Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestTED
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Bereitstellung von Telefonanschlüssen (Telefonieverträge) und Hardwarekomponenten (Router) für die Durchführung der Notrufabfrage an Bundesautobahnen
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Bereitstellung von Telefonanschlüssen (Telefonieverträge) sowie Hardwarekomponenten (Router) für die Durchführung der Notrufabfrage an Bundesautobahnen.
Netzwerkinfrastruktur, Internetdienste
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Bereitstellung von Telefonanschlüssen (Telefonieverträge) sowie Hardwarekomponenten (Router) für die Durchführung der Notrufabfrage an Bundesautobahnen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Veröffentlicht:
- 20. April 2026
- Frist:
- 22. Mai 2026
- Thema:
- Netzwerkinfrastruktur
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Bereitstellung von Telefonanschlüssen (Telefonieverträge) sowie Hardwarekomponenten (Router) für die Durchführung der Notrufabfrage an Bundesautobahnen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Bereitstellung von Telefonanschlüssen sowie Hardwarekomponenten (Router) für die Notrufabfrage an Bundesautobahnen. - Universitätsklinikum MünsterFrist: 27. Apr.
Rahmenvereinbarung für das jährliche International One Health Symposium in Berlin: Kongressmanagement und Durchführung
Rahmenvereinbarung für das jährliche 'International One Health Symposium' in Berlin. Leistungen umfassen: Bereitstellung von Räumlichkeiten, technische Ausstattung (Medien-, Ton-, Licht-, Bühnen- und Präsentationstechnik), Catering, Hotelunterkunft sowie vollständiges Kongressmanagement (Planung, Durchführung, Nachbereitung). Inklusive Konzeption und Durchführung der Wahl des Scientific Advisory Boards. Abrufe erfolgen jährlich mit variablen Terminen und Teilnehmerzahlen. - Technische Universität MünchenN/A
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Technische Universität MünchenGarching
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und Lieferung von Hygieneartikeln für Objekte in Garching
Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die bedarfsgerechte Beschaffung, Verpackung und Lieferung der im gesonderten Leistungsverzeichnis (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) definierten Artikel. Es handelt sich hierbei um nachfolgende Artikel: Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierhandtuchspender, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Seifenkartuschen, WC-Wandgarnituren, WC-Bürsten, WC-Topfgarnituren, Drahtgitterkörbe, Kosmetikeimer, Hygienebeutelspender, Hygienebeutel, Urinaleinlagen, Duftspender, Duftspender-Nachfüllsets, Microfasertücher, Toilettenpapier-Rollenhalter und Toilettenpapierspender. -- Die im Leistungsverzeichnis je Artikel angegebenen Mengen sind unverbindliche Schätzmengen des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs, die auf den Erfahrungswerten der letzten vier Jahre basieren. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für das Angebot. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Schätzmengen in vollem Umfang abzunehmen. Die tatsächlichen Abrufmengen richten sich nach dem konkreten Bedarf während der Vertragslaufzeit. -- Für die Rahmenvereinbarung wird im Leistungsverzeichnis eine verbindliche Höchstmenge je Artikel festgelegt. Sobald diese für den einzelnen Artikel definierte Höchstmenge erreicht ist, gilt die Rahmenvereinbarung für diesen einzelnen Artikel als erschöpft und endet automatisch, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Erreichung eines Mindestauftragswerts verbunden ist. Der tatsächliche Bedarf ergibt sich ausschließlich aus den Einzelabrufen des Auftraggebers je nach konkretem Bedarf. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass Bestellungen in einer bestimmten Höhe oder zu bestimmten Zeitpunkten getätigt werden. -- Die Hygieneartikel müssen die im Leistungsverzeichnis für jeden einzelnen Artikel definierten Mindestanforderungen erfüllen. Für einzelne Artikel sind Anforderungen an die Umweltverträglichkeit definiert. -- Für einzelne Artikel sind bestimmte Hersteller-Produkte vorgegeben. Diese sind als verbindlich anzusehen und zwingend in der genannten Ausführung anzubieten. Das Anbieten von Ersatzprodukten ist nicht zulässig. -- Die Abrufe der Leistungen erfolgen bedarfsorientiert durch die jeweils abrufberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers (Einzelabrufe). Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Bereitstellung, Implementierung, Pflege und Betreuung eines webbasierten Online-Bestellsystems (Webshop) für die laufende Bestellabwicklung. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Anzahl und die genaue Lage der Lieferstellen in Garching (Campus-Gelände sowie Garching-Hochbrück) anzupassen (z. B. durch Umzüge, Schließungen oder Neueröffnungen von Gebäuden). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, neue oder veränderte Lieferstellen auf dem Campus-Gelände sowie in Garching-Hochbrück zu den bestehenden Vertragskonditionen und ohne Anpassung der Preise zu bedienen. Inhalt und en des Auftragnehmers bestimmen sich nach den Regelungen des Vertrags und den Vergabeunterlagen. - Universitätsklinikum Ulm
Rahmenvereinbarung zum Abruf von Leistungen für die Beschaffung und Implementierung eines TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
Im Rahmen der vorliegenden Beschaffung beabsichtigen die Universitätskliniken Baden-Württemberg (Universitätsklinikum Freiburg A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Heidelberg A. d. ö. R.; inkl. der Universitätsklinikum Mannheim GmbH; Universitätsklinikum Tübingen A. d. ö. R.; Universitätsklinikum Ulm A. d. ö. R.) die Einführung eines zentralen TI-Gateways zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Ziel ist es, eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Schnittstelle zwischen den IT-Systemen der beteiligten Universitätskliniken und der bundesweiten Telematikinfrastruktur zu schaffen. Das zentrale TI-Gateway muss sämtliche für den Betrieb und die Nutzung der TI erforderlichen Funktionen bereitstellen, insbesondere Authentifizierung, Verschlüsselung, Routing sowie Protokollierung der Datenübertragungen. - Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: - Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des zentralen TI-Gateways, - Integration in die bestehende IT-Landschaft der beteiligten Universitätskliniken, - Sicherstellung der Kompatibilität mit den Anforderungen aller KRITIS-Häuser (Universitätskliniken und Maximalversorger), - Bereitstellung von Support-, Wartungs- und Updateleistungen für einen definierten Zeitraum, - Schulung des Personals der Universitätskliniken im Umgang mit dem TI-Gateway, - Dokumentation sämtlicher relevanter technischer und organisatorischer Prozesse. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Rahmenvereinbarung [Anlage 907_01] - EVB-IT Systemvertrag [Anlage 907_02] - EVB-IT Cloudvertrag [Anlage 907_03] - EVB-IT Dienstvertrag [Anlage 907_04]
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.