Klinikum NürnbergNürnbergTED
Reinigungsleistungen und Küchenhilfsleistungen in der Großküche und im Mitarbeiter-Restaurant
Spültätigkeiten Großküche: Die Spültätigkeiten der Großküche umfassen das Reinigen der Tabletts, des Bestecks, des Geschirrs, die Reinigung der Essenstransportwagen, mit denen die Stationen versorgt werden sowie der Tablettwagen. In der Leistungsbeschreibung sind die Tablettwagen in der Position Geschirr-spenderwagen inbegriffen. Das Schw...
Kantinenbetrieb
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Klinikum Nürnberg
- Veröffentlicht:
- 03. August 2026
- Frist:
- 02. September 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
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Spültätigkeiten Großküche: Die Spültätigkeiten der Großküche umfassen das Reinigen der Tabletts, des Bestecks, des Geschirrs, die Reinigung der Essenstransportwagen, mit denen die Stationen versorgt werden sowie der Tablettwagen. In der Leistungsbeschreibung sind die Tablettwagen in der Position Geschirr-spenderwagen inbegriffen. Das Schwarzgeschirr wird von der Küche gespült und gehört deshalb nicht zu diesem Leistungsbereich. In der Leistungsbeschreibung ist das durchschnittlich tägliche Mengengerüst des Spülgutes enthalten, das nach den drei Mahlzeiten Frühstück, Mittag- und Abendessen gegliedert ist. Die Mengen richten sich nach dem Zeitpunkt der Portionierung bzw. dem Transport auf die Stationen. Der Rücklauf des Geschirrs kann jedoch variieren, so dass bspw. Frühstücksgeschirrteile erst mit dem Mittagsgeschirr zurück in die Spülküche geschickt werden. Diese Rückläufer sind mit dem nächsten Spülintervall bzw. spätestens am Abend bis zum Betriebsschluss zu reinigen. Es darf kein Schmutzgeschirr und Besteck über Nacht liegen bleiben. Es könnte beim Rücklauf von Essenswagen inkl. Schmutzgeschirr und Besteck zu Verzögerungen kommen aufgrund von variablen Patientenzahlen, internem Rücklauf, etc. Grundsätzliches zum Mitarbeiter-Restaurant: Das Klinikum betreibt für sein Personal und Betriebsfremde ein Mitarbeiter-Restaurant, das von Montag bis Freitag täglich verschiedene Menüs anbietet. Das Menü besteht aus einem Hauptgericht, das i.d.R durch einen Beilagensalat ergänzt wird. Zudem kann aus der Salatbar individuell ein großer oder kleiner Salatteller zusammengestellt werden, in dem ein Brötchen bzw. eine Scheibe Brot enthalten ist. Täglich werden eine Suppe und meist 2 – 3 vorportionierte Nachspeisen angeboten. Die durchschnittlich verkauften Mengen der Speisen kann der Anlage „Verkauf Mitarbeiter-Restaurant KN Nord.xlsx“ entnommen werden. Der Speiseplan rolliert i.d.R. alle 3 Wochen inklusive Sonderaktionen und tägliche Sondergerichte. Es werden zudem diverse Getränkeflaschen wie Cola, Limonade etc. bzw. Kaffee angeboten. Die Pflege und das Auffüllen des Kaffeeautomaten werden durch das Personal des Auftragnehmers besorgt. Kostenlos kann aus dem Sodawassergerät Wasser gezapft werden. Die Reinigung der Sodawasserautomaten und die Bereitstellung der Trinkgläser erfolgen durch das Personal des Auftragnehmers. Der Auslasshahn ist bei groben Verschmutzungen mit einem Desinfektionstuch vom Auftragnehmer zu reinigen. Bei starker Verkalkung des Auslasshahn ist die Leitwarte zu informieren. Die