Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. GeneralverwaltungMünchenTED
RV Bausachverständige
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragne...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern für sachverständige Beratungsleistungen zu baubetrieblichen, bauwirtschaftlichen und technischen Fragestellungen im Rahmen der verschiedenen Planungs- und Bauverträgen zwischen der MPG und von dieser beauftragten Planungs- und Baufirmen zu vergeben. Die Auftragnehmer sollen den Auftraggeber als Sachverständige für baubetriebliche Fragestellungen wie auch zu strategischen Fragen des technischen Vertragsmanagements beraten. Der Auftraggeber ist Bauherr zahlreicher Bauvorhaben. Bei der Durchführung dieser Vorhaben kommt es in zahlreichen Fällen - und in aktuellen Zeiten immer mehr - zu komplexen Honorarforderungen, Forderungen der Baubeteiligten aufgrund Störungen im Bauablauf oder sonstigen (Honorar- und Vergütungs-)Forderungen oder bloße Vergütungsparameter. Für diese Forderungen und Nachträge ist neben der rechtlichen Bewertung durch die Rechtsabteilung des Auftraggebers fast immer auch eine baubetriebliche Prüfung notwendig. Diese Prüfung umfasst die Sichtung und Bewertung der von den Baubeteiligten vorgelegten Unterlagen auf wirtschaftlicher und technischer Sicht, aber auch die Unterstützung der Rechtsabteilung zur Sachverhaltsaufklärung. Die konkrete Einzelbeauftragung erfolgt innerhalb der Organisationstruktur des Auftraggebers durch die Fachabteilung Recht. Die Fachabteilung ist primärer Empfänger der Leistungen des Auftragnehmers, werden jedoch projektspezifisch mit der Fachabteilung Bau besprochen und umgesetzt. Weiter sollen die Auftragnehmer den Auftraggeber bei der weiteren Verhandlung und Beilegung der Forderungen der Baubeteiligten unterstützen. Die Leistungen sind größtenteils jeweils projektbezogen bezüglich der konkreten Bauvorhaben. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der Auftraggeber allgemeine oder projektübergreifende Fragestellungen geklärt haben möchte. Je nach Bedarf sind in-house-Schulungen durch die Auftragnehmer zu einzelnen Themengebieten Teil des Leistungsgegensta
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Universitätsklinikum Köln AöRKölnFrist: 30. JuniDer Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die fachtechnische Prüfung von Planungs- und Ausführungsunterlagen sowie die Durchführung von Sachverständigenleistungen für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Köln im Bereich technischer und baulicher Anlagen. Gegenstand des Verfahrens ist die gewerkeübergreifende Beauftragung externer Sachverständiger für insbesondere folgende Leistungsbereiche: vorbeugender baulicher Brandschutz, Elektrotechnik/Sicherheitstechnik, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Tragwerk/Konstruktion, Medizintechnik/Reinräume sowie Explosions- und Arbeitsschutz. Die Leistungen umfassen u.a. die Prüfung der Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 (HOAI-Bezug), den Abgleich mit den einschlägigen technischen Regelwerken und Genehmigungsauflagen, die Erstellung von Prüfberichten mit Abweichungs- und Mängellisten sowie die Begleitung der Abnahmeprüfungen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere nach den Anforderungen der SVVO NRW und der PRÜF VO NRW für die jeweils einschlägigen Fachrichtungen (z.B. TGA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, bautechnische Prüfungen). Der Auftragnehmer setzt hierfür ausschließlich entsprechend anerkannte bzw. qualifizierte Sachverständige ein; sämtliche Prüfer müssen öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige sein. Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv; der Auftraggeber behält sich vor, gleichartige Leistungen parallel oder ergänzend gesondert auszuschreiben. Die Leistungen werden im Einzelfall auf Abruf durch das Projektmanagement medfacilities Bau GmbH (mf Bau) im Namen des Universitätsklinikums Köln abgerufen. Voraussichtliche Vertragslaufzeit / Volumen Vertragslaufzeit: ca. 4 Jahre (voraussichtlich 01.09.2026 bis 31.08.2030). Maximale Abrufmenge aus dem Rahmenvertrag: bis zu 1.500.000,00 EUR netto über die gesamte Laufzeit; Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Vergütungsmodell Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze für drei Leistungsphasen (Planungsphase, Baustellentermine, Erstprüfungen vor Inbetriebnahme). Die Stundensätze werden im Preisblatt angeboten; Reisekosten und Nebenkosten sind als All-in-Preise in den Stundensätzen enthalten. Besondere Anforderungen an die Eignung Von der Leistungserbringung sind schwerpunktmäßig Sachverständigenbüros angesprochen, die: - über anerkannte