbieter programmierte und erprobte Schnittstellen zu einer abgestimmten und zusammenwirkenden Softwarelandschaft führen. Zudem sollen die HR-Software modular aufgebaut sein und um verschiedene Module wie Reisekostenabrechnung, Personalentwicklung, Stellenplan usw. zeitlich gestaffelt implementiert zu können. Die neue Entgelt- und Bezügeabrechnung für tariflich Beschäftigte und Beamte soll das derzeit eingesetzte System PAISY des Anbieters ADP zum 01.01.2027 ersetzen. Die neue Personalmanagementsoftware soll die bestehenden Systeme zum 01.01.2028 vollständig ablösen. Im Rahmen einer Projektbetreuung durch den Bieter wird ein Projektplan bzgl. der Implementierung in Absprache mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis erstellt und umgesetzt. Dabei ist die außer Betrieb Stellung der Altanwendungen KOMMBOSS/KSC der GfoP, MATRIX von Dormakaba sowie der Eigenlösungen zu berücksichtigen. Die Daten der bestehenden Softwaresysteme sind durch den Auftragnehmer vollständig in das neue System zu migrieren. Zudem ist eine Schnittstelle zum im Haus eingesetzten System SASKIA.H2R bereitzustellen. Idealer Weise sollen dabei gemäß dem „Once-Only-Prinzip“ alle erforderlichen Daten der Beschäftigten nur an einer zentralen Stelle, also einer gemeinsamen Datenbank, gepflegt werden. Alternativ sollen bei getrennten Datenbanken die erforderlichen Daten über einen Echtzeit-Datenabgleich oder wenn dies nicht möglich, über zeitnahen, regelmäßigen, automatisierten Datenaustausch per Schnittstelle eine wechselseitige, einheitliche Datenbearbeitung zwischen den gekoppelten Systemen ohne divergierende Dateninhalte ermöglichen. Gleichzeitig ist der Umstieg von der Papier- zur digitalen Personalakte geplant. Aus dem HR-System sollen Dokumente und Serienbriefe erstellt werden können, welche durch Platzhalterfunktionen mit variablen Daten automatisch befüllt und in der im Haus genutzten E-Akte (Dokumentenmanagementsystem VIS) abgelegt werden. Eine detaillierte Übersicht zu den Muss- und Kann-Kriterien sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.SAP-Beratung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinFrist: 09. JuliDer Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV oder Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Die DGUV vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. Die DGUV beabsichtigt, allgemeine Projektleistungen, Beratungsleistungen, Konzipierungs- und Durchführungsleistungen im SAP-Umfeld auszuschreiben. Es soll eine systembasierte Haushaltsplanung und -verwaltung und eine laufende Verfügbarkeitskontrolle auf Budget- und Bestell/Projekt-Sicht eingeführt werden. Die im Bereich HCM im Einsatz befindlichen SAP Komponenten sollen kontinuierlich weiter-entwickelt werden. Außerdem soll eine zentrale SAP-Koordinationsstelle (Erarbeitung und Durchführung des Entscheidungs-, Eskalation- und Anforderungsmanagements) eingerichtet werden. Das Ziel ist eine Verbesserung und Integration der Faktura-,Planungs-, Mittelbewirtschaftungs-, Einkaufs-, Inventarisierungs-, Personalmanagement- und Controllingprozesse durch die Einführung effizienter und anwender-freundlicher Lösungen, die eine spürbare Entlastung der Fachabteilungen Finanzen und Revision (FR), Personal und Organisation (PEO) und Verwaltung, Bau, Beschaffung (VBB) im Tagesgeschäft ermöglichen. Hierzu ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens, des Einkaufs und der Inventarisierung sowie des Personalmanagements durchgeführt werden können. Im Ergebnis soll ein System bereitgestellt werden, das zu jedem Zeitpunkt eine korrekte und aktuelle Darstellung der finanziellen Lage der DGUV ermöglicht. Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Standardisierung von Prozessen und Anwendungen innerhalb der gesamten DGUV gemäß Best Practices, die Einführung einer systembasierten Lösung für die Haushaltsplanung und -verwaltung einschließlich Berichtswesen, die Überarbeitung der Controlling-Hierarchie, die Optimierung des Release- und Testmanagements, die Einführung eines technischen Schnittstellen-Monitorings, Prozessoptimierung gemäß dem Bluefield-Ansatz für das ERP- und HCM-System (Überarbeitung des Stammdatenansatzes, Systembasierter Rechnungsausgangsprozess, KPI-Berichtswesen via Dashboards). Die Umsetzung von fachlichen Anforderungen der DGUV sollten Vorrang gegenüber dem aufwandsminimierenden Systembetrieb erhalten. Für die gezielte und anwenderfokussierte Systempflege und -weiterentwicklung sind Kapazitäten und Mitwirkung durch die DGUV-Fachabteilungen erforderlich. Die Befähigung bemisst sich insbesondere nach den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Projektmanagement. Die jeweiligen Leistungen werden im Rahmen einzelner Leistungsabrufe konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Einzelabrufe besteht nicht. Der Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Der Auftragswert der Rahmenvereinbarung wird auf 1,6 Mio. Euro (netto) geschätzt, wobei der Abruf von Leistungen auf eine maximale Gesamtsumme in Höhe von 5 Mio. Euro (netto) begrenzt ist. Konkrete Ausschreibungsinhalte: Beschaffungsgegenstand Es ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung der bestehenden SAP Systemlandschaft durchgeführt werden können. Im Ergebnis sollen die dann umgesetzten Lösungen innerhalb des SAP Systems nach den bestehenden Betriebsregeln betrieben werden. Folgende SAP-Module und Themenbereiche sind derzeit im Betrieb implementiert: FI, FI-AA, CO, BTP, MM, SD, TR, PS, PSM (in Teilen), Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), Formulare, Berichts-wesen. Im HCM sind folgende Bestanteile implementiert: PA/PY, PT, OM, TV, VADM, ESS/MSS/PSS, Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), IKS (Centric), dPA (cuConnect), P&F, cuDocumentBuil-der, Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Einführung einer Haushaltsplanungs- und Bewirtschaf-tungslösung, Weiterentwicklung der vorhandenen Ausprägungen im Einkauf, insbesondere Kontraktmanagement, Weiterentwicklungen in den HCM Anwendungen und vor allem den Schnittstellen zwischen HCM und FI, SAP Invoice-Management und Einsatz von KI zur automatisierten Verarbeitung, Weiter-entwicklung der Rollen- und Berechtigungsausprägungen sowie die Pflege und Weiterentwicklung diver-ser Schnittstellen zu angebundenen Fachverfahren, wie Antrago, Bildungsmanager, SIHOT usw. sein. Darüber hinaus soll ein Schwerpunkt des Auftrags die Implementierungsbegleitung von Systemanpassungen für die DGUV in Zusammenwirken mit dem SAP Betreiber, die Unterstützung, bzw. Sicherstellung von Tests, Schulungen, Geschäftsprozesserhebungen und Dokumentationen sein. Es wird außer-dem eine Fachberatung und Unterstützung für die Themen der SAP Basissteuerung sowie die Themen der Integration der SAP Anwendungen in die bestehende IT Systemlandschaft benötigt. Innerhalb dieses vertraglichen Rahmens sollen die Vertragsparteien Einzelverträge abschließen können, mit denen der Auftragnehmer später konkret noch zu bestimmende Projekte oder hierzu vorbereitende Maßnahmen durchführt. Der Auftragnehmer hat davon auszugehen, dass mehrere parallele Vorhaben gleichzeitig zur Umsetzung kommen und dies mit dem täglichen Routinebetrieb der SAP Anwendungen in Einklang zu bringen ist. Entsprechende personelle Kapazitäten müssen vom Auftragnehmer jederzeit beigestellt werden können. Dies können zum Beispiel Durchführung von Machbarkeitsstudien sowie Konzipierungsleistungen, aber auch die konkrete Begleitung von Systemimplementierungen zur Unterstützung des Auftraggebers hin-sichtlich seiner Mitwirkungspflichten gegenüber dem SAP Betreiber sein.Reinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Frist: 07. Aug.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.