Techniker KrankenkasseN/ATED
Projektsteuerungsleistungen Erweiterung Sanierung BIZ Salzhausen TK
Die TK plant eine "Erweiterung und energetische Sanierung" ihres Bildungszentrums (BIZ) in Salzhausen. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Projektsteuerung der Baumaßnahme gemäß den Grundleistungen des § 2 AHO ab Projektstufe 1 bis Projektstufe 5. Leistungsinhalt des AN ist die Steuerung der Baubeteiligten unter Einhaltung der Kosten- u...
Architektur, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
Die TK plant eine "Erweiterung und energetische Sanierung" ihres Bildungszentrums (BIZ) in Salzhausen. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Projektsteuerung der Baumaßnahme gemäß den Grundleistungen des § 2 AHO ab Projektstufe 1 bis Projektstufe 5. Leistungsinhalt des AN ist die Steuerung der Baubeteiligten unter Einhaltung der Kosten...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht:
- 14. Juni 2026
- Frist:
- 13. Juli 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die TK plant eine "Erweiterung und energetische Sanierung" ihres Bildungszentrums (BIZ) in Salzhausen. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Projektsteuerung der Baumaßnahme gemäß den Grundleistungen des § 2 AHO ab Projektstufe 1 bis Projektstufe 5. Leistungsinhalt des AN ist die Steuerung der Baubeteiligten unter Einhaltung der Kosten- und Qualitätsvorgaben des AG sowie unter Einhaltung des Endtermins. Das Projekt soll unter Anwendung der BIM Methodik (Building Information Modeling) geplant und erstellt werden. Der AN hat auch die Steuerung des BIM Managements zu übernehmen. Die Leistung der Projektsteuerung umfasst die Steuerung der Erweiterungsbauten sowie die Steuerung der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude. Als Besondere Leistungen beinhaltet der Leistungsumfang u.a. die Unterstützung der TK bei der Bewertung der Entwürfe des laufenden Architekturwettbewerbs sowie die Unterstützung bei dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren der Planerausschreibung. Als weitere besondere Leistung ist die Beschaffung, das Einrichten, Betreiben sowie die Organisation eines Projektkommunikationssystems (PKMS) über die Projektlaufzeit gefordert. Zudem ist vom AN eine Mittelabflussplanung mittels TK-seitiger Programmvorgabe gefordert. Die Baumaßnahme wird im laufenden Beherbergungs - und Seminarbetrieb durchgeführt. Die energetische Sanierung der Bestandsgebäude soll Hausweise in Bauabschnitten erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Techniker KrankenkasseHamburgFrist: 13. Juli
Projektsteuerungsleistungen Erweiterung Sanierung BIZ Salzhausen TK
Projektsteuerung für Erweiterung und energetische Sanierung des Bildungszentrums (BIZ) der TK in Salzhausen. Leistungen gemäß AHO §2 Stufen 1-5 inkl. BIM-Methodik, Steuerung des BIM-Managements, Unterstützung bei Architekturwettbewerb und Planerverhandlungen, Aufbau eines Projektskommunikationssystems (PKMS) sowie Mittelabflussplanung. Baumaßnahmen im laufenden Betrieb, Sanierung hausweise in Bauabschnitten. - Techniker KrankenkasseHamburgFrist: 13. Juli
Projektsteuerungsleistungen Erweiterung Sanierung BIZ Salzhausen TK
Die öffentliche Hand beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung der Sanierung des BIZ Salzhausen. Der Umfang umfasst die Projektsteuerung, Planung und Überwachung der Arbeiten. Die Leistungen sollen in Salzhausen erbracht werden. Die Vergabebekanntmachung enthält die detaillierten Vergabeunterlagen. - Naturtheater Reutlingen e.V.ReutlingenFrist: 20. Aug.
Projektsteuerungsleistung "Naturtheater Reutlingen"
Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen. - Kliniken der Stadt Köln gGmbHKölnFrist: 03. Aug.
