HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHTED
Rahmenvertrag Möblierung von Mietobjekten
Rahmenvertrag zur Möblierung von Mietobjekten der HOWOGE in Berlin. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von Bestands- und Neubauwohnungen mit funktionalen Einrichtungsgegenständen zur Sicherung des Wohnkomforts. Das maximale Gesamtauftragsvolumen für die Laufzeit beträgt 4,21 Mio. EUR brutto. Abrufberechtigt sind alle mit der HOWOGE verbu...
Büromöbel
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Rahmenvertrag zur Möblierung von Mietobjekten der HOWOGE in Berlin. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von Bestands- und Neubauwohnungen mit funktionalen Einrichtungsgegenständen zur Sicherung des Wohnkomforts. Das maximale Gesamtauftragsvolumen für die Laufzeit beträgt 4,21 Mio. EUR brutto. Abrufberechtigt sind alle mit der HOWOGE ve...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 23. April 2026
- Frist:
- 25. Mai 2026
- Thema:
- Büromöbel
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Möblierung von Mietobjekten der HOWOGE in Berlin. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von Bestands- und Neubauwohnungen mit funktionalen Einrichtungsgegenständen zur Sicherung des Wohnkomforts. Das maximale Gesamtauftragsvolumen für die Laufzeit beträgt 4,21 Mio. EUR brutto. Abrufberechtigt sind alle mit der HOWOGE verbundenen Konzernunternehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH sucht eine Full-Service-Digital-Agentur für den Relaunch der Webseite wbm.de. Der Auftrag umfasst Konzeption, Implementierung, Weiterentwicklung und technische Betreuung. Es wird ein Rahmenvertrag mit einem maximalen Gesamtbudget von 450.000 Euro brutto für die gesamte Laufzeit geschlossen. - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
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1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
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Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.- Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbHStuttgartFrist: 20. Juli
Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit der EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) über die Errichtungsleistungen von Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Gebäuden der Landeshauptstadt Stuttgart. Es werden folgende Lose gebildet: - Los 1: Alle Bestandsgebäude der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 2: Alle Bestandsgebäude des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 3: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) der Landeshauptstadt Stuttgart ohne die Gebäude der Schulverwaltung. - Los 4: Alle Neubau- und Sanierungsprojekte (keine Bestandsgebäude) des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart. - Los 5: Alle Projekte, die durch die SWS ausgeschrieben werden. Bestandsgebäude sowie Neubau- und Sanierungsprojekte der Landeshauptstadt Stuttgart sind hiervon nicht umfasst. Es soll je Los mit mindestens drei bis maximal fünf Bestbietern jeweils ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Für den Fall, dass weniger als drei Angebote je Los eingehen, kann die Anzahl der Rahmenvertragspartner niedriger ausfallen als die vorgenannte Anzahl an Rahmenvertragspartnern. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt aufgrund der Platzierung anhand der festgesetzten Zuschlagskriterien. Die EDS und SWS planen damit den Bereich Errichtung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaikanlagen (PV) deutlich auszubauen. Um die genannte Zielsetzung realisieren zu können, führt die EDS als Vergabestelle eine Offenes Verfahren zur Vergabe von mindestens drei parallelen Rahmenvereinbarungen je Los durch, um somit einen Anbieterpool aufzubauen. Mit diesen Unternehmen schließt die EDS (Los 1 bis 4) und SWS (Los 5) jeweils eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Folgende besonderen Leistungen sind durch den Bieter vorzunehmen (Los 1 bis Los 5): - Teilnahme an Baustellenkoordinationsterminen je Einzelabruf (geplant: 1 Termin vor Baubeginn) - Übernahme der Fachbauleitung gem. § 45 LBO auf Verlangen des AGs (optional) - Teilnahme an Leistungsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B (voraussichtlich nach Setzung UK und bei verdeckter Kabelführung) - Teilnahme an Abnahmen gemäß VOB durch das gebäudeverwaltende Amt - Sicherstellen des Zugriffsrechts auf die Anlage für Amt 36 Energiemanagement mittels SolarLog-Komponenten - Einhaltung des sog. "Regeldetails" der Landeshauptstadt Stuttgart: Hier werden grundsätzliche Angaben zum Aufbau von Photovoltaik-Anlagen festgehalten (Anlage 5) - DIN 182-99 Ziffer 0 (Bauaufsichtliche Zulassung) - Dokumentation der Anlage gemäß DIN EN 6446-1 VDE 0126-23-1 Teil 1 und in Anlehnung an die VDI Richtlinie 6026 Blatt 1 - Objektbetreuung und Wartung (optional) Für Los 2 und Los 4 sind zusätzlich die Richtlinie Standards Haustechnik des Schulverwaltungsamts (Anlage 6) zu beachten. Die zu erbringenden Bauleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamthöchstvolumen von rund EUR 50 Mio. netto. Hiervon entfallen EUR 25 Mio. netto auf die EDS, wobei EUR 5 Mio. netto auf Los 1, EUR 5 Mio. netto auf Los 2, EUR 7,5 Mio. netto auf Los 3 und EUR 7,5 Mio. netto auf Los 4 entfallen. Die übrigen EUR 25 Mio. netto entfallen auf die SWS (Los 5). Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird durch die EDS durchgeführt, erfolgt jedoch ebenfalls namens und im Auftrag der SWS für Los 5. Die SWS (Los 5) und EDS (Los 1 bis 4) werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen. Die Rahmenvereinbarung sind Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge. Die Vergabe der einzelnen konkreten Errichtungsleistungen erfolgt auf Stufe 2 im Wege der Einzelauftragsvergabe durch sog. "Miniwettbewerbe". Die Einzelaufträge werden in Form eines Bauvertrags vergeben. Weitere Angaben zum Auftragsgegenstand dieses Vergabeverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Projektvertrag (Anlage 3). - Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung - Landkreis Neumarkt i.d.OPf.Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Neumarkt i.d.OPf. - Teilnahmewettbewerb
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Berufsschulzentrum in Neumarkt. Das ca. 40 Jahre alte Berufsschulzentrum des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in Neumarkt entspricht nicht mehr den heutigen baulichen, energetischen und auch pädagogischen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um verschiedene Varianten zur Sanierung bzw. Neubau der Berufsschule zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Büros Krug Grossmann Architekten Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren mbH (Krug Grossmann) kommt in der im Mai 2025 vorgestellten Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die untersuchte Variante 1.2 die nach den zugrunde gelegten Untersuchungskriterien wirtschaftlich, organisatorisch und ökologisch vorzugswürdige Lösung darstellt. Diese Variante sieht die Generalsanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg und zugleich die Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus vor. Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat beschlossen, diese Variante für die Sanierung bzw. den Neubau des Berufsschulzentrums Neumarkt zu realisieren. Krug Grossmann geht in der Machbarkeitsstudie von Gesamtbaukosten (KG 200 - 700) in Höhe von ca. 115 Mio. EUR brutto aus. Hiervon entfallen ca. 48 Mio. EUR auf den Erweiterungsbau. Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt, in einem ersten Bauabschnitt den Neubau des Erweiterungsbaus im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen umzusetzen. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Der zweite Bauabschnitt mit der Sanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums Neumarkt. Der Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 5.750 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen). Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 der Berufsschule und sieht folgende Nutzungen im Erweiterungsbau vor: - Unterrichtsbereich Agrarwirtschaft - Unterrichtsbereich Elektrotechnik - Unterrichtsbereich Metalltechnik - Werkstatt- und Praxisräume Kfz - Werkstatt- und Praxisräume Metalltechnik - Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxis-räume für den Fachbereich Bautechnik/Energiesparendes Bauen - Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Elektrotechnik/Informationstechnik-Smart-Energie - Fachschule für Maschinenbautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Maschinenbautechnik-Smart Factory - Fachschule für KI: Unterrichtsräume und Fachräume - Fachschule allgemein: Unterrichtsräume und Fachräume - Verwaltungs- und Lehrerbereiche Das Grundstück für den Neubau befindet sich am Deininger Weg in Neumarkt. Das Bestandsgebäude der Berufsschule liegt südlich angrenzend. Die neu zu planende Schule ist so zu errichten, dass sie den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht gerecht wird und zugleich flexible, zukunftsoffener Raumgestaltungen ermöglicht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund. Der Auftragnehmer ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren. Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die wirtschaftlichste, d.h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien beste Angebot für die Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums gefunden werden. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Der im Rahmen des Vergabeverfahrens auszuwählende Auftragnehmer ist verpflichtet, Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu planen und schlüsselfertig zu errichten. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist auch die fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattung (Lieferung, Montage und Aufstellung) für den Erweiterungsbau sowie das Umzugsmanagement. - Landkreis Neumarkt i.d.OPf.Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. - Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums in Neumarkt i.d.OPf. - Teilnahmewettbewerb
