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Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031)
Art der Leistung Dienstleistung - Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031) Umfang der Leistung Im Rahmen des Leistungsumfangs sind jährlich (für die Verwendungsnachweise 2026-2029) zwei Prüfungen (1 Prüfung TUB und 1 Prüfung Charite) p...
Wirtschaftsprüfung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Technische Universität Berlin
- Veröffentlicht:
- 07. September 2026
- Frist:
- 30. September 2026
- Thema:
- Wirtschaftsprüfung
Ausschreibungsbeschreibung
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Art der Leistung Dienstleistung - Prüfung des Verwendungsnachweises TU Berlin und Charite für die Jahre 2026-2029 (mit optionalen Prüfungen für die Wirtschaftsjahre 2030 und 2031) Umfang der Leistung Im Rahmen des Leistungsumfangs sind jährlich (für die Verwendungsnachweise 2026-2029) zwei Prüfungen (1 Prüfung TUB und 1 Prüfung Charite) pro Jahr beginnend in 2027-2030 durchzuführen. Gesamt-Fördersumme: 2026_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 2.299.427,00EUR ) 2027_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR ) 2028_22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR ) 2029 22.000.000,00EUR (inkl. der Projektförderung Charite 1.036.656,00EUR )
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Finanzbehörde HamburgHamburgDie zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse des kaufmännisch buchenden LBV nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Ggf. vom HGB abweichende Bestimmungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse kann die für die Finanzen zuständige Behörde erlassen, soweit dies auf Grund der Stellung des LBV als Landesbetrieb erforderlich ist. Die Prüfung schließt die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung einschließlich der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ein (§ 106 LHO inkl. Verwaltungsvorschriften). Darüber hinaus ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen. Es wird eine Finanzplanabrechnung vom LBV erstellt, die zu prüfen ist. Der Prüfbericht hat einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zu enthalten. Die Bilanzsumme des Vorjahres betrug 26 Millionen Euro, ähnliche Werte werden auch im Leistungszeitraum erwartet. Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 des Landesbetrieb Verkehr (LBV)Jahresabschlussprüfung Angebotsphase
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- Der Auftraggeber ist Technische Universität Berlin.
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