BIM-Management
Das Bauvorhaben auf dem Gesundheitscampus Köln-Merheim besteht insbesondere aus der Errichtung eines Neubaukomplexes, der wiederum aus zwei Einheiten besteht sowie aus der Sanierung, Umbau und Nutzungsänderungen im Bestand der Häuser 20, 20A und 20B. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen eines BIM-Managers, d.h. die übergeordnete Koordination und Steuerung der Building Information Modeling (BIM)-Prozesse für das Vorhaben. Der Leistungsumfang des BIM-Managers umfasst die strategische Planung, Steuerung und Koordination des gesamten BIM-Prozesses in Abstimmung mit dem Auftraggeber und über alle Projektphasen hinweg (Stufe 1: BIM-Strategie, Projektvorbereitung und Planung, Stufe 2: Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und Projektabschluss). Dazu gehören die Erarbeitung und laufende Aktualisierung des BIM-Abwicklungsplans (BAP), die Definition der BIM-Ziele und Anwendungsfälle (z.B. Auftraggeber Informationsanforderungen (AIA)), die Sicherstellung der Einhaltung von BIM-Standards und Qualitätskontrollen, die Kollaborationskoordination zwischen allen Projektbeteiligten sowie die Unterstützung bei der modellbasierten Kosten- und Terminplanung. Außerdem berät der BIM-Manager das Projektteam hinsichtlich BIM-Software und -Prozessen, führt Schulungen durch und gewährleistet die konsistente und transparente Datenübergabe im Common Data Environment (CDE). Dabei werden sämtliche relevanten Prozesse, Entscheidungen und Ergebnisse im Zusammenhang mit dem BIM-Management umfassend dokumentiert. Der BIM-Manager arbeitet eng mit dem Auftraggeber, den Planern, Fachplanern, ausführenden Unternehmen und weiteren Projektbeteiligten zusammen und stellt die Einhaltung der BIM-Anforderungen über alle Leistungsphasen sicher. Ziel ist es, die Effizienz, Qualität und Transparenz im Bauprojekt durch den gezielten Einsatz digitaler Methoden sicherzustellen. Mit Auftragserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1, d.h. die Leistungen der BIM-Strategie, Projektvorbereitung und Planung beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die weiteren Leistungen der Leistungsstufe 2, d.h. der Ausführungsvorbereitung, der Bauausführung und des Projektabschlusses, durch spätere, gesonderte, schriftliche Beauftragung ganz oder teilweise zu beauftragen. Hintergrund für diese stufenweise Übertragung ist, dass eine Übertragung weiterer Leistungen auf Planer und oder bauausführende Unternehmen in Betracht kommt; zudem soll derzeit nicht vorhersehbaren Verzögerungen im Projektablauf Rechnung getragen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag verwiesen. - Kliniken der Stadt Köln gGmbHKölnFrist: 03. Aug.
BIM-Management
Das Bauvorhaben auf dem Gesundheitscampus Köln-Merheim besteht insbesondere aus der Errichtung eines Neubaukomplexes, der wiederum aus zwei Einheiten besteht sowie aus der Sanierung, Umbau und Nutzungsänderungen im Bestand der Häuser 20, 20A und 20B. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen eines BIM-Managers, d.h. die übergeordnete Koordination und Steuerung der Building Information Modeling (BIM)-Prozesse für das Vorhaben. Der Leistungsumfang des BIM-Managers umfasst die strategische Planung, Steuerung und Koordination des gesamten BIM-Prozesses in Abstimmung mit dem Auftraggeber und über alle Projektphasen hinweg (Stufe 1: BIM-Strategie, Projektvorbereitung und Planung, Stufe 2: Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und Projektabschluss). Dazu gehören die Erarbeitung und laufende Aktualisierung des BIM-Abwicklungsplans (BAP), die Definition der BIM-Ziele und Anwendungsfälle (z.B. Auftraggeber Informationsanforderungen (AIA)), die Sicherstellung der Einhaltung von BIM-Standards und Qualitätskontrollen, die Kollaborationskoordination zwischen allen Projektbeteiligten sowie die Unterstützung bei der modellbasierten Kosten- und Terminplanung. Außerdem berät der BIM-Manager das Projektteam hinsichtlich BIM-Software und -Prozessen, führt Schulungen durch und gewährleistet die konsistente und transparente Datenübergabe im Common Data Environment (CDE). Dabei werden sämtliche relevanten Prozesse, Entscheidungen und Ergebnisse im Zusammenhang mit dem BIM-Management umfassend dokumentiert. Der BIM-Manager arbeitet eng mit dem Auftraggeber, den Planern, Fachplanern, ausführenden Unternehmen und weiteren Projektbeteiligten zusammen und stellt die Einhaltung der BIM-Anforderungen über alle Leistungsphasen sicher. Ziel ist es, die Effizienz, Qualität und Transparenz im Bauprojekt durch den gezielten Einsatz digitaler Methoden sicherzustellen. Mit Auftragserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1, d.h. die Leistungen der BIM-Strategie, Projektvorbereitung und Planung beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die weiteren Leistungen der Leistungsstufe 2, d.h. der Ausführungsvorbereitung, der Bauausführung und des Projektabschlusses, durch spätere, gesonderte, schriftliche Beauftragung ganz oder teilweise zu beauftragen. Hintergrund für diese stufenweise Übertragung ist, dass eine Übertragung weiterer Leistungen auf Planer und oder bauausführende Unternehmen in Betracht kommt; zudem soll derzeit nicht vorhersehbaren Verzögerungen im Projektablauf Rechnung getragen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Vertrag verwiesen. - Naturtheater Reutlingen e.V.ReutlingenFrist: 20. Aug.