Vor- und Nachbereitung, die Präsentation der Speisen und die Speisenausgabe sowie das Nachbestellen der Speisen in der Küche gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. In Absprache mit der Küche sollen die Speisen ansprechend präsentiert werden. Die Portionsgrößen und –mengen werden durch den Schöpfkellenplan von der Küche vorgegeben. Die Bestückung der Theke und der Personaleinsatz muss so gewährleistet sein, dass die Speisen professionell und zügig ausgegeben werden können. Insbesondere ist eine lange Kundenschlange zu vermeiden. Bei erhöten Gästeaufkommen sind Wartezeiten durch eine organisierte Ablaufplanung so gering wie möglich zu halten. Die Pausenzeiten des Klinikums Nürnberg sind unregelmäßig und nicht planbar. Die bereitgehaltenen Mengen müssen der aktuellen Nachfrage angepasst werden. Bis 15 Minuten vor Mitarbeiter-Restaurantschließung sollen alle Menüs noch verfügbar sein. Um 13:00 Uhr kann letztmalig bei der Küche nachbestellt werden. Restmengen bei Schließung des Mitarbeiter-Restaurants sind gering zu halten. Sind zur Mitarbeiter-Restaurantschließung mehr als die zuletzt abgerufene Menge einer Komponente bzw. mehr als 1 GN-Behälter einer Komponente übrig, so muss der Auftragnehmer den Verkaufswert der gesamten übriggebliebenen Komponenten er-statten (siehe Vertragsstrafe Ziffer 6). Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Restmengen nicht in Abfallbehälter entsorgt werden dürfen oder dem Personal des Auftragnehmers zum Ver-zehr überlassen werden dürfen. Das Mitarbeiter-Restaurant wird selbständig von der Mitarbeiter-Restaurantleitung geführt. Die Leistungen im Bereich Mitarbeiter-Restaurant werden von der Mitarbeiter-Restaurantleitung überwacht. Die Mitarbeiter-Restaurantleitung hat während der Essensausgabe im Mitarbeiter-Restaurant anwesend zu sein und für einen fachliche korrekten Ablauf und einem kundenfreund-lichen Service zu sorgen. Das Mitarbeiter-Restaurant ist geöffnet von 9:00 – 14:30 Uhr. Essen wird in der Zeit von 11:00 – 13:30 Uhr ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, aufgrund von unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse (z.B. Pandemie) die Öffnungszeiten des Mitarbeiter-Restaurants je nach Bedarf zum Tatbestand zu reduzieren oder zu erweitern. Grundsätzliches zur Ausführung der Leistung Spültätigkeiten Mitarbeiter-Restaurant: Die Zeiten für das Spülen werden für das Mitarbeiter-Restaurant nicht vorgegeben. Während der Betriebszeit des Mitarbeiter-Restaurants ist jedoch darauf zu achten, dass die Spender im Mitarbeiter-Restaurant kontinuierlich mit sauberem Geschirr aus der Spülküche aufgefüllt werden. Das saubere Geschirr, Besteck und Tabletts ist nicht ausreichend um den Bedarf des gesamten Tages zu decken. Schmutzgeschirr darf nicht über Nacht liegen bleiben. Zur Reduzierung des Geräuschpegels ist die Tür der Spülküche zum Gastraum bei Nichtgebrauch jederzeit geschlossen zu halten. Das Personal für die Spültätigkeiten hält sich ausschließlich zum Bestücken der Spender und für den Transport des Schmutzgeschirrs im Speisesaal auf. Auf ein gepflegtes Erscheinungsbild ist zu achten. Nicht ausgegebene Speisen müssen an die Küche zurückgegeben werden und dürfen nicht über die Spülküche entsorgt werden.
