Berliner WasserbetriebeBerlin
Rahmenvertrag für Erweiterung, Umbau und Optimierung von Einbruchmeldeanlagen in diversen Liegenschaften der BWB
Rahmenvertrag für die Erweiterung, den Umbau und die Optimierung von ca. 16 Bosch MAP5000 Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen BWB‑Liegenschaften, insbesondere die Umrüstung von Überwachungsanlagen in mehreren Brunnengalerien.
Gefahrenmeldetechnik
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für die Erweiterung, den Umbau und die Optimierung von ca. 16 Bosch MAP5000 Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen BWB‑Liegenschaften, insbesondere die Umrüstung von Überwachungsanlagen in mehreren Brunnengalerien.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Berliner Wasserbetriebe
- Veröffentlicht:
- 04. Juni 2026
- Frist:
- 07. Juli 2026
- Thema:
- Gefahrenmeldetechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für die Erweiterung, den Umbau und die Optimierung von ca. 16 Bosch MAP5000 Einbruchmeldeanlagen in verschiedenen BWB‑Liegenschaften, insbesondere die Umrüstung von Überwachungsanlagen in mehreren Brunnengalerien.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Umbau und Erweiterung der behördenübergreifenden Kantine Pillnitz im ehemaligen Mälzereigebäude
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, beabsichtigt den Umbau und Erweiterung des ehemaligen Mälzereigebäudes für eine behördenübergreifende Kantine im Pillnitz. Am Standort Dresden-Pillnitz sind verschiedene Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen untergebracht. Unter dem Namen "Grünes Forum Pillnitz" wirken als anerkannte Forschungs- und Lehrinstitutionen des Freistaates, das LfULG mit Behördenstandort, Fachschule und überbetrieblicher Ausbildungsstätte, die Hochschule für Technik und Wirtschaft, die Schlösser, Burgen, Gärten gGmbH und das Julius-Kühn-Institut des Bundes, partnerschaftlich zusammen. Planungsgegenstand ist das Gebäude der ehemaligen Mälzerei, das sich westlich der Dampfschiffstraße befindet. Im Umfeld befinden sich weitere zwischenzeitlich umgebaute und umgenutzte Gebäude des ehemaligen königlichen Kammergutes. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal und hat inmitten des "Grünen Forums" eine zentrale städtebauliche Wirkung. Für die Nutzung als Kantine ist der zentrale Standort der Liegenschaft von besonderem Vorteil. Bei dem ehemaligen Bauereigebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß § 2 SächsDSchG. Daher ist der Umgebungsschutz zu beachten. Für die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit ist der Leitfaden Barrierefreiheit des SIB anzuwenden. Die geschätzten Kosten (KG 200 - 600 nach DIN 276) betragen ca. 7.700.000,00 €/brutto. Gegenstand der geplanten Beauftragung dieses VgV-Verfahrens ist das Leistungsbild Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff. i. V. m. Nr. 10.1 der Anlage 10 HOAI, mit den Leistungsphasen 2 - 9. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten sind dem beigelegten Vertrag zu entnehmen, sowie der Anlage zu § 6-Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - Technische Ausrüstung M nach § 55 ff HOAI ,Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8), LP2 bis LP 8 / Besondere Leistungen - VgV-36-3322-25
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Es soll ein Rahmenvertrag für die Leistungen Technische Gebäudeausrüstung – M gem. §55 ff HOAI für Einfache Baumaßnahmen (RBBau Abschnitt D) und Bauprojekt (RBBau Abschnitt E) für drei Liegenschaften der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geschlossen werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAM integriert Forschung, Bewertung und Beratung in Technik und Chemie unter einem Dach. Die Standorte der BAM sind: 1. Unter den Eichen (UE): Unter den Eichen 87, 12 205 Berlin mit 39 Gebäuden (davon 9 Verwaltungsgebäude, 8 Laborgebäude, 13 Büro- und Laborgebäude, 9 sonstige Nutzungen). 2. Fabeckstraße (FB), Unter den Eichen 44-46, 12 203 Berlin mit 7 Gebäuden (davon 1 Verwaltungsgebäude, 0 Laborgebäude, 4 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen. 3. Adlershof (AH), Richard-Willstätter-Str. 11,12 489 Berlin mit 8 Gebäuden (davon 2 Verwaltungsgebäude, 1 Laborgebäude, 3 Büro- und Laborgebäude, 2 sonstige Nutzungen). Der überwiegende Teil der historischen Gebäude der Standorte „Unter den Eichen“ sowie „Fabeckstraße“ stehen unter Denkmalschutz/Ensembleschutz. Die planerische und technische Umsetzung des Einzelauftrags bzw. der Einzelmaßnahme kann sich auf mehr als ein Jahr erstrecken, insbesondere für Bauprojekte ist in der Regel mit 2-3 Jahren zu rechnen. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Die Liegenschaften sind der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zugeordnet. Beide werden durch das BBR vertreten, für alle Baumaßnahmen wird das BBR als alleiniger vertraglicher Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund werden zwei Rahmenverträge abgeschlossen. 1. Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland/BMWSB/BBR 2. Auftraggeber: BImA/BBR Nutzerin ist in beiden Fällen die BAM - Gebäudenutzung: Bürogebäude, Laborgebäude, Werkstattgebäude - Art der Baumaßnahme: Einfache Baumaßnahmen nach RBBau Abschnitt D Bauprojekte nach RBBau Abschnitt E Sanierung / Umbau / Brandschutzsanierung - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Aktuell geht der Bauherr von einem Bauvolumen von 4.100.000 € netto (KG 400) für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte aus. - Projektdauer: Der Rahmenvertrag wird mit der Laufzeit eines Jahres abgeschlossen, und kann dreimal – ohne Rechtsanspruch – um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt 4 Jahre 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 ff HOAI 2021, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 - Leistungsbild: Grundleistungen der Lph 2-9 für Einfache Baumaßnahmen und Bauprojekte nach RBBau sowie Besondere Leistungen. Es sind pro Maßnahme nicht immer alle Leistungsphasen zu erbringen. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Die Leistung ist sofort mit Abschluss des Rahmenvertrages und Abruf per Einzelauftrag zu erbringen. (ab Ende 2.Quartal 2026) Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): Es wird von einem Honorar für die Leistung Technische Ausrüstung -M gem. § 55 HOAI 2021 für den Bauunterhalt bzw. die Einfachen Baumaßnahmen sowie Bauprojekte über 4 Jahre Vertragslaufzeit von ca. 2.000.000,00 € netto ausgegangen (KG 400). Höchstwert (brutto): Über die maximale Gesamtlaufzeit (Höchstwert) von 4 Jahren (1 Jahr Vertragslaufzeit zzgl. 3x Verlängerung) würde das eine Honorarsumme von ca. 2.380.000,00 € brutto ergeben. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass das Honorar jeweils anhand der Kosten des Einzelauftrags / der Einzelmaßnahme berechnet wird. - Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrücken
Fachplanung Technische Ausrüstung, hier Anlagengruppen 1,2,3 gem. §53 ff. HOAI 2021 für Aufstockung, Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken
Die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land beabsichtigt ihr bestehendes Verwaltungsgebäude in 66482 Zweibrücken, Landauer Straße 18 - 20, aufzustocken, zu erweitern, zu modernisieren und in Teilen umzubauen. Das bestehende Verwaltungsgebäude wurde im Jahr ca.1952 errichtet. Es handelt sich um ein Bauwerk in Massivbauweise. Zur Abklärung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit wurde in 2022/23 eine Machbarkeitsstudie zur Architektur beauftragt. Erkenntnisse aus dieser Machbarkeitsstudie zur Architektur werden zur Grundlage der Projektziele gemacht. Als solche wurden identifiziert (hier Kurzfassung, Langfassung siehe Datei „Aufgabenbeschreibung“): 1. Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung zusätzlicher Räume für die Verwaltung. 2. Die Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes bezieht sich primär auf die Schaffung eines 2. baulichen Rettungsweges. 3. Umbaumaßnahmen am Bestandsgebäude werden insbesondere im Zusammenhang mit der räumlichen Optimierung durch Verlegung von Nutzungen erforderlich. 4. Modernisierungen betreffen primär die energetische Ertüchtigung der gesamten Gebäudehülle und sonstiger Bauteile mittels Wärmeschutzmaßnahmen sowie die Verbesserung der Energiebilanz, unterstützt durch technische Maßnahmen. 5. Defizite beim vorbeugenden Brandschutz sind zu beheben. 6. Herstellung der Barrierefreiheit. 7. Schallimmissionsschutz zumindest der straßenseitigen Räumlichkeiten. 8. Verbesserung der Raumakustik einzelner Räume. 9. Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts.-- 10. Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und der Kosten, Baukostenobergrenze 4.037.000 EUR brutto für die KG 200 bis 500 gemäß DIN 276 Dezember 2018. Gemäß derzeitiger standardisierter Berechnung betragen die anteiligen Kostengruppen (KG): KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 843.000 EUR brutto. Dabei entfallen auf die Anlagengruppen 1, 2 und 3 insgesamt rd. 383.000 EUR brutto. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Anlagengruppen kann derzeit nur grob oder standardisiert auf Basis von Kennwerten vorgenommen werden. Mit Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der Kostengruppen ist zum Zeitpunkt der Kostenschätzung zu rechnen. Im Hinblick auf die Ausschreibung der vorliegenden Anlagengruppen liegen keine Voruntersuchungen vor. Für das bestehende Gebäude ist im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen technischen Anlagen zu erstellen. Zum Auftragsgegenstand werden die derzeitigen Erkenntnisse des Auftraggebers wie folgt zusammengefasst: AG-1 Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: In den bestehenden Geschossen mit Verwaltungsnutzung sind nach Bedarf WC-Anlagen räumlich einzurichten oder umzubauen und ggfs. zu modernisieren. Die Neueinrichtung einer Beh.-WC-Anlage gemäß „DIN 18040 Teil 1“ ist erforderlich. Die vorhandenen Wasser- und Abwasserleitungen sind voraussichtlich zu erneuern. >>> AG-2 Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: Der Bestandsbau wird derzeit über eine ca. 30 Jahre alte Gaszentralheizung versorgt. Durch die Aufstockung wird das Gebäudevolumen und die zu beheizende Fläche vergrößert. Es wird zu überprüfen sein, welche Gebäudeheizungsanlage in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle und mit der Anordnung von PV-Anlagen zur Erfüllung die gesetzlichen Anforderungen wirtschaftlich sinnvoll ist, vgl. Projektziele 4. und 9.>>> AG-3 Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: Hierbei wird derzeit von dem Einbau von Einzelabluftanlagen ausgegangen, z. B. WC-Anlagen. Einzelne Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wie z.B. Ratssaal, Trauzimmer, Sitzungszimmer, sind hinsichtlich einer Zu- und Abluftanlage zu überprüfen.>>> Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen. - Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenMeppen
Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen
Die Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berliner Wasserbetriebe.
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