Amt Lindow (Mark)Lindow (Mark)
Rahmenvereinbarung Reparaturarbeiten an öffentlichen Geh- und Radwege
Für die Erbringung von Reparaturarbeiten zur Beseitigung von Gefahrenstellen an öffentlichen Geh- und Radwegen im Amtsbereich Lindow (Mark) soll eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre; der Leistungsabruf erfolgt unterjährig je nach Dringlichkeit.
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Inhalt auf einen Blick
Für die Erbringung von Reparaturarbeiten zur Beseitigung von Gefahrenstellen an öffentlichen Geh- und Radwegen im Amtsbereich Lindow (Mark) soll eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre; der Leistungsabruf erfolgt unterjährig je nach Dringlichkeit.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt Lindow (Mark)
- Veröffentlicht:
- 05. Juli 2026
- Frist:
- 05. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Für die Erbringung von Reparaturarbeiten zur Beseitigung von Gefahrenstellen an öffentlichen Geh- und Radwegen im Amtsbereich Lindow (Mark) soll eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die Laufzeit beträgt insgesamt 4 Jahre; der Leistungsabruf erfolgt unterjährig je nach Dringlichkeit.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Unter der Rahmenvereinbarung werden - je nach Bedarf des Auftraggebers - Aufträge zur Durchführung von Evaluationen in zwei Modulen vergeben: - Pilotierungsbegleitende Evaluation (Pilot-WEV): Begleitung neuer Anwendungen und Dienste während der Einführung in Modellregionen. - Produktivbetriebsbegleitende Evaluation (Produktiv-WEV): Jährliche bundesweite Befragungen zur Nutzung und Akzeptanz der TI-Anwendungen. Die Leistungen umfassen u. a. die Erstellung von Studiensteckbriefen, Fragebögen und Interviewleitfäden, die Durchführung qualitativer und quantitativer Erhebungen, die Datenanalyse sowie die Berichterstellung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 4 Jahre. Leistungen können bis zum Höchstwert der Rahmenvereinbarung i.H.v. 1.445.000,00 EUR abgerufen werden. - gematik GmbHBerlin
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2). - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 29. Juni
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
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Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2027 Bezirk OST
Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027. - Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchenFrist: 06. Juli
Netzwerk-Rahmenvereinbarungen 2026_LfSt
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) mit seinem Bereich Information und Kommunikation (IuK) ist als IT-Dienstleister für alle bayerischen Finanzämter sowie große Teile der bayerischen Justiz tätig. Hierfür betreibt das BayLfSt ein Rechenzentrum an mehreren Standorten im Raum Nürnberg sowie im Großraum München. Im Rahmen mehrerer Projekte und Vorhaben wird die bestehende Netzwerkinfrastruktur vollständig oder in Teilen erneuert. Dies betrifft insbesondere den Neubau eines Rechenzentrums im Co‑Location‑Modell in Nürnberg, die Modernisierung von bis zu 200 Standorten der bayerischen Finanzämter sowie das Lifecycle-Management im Betrieb des bundesweit genutzten Services ELSTER. Insbesondere für das neu zu errichtende Datacenter-Netzwerk (Projekt „NEPTUN‑RZ“) sind in den Jahren 2026 und 2027 umfangreiche Investitionen in Hard- und Software erforderlich. In einem Vergabeverfahren sollen hierzu die Voraussetzungen geschaffen werden, die benötigten Leistungen über Rahmenvereinbarungen in vier Losen abrufen zu können. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die für die vorgenannten Bereiche erforderlichen Komponenten und Leistungen. Diese stammen von mehreren Herstellern und werden im Wege einer losweisen Vergabe mit dem Ziel ausgeschrieben, Rahmenvereinbarungen für Einzelabrufe abzuschließen: LOS 1: Hardware, Software, Lizenzen, Support der Firma Cisco Systems Inc. LOS 2: Produkte zum Betrieb von DHCP/DNS/IPAM der Firma Infoblox Inc. LOS 3: Akamai Guardicore Segmentation der Firma Akamai Technologies Inc. LOS 4: HashiCorp Boundary und Terraform der Firma HashiCorp Inc. Darüber hinaus werden – losabhängig – damit verbundene Services, Installations-, Erstinbetriebnahme-, Schulungs- und Supportleistungen vergeben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen für die jeweiligen Lose betragen jeweils 24 Monate mit jeweils zwei optionalen Verlängerungen um jeweils 12 Monate. Die maximale Gesamtlaufzeit je Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt Lindow (Mark).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.