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Klinikum NürnbergNürnbergSpültätigkeiten Großküche: Die Spültätigkeiten der Großküche umfassen das Reinigen der Tabletts, des Bestecks, des Geschirrs, die Reinigung der Essenstransportwagen, mit denen die Stationen versorgt werden sowie der Tablettwagen. In der Leistungsbeschreibung sind die Tablettwagen in der Position Geschirrspenderwagen inbegriffen. Das Kochgeschirr wird von der Küche gespült und gehört deshalb nicht zu diesem Leistungsbereich. In der Leistungsbeschreibung ist das durchschnittlich tägliche Mengengerüst des Spülgutes enthalten, das nach den drei Mahlzeiten Frühstück, Mittag- und Abendessen gegliedert ist. Die Mengen richten sich nach dem Zeitpunkt der Portionierung bzw. dem Transport auf die Stationen. Der Rücklauf des Geschirrs kann jedoch variieren, so dass bspw. Frühstücksgeschirrteile erst mit dem Mittagsgeschirr zurück in die Spülküche geschickt werden. Diese Rückläufer sind mit dem nächsten Spülintervall bzw. spätestens am Abend bis zum Betriebsschluss zu reinigen. Es darf kein Schmutzgeschirr über Nacht liegen bleiben. Es könnte beim Rücklauf von Essenswagen inkl. Schmutzgeschirr und Besteck zu Verzögerungen kommen aufgrund von variablen Patientenzahlen, internem Rücklauf, etc. Ausgabe und Kasse im Mitarbeiter-Restaurant inkl. Vor- und Nachbereitung: Das Klinikum betreibt für sein Personal und Betriebsfremde eine Mitarbeiter-Restaurant, das von Montag bis Freitag täglich vier verschiedene Menüs anbietet. Das Menü besteht aus einem Hauptgericht, das i.d.R durch einen Beilagensalat ergänzt wird. Zudem kann aus der Salatbar individuell ein großer oder kleiner Salatteller zusammengestellt werden, in dem ein Brötchen bzw. ei-ne Scheibe Brot enthalten ist. Täglich werden eine Suppe und meist 2 – 3 vorportionierte Nach-speisen angeboten. Die durchschnittlich verkauften Mengen der Speisen kann der Anlage „Ver-kauf Mitarbeiter-Restaurant KN Süd.xlsx“ entnommen werden. Der Speiseplan rolliert i.d.R. alle 4 Wochen. Es werden zudem diverse Getränkeflaschen wie Cola, LimonadeCatering Ehrenamtsempfang 2026
Staatskanzlei des Landes BrandenburgPotsdamFrist: 16. Aug.1. Allgemeines Am 05. Dezember 2026 lädt der Ministerpräsident des Landes Brandenburg ehrenamtlich Engagierte zu einem Empfang in die Staatskanzlei des Landes Brandenburg in Potsdam ein. Ausgeschrieben werden die Bereitstellung eines gesetzten 3-Gänge-Menüs, Servicekräfte sowie die Einrichtung (Bestuhlung, Banketttische, Eindecken) des Brandenburg-Saals. Parallel ist ein kleinerer Stehempfang im Raum "Babelsberg" in der Staatskanzlei auszurichten. 2. Veranstaltung Art der Leistung: Vorspeise, Hauptgang und Dessert als gesetztes Essen Einrichtung d. Saals (Banketttische, Bestuhlung, Tischwäsche) Separater Stehempfang Ort der Leistung: Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam Brandenburg Saal Datum der Leistungserbringung: 04. und 05. Dezember 2026 Leistungszeitraum: - 04. Dezember -- Brandenburg Saal --- Aufbau aller Banketttische und Stühle, komplettes Eindecken erwünscht (nach Absprache mit Auftraggeber) - 05. Dezember - Brandenburg-Saal (geplanter Ablauf) --- ab 10:00 Uhr Eintreffen der Gäste und Getränkeservice --- 11:00 Uhr Beginn der Veranstaltung --- ca. 11:10 Uhr Vorspeise serviert am Platz --- ca. 12:00 Uhr bis ca. 12:45 Uhr Hauptgang serviert am Platz --- ab ca. 13:00 Uhr Dessert serviert am Platz --- ca. 14:30 Uhr Ende der Veranstaltung --- ab ca. 15:30 Uhr Abbau -- Raum "Babelsberg" --- ab 10:00 Uhr AfG / Kaffee/ Tee - Imbissangebot / Fingerfood als Büfett --- ab ca. 15:30 Uhr Abbau Erwartete Gästeanzahl: Insgesamt wird mit ca. 130 Personen gerechnet. Davon ca. 90 im Brandenburg Saal (Ehrengäste) und ca. 40 (Aufenthaltsraum für Begleitungen) im Raum "Babelsberg". Die genaue Gästezahl kann in Abhängigkeit von den Zusagen erst am 20. November 2026 nachmittags verbindlich mitgeteilt werden. Der Anbieter verpflichtet sich, die variablen Faktoren wie Personal- und Equipment-Einsatz bis zu diesem Termin korrigierbar zu halten. 