Prüfsachverständige nach PRÜF VO NRW (z.B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik) bzw. anerkannte bautechnische Sachverständige nach SVVO NRW verfügen; - mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung der Schlüsselpersonen nachweisen; - mindestens 3 vergleichbare Prüfaufträge in den letzten Jahren nachweisen (z.B. Prüfungen von Anlagen mit Anlagensummen > 250.000 EUR netto je Kostengruppe); - einen ausreichend großen, interdisziplinären Sachverständigen-Pool für die relevanten Gewerke (Brandschutz, TGA, Elektro, Tragwerk, Medizintechnik, Explosions-/Arbeitsschutz) vorhalten und dessen Verfügbarkeit nachweisen; - die personelle Kontinuität sicherstellen (mindestens 80 % der im Angebot benannten Schlüsselpersonen müssen während der Projektlaufzeit tatsächlich eingesetzt werden). Zuschlagskriterien (Kurzinfo) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Verhältnis Qualität zu Preis. Die Qualität wird mit 70 %, der Preis mit 30 % gewichtet. Auf der Qualitätsseite werden insbesondere bewertet: - ein projektbezogenes Prüfkonzept für einen Krankenhausbau (ca. 50 Mio. EUR, OP/Intensiv/Labor), -ein Konzept zur Reaktionszeit/Erreichbarkeit (bis zu 4 Stunden) sowie -Größe und Nähe des Sachverständigen-Pools (Anfahrtszeit: 60-180 Minuten nach Köln). Die Konzepte werden durch drei Fachangehörige bewertet. Für den Fall abweichender Einzelbewertungen einigen sich die Fachangehörigen auf eine gemeinsame Bewertung. Der Preis wird anhand des Gesamtpreises aus den angebotenen Stundensätzen und fiktiven Jahresmengen für 4 Jahre relativ zum günstigsten Angebot bewertet.Gutachter und Sachverständigenleistungen - Technische Abnahmen, Planungs- und Baugbegleitende Gutachterleistung zur Qualitätssicherung
Universitätsklinikum Köln AöRKölnFrist: 14. JuliDer Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die fachtechnische Prüfung von Planungs- und Ausführungsunterlagen sowie die Durchführung von Sachverständigenleistungen für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Köln im Bereich technischer und baulicher Anlagen. Gegenstand des Verfahrens ist die gewerkeübergreifende Beauftragung externer Sachverständiger für insbesondere folgende Leistungsbereiche: vorbeugender baulicher Brandschutz, Elektrotechnik/Sicherheitstechnik, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Tragwerk/Konstruktion, Medizintechnik/Reinräume sowie Explosions- und Arbeitsschutz. Die Leistungen umfassen u.a. die Prüfung der Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 (HOAI-Bezug), den Abgleich mit den einschlägigen technischen Regelwerken und Genehmigungsauflagen, die Erstellung von Prüfberichten mit Abweichungs- und Mängellisten sowie die Begleitung der Abnahmeprüfungen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere nach den Anforderungen der SVVO NRW und der PRÜF VO NRW für die jeweils einschlägigen Fachrichtungen (z.B. TGA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, bautechnische Prüfungen). Der Auftragnehmer setzt hierfür ausschließlich entsprechend anerkannte bzw. qualifizierte Sachverständige ein; sämtliche Prüfer müssen öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige sein. Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv; der Auftraggeber behält sich vor, gleichartige Leistungen parallel oder ergänzend gesondert auszuschreiben. Die Leistungen werden im Einzelfall auf Abruf durch das Projektmanagement medfacilities Bau GmbH (mf Bau) im Namen des Universitätsklinikums Köln abgerufen. Voraussichtliche Vertragslaufzeit / Volumen Vertragslaufzeit: ca. 4 Jahre (voraussichtlich 01.09.2026 bis 31.08.2030). Maximale Abrufmenge aus dem Rahmenvertrag: bis zu 1.500.000,00 EUR netto über die gesamte Laufzeit; Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Vergütungsmodell Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze für drei Leistungsphasen (Planungsphase, Baustellentermine, Erstprüfungen vor Inbetriebnahme). Die Stundensätze werden im Preisblatt angeboten; Reisekosten und Nebenkosten sind als All-in-Preise in den Stundensätzen enthalten. Besondere Anforderungen an die Eignung Von der Leistungserbringung sind schwerpunktmäßig Sachverständigenbüros angesprochen, die: - über anerkannte Prüfsachverständige nach PRÜF VO NRW (z.B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik) bzw. anerkannte bautechnische Sachverständige nach SVVO NRW verfügen; - mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung der Schlüsselpersonen nachweisen; - mindestens 3 vergleichbare Prüfaufträge in den letzten Jahren nachweisen (z.B. Prüfungen von Anlagen mit Anlagensummen > 250.000 EUR netto je Kostengruppe); - einen ausreichend großen, interdisziplinären Sachverständigen-Pool