ÖBB-Infrastruktur AG
pWLAN Portalsystem - Errichtung und Betrieb eines WLAN Portals
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- ÖBB-Infrastruktur AG
- Veröffentlicht:
- 05. Juli 2026
- Frist:
- 02. August 2026
- Thema:
- Netzwerk
Ausschreibungsbeschreibung
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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Zentrale Vergabestelle der Kreisstadt DietzenbachDietzenbachBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter diesem Abschnitt und in Ziff. 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Leistungen (Dienstleistungskonzession) ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information zu erteilen. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Die Voraussetzungen für eine Konzessionsvergabe ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens liegen im vorliegenden Fall aufgrund einer rechtlichen Ausschließlichkeit im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KonzVgV vor. Der Beschaffungsbedarf kann objektiv nur unter Inanspruchnahme eines ausschließlichen Rechts gedeckt werden, das allein der Energieversorgung Dietzenbach GmbH zusteht. Das Netz steht als Scheinbestandteil im Sinne des § 95 BGB unabhängig vom Grundstückseigentum im Eigentum der EVD. Insoweit kann die Gestattung zur Errichtung, Verlegung und zum Betrieb dieser Versorgungseinrichtungen rechtlich nur der EVD erteilt werden. Die Eigentümerstellung der EVD an den vorhandenen Netzanlagen begründet eine ausschließliche Rechtsposition, die eine Leistungserbringung durch einen anderen Wirtschaftsteilnehmer unter Nutzung dieser Anlagen ohne Zustimmung der EVD ausschließt und die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KonzVgV erfüllt.Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rhein-Pfalz-Kreis - Gewerbegebiete
WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHamburgFrist: 28. Aug.Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 9 Gewerbegebiete. Die Ausschreibung ist unterteilt in 9 Lose. Der Konzessionsgeber hat Anträge auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen“ gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide vom 21.09.2020 geändert am 17.12.2024, bzw. Änderungsbescheide vom 20.06.2025 und 27.03.2026 pro Los liegen bereits vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist ÖBB-Infrastruktur AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.