Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverTED
RV Erstellung Lernprogramme Individualcontent
Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müssen s...
E-Learning
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Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müsse...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord
- Veröffentlicht:
- 02. Juni 2026
- Frist:
- 07. Juli 2026
- Thema:
- E-Learning
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müssen so gestaltet sein, dass sie eine hohe Akzeptanz und Motivation fördern und Lernprozesse optimal unterstützen. Die einzelnen Produktionen sind abwechslungsreich und ansprechend zu gestalten, jedoch mit einem klar erkennbaren roten Faden für inhaltliche Struktur und Orientierung. Es ist sicherzustellen, dass das offizielle BA-Logo in sämtlichen Modulen sichtbar eingebunden ist und eindeutig erkennen lässt, dass es sich um ein Qualifizierungsprodukt der BA handelt. Alle aktuellen Bildungsangebote in Form von Trainings und Selbstlernmedien (u. a. Lernprogramme) sowie Kurse zum gemeinsamen Lernen werden aktuell auf der "BA-Lernwelt", dem Learning Management System der BA, zur Verfügung gestellt. Als Administratorenoberfläche (Backend) fungiert aktuell das Learning Management System (LMS) "Oracle/PeopleSoft ELM". Die gesamte Benutzeroberfläche (Frontend) wurde auf Basis von Microsoft SharePoint realisiert. Die Umsetzung und Produktion von Lerncontent erfolgt aufgrund eines vom AG erstellten Fach-/Inhaltskonzepts. Basierend darauf wird je nach Leistungsabruf gemäß Leistungsverzeichnis das Drehbuch entweder vom AG erstellt und an den AN übermittelt oder selbst vom AN erstellt. Im Allgemeinen entspricht eine Drehbuchseite einer Bildschirmseite. Das Drehbuch, als detailliertes, strukturiertes Dokument, dient als Grundlage für die multimediale Umsetzung. Es enthält alle relevanten Informationen zu Aufbau, Inhalt, didaktischer Dramaturgie und Interaktion eines Lernmoduls. Es soll sicherstellen, dass der Lerninhalt zielgerichtet, benutzerfreundlich, barrierefrei und mediengerecht umgesetzt wird. Mögliche Bestandteile der Ausfertigung sind beispielsweise: • Sprechtexte • Textelemente • Anweisungen für visuelle Inhalte bei Bildern, Videos oder Animationen • Interaktionsbeschreibungen, z. B. Single-/ und Multiple-Choice-Fragen, Drag-and-Drop-Übungen, Lückentexte, etc. • Navigation und Ablauf: Angaben zur Lernstruktur, Seitenabfolge und verzweigte Lernpfade Bei dem Einsatz von Bildern, Video- und Filmaufnahmen stellt der AN sicher, dass keine Kundinnen und Kunden oder Beschäftigte der BA oder unbeteiligte Dritte hierin erscheinen. Weitere Bestimmungen sind dem Kapitel 9 "Datenschutz" und dem Kapitel 10 "Urheberrecht" zu entnehmen. Im Falle einer Drehbucherstellung durch den AN erfolgt diese auf Basis einer PowerPoint-Präsentation. Alternativ ist auch ein Word-Dokument möglich. Außerdem ist darauf zu achten, dass bereits im Drehbuch ersichtlich wird, dass in der Produktion des Lernprogramms die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (siehe hierzu Kapitel 5.3 und Kapitel 8) eingehalten werden. Am Anfang einer Produktion kann der AG eine Kick-Off-Veranstaltung auf Wunsch in Nürnberg vorsehen (Reise- und Übernachtungskosten können nicht in Rechnung gestellt werden) oder diese wird online durchgeführt. Hier werden die Produktionsunterlagen besprochen und das gemeinsame Vorgehen (u. a. Zeitschiene) abgestimmt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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RV Erstellung Lernprogramme Individualcontent
Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müssen so gestaltet sein, dass sie eine hohe Akzeptanz und Motivation fördern und Lernprozesse optimal unterstützen. Die einzelnen Produktionen sind abwechslungsreich und ansprechend zu gestalten, jedoch mit einem klar erkennbaren roten Faden für inhaltliche Struktur und Orientierung. Es ist sicherzustellen, dass das offizielle BA-Logo in sämtlichen Modulen sichtbar eingebunden ist und eindeutig erkennen lässt, dass es sich um ein Qualifizierungsprodukt der BA handelt. Alle aktuellen Bildungsangebote in Form von Trainings und Selbstlernmedien (u. a. Lernprogramme) sowie Kurse zum gemeinsamen Lernen werden aktuell auf der "BA-Lernwelt", dem Learning Management System der BA, zur Verfügung gestellt. Als Administratorenoberfläche (Backend) fungiert aktuell das Learning Management System (LMS) "Oracle/PeopleSoft ELM". Die gesamte Benutzeroberfläche (Frontend) wurde auf Basis von Microsoft SharePoint realisiert. Die Umsetzung und Produktion von Lerncontent erfolgt aufgrund eines vom AG erstellten Fach-/Inhaltskonzepts. Basierend darauf wird je nach Leistungsabruf gemäß Leistungsverzeichnis das Drehbuch entweder vom AG erstellt und an den AN übermittelt oder selbst vom AN erstellt. Im Allgemeinen entspricht eine Drehbuchseite einer Bildschirmseite. Das Drehbuch, als detailliertes, strukturiertes Dokument, dient als Grundlage für die multimediale Umsetzung. Es enthält alle relevanten Informationen zu Aufbau, Inhalt, didaktischer Dramaturgie und Interaktion eines Lernmoduls. Es soll sicherstellen, dass der Lerninhalt zielgerichtet, benutzerfreundlich, barrierefrei und mediengerecht umgesetzt wird. Mögliche Bestandteile der Ausfertigung sind beispielsweise: • Sprechtexte • Textelemente • Anweisungen für visuelle Inhalte bei Bildern, Videos oder Animationen • Interaktionsbeschreibungen, z. B. Single-/ und Multiple-Choice-Fragen, Drag-and-Drop-Übungen, Lückentexte, etc. • Navigation und Ablauf: Angaben zur Lernstruktur, Seitenabfolge und verzweigte Lernpfade Bei dem Einsatz von Bildern, Video- und Filmaufnahmen stellt der AN sicher, dass keine Kundinnen und Kunden oder Beschäftigte der BA oder unbeteiligte Dritte hierin erscheinen. Weitere Bestimmungen sind dem Kapitel 9 "Datenschutz" und dem Kapitel 10 "Urheberrecht" zu entnehmen. Im Falle einer Drehbucherstellung durch den AN erfolgt diese auf Basis einer PowerPoint-Präsentation. Alternativ ist auch ein Word-Dokument möglich. Außerdem ist darauf zu achten, dass bereits im Drehbuch ersichtlich wird, dass in der Produktion des Lernprogramms die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (siehe hierzu Kapitel 5.3 und Kapitel 8) eingehalten werden. Am Anfang einer Produktion kann der AG eine Kick-Off-Veranstaltung auf Wunsch in Nürnberg vorsehen (Reise- und Übernachtungskosten können nicht in Rechnung gestellt werden) oder diese wird online durchgeführt. Hier werden die Produktionsunterlagen besprochen und das gemeinsame Vorgehen (u. a. Zeitschiene) abgestimmt. - Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverFrist: 21. Juli
RV Erstellung Lernprogramme Individualcontent
Leistungsgegenstand ist die Erstellung von Individualcontent für die Mitarbeitenden des Auftraggebers (AG). Als Individualcontent versteht sich kundenspezifisch erstellter Lerncontent, der genau auf die Aufgaben, Lernziele, Rahmenbedingungen und Kultur des AGs zugeschnitten ist. Das Layout und die barrierefreie Benutzeroberfläche müssen so gestaltet sein, dass sie eine hohe Akzeptanz und Motivation fördern und Lernprozesse optimal unterstützen. Die einzelnen Produktionen sind abwechslungsreich und ansprechend zu gestalten, jedoch mit einem klar erkennbaren roten Faden für inhaltliche Struktur und Orientierung. Es ist sicherzustellen, dass das offizielle BA-Logo in sämtlichen Modulen sichtbar eingebunden ist und eindeutig erkennen lässt, dass es sich um ein Qualifizierungsprodukt der BA handelt. Alle aktuellen Bildungsangebote in Form von Trainings und Selbstlernmedien (u. a. Lernprogramme) sowie Kurse zum gemeinsamen Lernen werden aktuell auf der "BA-Lernwelt", dem Learning Management System der BA, zur Verfügung gestellt. Als Administratorenoberfläche (Backend) fungiert aktuell das Learning Management System (LMS) "Oracle/PeopleSoft ELM". Die gesamte Benutzeroberfläche (Frontend) wurde auf Basis von Microsoft SharePoint realisiert. Die Umsetzung und Produktion von Lerncontent erfolgt aufgrund eines vom AG erstellten Fach-/Inhaltskonzepts. Basierend darauf wird je nach Leistungsabruf gemäß Leistungsverzeichnis