für die relevanten Gewerke (Brandschutz, TGA, Elektro, Tragwerk, Medizintechnik, Explosions-/Arbeitsschutz) vorhalten und dessen Verfügbarkeit nachweisen; - die personelle Kontinuität sicherstellen (mindestens 80 % der im Angebot benannten Schlüsselpersonen müssen während der Projektlaufzeit tatsächlich eingesetzt werden). Zuschlagskriterien (Kurzinfo) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Verhältnis Qualität zu Preis. Die Qualität wird mit 70 %, der Preis mit 30 % gewichtet. Auf der Qualitätsseite werden insbesondere bewertet: - ein projektbezogenes Prüfkonzept für einen Krankenhausbau (ca. 50 Mio. EUR, OP/Intensiv/Labor), -ein Konzept zur Reaktionszeit/Erreichbarkeit (bis zu 4 Stunden) sowie -Größe und Nähe des Sachverständigen-Pools (Anfahrtszeit: 60-180 Minuten nach Köln). Die Konzepte werden durch drei Fachangehörige bewertet. Für den Fall abweichender Einzelbewertungen einigen sich die Fachangehörigen auf eine gemeinsame Bewertung. Der Preis wird anhand des Gesamtpreises aus den angebotenen Stundensätzen und fiktiven Jahresmengen für 4 Jahre relativ zum günstigsten Angebot bewertet.SAP-Beratung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinFrist: 09. JuliDer Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV oder Auftraggeber) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Die DGUV vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern. Die DGUV beabsichtigt, allgemeine Projektleistungen, Beratungsleistungen, Konzipierungs- und Durchführungsleistungen im SAP-Umfeld auszuschreiben. Es soll eine systembasierte Haushaltsplanung und -verwaltung und eine laufende Verfügbarkeitskontrolle auf Budget- und Bestell/Projekt-Sicht eingeführt werden. Die im Bereich HCM im Einsatz befindlichen SAP Komponenten sollen kontinuierlich weiter-entwickelt werden. Außerdem soll eine zentrale SAP-Koordinationsstelle (Erarbeitung und Durchführung des Entscheidungs-, Eskalation- und Anforderungsmanagements) eingerichtet werden. Das Ziel ist eine Verbesserung und Integration der Faktura-,Planungs-, Mittelbewirtschaftungs-, Einkaufs-, Inventarisierungs-, Personalmanagement- und Controllingprozesse durch die Einführung effizienter und anwender-freundlicher Lösungen, die eine spürbare Entlastung der Fachabteilungen Finanzen und Revision (FR), Personal und Organisation (PEO) und Verwaltung, Bau, Beschaffung (VBB) im Tagesgeschäft ermöglichen. Hierzu ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung des Rechnungswesens, des Einkaufs und der Inventarisierung sowie des Personalmanagements durchgeführt werden können. Im Ergebnis soll ein System bereitgestellt werden, das zu jedem Zeitpunkt eine korrekte und aktuelle Darstellung der finanziellen Lage der DGUV ermöglicht. Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Standardisierung von Prozessen und Anwendungen innerhalb der gesamten DGUV gemäß Best Practices, die Einführung einer systembasierten Lösung für die Haushaltsplanung und -verwaltung einschließlich Berichtswesen, die Überarbeitung der Controlling-Hierarchie, die Optimierung des Release- und Testmanagements, die Einführung eines technischen Schnittstellen-Monitorings, Prozessoptimierung gemäß dem Bluefield-Ansatz für das ERP- und HCM-System (Überarbeitung des Stammdatenansatzes, Systembasierter Rechnungsausgangsprozess, KPI-Berichtswesen via Dashboards). Die Umsetzung von fachlichen Anforderungen der DGUV sollten Vorrang gegenüber dem aufwandsminimierenden Systembetrieb erhalten. Für die gezielte und anwenderfokussierte Systempflege und -weiterentwicklung sind Kapazitäten und Mitwirkung durch die DGUV-Fachabteilungen erforderlich. Die Befähigung bemisst sich insbesondere nach den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Projektmanagement. Die jeweiligen Leistungen werden im Rahmen einzelner Leistungsabrufe konkretisiert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Einzelabrufe besteht nicht. Der Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Der Auftragswert der Rahmenvereinbarung wird auf 1,6 Mio. Euro (netto) geschätzt, wobei der Abruf von Leistungen auf eine maximale Gesamtsumme in Höhe von 5 Mio. Euro (netto) begrenzt ist. Konkrete Ausschreibungsinhalte: Beschaffungsgegenstand Es ist ein Leistungsrahmenvertrag vorgesehen. Innerhalb dieses Leistungsrahmens sollen konkrete Projekte im SAP-Umfeld zur Weiterentwicklung der bestehenden SAP Systemlandschaft durchgeführt werden können. Im Ergebnis sollen die dann umgesetzten Lösungen innerhalb des SAP Systems nach den bestehenden Betriebsregeln betrieben werden. Folgende SAP-Module und Themenbereiche sind derzeit im Betrieb implementiert: FI, FI-AA, CO, BTP, MM, SD, TR, PS, PSM (in