Projektsteuerung "Naturtheater Reutlingen"
Leistungsumfang: Projektsteuerung in Anlehnung an § 2 (Leistungsbild Projektsteuerung) der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Ausgabe 2025). Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der unten aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Leistungen der 1. Stufe (fest zur Beauftragung vorgesehen): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D der Vergabeunterlagen, Projektstufen 1-2. Leistungen der 2. Stufe (optionale Beauftragung): Grundleistungen in Anlehnung an § 2 AHO – Schriftenreihe Heft 9 (Ausgabe 2025), siehe Anlage D, Projektstufen 3-5. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Vertragsbeginn: 10/2026 Vertragsende bei Beauftragung der optionalen Leistungen: 12/2029 zzgl. Abschluss Fördermittelmanagement. Der Projektsteurer soll vor allem Qualität, Funktionalität, Kosten, Terminvorgaben sowie sonstige Koordinations- und Unterstützungsleistungen erbringen. Dazu gehören u. a. das Vorbereiten und die Durchführung folgender weiterer unterschwelliger Vergabeverfahren (Leistungen SiGeKo, Beweissicherung, Artenschutz/ökologische Baubegleitung). Die Kostensteuerung beinhaltet u. a. das Erfassen und Freigeben sämtlicher Aufträge und Rechnungen. Dabei ist zu beachten, dass gemäß AHO und HOAI eine Prüfung der Baurechnungen durch die jeweilige Fachplanung erfolgt. Von der Projektsteuerung wird eine Plausibilitätsprüfung gemäß AHO unter Berücksichtigung der jeweils zu beachtenden Vertragskonditionen erwartet. Dem Auftraggeber ist mindestens einmal monatlich eine Auftrags- und Abrechnungsübersicht mit Prognoseansatz über das Gesamtvorhaben zur Verfügung zu stellen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und entfallen aus dem Leistungsumfang der Projektsteuerung: siehe Anlage D. Zu berücksichtigen sind folgende Terminvorgaben: JourFix vor Ort mit AG und Planungs- bzw. Baubeteiligten alle 3 Wochen für die Projektstufen 1 bis 5 während der Planungs- und Bauphase über den Zeitraum von 10/2026 bis 12/2029. Die Jour Fix sind durch die Projektsteuerung vorzubereiten, zu koordinieren und dokumentieren. Die Mitwirkung bei Planungs- und Bauberatungen erfolgt taggleich an den noch zu vereinbarenden JourFix-Terminen und ist nicht als gesonderter Termin vorzusehen. Die Protokollierung der Planungsrunden und Bauberatungen erfolgt durch die Fachplanung. Besondere Leistungen Aufgrund der finanziellen Unterstützung des Vorhabens durch Fördermittel sollen zur Einhaltung der zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungen der Projektsteuerung inkl. Fördermittelmanagement in Anspruch genommen werden. Als besondere Leistung sind zwingend anzugeben: Fördermittelmanagement: Zur umfassenden Unterstützung des AG hat die Projektsteuerung eine umfassende Betreuung im Bereich Fördermittelmanagement und -abrechnung vorzunehmen. Hierzu gehören die Beantragung, Buchung und digitale Sicherung aller Fördermittelauszahlungen und Fördermittelbescheide, die Erarbeitung von Anträgen zur Kostenabweichung bzw. Kostenerhöhung, die Unterstützung des Auftraggebers bei förderrechtlichen Fragen, die Prüfung aller Rechnungen und Belege auf Förderfähigkeit, die Zusammenstellung von Auszahlungsunterlagen und ggf. erforderlicher Zwischenverwendungsnachweise sowie die Unterstützung bei der Erstellung des Schlussverwendungsnachweises nach den Vorgaben des Bundes, bzw. angegliederter Förderbehörden. Auch ist zur Transparenz für die Dauer der Auftragserbringung ein passwortgeschützter Online-Zugang zur Projekt-, Fördermittel- und auftragsbezogenen Buchhaltungs- Datenbank des Auftragnehmers erforderlich. Vergabestelle VgV: Die Projektsteuerung hat die unter Punkt 4 genannten Leistungen vollumfänglich inhaltlich zusammen zu stellen (Verwendung der vorliegenden Unterlagen), und für die Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten. Der Leistungsumfang ergibt sich entsprechend AHO Heft Nr. 35. Vergabestelle VOB/A, VOB/A-EU: Die Projektsteuerung hat die erforderlichen Bauleistungen nach inhaltlicher Zuarbeit (u.a. Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse etc.) zusammen zu stellen und für die jeweilige Ausschreibung vorzubereiten und zu begleiten (u.a. Erstellung der Formblätter, Begleitung auf der Vergabeplattform, Submission, Erstellung der Vergabedokumentation). Rückabwicklung der bestehenden Verträge: Aufgrund der Fördermittelbestimmungen sind die bestehenden Verträge der Planungsleistungen (siehe Losangabe unter Punkt 4) einvernehmlich aufzuheben. Es wird von der Projektsteuerung erwartet, dass neben der Schadensminimierung eine Risikoabschätzung pro Auftrag erfolgt und die Verhandlungen aktiv geführt werden. Leistungen nach RDG sind nicht umfasst. Im Einzelfall kann sich der AG einen Rechtsberater zur Unterstützung heranziehen. Hinweis: Für die monetäre Zahlungsabwicklung, das heißt sämtliche Ein- wie Auszahlvorgänge, ist der AG zuständig. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Abrechnung sowie Abruf von Fördermitteln ist das als Besondere Leistung beschriebene Management durch die Projektsteuerung zuständig. Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf 7,519 Mio. EUR brutto geschätzt. Die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerungsleistungen betragen gerundet 6.005.000,00 Euro netto (KG 200 bis 700, ohne KG 711 und 713). Grundlage ist die fortgeschriebene Kostenberechnung vom 18.01.2024 entsprechend Anlage A der Vergabeunterlagen. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 20. Juli
Bildungszentrum der Steuerverwaltung BIZ, Erweiterung und Umbau - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 3
Das Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein in Malente umfasst mehrere funktional unterschiedliche Gebäude mit jeweils spezifischen Anforderungen an die Technische Ausrüstung. Das Gesamtvorhaben umfasst unter anderem den Neubau von Lehr- und Verwaltungsflächen sowie die bauliche und technische Ertüchtigung bestehender Gebäude, insbesondere in den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und gemeinschaftliche Nutzung. Im Rahmen einer Bedarfsplanung wurde die umfassende Neuordnung dessen Umsetzungen neben der Sanierung von Bestandsbauten auch Neu- bzw. Erweiterungsbau und Abbruch beinhaltet in Bauphasen unterteilt damit der laufende Betrieb der Liegenschaft gewährleistet ist. Hierbei beträgt die NUF für den Bestand 1840 m². Davon sollen 547 m² NUF umgebaut werden. Rund 3258 m² NUF sollen neu gebaut werden; diese teilen sich auf in einen freistehenden Baukörper für Verwaltung und Lehre mit 1858 m² NUF, 435 m² als Anbau Küche und Mensa und 965 m² NUF Anbau Wohnen. Das B-Plan Verfahren der geplanten Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb des Bildungs- und Informationszentrums. Während der gesamten Bauphasen bleiben Nutzende auf dem Gelände anwesend. Um den Ausbildungs- und Seminarbetrieb uneingeschränkt fortführen zu können, werden geeignete Interimsmaßnahmen eingerichtet, die eine reibungslose Durchführung der Lehr- und Verwaltungsaktivitäten sicherstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die betrieblichen Abläufe trotz der baulichen Veränderungen in allen Phasen aufrechterhalten werden können. Ziel des Projekts ist die Entwicklung und Umsetzung eines zukunftsfähigen, nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudekonzepts. Dabei ist insbesondere eine langfristig klimaneutrale Energieversorgung unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein, anzustreben. Die Planung hat sich an den