Universitätsklinikum MünsterMünster
Rahmenvertrag für Coaching- und Workshopformate
Gegenstand der Beauftragung ist die Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Coaching-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung für Führungskräfte und Mitarbeitende eines öffentlichen Krankenhauses. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Einzelcoachings zur Reflexion und Weiterentw...
Unternehmensberatung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Beauftragung ist die Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Coaching-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung für Führungskräfte und Mitarbeitende eines öffentlichen Krankenhauses. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Einzelcoachings zur Reflexion und Weitere...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Münster
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 26. August 2026
- Thema:
- Unternehmensberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Beauftragung ist die Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Coaching-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung für Führungskräfte und Mitarbeitende eines öffentlichen Krankenhauses. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Einzelcoachings zur Reflexion und Weiterentwicklung der beruflichen Rolle, zur Begleitung von Veränderungsprozessen sowie zur Bearbeitung anspruchsvoller Führungs- und Arbeitssituationen. Team- und Gruppencoachings dienen der Teamentwicklung, der Klärung von Rollen und Verantwortlichkeiten, der Verbesserung der Zusammenarbeit sowie der konstruktiven Bearbeitung von Konflikten. Darüber hinaus umfasst die Beauftragung die Konzeption und Durchführung von Workshops sowie die Moderation von Strategie-, Team-, Abstimmungs- und Entwicklungsprozessen. Ergänzend werden Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung durchgeführt, insbesondere zur Stärkung von Führungs-, Kommunikations-, Konflikt- und Steuerungskompetenzen. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage eines systemisch-lösungsorientierten, praxisnahen und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittenen Ansatzes. Die Maßnahmen werden berufsbegleitend und überwiegend in Präsenz in den Räumlichkeiten des Auftraggebers am Standort Münster durchgeführt. Ergänzend können digitale Formate eingesetzt werden. Die Terminabstimmung erfolgt flexibel mit dem Auftraggeber. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die Leistungen werden bedarfsorientiert abgerufen und hinsichtlich Inhalt und Umfang jeweils gesondert vereinbart. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage festgelegter Tages- oder Halbtagespauschalen beziehungsweise Stundensätze. Sämtliche Nebenkosten sind in den vereinbarten Vergütungssätzen zu berücksichtigen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Rahmenvertrag Fugensanierungen Gleisbett
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Fugensanierungsarbeiten an Gleisanlagen und angrenzenden Verkehrsflächen im Straßenbahnnetz der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Rahmen eines Rahmenvertrages. Die Leistungen werden bedarfsorientiert über Einzelabrufe beauftragt und umfassen sämtliche erforderlichen Arbeiten zur fachgerechten Instandsetzung schadhafter Fugen einschließlich aller Nebenleistungen. Die Leistungen beinhalten insbesondere den Ausbau und die Entsorgung vorhandener Fugenvergussmassen, die Reinigung und Vorbereitung der Fugenräume, die Vorbehandlung der Fugenflanken sowie den Neuverguss mit geeigneten bituminösen oder elastischen Fugenvergussmassen. Ergänzend können Plastasphaltarbeiten sowie die Herstellung und Instandsetzung von Anschluss-, Rand- und Pflasterfugen erforderlich sein. Die Arbeiten sind im Bereich von Straßenbahngleisanlagen unter den besonderen Bedingungen des öffentlichen Personennahverkehrs und überwiegend unter Aufrechterhaltung des Straßenbahnbetriebs auszuführen. Dabei ist sicherzustellen, dass betriebliche Abläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden und die geltenden Sicherheitsvorschriften jederzeit eingehalten werden. Vor jedem Einzelabruf ist ein gemeinsamer Ortstermin durchzuführen, bei dem die örtlichen Gegebenheiten, die Ausführungsbedingungen sowie die auszuführenden Mengen festgestellt werden. Auf dieser Grundlage wird ein verbindliches Aufmaß erstellt, das ausschließlich der Konkretisierung der tatsächlich auszuführenden Mengen dient und die Grundlage für Beauftragung und Abrechnung bildet. Der ausgeschriebene Leistungsinhalt bleibt hiervon unberührt. Die Ausführung der Arbeiten hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen technischen Vorschriften, insbesondere der ZTV Fug-StB, zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Fachpersonal, geeignete Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien bereitzustellen und sämtliche Leistungen fachgerecht und vollständig auszuführen. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise für die tatsächlich ausgeführten und aufgemessenen Leistungen. Ein Anspruch auf bestimmte Auftragsmengen oder eine Mindestabnahme besteht nicht. Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche in einen ordnungsgemäßen, sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Die ausgeführten Leistungen sind je Einsatz nachvollziehbar zu dokumentieren und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. - Stadtwerke Postdam GmbHPotsdam
Revier- & Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen. - Staatliches Bauamt PassauPassauFrist: 11. Aug.
Elektroplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) gemäß § 55 HOAI für die Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K mit dem Ziel, die bauordnungsrechtliche Konformität der Gebäude herzustellen. Grundlage der Planung und Umsetzung sind die bestehenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der festgelegten Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der Maßnahmen einschließlich der abschließenden Bestätigung durch die Prüfsachverständigen. Die Maßnahme umfasst eine Nutzfläche von insgesamt ca. 43.000 m². Die Gebäude verbleiben während der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung und Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Abstimmung der Maßnahmen und der Minimierung von Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes sowie der Gebäudenutzer. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen sowie gegebenenfalls die Erarbeitung ergänzender Nachweise, - die Ausführungs- und Detailplanung im Bereich der elektrotechnischen Anlagen unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Brandabschnitten, Abschottungen sowie flucht- und rettungswegbezogener Maßnahmen, - die Planung und Anpassung technischer Anlagen des Brandschutzes, insbesondere Brandmeldeanlagen, Entrauchungssysteme sowie weiterer sicherheitsrelevanter Anlagen, einschließlich Umbau der bestehenden Brandmeldeanlage mit hausinterner Alarmierung, - die Koordination und Abstimmung mit allen beteiligten Stellen, insbesondere mit der Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr, den Prüfsachverständigen, dem Nutzer (Bundespolizei) sowie mit der Objektplanung und der Fachplanung HLS, - die Erstellung der für die Abnahme erforderlichen Unterlagen einschließlich Werk- und Bestandsplänen, Prüf- und Abnahmeprotokollen sowie Mängellisten und die Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen sowie - die Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke. Die Planung erfolgt durch fachkundige Fachplaner mit einschlägiger Erfahrung im Bereich des elektrotechnischen Brandschutzes für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen gliedern sich in folgende Leistungsstufen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 - Staatliches Bauamt PassauPassauFrist: 11. Aug.
Elektroplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) gemäß § 55 HOAI für die Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K mit dem Ziel, die bauordnungsrechtliche Konformität der Gebäude herzustellen. Grundlage der Planung und Umsetzung sind die bestehenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der festgelegten Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der Maßnahmen einschließlich der abschließenden Bestätigung durch die Prüfsachverständigen. Die Maßnahme umfasst eine Nutzfläche von insgesamt ca. 43.000 m². Die Gebäude verbleiben während der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung und Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Abstimmung der Maßnahmen und der Minimierung von Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes sowie der Gebäudenutzer. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen sowie gegebenenfalls die Erarbeitung ergänzender Nachweise, - die Ausführungs- und Detailplanung im Bereich der elektrotechnischen Anlagen unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Brandabschnitten, Abschottungen sowie flucht- und rettungswegbezogener Maßnahmen, - die Planung und Anpassung technischer Anlagen des Brandschutzes, insbesondere Brandmeldeanlagen, Entrauchungssysteme sowie weiterer sicherheitsrelevanter Anlagen, einschließlich Umbau der bestehenden Brandmeldeanlage mit hausinterner Alarmierung, - die Koordination und Abstimmung mit allen beteiligten Stellen, insbesondere mit der Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr, den Prüfsachverständigen, dem Nutzer (Bundespolizei) sowie mit der Objektplanung und der Fachplanung HLS, - die Erstellung der für die Abnahme erforderlichen Unterlagen einschließlich Werk- und Bestandsplänen, Prüf- und Abnahmeprotokollen sowie Mängellisten und die Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen sowie - die Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke. Die Planung erfolgt durch fachkundige Fachplaner mit einschlägiger Erfahrung im Bereich des elektrotechnischen Brandschutzes für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle der Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen gliedern sich in folgende Leistungsstufen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 - Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheFrist: 07. Aug.
