Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaTED
Landkreises Fulda, Postdienstleistungen - Abholung und Zustellung von Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 (Los 1)
Auf Grund der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main im Nachprüfungsverfahrens zum Az.:1300 V 045/25 wird das Vergabeverfahren auf den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt. Ausgeschrieben werden die Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 aus dem Los 1 für den Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2027. Es handelt sich um die Abholung, Beförderung von Bri...
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
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Auf Grund der Entscheidung des OLG Frankfurt/Main im Nachprüfungsverfahrens zum Az.:1300 V 045/25 wird das Vergabeverfahren auf den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt. Ausgeschrieben werden die Briefsendungen im PLZ-Bereich 36 aus dem Los 1 für den Zeitraum 01.09.2026 - 31.10.2027. Es handelt sich um die Abholung, Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 g und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 36 einschließlich Dialogpost. Nach Ablauf der 1. Vertragslaufzeit (01.09.2026 - 31.10.2027) besteht die Option zur automatischen einmaligen verlängert des Vertrags um weitere 24 Monate bis längstens zum 31.10.2029, sofern der Landkreis Fulda als Auftraggeber den Vertrag nicht bis 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet unabhängig davon nach Erreichung der bekanntgemachten Höchstmengen des Rahmenvertrags.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Veröffentlichungsstelle
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Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Postdienstleistung, Abholung und Zustellung von Briefpost national, international, PZA
Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergStuttgartFrist: 21. Sept.Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost national/international/PZA. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 15 Abs. 1 i. V. m. § 54 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bei Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. §181 ZPO sind keine Nachunternehmer. Die Vergabe erfolgt in 5 Losen. Voraussichtlicher Vertragsbeginn: 01.11.2026Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)
Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinSchwerin vergibt Rahmenvereinbarung für Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19) für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit optionaler Verlängerung um bis zu 3 Jahre. Jährliche Sendungsmengen: Standardbrief 60.900 Stk., Kompaktbrief 2.100 Stk., Großbrief 20.200 Stk., Maxibrief 180 Stk., Postkarte 30 Stk.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.