Teilen), Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), Formulare, Berichts-wesen. Im HCM sind folgende Bestanteile implementiert: PA/PY, PT, OM, TV, VADM, ESS/MSS/PSS, Schnittstellen, Jobs, Berechtigungen (SIVIS), IKS (Centric), dPA (cuConnect), P&F, cuDocumentBuil-der, Anzustrebende Projekte sind beispielsweise die Einführung einer Haushaltsplanungs- und Bewirtschaf-tungslösung, Weiterentwicklung der vorhandenen Ausprägungen im Einkauf, insbesondere Kontraktmanagement, Weiterentwicklungen in den HCM Anwendungen und vor allem den Schnittstellen zwischen HCM und FI, SAP Invoice-Management und Einsatz von KI zur automatisierten Verarbeitung, Weiter-entwicklung der Rollen- und Berechtigungsausprägungen sowie die Pflege und Weiterentwicklung diver-ser Schnittstellen zu angebundenen Fachverfahren, wie Antrago, Bildungsmanager, SIHOT usw. sein. Darüber hinaus soll ein Schwerpunkt des Auftrags die Implementierungsbegleitung von Systemanpassungen für die DGUV in Zusammenwirken mit dem SAP Betreiber, die Unterstützung, bzw. Sicherstellung von Tests, Schulungen, Geschäftsprozesserhebungen und Dokumentationen sein. Es wird außer-dem eine Fachberatung und Unterstützung für die Themen der SAP Basissteuerung sowie die Themen der Integration der SAP Anwendungen in die bestehende IT Systemlandschaft benötigt. Innerhalb dieses vertraglichen Rahmens sollen die Vertragsparteien Einzelverträge abschließen können, mit denen der Auftragnehmer später konkret noch zu bestimmende Projekte oder hierzu vorbereitende Maßnahmen durchführt. Der Auftragnehmer hat davon auszugehen, dass mehrere parallele Vorhaben gleichzeitig zur Umsetzung kommen und dies mit dem täglichen Routinebetrieb der SAP Anwendungen in Einklang zu bringen ist. Entsprechende personelle Kapazitäten müssen vom Auftragnehmer jederzeit beigestellt werden können. Dies können zum Beispiel Durchführung von Machbarkeitsstudien sowie Konzipierungsleistungen, aber auch die konkrete Begleitung von Systemimplementierungen zur Unterstützung des Auftraggebers hin-sichtlich seiner Mitwirkungspflichten gegenüber dem SAP Betreiber sein.Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026Generalplanerleistungen – Neubau des Förderschulcampus Paderborn
Kreis PaderbornPaderbornHintergrund und Anlass der Maßnahme Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Grundschulklassen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird schrittweise bis 2029 auf alle Jahrgangsstufen bis zur vierten Klasse ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund ist es eine zentrale Aufgabe, die räumlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen an den kreiseigenen Förderschulen zukunftsfähig zu gestalten. Im Rahmen einer umfassenden Schulentwicklungsplanung wurden die Gebäude der bestehenden Förderschulen – der Astrid-Lindgren-Schule und der Erich-Kästner-Schule – eingehend geprüft. Dabei zeigte sich, dass die baulichen Strukturen beider Schulen den zukünftigen Anforderungen moderner pädagogischer Konzepte und einer ganztägigen Betreuung nicht gerecht werden. Es bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich des Flächenangebots, der Barrierefreiheit sowie der funktionalen Raumaufteilung. Eine Sanierung und Erweiterung der bestehenden Gebäude wäre mit unverhältnismäßig hohen Investitionen verbunden und würde die pädagogischen Zielsetzungen nur unzureichend erfüllen. Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, die Astrid-Lindgren-Schule und die Erich-Kästner-Schule auf einem gemeinsamen Förderschul-Campus neu zu errichten. Dabei sollen mögliche Synergien durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Flächen und Dienstleistungen genutzt werden, während die Eigenständigkeit der einzelnen Schulen gewahrt bleibt. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Generalplaner mit der Planung und der Bauabwicklung des Schulcampus zu beauftragen, der die festgestellten Flächenbedarfe, pädagogischen Anforderungen sowie potenzielle Synergieeffekte berücksichtigt. Bei der Planung sollen zudem die Integration des Neubaus in das bestehende Quartier sowie nachhaltige und zukunftsorientierte Bau- und Betriebskonzepte Berücksichtigung finden. Ein geeignetes Grundstück für den Neubau steht bereits zur Verfügung. Für die Umsetzung wird ein Generalplaner beauftragt, der die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand erbringt. Damit sollen Schnittstellen reduziert, Verantwortlichkeiten gebündelt sowie Termin- und Kostensicherheit gewährleistet werden. Die Beauftragung umfasst neben den Grundleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auch zusätzliche Leistungen, die für die vollständige Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt die Gesamtkoordination aller Fachdisziplinen sowie die integrale Steuerung der Planung unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber vorgegebenen Projektziele. Der zu beauftragende Generalplaner übernimmt sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen gemäß der HOAI sowie ausgewählte zusätzliche Leistungen. Dies umfasst die integrale Planung, Koordination und Steuerung aller relevanten Fachdisziplinen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung. Zum Leistungsumfang zählen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI, Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI,Fachplanung Bauphysik gem. HOAI-Anlage 1, Nr. 1.2, Fachplanung Brandschutz (konzeptionell und genehmigungsfähig). Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 nach HOAI: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung. Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist nicht Bestandteil der Beauftragung, kann jedoch optional zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Bestimmte Leistungen, die gemäß HOAI den Leistungsphasen 6 und 7 zugeordnet sind, werden durch den Auftraggeber selbst erbracht. Vom Auftraggeber übernommene Teilleistungen: In Leistungsphase 6: Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, Erstellung der allgemeinen Vorbemerkungen. In Leistungsphase 7: Einholen von Angeboten über die E-Vergabe, Weiterleitung und Beantwortung von Bieterfragen über die E-Vergabe, Durchführung der Submission, Dokumentation des Vergabeverfahrens, Zusammenstellung der Vertragsunterlagen bei Auftragserteilung. Hinweise zur Leistungserbringung: Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Prüfung in PDF und GAEB-Format bereitzustellen. Die freigegebenen Vergabeunterlagen sind in PDF und GAEB-Format zu liefern. Submittierte Ausschreibungsunterlagen werden dem Auftragnehmer digital zur Verfügung gestellt. Diese Teilleistungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen und nicht Teil der zu honorierenden Leistungen. Zusätzliche Leistungen Protokollführung und organisatorische Unterstützung, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Moderner digitaler Projektraum, Unterstützung bei Beschlussvorlagen, Kostenverfolgung und Abrechnungsmanagement Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt, außer wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben oder bei der Weitergabe an professionelle Berater. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Näheres sh. Vergabeunterlagen.Planungsleistungen als Objekt-, Tragwerks- und Brandschutzplaner für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssenDas Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m²Planungsleistungen als Objekt-, Tragwerks- und Brandschutzplaner für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssenDas Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m²Untersuchung einer effizienten Organisationsform der Grünflächenpflege
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamFrist: 30. Sept.1.1 Anlass der vorzunehmenden Beauftragung Ziel des Gesamtprojektes ist die grundsätzliche Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in den Bereichen 453 Grünflächen und 454 Friedhöfe sowie die Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für eine effiziente Aufgabenerledigung in der Grünflächenpflege in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Der Fachbereich (FB) 45 Klima, Umwelt und Grünflächen hat den Bereich 501 Organisation und Digitalisierung im Rahmen eines internen Auftrags mit der Projektplanung und Umsetzung dieser Organisationsuntersuchung beauftragt. Zur Unterstützung der Organisationsuntersuchung beabsichtigt die LHP, einen externen Dienstleister zu beauftragen. 1.2 Ausgangslage 1.2.1 Beschlusslage Grundlage für die Durchführung der Organisationsuntersuchung ist ein Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung (22-SVV-0005): "Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, welche Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege effizienter in kommunaler Hand aus-geführt werden können und welche Organisationsform dafür geeignet ist." 1.2.2 Allgemeine Ausgangslage Die LHP unterliegt aktuell einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Dieser wird durch ver-schiedene politische Aufträge (Personalwirtschaftskonzept, Modernisierungsagenda, Haus-haltskonsolidierung) untersetzt. Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs verursacht durch einen Zuwachs an zu pflegenden Grünflächen von ca. 30 ha bis zum Jahr 2036 sowie eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Die zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind derzeit aufgrund des aktuell eingefrorenen Stellenrahmens im Jahr 2026 limitiert. Dieser Umstand wird verschärft durch den Wegfall eines Teils bisheriger Hilfskräfte aus dem Teilhabechan-cengesetzt und altersbedingter Ausfälle beim Bestandspersonal. Die Ausführung eines Teils der Grünflächenunterhaltungsaufgaben wird derzeit externen Dienstleistern übertragen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bearbeitung der geforderten Leistungsbausteine zu berücksichtigen. 1.2.3 Organisatorische Ausgangslage Das Aufgabenfeld der Grünflächenpflege wird durch zwei Bereiche des Fachbereichs 45 be-arbeitet. Die Grünflächenpflege im Stadtgebiet wird durch den Bereich 453 Grünflächen wahr-genommen. Die Grünflächenpflege auf den städtischen Friedhöfen liegt in der Hand des Be-reichs 454 Friedhöfe insbesondere der Arbeitsgruppe 4542 Pflege Friedhöfe. Beide Bereiche sind organisatorisch dem FB 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zugeordnet. Der Bereich 453 gliedert sich in vier Arbeitsgruppen (AG). Der Bereich 454 ist in zwei Arbeits-gruppen unterteilt (siehe Organigramm). Im Innenverhältnis der LHP ist der FB 45 Auftragge-ber für die AG 5012 Organisationsentwicklung. Die AG 5012 ist dem Bereich 501 Organisation und Digitalisierung zugeordnet und stellt im Innenverhältnis den Auftragnehmer dar. Im Außenverhältnis ist der Bereich 501 Auftraggeber ggü. dem externen Dienstleister. Dem Bereich 453 sind aktuell rund 75 Beschäftigte zugeordnet. Der AG Pflege Friedhöfe sind rund 29 Beschäftigte zugeordnet. 1.2.4 Technische Ausgangslage Die LHP nutzt als zentrales Prozessmanagementwerkzeug die Picture-Prozessplattform. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf die Prozessplattform und ist verpflichtet, gemäß den Modellie-rungsstandards der LHP zu arbeiten. Für die Aufgabenerfüllung im Bereich 453 werden die Fachverfahren ArcGIS und Archikart genutzt. 1.3 Ziele der Beauftragung Im Ergebnis des Gesamtprojektes sollen die folgenden Ziele erreicht werden: a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in dem Aufgabenfeld Grünflächenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen, insbesondere welche Aufgaben künftig effizi-enter durch eigenes Personal oder durch externe Dienstleister wahrgenommen werden. b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgabenwahrneh-mung. c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisation der Grünflächenpflege. 2. Beschreibung der Leistungen 2.1 Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer soll die Projektgruppe im Hinblick auf die oben genannten Ziele organisa-torisch und konzeptionell unterstützen. Die Aufgaben des externen Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: zu a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der Grünflä-chenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen: 1. Analyse der Ausgangslage des Aufgabenbestandes im Aufgabengebiet der Grün-flächenpflege. 2. Analyse der Aufgabenentwicklung bis zum Jahr 2036 (Mengengerüste, Ressour-cen - Finanzen, Personaleinsatz, Technikeinsatz sowie Organisation der Leis-tungsbeziehungen. 3. Ableitung von Szenarien zur Entwicklung des Aufgabenbestandes bis 2036. 4. Erstellung eines Aufgabenkatalogs für die Aufgaben im Aufgabenfeld Grünflächen-pflege des FB 45. 5. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik. 6. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit dem Schwerpunkt Schnittstellen-analyse unter Einbeziehung der Bereiche 453 Grünfläche und 454 Friedhöfe mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Optimierung der Schnittstellen und eine Erhöhung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung erzielt werden kann. 7. Prüfung welche bisher extern erbrachten Leistungen ggf. mit eigenen Kräften und eigener Technik effizienter und effektiver erbracht werden können und erbracht werden müssen. 8. Entwicklung von Vorschlägen zur optimalen Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen internen Einheiten und externen Dienstleistern. 9. Aufzeigen von Varianten für eine zukunftsorientierte Aufbauorganisation im Aufga-benfeld der Grünflächenpflege in der LHP vor dem Hintergrund des optimierten Aufgabenbestandes der Grünflächenpflege in der LHP. zu b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgaben-wahrnehmung. 1. Kriterien gestützte Untersuchung und Bewertung von Varianten für eine zukunfts-orientierte Organisationsrechtsform für die Aufgaben der Grünflächenpflege vor dem Hintergrund des aktuellen Aufgabenbestandes im Jahr 2026 sowie der in a) entwickelten Aufgabenzuwachsszenarien (für die Jahre 2031 und 2036) o Regiebetrieb (Kernverwaltung/Status quo), o Eigenbetrieb und o GmbH. 2. Als Kriterien anzusetzen sind insb. Effizienz- und Effektivitätskriterien, z.B. Qualität der Leistungserbringung, Steuerbarkeit der Leistungserbringung, Kosten der Über-führung in die jeweilige Organisationsrechtsform. 3. Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken der Organisati-onsrechtsformen. 4. Gesamtbewertung der Eignung der Rechtsformen für die Umsetzung in der LHP und Ableitung einer Vorzugsvariante. zu c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisati-on der Grünflächenpflege. 1. Ableitung einer Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahr-nehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. 2. Erarbeitung eines Vorschlags für eine künftige Aufbauorganisation der Grünflä-chenpflege in der bevorzugten Organisationsrechtsform. 3. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. 4. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Aufgabenfeld der Grünflächen-pflege effizienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten erbracht werden können. 5. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel be-reitzustellen). 6. Ableitung für eine Personalbedarfsschätzung und die Quantifizierung der Technik-bedarfe in Abhängigkeit der Ergebnisse aus a) und b) für den optimierten Aufga-benbestand nach der Aufgabenvollzugs- und zweckkritik. 7. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. Die oben genannten Leistungsbausteine werden im Folgenden konkretisiert. Dabei ist zu be-achten, dass diese zum Teil parallel zueinander abzuarbeiten sind, da verschiedene inhaltli-che Abhängigkeiten bestehen. 2.2 Leistungsbaustein 1 - Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung vornehmen. Dabei sind die folgenden Ar-beitspakete umzusetzen: a. Systematische Erfassung der Ausgangslage der Grünflächenpflege inkl. der Pfle-ge der Stadtbäume in der LHP. Mindestens zu betrachten sind dabei die verfügba-ren Ressourcen, der Aufgabenbestand, die aktuelle Aufbauorganisation, die recht-lichen Auftragsgrundlagen sowie zugrunde gelegte Pflegestandards. Der AG er-wartet vom AN eine entsprechende Beratung im Hinblick auf mögliche weitere Kri-terien. b. Ermittlung der Aufgabenentwicklung sowie der zu bewirtschafteten Flächen in ei-nem mittelfristigen Planungszeitraum (bis 2036) vor dem Hintergrund der beste-henden Rahmenbedingungen (z.B. Aufgaben u. Flächenzuwächse durch die Übernahme neuer Stadteile (Krampnitz). c. Erarbeitung eines Aufgabenkataloges der sowohl den IST-Zustand als auch die in 2. ermittelten mittelfristigen Aufgabenzuwächse quantitativ darstellt. d. Abgleich der vorhandenen Ressourcensituation (Personal, Finanzen, Betriebsmit-tel) mit dem Aufgabenkatalog und Darstellung der Defizite oder Überschüsse. e. Transparente Darstellung der Aufgaben, welche durch externe Dienstleister und durch eigenes Personal ausgeübt werden. f. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik auf Basis des Aufgabenbestandes. g. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit den Schwerpunkten Schnittstellen-analyse, Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatz. Optional kann die Modellie-rung von 1-3 wesentlichen Kernprozessen erforderlich sein. Im Ergebnis des Leistungsbausteins 1 sind durch den AN die folgenden Ergebnisse vorzule-gen: - eine kriterienbasierte Darstellung der IST-Situation in Form eines Berichtes - ein kriterienbasierter Aufgabenkatalog als Basis für die nächsten Arbeitspakete - ein Vergleich der aktuellen Ressourcensituation mit den durch den Aufgabenkatalog dargestellten Anforderungen im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in geeigneter Form. - Dokumentation der Aufgabenzweck- und Aufgabenvollzugskritik in geeigneter Form und Ergänzung des Aufgabenkataloges mit den erzielten Ergebnissen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.3 Leistungsbaustein 2 - Ermittlung einer geeigneten Organisations-rechtsform für die künftige Aufgabenwahrnehmung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Aufgabenzweck- sowie eine Aufgabenvollzugskritik vornehmen und auf dieser Basis eine Prü-fung der Effizienz der Organisationsrechtsform sowie die Entwicklung einer Vorzugsvariante vornehmen. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Darstellung u. Kriterien basierte Bewertung der Organisationsrechtsformen Regie-betrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächen-pflege. b. Prüfung der Eignung und Effizienz der Organisationsrechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Erledigung der ermittelten Aufgaben in der Grünflä-chenpflege sowie Ableitung einer Vorzugsvariante. c. Ableitung, Schätzung von Personalbedarfen und Betriebsmitteln sowie Finanzres-sourcen für die Vorzugsvariante. d. Ableitung einer Personalbedarfsschätzung und Quantifizierung der Technikbedarfe für die Vorzugsvariante. e. Zuordnung der vorhandenen Stellen und der geschätzten Personalbedarfe zur empfohlenen Aufbauorganisation. f. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. g. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung bis 2036 (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel bereitzustellen). Als Ergebnis des Leistungsbausteins 2 sollen mindestens entstehen: - Erstellung einer SWOT-Analyse zur Eignung und Bewertung der Organisations-rechtsform sowie Beschreibungen der Varianten. - Dokumentation der Personalbedarfsschätzung in geeigneter Form. - Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den AN unter Berücksichtigung der in den Punkten a-g erzielten Ergebnisse. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.4 Leistungsbaustein 3 - Ableitung konkreter Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsbausteine 1 und 2 konkrete Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen mit Blick auf Aufbauorganisa-tion und Rechtsform der Vorzugsvarianten entwickeln. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Ableitung einer konkreten Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. b. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Aufbau- und Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. c. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege effi-zienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten er-bracht werden können. d. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Berei-chen und Arbeitsgruppen des FB 45 hinsichtlich der Ausübung der Aufgaben der Grün-flächenpflege. e. Erstellung eines Organigramms für die empfohlene Aufbauorganisation. Als Ergebnis des Leistungsbausteins 3 sollen mindestens entstehen: - Ein vollständiges Umsetzungskonzept mit Handlungsempfehlungen für die Vor-zugsvariante unter Zusammenfassung der während der Beauftragung erzielten Er-gebnisse. - Eine Abschlussdokumentation in Form eines Abschlussberichtes. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.5 Projektleitungstätigkeit Die Projektleitung des Auftragnehmers soll die operative Planung und Steuerung der Leis-tungsbausteine in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des Bereiches 501 sowie der Pro-jektleitung des FB 45 übernehmen. Die Projektleitung des Auftragnehmers erstellt eine detail-lierte Ablaufplanung zur Realisierung der Auftragsgegenstände und ist für das Projektcontrol-ling und das Projektrisikomanagement verantwortlich. Die Projektleitung hat auf einen ange-messenen Ressourceneinsatz hinzuwirken und die Projektleitung des Auftraggebers bei Ab-weichungen und Risiken zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Kickoff- sowie eine Abschlussveranstaltung inklusive Ergebnispräsentation durchzuführen. Darüber hinaus sind zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Informationsgewinnung Interviews sowie die Durchführung von Workshops vor-zusehen. Die Projektleitungstätigkeiten sind in die Leistungsbausteine einzupreisen. 2.6 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen Dokumentationen und Konzepte sind in einem gängigen Format in elektronischer Form (Word, Excel, PowerPoint, PDF) einzureichen. Für den Austausch stellt der Auftragnehmer einen verschlüsselten Übermittlungsweg zur Verfügung. 2.7 Stellung der eingesetzten Mitarbeitenden Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein vom Auftragnehmer. Soweit eine Auswahl des vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft der Auftragnehmer die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch den Auftraggeber erfolgen nicht. Ebenso bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Verteilung der ihm obliegenden Aufgaben mit dem von ihm eingesetzten Personal. Sofern der Auftragnehmer einen Personalwechsel beabsichtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Personal des Auftragnehmers die Weisungen/Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält. 3. Steuerung Gesamtprozess Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt durch die Leitung des Bereichs 501. Die Leitung des Bereichs 501 ist zugleich Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam für den Auftragnehmer. In der operativen Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine des Projektes ist die zuständi-ge Sachbearbeitung Organisationsentwicklung der AG 5012 sowie die Leitung der AG 4533 Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Die notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftrag-gebers werden über die Leitung des FB 45 organisiert und sichergestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung.
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