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt die Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Berufsschulzentrum in Neumarkt. Das ca. 40 Jahre alte Berufsschulzentrum des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. in Neumarkt entspricht nicht mehr den heutigen baulichen, energetischen und auch pädagogischen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um verschiedene Varianten zur Sanierung bzw. Neubau der Berufsschule zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie des beauftragten Büros Krug Grossmann Architekten Gesellschaft von Architekten und Ingenieuren mbH (Krug Grossmann) kommt in der im Mai 2025 vorgestellten Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass die untersuchte Variante 1.2 die nach den zugrunde gelegten Untersuchungskriterien wirtschaftlich, organisatorisch und ökologisch vorzugswürdige Lösung darstellt. Diese Variante sieht die Generalsanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg und zugleich die Neuerrichtung eines Erweiterungsbaus vor. Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat beschlossen, diese Variante für die Sanierung bzw. den Neubau des Berufsschulzentrums Neumarkt zu realisieren. Krug Grossmann geht in der Machbarkeitsstudie von Gesamtbaukosten (KG 200 - 700) in Höhe von ca. 115 Mio. EUR brutto aus. Hiervon entfallen ca. 48 Mio. EUR auf den Erweiterungsbau. Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. beabsichtigt, in einem ersten Bauabschnitt den Neubau des Erweiterungsbaus im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen umzusetzen. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Der zweite Bauabschnitt mit der Sanierung des Bestandsgebäudes Deininger Weg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende schlüsselfertige Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums Neumarkt. Der Erweiterungsbau des Berufsschulzentrums umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 5.750 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen). Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 der Berufsschule und sieht folgende Nutzungen im Erweiterungsbau vor: - Unterrichtsbereich Agrarwirtschaft - Unterrichtsbereich Elektrotechnik - Unterrichtsbereich Metalltechnik - Werkstatt- und Praxisräume Kfz - Werkstatt- und Praxisräume Metalltechnik - Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxis-räume für den Fachbereich Bautechnik/Energiesparendes Bauen - Fachschule für Bautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Elektrotechnik/Informationstechnik-Smart-Energie - Fachschule für Maschinenbautechnik: Unterrichtsräume, Fachräume, Werkstatt- und Praxisräume für den Fachbereich Maschinenbautechnik-Smart Factory - Fachschule für KI: Unterrichtsräume und Fachräume - Fachschule allgemein: Unterrichtsräume und Fachräume - Verwaltungs- und Lehrerbereiche Das Grundstück für den Neubau befindet sich am Deininger Weg in Neumarkt. Das Bestandsgebäude der Berufsschule liegt südlich angrenzend. Die neu zu planende Schule ist so zu errichten, dass sie den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht gerecht wird und zugleich flexible, zukunftsoffener Raumgestaltungen ermöglicht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts im Vordergrund. Der Auftragnehmer ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren. Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die wirtschaftlichste, d.h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien beste Angebot für die Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus des Berufsschulzentrums gefunden werden. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Der im Rahmen des Vergabeverfahrens auszuwählende Auftragnehmer ist verpflichtet, Planung und Errichtung des Erweiterungsbaus nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen zu planen und schlüsselfertig zu errichten. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist auch die fest mit dem Gebäude verbundene Ausstattung (Lieferung, Montage und Aufstellung) für den Erweiterungsbau sowie das Umzugsmanagement.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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