Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb OberharzMagdeburgTED
Hochmechanisierte HE FB 5 Losblock A Interim
Burgenland A umfasst im Revier Burgenland die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 27 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm La...
Forstwirtschaft
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb Oberharz
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- 31. Juli 2026
- Thema:
- Forstwirtschaft
Ausschreibungsbeschreibung
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Burgenland A umfasst im Revier Burgenland die maschinelle Holzernte einschließlich Rückung innerhalb des Leistungszeitraums vom 01.08.2026 bis zum 30.06.2027. Der kalkulationsrelevante Arbeitsumfang erstreckt sich auf rund 27 ha und eine tabellarisch ausgewiesene Gesamtmenge von ca. 1.100 Fm, davon ca. 100 Fm Nadelholz und ca. 1.000 Fm Laubholz. Der Nadelholzansatz ist vollständig der BHD-Kategorie von mindestens 20 cm bis unter 30 cm zugeordnet. Die BHD-Verteilung des Laubholzes umfasst 39 % mit einem mittleren BHD unter 20 cm, 33 % mit einem mittleren BHD von mindestens 20 cm bis unter 35 cm und 28 % mit einem mittleren BHD ab 35 cm. SNU-Leistungen werden als gesonderte Leistungsart nach Maßgabe des Wirtschaftsbuches abgerechnet. Topografisch verteilt sich die Arbeitsfläche auf 90 % im Neigungsbereich 0 bis 15 % und 10 % im Neigungsbereich 16 bis 25 %. Der Anteil von Schutzgebiets- beziehungsweise FFH-Flächen beträgt ca. 20 %. Die Feinerschließung verteilt sich auf 100 % mit 40-m-Gassenabstand. Maschinentechnisch beziehungsweise arbeitsorganisatorisch gilt: Der Einsatz von Bogiebändern ist auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich; Zufäll- und Beiseilarbeiten sind auf nicht abschließend quantifizierten Teilflächen möglich. Zertifizierungsbezogen gilt: PEFC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche und FSC-Anforderungen betreffen ca. 100 % der Hiebsfläche. Kalkulatorisch sind 2 Umsetzungen der Maschinensysteme über Entfernungen von mehr als 10 km anzusetzen. Als kumulativ und teilweise überlagernd zu berücksichtigende Besonderheiten sind ausgewiesen: motormanuelle Hilfsleistungen auf ca. 50 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten im unmittelbaren Einflussbereich von Wohngebieten auf ca. 10 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; arbeitsbehindernder Unterstand, insbesondere durch spätblühende Traubenkirsche auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; die erforderliche Aufarbeitung von Kronenholz auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten in Naturschutzgebietslagen auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; Arbeiten innerhalb beziehungsweise im Nahbereich von Horstschutzzonen auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; touristische Nutzung, Erholungsverkehr und sonstiger Publikumsverkehr auf ca. 20 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche; ein besonders zu schonender Unterstand auf ca. 30 % der Gesamtmenge beziehungsweise Gesamtfläche. Die vorstehenden, teils nur anteilig quantifizierten und in ihrer räumlichen Lage erst im Vollzug konkretisierbaren Rahmenbedingungen sind als zusammenwirkende technische, topografische, naturschutzfachliche und logistische Erschwernisse bei Gerätewahl, Leistungstaktung, Maschinen- und Personaldisposition sowie Preisbildung zu berücksichtigen.