Grundsätzen des Passivhausstandards zu orientieren, sofern dieser nicht vollständig umsetzbar ist. Das geplante Lehr- und Verwaltungsgebäude ist geprägt durch Seminar-, Unterrichts-, Büro- und Besprechungsräume mit teils stark schwankenden Belegungsdichten. Für diesen Gebäudebereich ist im Rahmen der Vorgaben eine bedarfsgerechte technische Gebäudeausrüstungen in den Anlagengruppen 1-3 zu planen und zu realisieren. Anlagen im Betrieb müssen den Schallschutz in Lehr- und Büroräumen erfüllen. Die wärmetechnischen Anlagen sind auf niedrige Systemtemperaturen auszulegen und konsequent auf den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere Wärmepumpentechnik, auszurichten. Die Unterkunftsgebäude dienen der Unterbringung der Lehrgangsteilnehmenden und weisen eine überwiegend wohnähnliche Nutzung mit zeitweise stark variierender Belegung auf. Die Mensa- und Verpflegungsbereiche stellen aufgrund des Küchenbetriebs erhöhte Anforderungen an die Technische Ausrüstung. Die Trink- und Abwassersysteme sind auf hohe Lasten und Nutzungsspitzen auszulegen. Für die Warmwasserbereitung und Wärmeversorgung sind ausreichende Leistungsreserven vorzusehen. Die lufttechnischen Anlagen müssen insbesondere die hygienische Abführung von Küchenabluft gewährleisten und sind mit geeigneten Fettabscheide- und Filterkonzepten sowie einer bedarfsgerechten Steuerung auszustatten, um einen energieeffizienten Betrieb auch außerhalb der Hauptnutzungszeiten sicherzustellen. Bei allen Bestandsgebäuden, die saniert oder umgebaut werden, ist die vorhandene Bausubstanz in besonderem Maße zu berücksichtigen. Die Fachplanung umfasst die Bewertung bestehender technischer Anlagen sowie die Entwicklung von Sanierungs- und Umrüstkonzepten, die eine schrittweise Umsetzung und – sofern erforderlich – einen Weiterbetrieb einzelner Gebäudeteile ermöglichen. Neue Anlagen sind funktional und wirtschaftlich in die bestehenden Strukturen zu integrieren und auf die langfristige Zielsetzung einer CO₂-neutralen Energieversorgung auszurichten. Neben der umfangreichen Planung der neuen technischen Ausrüstung ist auch der Rückbau der TA in den abgängigen Gebäuden innerhalb des Leistungsumfanges zu erbringen. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 1: Objektplanungsleistungen
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1 – Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 1: Objektplanungsleistungen
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 1 – Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Verbandsgemeinde DaunDaun
Energetische Sanierung MZH Wallenborn, Los 2 - Planungsleistung der Technischen Ausrüstung
Die energetische Sanierung umfasst die Überarbeitung der Gebäudehülle, dies betrifft die Dämmung der Fassade sowie den Austausch aller Fenster- und Außentüren. Die Flach- und Pultdächer der Nebenräume, mit einer Gesamtfläche von ca. 495 m², werden ebenso energetisch saniert. Das Hauptdach der Sporthalle besteht aus einem Walmdach, welches nicht saniert wird. Die energetische Zonierung endet mit der Dämmung in der obersten Geschossdecke, folglich direkt über der Kehlbalkendecke der Sporthalle. Die energetische Sanierung beinhaltet zudem den Einbau einer neuen Heizungsanlage und einer neuen Lüftungsanlage für die Nebenräume, die Maßnahmen der Technischen Ausrüstung werden im Anschluss näher beschrieben. Die energetische Sanierung wird während des Schulbetriebs ausgeführt, daher sind sicherheitsrelevante besondere Aspekte zu berücksichtigen. Für die Planungsaufgabe sind die einschlägigen Vorschriften und Normen für Sport- und Versammlungsstätten zu beachten. Weiterhin sind die Vorgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Zusätzliche Information: Eine Sanierung im Innenbereich soll parallel abgewickelt