L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. - Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)Karlsruhe
L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. - Staatliches Bauamt PassauPassauFrist: 30. Juni
Brandschutzsanierung HLS
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für die Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K mit dem Ziel, die bauordnungsrechtliche Konformität der Gebäude herzustellen. Grundlage der Planung und Umsetzung bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der Prüfsachverständigen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der darin festgelegten Anforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der Maßnahmen einschließlich der abschließenden Bestätigung durch die Prüfsachverständigen. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine zu bearbeitende Nutzfläche von ca. 43.000 m². Die Gebäude verbleiben während der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung und Koordination, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung von Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes sowie der Gebäudenutzer. Sämtliche Maßnahmen sind frühzeitig abzustimmen und an die betrieblichen Abläufe anzupassen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: - Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Zuarbeit der Erarbeitung ergänzender Nachweise, - Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich der Planung von Brandabschnitten, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Lüftungsanlage), - Koordination und Abstimmung mit allen fachlich an der Planung und Umsetzung Beteiligten, insbesondere mit dem Gebäudeplaner, der die Fachbauleitung Brandschutz wahrnimmt, sowie mit der Fachplanung Elektro, unter Berücksichtigung der Belange der Nutzer sowohl im Planungsprozess als auch vor Ort. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen haben in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit den vorgenannten Beteiligten zu erfolgen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, - Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für den Umbau und der Modernisierung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes gemäß der Leistungsbeschreibung und der Honorarberechnung VII.11.4 vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist im Fall der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich wie folgt: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 1 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 2 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 4 - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 - Staatliches Bauamt PassauPassau
Brandschutzsanierung HLS
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für die Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K mit dem Ziel, die bauordnungsrechtliche Konformität der Gebäude herzustellen. Grundlage der Planung und Umsetzung bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der Prüfsachverständigen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der darin festgelegten Anforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der Maßnahmen einschließlich der abschließenden Bestätigung durch die Prüfsachverständigen. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine zu bearbeitende Nutzfläche von ca. 43.000 m². Die Gebäude verbleiben während der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung und Koordination, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung von Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes sowie der Gebäudenutzer. Sämtliche Maßnahmen sind frühzeitig abzustimmen und an die betrieblichen Abläufe anzupassen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: - Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Zuarbeit der Erarbeitung ergänzender Nachweise, - Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich der Planung von Brandabschnitten, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Lüftungsanlage), - Koordination und Abstimmung mit allen fachlich an der Planung und Umsetzung Beteiligten, insbesondere mit dem Gebäudeplaner, der die Fachbauleitung Brandschutz wahrnimmt, sowie mit der Fachplanung Elektro, unter Berücksichtigung der Belange der Nutzer sowohl im Planungsprozess als auch vor Ort. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen haben in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit den vorgenannten Beteiligten zu erfolgen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, - Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für den Umbau und der Modernisierung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes gemäß der Leistungsbeschreibung und der Honorarberechnung VII.11.4 vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist im Fall der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich wie folgt: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 1 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 2 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 4 - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 - Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerne
Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (BEG); Erarbeitung eines Gutachtens u. Beratung zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Flächenentwicklung "Blumenthal hoch3" in Herne
Die Stadt Herne verfolgt die Projektidee, auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks General Blumenthal XI das innovative, nachhaltige Innovationsquartier "Blumenthal hoch3" zu entwickeln. Das ehemalige Bergwerksareal "General Blumenthal XI" liegt seit 2001 brach und stellt mit ca. 23,5 ha die größte Flächenreserve der Stadt Herne dar. Das Areal besitzt aufgrund seiner zentralen Lage großes Potenzial für die Herner Stadtentwicklung und war daher bereits in der Vergangenheit Gegenstand städtebaulicher Projektskizzen. Daraus ist die Vision "Blumenthal Hoch3" - einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit einem breiten Spektrum an wissens- und technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungen, einem hohen Grünanteil und einer innovativen, insbesondere an den ÖPNV angebundenen Mobilitäts- und Erschließungsstruktur - entstanden. Hinsichtlich der Erschließung des Areals folgt die Projektidee einem innovativen und zukunftsgerichteten Gesamtansatz. Ziel ist eine leistungsfähige, klima- und umweltfreundliche verkehrliche Anbindung des Quartiers an das übergeordnete Verkehrsnetz, einschließlich der Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie der Integration nachhaltiger Mobilitätsangebote und einer qualitätsvollen inneren Erschließung. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Flächenentwicklung "Blumenthal hoch3" ein städtebaulicher Rahmenplan und ein integriertes Mobilitätskonzept erarbeitet werden, die die künftige Nutzungsverteilung, die verkehrliche Erschließungsstruktur sowie die Einbindung in das städtische Umfeld konkretisieren. Auf dieser Grundlage ist eine vertiefende verkehrsplanerische Untersuchung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des geplanten Quartiers und seiner Anbindung an das umgebende Verkehrsnetz erforderlich, um die städtebauliche Planung und die Mobilitätsstrategie fachlich belastbar zu unterlegen. Die Erstellung des Verkehrsgutachtens zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit für das Projekt "Blumenthal hoch3" umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Durchführung von Parkraum- und Verkehrszählungen im relevanten Untersuchungsraum als Grundlage für die Bestandsaufnahme und -bewertung der heutigen Verkehrsnachfrage und Parkraumsituation - Aufbau eines geeigneten verkehrsplanerischen Berechnungsansatzes und Durchführung verkehrsprognostischer Berechnungen für den Ziel- und Planungszustand unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen und der vorgesehenen Mobilitätsangebote - Entwicklung, fachgutachterliche Bewertung und Abstimmung verkehrlicher Erschließungs- und Steuerungsmaßnahmen (z.B. Netz- und Knotenpunktkonzeption, Führung des Kfz-, Rad- und Fußverkehrs, Einbindung des ÖPNV, Parkraumkonzept) zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und stadtverträglichen Erschließung - Erarbeitung einer Kostenschätzung des verkehrlichen Erschließungsaufwands für die identifizierten Maßnahmen, einschließlich einer nachvollziehbaren Darstellung der Kostengrundlagen und Annahmen - Durchführung von Sensitivitätsbetrachtungen und Variantenuntersuchungen in Bezug auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin - Erstellung eines Erläuterungsberichts über alle durchgeführten Untersuchungsschritte, Annahmen, Methoden und Ergebnisse sowie einer Abschlusspräsentation zur Darstellung der Ergebnisse gegenüber Verwaltung, Politik und weiteren Beteiligten - Fachliche Unterstützung bei der Aufbereitung der verkehrsbezogenen Unterlagen für den städtebaulichen Rahmenplan und das Mobilitätskonzept sowie für ggf. erforderliche Förderantrags- oder Beteiligungsverfahren Einzelheiten über den Leistungsumfang, insbesondere auch über die stufenweise Beauftragung, werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. - Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerne
Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG (BEG); Erarbeitung eines Gutachtens u. Beratung zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der Flächenentwicklung "Blumenthal hoch3" in Herne
Die Stadt Herne verfolgt die Projektidee, auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks General Blumenthal XI das innovative, nachhaltige Innovationsquartier "Blumenthal hoch3" zu entwickeln. Das ehemalige Bergwerksareal "General Blumenthal XI" liegt seit 2001 brach und stellt mit ca. 23,5 ha die größte Flächenreserve der Stadt Herne dar. Das Areal besitzt aufgrund seiner zentralen Lage großes Potenzial für die Herner Stadtentwicklung und war daher bereits in der Vergangenheit Gegenstand städtebaulicher Projektskizzen. Daraus ist die Vision "Blumenthal Hoch3" - einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit einem breiten Spektrum an wissens- und technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungen, einem hohen Grünanteil und einer innovativen, insbesondere an den ÖPNV angebundenen Mobilitäts- und Erschließungsstruktur - entstanden. Hinsichtlich der Erschließung des Areals folgt die Projektidee einem innovativen und zukunftsgerichteten Gesamtansatz. Ziel ist eine leistungsfähige, klima- und umweltfreundliche verkehrliche Anbindung des Quartiers an das übergeordnete Verkehrsnetz, einschließlich der Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie der Integration nachhaltiger Mobilitätsangebote und einer qualitätsvollen inneren Erschließung. Vor diesem Hintergrund sollen im Rahmen der Flächenentwicklung "Blumenthal hoch3" ein städtebaulicher Rahmenplan und ein integriertes Mobilitätskonzept erarbeitet werden, die die künftige Nutzungsverteilung, die verkehrliche Erschließungsstruktur sowie die Einbindung in das städtische Umfeld konkretisieren. Auf dieser Grundlage ist eine vertiefende verkehrsplanerische Untersuchung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des geplanten Quartiers und seiner Anbindung an das umgebende Verkehrsnetz erforderlich, um die städtebauliche Planung und die Mobilitätsstrategie fachlich belastbar zu unterlegen. Die Erstellung des Verkehrsgutachtens zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit für das Projekt "Blumenthal hoch3" umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Durchführung von Parkraum- und Verkehrszählungen im relevanten Untersuchungsraum als Grundlage für die Bestandsaufnahme und -bewertung der heutigen Verkehrsnachfrage und Parkraumsituation - Aufbau eines geeigneten verkehrsplanerischen Berechnungsansatzes und Durchführung verkehrsprognostischer Berechnungen für den Ziel- und Planungszustand unter Berücksichtigung der geplanten Nutzungen und der vorgesehenen Mobilitätsangebote - Entwicklung, fachgutachterliche Bewertung und Abstimmung verkehrlicher Erschließungs- und Steuerungsmaßnahmen (z.B. Netz- und Knotenpunktkonzeption, Führung des Kfz-, Rad- und Fußverkehrs, Einbindung des ÖPNV, Parkraumkonzept) zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und stadtverträglichen Erschließung - Erarbeitung einer Kostenschätzung des verkehrlichen Erschließungsaufwands für die identifizierten Maßnahmen, einschließlich einer nachvollziehbaren Darstellung der Kostengrundlagen und Annahmen - Durchführung von Sensitivitätsbetrachtungen und Variantenuntersuchungen in Bezug auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin - Erstellung eines Erläuterungsberichts über alle durchgeführten Untersuchungsschritte, Annahmen, Methoden und Ergebnisse sowie einer Abschlusspräsentation zur Darstellung der Ergebnisse gegenüber Verwaltung, Politik und weiteren Beteiligten - Fachliche Unterstützung bei der Aufbereitung der verkehrsbezogenen Unterlagen für den städtebaulichen Rahmenplan und das Mobilitätskonzept sowie für ggf. erforderliche Förderantrags- oder Beteiligungsverfahren Einzelheiten über den Leistungsumfang, insbesondere auch über die stufenweise Beauftragung, werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 26. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Münster.
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