Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen HochbauTED
Rahmenvertrag zur Unterstützung bei Umweltprüfungen und Umweltberichten für Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin
Bei Änderungen des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierbei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu ermitteln, in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bei Änderungen des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierbei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu ermitteln, in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
- Veröffentlicht:
- 16. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Bei Änderungen des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Hierbei sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB zu ermitteln, in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
9- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan. - Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan. - Stadt Nettetal
Bürgerhaus Kaldenkirchen - Generalplaner (ISEK)
Gegenstand der geplanten Beauftragung der Leistungen sind • die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 Abs. 5 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 - unterteilt in Anlagengruppen 16, und 8, § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI • die Fachplanung- und Beratungsleistung Bauphysik der Leistungsphase 1 bis 7 (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Abschnitt 1.2.2 Anlage 1 HOAI • die Fachplanung Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 8, Leistungsbild Brandschutz gemäß AHO Nr. 17. - Stadt Nettetal
Bürgerhaus Kaldenkirchen - Generalplaner (ISEK)
Gegenstand der geplanten Beauftragung der Leistungen sind • die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 Abs. 5 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 - unterteilt in Anlagengruppen 16, und 8, § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI • die Fachplanung- und Beratungsleistung Bauphysik der Leistungsphase 1 bis 7 (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Abschnitt 1.2.2 Anlage 1 HOAI • die Fachplanung Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 8, Leistungsbild Brandschutz gemäß AHO Nr. 17. Bürgerhaus Kaldenkirchen - Generalplaner (ISEK)
Gegenstand der geplanten Beauftragung der Leistungen sind • die Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6 § 51 Abs. 5 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI • die Fachplanung, Leistungsbild Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 - unterteilt in Anlagengruppen 16, und 8, § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI • die Fachplanung- und Beratungsleistung Bauphysik der Leistungsphase 1 bis 7 (Wärmeschutz/Energiebilanzierung) gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Abschnitt 1.2.2 Anlage 1 HOAI • die Fachplanung Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 8, Leistungsbild Brandschutz gemäß AHO Nr. 17.- Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8 - Universitätsklinikum Essen (AöR)
CPU-Upgrade und Gerätetausch
Vorliegend liegt der geschätzte Auftragswert bezogen auf die CPU-Upgrades und den Wechsel der Geräte über dem aktuellen EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 216.000 EUR netto, so dass ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen ist. Nach § 14 Abs. 1 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach § 14 Abs. 2 VgV das offene und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl als Regelverfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. C) VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 6000, kann über diese Plattform nur eine verkürzte Begründung dargestellt werden. Eine ausführlichere Darstellung kann jedem Interessierten gerne auf Anfrage bereitgestellt werden. Begründung: Der Auftraggeber setzt an den Standorten der Universitätsmedizin Essen aktuell Blutgasanalysegeräte der Firma Radiometer ein. Hierbei handelt es sich um die Geräte der Typen ABL815 Flex / ABL820 Flex / ABL825 Flex und ABL90 Flex / ABL90 Flex Plus. Im Zuge der Systemprüfungen ist aufgefallen, dass einige der Bestandsgeräte nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr den Richtlinien entsprechen. Um diese Richtlinienkonformität wiederzuerlangen, sollen die Bestandsgeräte, die hiervon betroffen sind, ein Upgrade durch den Hersteller erfahren. Diese Upgrades werden am Markt ausschließlich vom Hersteller Radiometer angeboten, da die Geräte patentrechtlich geschützt sind und einem ständigen Wartungsvertrag beim Hersteller unterliegen. Drittfirmen wird der Zugriff auf die Geräte, insbesondere auf die verbaute Hardware, nicht gestattet. Hinzu tritt, dass es sich bei den Hardwareupgrades dem Grunde nach um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV handelt. Die gegenständlichen Geräte wurden von Radiometer gekauft und an den Auftraggeber geliefert. Diese Geräte müssen nun, wie bereits dargestellt, aufgrund rechtlicher Anforderungen ein Upgrade erfahren. Die hierfür benötigten Komponenten werden seitens des ursprünglichen Auftragnehmers geliefert und verbaut und dienen der Erneuerung bereits erbrachter Leistungen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Unternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber vollkommen neue Geräte mit abweichenden technischen Merkmalen beschaffen müsste, die mit den Bestandsgeräten weder kompatibel noch wirtschaftlich vergleichbar wären. Andere Upgrade-Möglichkeiten als die vom Hersteller angebotenen, sind am Markt faktisch nicht verfügbar. Ein Wechsel des Unternehmens würde demnach zu technisch unvereinbaren Leistungen und nicht kalkulierbaren Risiken führen, insbesondere auch mit Blick auf die regelmäßige Herstellerwartung etc. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten, da sonst nur ein vollständiger Austausch mit Neugeräten in Frage käme und den erheblichen Kompatibilitätsrisiken. Durch die Nutzung der gegenständlichen Geräte mit dem Flexlink-Modul von AQURE werden safePI-CO Probennehmer, Probe, Anwender und Patient direkt am Bett eindeutig miteinander digital verknüpft. Dies minimiert das Risiko von Probenverwechslungen und erhöht die dadurch die Patientensicherheit. Das Messergebnis wird direkt in der digitalen Patientenakte gespeichert, was eine schnelle Therapiekontrolle und gegebenenfalls Anpassungen ermöglicht. ABL90 Flex Plus Radiometer ist der einzige Hersteller, der ein kassettenbasiertes Blutgasanalysegerät anbietet, das im Mikromodus mit einem minimalen Probenvolumen von 45 µl zuverlässige Ergebnisse für 17 Parameter (Blutgasanalyse und Oxymetrie) liefert, was besonders für den Einsatz in der Pädiatrie und Neonatologie entscheidend ist. ABL8xx Flex Plus Das FlexQ-Modul ermöglicht das gleichzeitige Einlegen von drei Proben, die automatisch nacheinander gemessen werden. Somit entsteht keine unnötige Wartezeit der Pflegekraft am Gerät, wenn zeit-gleich mehrere Proben gemessen werden sollen oder das Gerät sich nicht im "Messbereit-Modus" befindet, weil evtl. Kalibrationen laufen. Bei 7 Messungen pro Patienten auf den Intensivstationen haben die Pflegekräfte ca. 2 Stunden pro Tag und Gerät mehr Zeit, um andere wichtige Dinge zu erledigen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist aufgrund der dargestellten Gründe nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen, personellen und zeitlichen Aspekten. Näheres gerne auf Anfrage. - Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch. - Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V.Bonn
Informationseinholung im Rahmen einer MARKTERKUNDUNG - Für die Beschaffung von Spektrum Analysedaten aus dem Weltraum
Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung entsprechend § 28 Vergabeverordnung (VgV) dient. Beschreibung der Aufgabe: Mit dieser Markterkundung soll untersucht werden, welche Lösungen der Spektrum Analyse aus dem All in dem Bereich 100 Mhz bis 40 GHz verfügbar sind. Zur Durchführung der Markterkundung bitten wir um die Übersendung von Unterlagen und um die Übersendung einer Preisinformation für die Leistung. Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten bzw. Punkte zu beschreiben: 1) In welchem Land hat Ihr Unternehmen den Hauptsitz? 2) Aus welchem Land wird Ihr Unternehmen geführt? 3) Gelten Ausfuhrbeschränkungen für Ihre (Daten)Produkte? 4) Bieten Sie Data-as-a-Service und/oder Satellite-as-a-Service an? 5) Aus wie vielen Satelliten und Bodensegmenten besteht Ihr System? 6) Darstellung der geographischen Abdeckung der Spektrumanalysedaten (im Folgenden „Daten“). 7) Darstellung der Revisit Zeiten bezogen auf die geographische Abdeckung. 8) Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Revisit Zeiten für bestimmte geographische Regionen anzupassen? 9) Über welche Schnittstelle werden die Daten bereitgestellt? 10) In welchem Format werden die Daten bereitgestellt? 11) Kann eine Beschreibung der Daten/Datenqualität zur Verfügung gestellt werden? 12) Welche Metadaten über den Sensor werden mit den Erfassungsdaten bereitgestellt? 13) Findet eine Datenkompression statt? Wenn ja nach welchem Standard? 14) Sind die Daten bereits klassifiziert/ausgewertet? 15) Besteht die Möglichkeit anhand von Datensamples die Nutzbarkeit der Daten zu untersuchen? 16) Findet eine Geolokalisierung der Erfassungen statt? 26) In welchen Frequenzbändern werden Daten zwischen Bodenstation/en und Satellit/en ausgetauscht? 17) Sind die Datenlinks verschlüsselt? 19) Wie hoch ist das durchschnittliche Informationsalter der Daten bei Eingang beim Kunden? 20) Wie hoch ist das Informationsalter der Daten im best/worst case? Für die Durchführung der Maßnahme ist ein Zeitraum von vier Jahren vorgesehen, beginnend voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026. Sofern Sie die oben beschriebene Leistung anbieten können, bitten wir um aussagekräftige Unterlagen und Angaben von Referenzen schriftlich bis spätestens 08.05.2026 an die folgende Kontakt- und Auskunftsstelle: Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. Abteilung Förderadministration z.H. Bastian Rose Königswinterer Str. 522-524 53227 Bonn Oder per E-Mail an: [email protected]
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.