werden, diese Planungsleistungen werden gesondert in einem anderen Verfahren ausgeschrieben, bzw. als Auftragserweiterung erfolgen. Die energetische Sanierung umfasst in der Technischen Ausrüstung nachfolgend beschriebene Leistungen: Das Heizsystem wird als Luft-Wasser-Wärmepumpe ausgelegt und beinhaltet die Versorgung der Sporthalle und der Nebenräume. Das angebaute Vereinsheim ist nicht Planungsbestandteil der energetischen Sanierung, jedoch die Wärmeversorgung, welche aus dem Technikraum der Halle erfolgt. Darüber hinaus ist die Wärmeenergie für einen Warmwasserspeicher über die Luft-Wasser-Wärmepumpe sicherzustellen. Die erforderliche Einbindung der Trinkwassererwärmung ist Planungsbestandteil. Vorhanden ist ein 800 l Speicher mit Frischwasserstation aus dem Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurde ein Öl-Brennwertkessel zur Beheizung der Halle, der Nebenräume, des Foyers und des Vereinsheims errichtet, welcher in das Gesamtkonzept einzubeziehen ist. Die genaue Definition erfolgt anhand einer Schnittstellenfestlegung in der Grundlagenplanung. Die Beheizung der Sporthalle ist über Deckenstrahlplatten auszulegen. Im Zuge der Planungsleistungen zur energetischen Sanierung sind in den Nebenräumen die Heizflächen nach Bedarf als Niedertemperaturheizkörper umzurüsten. Die Nebenräume bestehen aus Umkleiden, Dusch- und Waschräumen, Verkehrsflächen sowie Räume des Mehrzweckbereichs. Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird vom Fördermittelgeber vorausgesetzt. Die Raumlufttechnik für die Nebenräume ist ebenso eine Planungsleistung der energetischen Sanierung. Für den Mehrzweckbereich, die WC-Anlagen, den Haupteingang und die Küche ist eine wirtschaftliche Grundlüftung vorzusehen. Zur Steuerung der bestehenden Lüftungsanlage der Sporthalle ist eine Siemens SYNCO-Regelung verbaut, welche auch weiterhin bestehen bleiben muss. Eine neue Steuerung/Regelung zur Einbindung der technischen Komponenten (Heizung/Lüftung) gehört zum Umfang der Planungsleistung. Besondere Leistungen: Eine Überprüfung, ob und in welcher Größenordnung eine Photovoltaikanlage erforderlich wird, soll der TGA-Fachplaner für die Flach- und Pultdächer nach dem Landessolargesetz (LSolarG) durchführen. Die zu sanierenden Flach- und Pultdächer betragen insgesamt ca. 495 m². Sofern eine PV-Anlage zur Ausführung kommt, wird diese optionale Leistung beim TGA-Fachplaner abgerufen. Diese besondere Leistung wird in Los 2 angefragt, hierbei sollen zwei Berechnungen zur Rentierlichkeit von unterschiedlich großen Anlagen durchgeführt werden. Die Leistungen werden wie folgt ausgeschrieben: - Los 1: Objektplanungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9, - Los 2: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung – Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Planung soll zügig erfolgen. Die Genehmigungsplanung ist bis spätestens 01.10.2026 (Leistungsphase 4) zu erstellen. Mit der Bauausführung soll Anfang 2027 begonnen werden; diese ist spätestens am 15.09.2028 abzuschließen. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Tragwerksplanung für Teilbereiche der Maßnahme wird gegebenenfalls gesondert ausgeschrieben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Los 2 – Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung -Anlagengruppen (ALG) Heizungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Elektroanlagen und die Gebäudeautomation gemäß § 55 HOAI, in den Leistungsphasen 1-9. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, im zweiten Schritt die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden. Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 13. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
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