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Regierung von Oberbayern - Zentrale VergabestelleMit Beschluss vom 12. November 2019 „Umsichtig agieren! – Bestattungsverordnung den Bedürfnissen der Gesellschaft anpassen“ (Drs. 18/4711) hat der Bayerische Landtag unterschiedliche/-n Anpassungsbedarf/-e im Bestattungswesen gesehen und der Staatsregierung u. a. aufgegeben, „[…] eine verpflichtende zweite ärztliche Leichenschau vor Feuerbestattungen […]“ einzuführen. Die Einführung erfolgte zwischenzeitlich, ausgehend von der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 10. Juni 2024, Gl-Nr. 2127-1-1-G, zum 1. April 2025. Die Aufgabe der zweiten Leichenschau vor Feuerbestattungen wird jeweils dem Gesundheitsamt - konkret: Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt - übertragen, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich das jeweils betreffende Krematorium - konkret: Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein - seinen Sitz hat (§ 17 Abs. 4 Satz 2 der Bestattungsverordnung [BestV]). Zur Durchführung der hoheitlichen Aufgabe der zweiten Leichenschau kann sich das jeweilige Gesundheitsamt Dritter bedienen (§ 17 Abs. 4 Satz 3 BestV). Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der zweiten ärztlichen Leichenschau vor Feuerbestattungen zu erbringen. Um eine hohe Qualität der zweiten Leichenschau zu gewährleisten, dürfen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 BestV i.V.m. § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) lediglich approbierte Ärzte mit besonderer Spezialisierung die zweite Leichenschau durchführen. Der öffentliche Auftrag (über soziale und andere besondere Dienstleistungen) - sog. Interimsvergabe - fußt auf der Lösung der bisherigen Rahmenvereinbarung (wie auch der einhergehenden Beleihung) betreffend die Feuerbestattung Südostbayern (Feuerbestattung Südostbayern GmbH), Wasserburger Straße 96, 83278 Traunstein zum 15.08.2026. Über die konkrete Verhandlungsvergabe ohne TeilnahmewettbewerbGrundschule An der Friedenseiche 4, Los 5-001 Aussenanlagen Interim Sporthalle
Stadt LeipzigLeipzigFrist: 27. Aug.Art und , ggf. aufgeteilt nach Losen : Grundschule An der Friedenseiche 4, 04178 Leipzig Modernisierung und Neubau; Los 5-001 Aussenanlagen Interim Sporthalle : ACHTUNG! DIE ANGEBOTSFRIST ENDET AM 27.08.2026, 13:00 UHR! Als vorbereitene Maßnahme, die Herstellung der Landschafts- und Tiefbauarbeiten im Zuge der Aufstellung von 4 Stück Container auf dem Schulstandort An der Friedenseiche 4, 04178 Leipzig notwendig. Die wesentlichen Leistungen umfassen: Rückbau/ Sicherung von bestehenden Flächen Befestigung 100m² Bodenbewegungen 400m³ Einbringen von Holzbohlenträger Verbau 300m² Tragschichten 30m³ Betonpflaster 80m² Rigolenkörper einsetzten 116m³ Übergabeschacht setzen 1 Stk Wiesenfläche 100 m² Planungsziele und Maßnahmen: Der südwestliche Bereich des Schulhofes zwischen Turnhalle und Brandensteinstraße soll als temporäres Interim mit Container und befestigter Zuwegung errichtet werden. Im Vorfeld soll die geplante Rigolenanlage 01 inkl. Spülschacht installiert werden. Aufgrund der direkten Nähe zum Bestandsgebäude und der Einbautiefe der Rigole muss ein Senkrechtverbau von i. M. -3,5m errichtet werden. Die Inbetriebnahme der Rigolenanlage erfolgt im Zuge des Schulhofneubaus in einem separaten Los. Für die Erschließung der Container wird ein Weg aus Betonsteinpflaster hergestellt werden. Als Zuwegung von der Brandensteinstraße ist eine Treppenanlage mit Stellstufen geplant. Hierfür muss ein Teil der Bestandsmauer an der Brandensteinstraße zurückgebaut werden.GE _ A 661 Rampen AS FB Landstr. A-B, C-D, N-P
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL WestFrist: 21. JuliGE_ A 661 Rampen AS FB Landstr. A-B, C-D, N-P GE _ A 661 Rampen AS FB Landstr. A-B, C-D, N-P
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- Die Angebotsfrist endet am 31. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb Oberharz.
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