3. Leistung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer stellt die komplette technische und gastronomische Versorgung einschl. Servicekräfte für die o.g. Veranstaltung sicher. Die vom Auftragnehmer bereitgestellte Ausstattung ist nach Abschluss der Veranstaltung wieder mitzunehmen. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ist es auch am nächsten Arbeitstag möglich, das Equipment abzuholen. Der Auftragnehmer übernimmt die Beseitigung der im Zusammenhang mit dem Catering entstandenen Abfälle und ggf. Verunreinigungen. 4. Bestandteil des Angebots Equipment: 11 runde Banketttische (ausreichend Platz für 8 Gäste pro Tisch) Tischwäsche Stühle mit Hussen / Hussen für 5 Stehtische Geschirr aus Porzellan Besteck Stoffservietten Gläser ohne Werbeaufdruck Getränke: alkoholfreie Getränke, Kaffee, Tee, Rot - / Weiß - / Rosewein - vorzugsweise deutsche Weine Flaschenbier - vorzugsweise Produzenten aus dem Land Brandenburg Die Getränkemenge ist so zu kalkulieren, dass das Gesamtangebot während der gesamten Laufzeit der Veranstaltung besteht. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch. Empfehlungen von Brandenburger Weingütern können vom Auftraggeber gegeben werden. Speisen: Vorspeise, Hauptgang und Dessert als gesetztes Essen Hauptgang: Fleisch, Fisch, vegan mit saisonalen, regionalen Qualitätsprodukten, verschiedene Menüvorschläge können eingereicht werden. (Der Hauptgang wird im Vorfeld durch Menüvorbestellung bei den Gästen abgefragt.) Stehempfang mit Imbiss und Fingerfood in Buffetform Da bei der Angebotswertung auch die Umsetzung nachhaltiger Aspekte berücksichtigt wird, ist im Angebot ausführlich darauf einzugehen, inwieweit folgende Maßnahmen bei Durchführung dieser Leistung berücksichtigt werden. - Einsatz von Produkten aus ökologischer Landwirtschaft - Verwendung von Fleisch aus ökologischer/artgerechter Haltung (Herkunft und Qualität der Produkte sowie Bio- und Fair-Trade-Siegel sind zu benennen) - Nutzung von umweltfreundlichen Verpackungen - Maßnahmen zur Vermeidung von (umfangreicher) Verpackung und Müll Personal: genaue Kalkulation der Mitarbeitenden: Anzahl /Stunden / Stunden gesamt / EUR pro Stunde / Personalkosten gesamt, einheitliche Bekleidung des Servicepersonal erwünscht 5. Sonstiges: Auf Wunsch kann vor Angebotsabgabe eine Besichtigung des Veranstaltungs-ortes ermöglicht werden. Am Veranstaltungsort ist eine Anrichte für einfache logistische Zwecke (Portionieren, Lagern, Kühlen etc.) vorhanden. Küchen- und Servicetechnik (u.a. Wärmewagen) sind vom Auftragnehmer zu stellen.Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainBei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: Dienstleistungsbereiche Anzahl Betriebsrestaurant / Kasino 1 Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1 Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28 Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8 Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar 1.3 Ist-Zustand Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein. 1.4 Zielsetzung und Anforderungen Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer. 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. 1.5 Tischgastpotenzial Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700 Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125 davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen. Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten. Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet. 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden. 2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden. 3 Verpflegungskonzept Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve). Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266".Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. JuliInteressenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Reinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Frist: 07. Aug.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Klinikum Nürnberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.