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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Pädiatrischen Beatmungsgeräte
Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise Erneuerung ihrer pädiatrischen Beatmungsgeräte aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 19 pädiatrischen Beatmungsgeräten geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgef...
Medizintechnik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Münster
- Veröffentlicht:
- 08. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Medizintechnik
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Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise Erneuerung ihrer pädiatrischen Beatmungsgeräte aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 19 pädiatrischen Beatmungsgeräten geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten pädiatrischen Beatmungsgeräte. Achtung: Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben das maximal mögliche Austauschpotenzial verdeutlichen sollen. Daraus ergeben sich keine Abnahmeverpflichtungen der aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit. Das Angebot ist grundsätzlich als Kaufangebot zu formulieren. Wir weisen darauf hin, dass es im Verlauf der Rahmenvereinbarung zu einer Finanzierung bestellter Kontingente über unseren Leasingpartner kommen kann.
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Voraussetzung hierfür ist, dass das Angebot den vollständigen Austausch der gesamten Systemlandschaft (inklusive der verbleibenden Olympus-Komponenten) umfasst, um die geforderte technologische Homogenität und die lückenlose Kompatibilität über alle Untersuchungsräume hinweg zu gewährleisten. Alternativanbietern wird im Rahmen des Angebots die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene Bestandstechnik (Prozessoren, Lichtquellen, Absauggeräte, etc. sowie die restlichen Endoskope) im Sinne einer Altgeräte-Inzahlungnahme (Trade-In-Modell) wertmindernd anzurechnen und zu übernehmen. Das Vergabeverfahren sieht aus diesem Grund zwei alternative Preisvarianten vor: Variante 1 - Erweiterung im Bestand Variante 2 - Systemwechsel mit der Möglichkeit einer Inzahlungnahme von Altgeräten, um eine herstellerbezogene Standardisierung in der Klinik zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit in der Gesamtbetrachtung bei der Auswahl einer Option ist selbstredend das entscheidende Merkmal für die spätere Zuschlagsentscheidung bzw. Wahl der Variante. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Beatmungsgeräten für die Kinder- und Jugendmedizin
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