Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergStuttgartTED
Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost national, international, PZA
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht ...
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
- Veröffentlicht:
- 24. August 2026
- Frist:
- 21. September 2026
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
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Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. §181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 3.389.800 Sendungen. Die Höchstabnahmemenge beträgt 4.406.740 Sendungen. Die Vergabe erfolgt in 5 Losen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.11.2026
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Brandenburgisches OberlandesgerichtBrandenburg an der HavelEs werden durch die Dienststellen, einschließlich deren Außenstellen, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg folgende Postdienstleistungen in Anspruch genommen: a) die Beförderung von Postsendungen einschließlich der förmlichen Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, im gesamten Bundesgebiet, b) die Übergabe von Postsendungen ins Ausland, c) Leerung der Postfächer bei der Deutschen Post AG und Anlieferung des Inhalts an die Dienststellen, soweit durch Dienststellen noch Postfächer betrieben werden und d) die Ablieferung von Inlands-Sendungen bei der Deutschen Post AG auf ausdrückliche Weisung der Dienststelle.Postdienstleistungen für das Jobcenter Landkreis Esslingen 2027-2028
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Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
NRW.BANK AöRMünsterFrist: 14. Aug.Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen mit nationalen und internationalen Zustelladressen für die NRW.BANK. Abholort ist die Crailsheimer Str. 52 in 74523 Schwäbisch Hall. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung): - Standardbrief national bis 20g (955.695/1.146.834) - Kompaktbrief national bis 50g (17.472/20.966) - Großbrief national bis 500g (6.555/7866) - Maxibrief national bis 1000g (218/262) - Standardbrief international bis 20g (1.276/1531) - Kompaktbrief international bis 50g (64/77) - Großbrief international bis 500g (20/24) - Maxibrief international bis 1000g (-/1) Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 25. Oktober 2026 und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).LOS 3 (Zustellung von Postzustellungsaufträgen PZA)
Stadtverwaltung Mülheim an der RuhrMülheim an der RuhrAuftragsgegenstand ist die förmliche Zustellung amtlicher Schriftstücke innerhalb und außerhalb des PLZ-Gebiets 45… jeweils mit Ausfüllen und Unterzeichnung einer Zustellungsurkunde und Rücksendung an den Auftraggeber. Zudem muss die Post werktäglich für die Zustellung abgeholt werden. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der in Anlage 1 vorgegebenen Anforderungen.Landkreises Fulda, Postdienstleistungen - Abholung und Zustellung von Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 (Los 1)
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaAuf Grund der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main im Nachprüfungsverfahrens zum Az.:1300 V 045/25 wird das Vergabeverfahren auf den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt. Ausgeschrieben werden die Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 aus dem Los 1 für den Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2027. Es handelt sich um die Abholung, Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 g und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 36 einschließlich Dialogpost. Nach Ablauf der 1. Vertragslaufzeit (01.09.2026 - 31.10.2027) besteht die Option zur automatischen einmaligen verlängert des Vertrags um weitere 24 Monate bis längstens zum 31.10.2029, sofern der Landkreis Fulda als Auftraggeber den Vertrag nicht bis 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet unabhängig davon nach Erreichung der bekanntgemachten Höchstmengen des Rahmenvertrags.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.