das Drehbuch entweder vom AG erstellt und an den AN übermittelt oder selbst vom AN erstellt. Im Allgemeinen entspricht eine Drehbuchseite einer Bildschirmseite. Das Drehbuch, als detailliertes, strukturiertes Dokument, dient als Grundlage für die multimediale Umsetzung. Es enthält alle relevanten Informationen zu Aufbau, Inhalt, didaktischer Dramaturgie und Interaktion eines Lernmoduls. Es soll sicherstellen, dass der Lerninhalt zielgerichtet, benutzerfreundlich, barrierefrei und mediengerecht umgesetzt wird. Mögliche Bestandteile der Ausfertigung sind beispielsweise: • Sprechtexte • Textelemente • Anweisungen für visuelle Inhalte bei Bildern, Videos oder Animationen • Interaktionsbeschreibungen, z. B. Single-/ und Multiple-Choice-Fragen, Drag-and-Drop-Übungen, Lückentexte, etc. • Navigation und Ablauf: Angaben zur Lernstruktur, Seitenabfolge und verzweigte Lernpfade Bei dem Einsatz von Bildern, Video- und Filmaufnahmen stellt der AN sicher, dass keine Kundinnen und Kunden oder Beschäftigte der BA oder unbeteiligte Dritte hierin erscheinen. Weitere Bestimmungen sind dem Kapitel 9 "Datenschutz" und dem Kapitel 10 "Urheberrecht" zu entnehmen. Im Falle einer Drehbucherstellung durch den AN erfolgt diese auf Basis einer PowerPoint-Präsentation. Alternativ ist auch ein Word-Dokument möglich. Außerdem ist darauf zu achten, dass bereits im Drehbuch ersichtlich wird, dass in der Produktion des Lernprogramms die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 (siehe hierzu Kapitel 5.3 und Kapitel 8) eingehalten werden. Am Anfang einer Produktion kann der AG eine Kick-Off-Veranstaltung auf Wunsch in Nürnberg vorsehen (Reise- und Übernachtungskosten können nicht in Rechnung gestellt werden) oder diese wird online durchgeführt. Hier werden die Produktionsunterlagen besprochen und das gemeinsame Vorgehen (u. a. Zeitschiene) abgestimmt. - Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauFrist: 26. Juni
Neubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses im OT Wagenhofen auf einem ca. 650 m² großen Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 2-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt, u. a. Vermessung und Raumakustik für den Schulungs- / Gemeinschaftsraum. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Das Büro, welches die LPH 1 und tlw. Leistungen der LPH 2 bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Bewerbers werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 sollen als besondere Leistung geprüft und ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Bei der Fördermittelbeschaffung, der Abstimmung mit den Förderstellen und beim Verwendungsnachweis soll mitgewirkt werden. Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden und im angebotenen Honorar in vollem Umfang inbegriffen sind. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurt
Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen
Die Verwaltungsbehörde ESF im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen einen Dienstleister, der umfassende Kommunikationsdienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau anbieten kann. Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Durch diese soll die ESF-Förderung in Thüringen bekannt und den potentiell an einer Förderung interessierten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des ESF-Programms in Thüringen und der damit geförderten Projekte informiert werden. Ziel ist es, die Öffentlichkeitsarbeit des ESF in Thüringen und die Sichtbarkeit der Förderung sowie der EU (Image und Bekanntheit) weiter zu optimieren. Die künftige Leadagentur soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen. Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Verwaltungsbehörde ESF auf Abruf umfassend bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die ESF-Förderung in Thüringen als Leadagentur. Der Auftrag setzt sich dabei aus konzeptionellen, innovativen und umsetzungsorientierten Komponenten für die Kommunikationsmaßnahmen zusammen. Im Einzelnen kann die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen insbesondere folgende Aufgaben enthalten: • Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete Werbemaßnahmen sowie deren Konzeption, Planung, Umsetzung und Dokumentation; • Realisierung von (crossmedialen) Kampagnen, einschließlich Kampagnenmotiven, Print-Anzeigen, Out-of-Home (OoH), Digital-Out-of-Home (DOoH), Online Media, Social Media; • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie z. B. Broschüren, Flyer, Filme, Plakate, Kalender, Eventausstattung, Werbemittel bzw. Merchandising inkl. Kreation und Umsetzung/ Herstellung • laufende Pflege und Betreuung sowie Weiterentwicklung und Programmierung der Webseite des ESF Thüringen www.esf-thueringen.de (Content Management System (CMS) TYPO3 – aktuell: Version 13) inklusive der Erarbeitung von Vorschlägen für deren inhaltliche Ausgestaltung, neue Inhalte sowie die Überprüfung auf Aktualität. Dabei müssen die technischen Vorgaben und Bedingungen des Freistaats Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beachtet werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmungen mit dem Thüringer Landesrechenzentrum (verantwortlich für das Hosting) sind vom Auftragnehmer eigenständig vorzunehmen. Die technische Betriebsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim Thüringer Landesrechenzentrum. • Realisierung von Kampagnen-Websites/Microsites im bestehenden TYPO3-System (im Rahmen einer Subdomain oder eigenständigen Unterseite (Bsp. https://www.esf-thueringen.de/thueringenpluseuropa); • Konzepte zum Einsatz neuer Medien sowie deren Umsetzung (z. B. Social Media); • Konzeption und Produktion von Filmen und Spots im Rahmen von Kampagnen (u. a. für Internet, Radio, TV, Kino); • Veranstaltungsmanagement: Entwicklung neuer Ideen (Veranstaltungen/ Aktionen/ Wettbewerbe/ Gewinnspiele, etc.) sowie Konzeption inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung (Präsenz, Hybrid und Digital). Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung vom 11.06.2026 (Dokument A2) sowie weitere Informationen im Dokument A1 Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen“. - Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Aufbau eines KI-basierten Monitorings mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung für das HMWVW
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) beabsichtigt, über die HZD ein Projekt zum KI-basierten Monitoring mit Fernerkundungsdaten der Landbedeckung zu vergeben. Fachliche Grundlage hierfür sollen die Ergebnisse des 2025 abgeschlossenen Fernerkundungsforschungsprojekts "Sina Keller et al. - "Entwicklung von Planungshilfen für Klimaschutz und Klimaanpassung in der räumlichen Gesamtplanung mittels Fernerkundung" https://landesplanung.hessen.de/klima/klimaanpassung-und-klimaschutz-mittels-fernerkundung (im Folgenden: FuE-Projekt) bilden. Im FuE-Projekt wurden mittels eines KI-basierten Segmentierungsmodells auf Basis von Befliegungs- und Satellitendaten zentrale Landbedeckungsklassen abgeleitet. Dazu gehörten Vegetationsflächen (differenziert nach drei Wuchshöhen), Versiegelungsgrade (voll-, teil- und unversiegelt, Dächer) sowie der Bestand an Photovoltaikanlagen - unterteilt in Dach-PV und Freiflächen-Photovoltaik (FF-PV). Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung") - ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKölnFrist: 29. Juni
IT-Service für Workload Automation
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen. - ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKölnFrist: 03. Juli
IT-Service für Workload Automation
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen. - ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKölnFrist: 29. Juni
IT-Service für Workload Automation
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen. - Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochum
BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Objektplanung
Die Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 können den Bewerbern erst nach Abgabe der Geheimhaltungserklärung (vgl. Anlage 02.10) bereitgestellt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.