Verbandsgemeinde AdenauTED
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal), Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LPh 1-9) zur Sicherung eines Hangrutsches östlich von Müsch (Ahrtal). Maßnahmen: Hangentwässerung, Böschungsfußsicherung, wasserbauliche Maßnahmen. Varianten noch zu entwickeln. Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke. Angebotswertung basiert auf fiktiven anrechenbaren K...
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Inhalt auf einen Blick
Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LPh 1-9) zur Sicherung eines Hangrutsches östlich von Müsch (Ahrtal). Maßnahmen: Hangentwässerung, Böschungsfußsicherung, wasserbauliche Maßnahmen. Varianten noch zu entwickeln. Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke. Angebotswertung basiert auf fiktiven anrechenbare...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verbandsgemeinde Adenau
- Veröffentlicht:
- 06. Mai 2026
- Frist:
- 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke (HOAI §43, LPh 1-9) zur Sicherung eines Hangrutsches östlich von Müsch (Ahrtal). Maßnahmen: Hangentwässerung, Böschungsfußsicherung, wasserbauliche Maßnahmen. Varianten noch zu entwickeln. Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke. Angebotswertung basiert auf fiktiven anrechenbaren Kosten von 5,5 Mio € netto.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (EST)
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Leistungen der Tragwerksplanung nach §51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, zur Sicherung eines Hangrutsches bei Müsch (Ahrtal). Mehrere Varianten zur Hangsicherung (Entwässerung, Böschungsfußsicherung, wasserbauliche Maßnahmen) sind zu entwickeln und zu bewerten. Fiktive anrechenbare Kosten: 5,5 Mio. EUR netto für Angebotsvergleich. - Ortsgemeinde MüschMüschFrist: 08. Juni
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Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1-6 zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal). Die Leistungen umfassen die Weiterentwicklung, Bewertung und Entscheidungsreife von Varianten zur Entwässerung des Hanges, Sicherung des Böschungsfußes und wasserbaulichen Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Die Kostenberechnung liegt nicht vor, fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto werden zugrunde gelegt. - Ortsgemeinde MüschMüschFrist: 08. Juni
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal), Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI i.V.m. der Anlage 12 in den Leistungsphasen 1-9. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Ortsgemeinde Müsch
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Neubau Sportcampus Altscherbitzer Feld Schkeuditz - Los 1 Freianlagen
Die Stadtverwaltung Schkeuditz hat die nachfolgende Planungsleistung vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI; Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI jew. LPh. 1-9 für den Neubau Sportcampus Altscherbitzer Feld Schkeuditz. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. 12.800.000,00 € (netto). - Stadtverwaltung SchkeuditzSchkeuditz
Neubau Sportcampus Altscherbitzer Feld Schkeuditz - Los 1 Freianlagen
Die Stadtverwaltung Schkeuditz hat die nachfolgende Planungsleistung vergeben: Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI; Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI jew. LPh. 1-9 für den Neubau Sportcampus Altscherbitzer Feld Schkeuditz. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. 12.800.000,00 € (netto). - Zweckverband Fernwasserversorgung Oberfranken FWOKronach
Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) // Neubau eines Laborbereiches an der TWA Rieblich - Leistungen der Generalplanung (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz und Bauphysik), Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI
Die Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) plant im Sinne einer langfristigen Sicherung der qualitativen Überwachung des Trinkwassers neue Räumlichkeiten für das nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Labor am Standort der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Rieblich im Ortsteil Rieblich, Markt Steinwiesen (Landkreis Kronach) zu schaffen. Die TWA Rieblich ist das zentrale Wasserwerk der FWO. Hierüber wird das Rohwasser aus der staatlichen Talsperre Mauthaus aufbereitet und verteilt (ca. 13 Mio. Kubikmeter/a). Neben den Analysen für das eigene Roh- bzw. Trinkwasser erbringt die FWO auch Dienstleistungen für andere Wasserversorger (externe Analysen). Das jetzige Betriebslabor ist im zentralen Bauwerk der Aufbereitungsanlage untergebracht (Inbetriebnahme 1975). Dort bestehen keine adäquate Möglichkeiten für eine Erweiterung des Labors. Um die aktuellen Anforderungen an das Labor auch mittel- und langfristig erfüllen zu können ist ein Neubau auf dem Betriebsgelände geplant. Der räumliche Umfang ist mittels der Grundrisse EG und OG von möglichen neuen Baukörpern Standort A, Planstand 15.07.2024 (siehe Vergabeunterlage G) abgebildet. Das Labor muss die Anforderungen der Sicherheitsstufe S2 und alle damit verbundenen Vorgaben aus entsprechenden Regelwerken, z. B. 7-facher Luftaustausch pro Stunde, etc. erfüllen. Zu planen ist insbesondere ein mikrobiologischer und ein chemisch/physikalischer Bereich. Die Trennung der Bereiche ist erforderlich. Gemäß aktuellem Profil ist der Raumbedarf für derzeit 6 Mitarbeitende/4 PC-Arbeitsplätze auszulegen. Wichtig ist die Berücksichtigung einer möglichen künftigen Erweiterungsoption (z. B. OG) oder Erweiterungsbau für mehr Personal und/oder Integration neuer Aufgaben- bzw. Leistungsbereiche (z.B. Limnologie, andere Instrumentelle Analytik). Die Planung des Neubaus eines Laborbereiches an der TWA Rieblich soll mit dieser Ausschreibung vergeben werden. Als terminliche Meilensteine sind angedacht: - Planungsbeginn: Ende März 2026, - Baubeginn: voraussichtlich Mitte 2027 - Baufertigstellung: Mitte 2029 (bei dieser Angabe handelt es sich um eine gewünschte Fertigstellung, die jedoch aufgrund der Ermangelung einer konkreten Planung nicht verbindlich festgelegt werden kann). Die Kosten für die Maßnahme werden mit ca. 4 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) prognostiziert. Es ist beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Generalplanung, bestehend aus - der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, - der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, - der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, - der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, - der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 53 ff. HOAI, - den Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß Heft Nr. 17 AHO sowie - den Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Schallschutz sowie Raumakustik) gemäß Anlage 1.2 HOAI für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI (stufenweise) zu vergeben bzw. zu beauftragen. Zunächst soll in einer ersten Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-2 vergeben bzw. beauftragt werden. Die Leistungsphasen 3-9 werden anschließend in weiteren Beauftragungsstufen ebenfalls stufenweise vergeben bzw. beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Landkreis Spree-Neiße / Wokrejs Sprjewja-Nysa
OSZ 1 - Zukunftscampus Spree-Neiße in Forst - LOS 8 - VgV Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Innenräume gem. § 34 HOAI für Leistungen der Ausstattungs-/Möblierungsplanung
Der Landkreis Spree-Neiße plant, mit der Erneuerung und Erweiterung des Oberstufenzentrums 1 Spree-Neiße (nachfolgend OSZ 1 SPN genannt) sowie dem Neubau eines Wohnheims und Parkdecks, den Standort in der Rosenstadt Forst (Lausitz) zu einem Zukunftscampus zu entwickeln, der eine zukunftsfähige technische Berufsausbildung ermöglicht. Mit der Neugestaltung / Erweiterung des OSZ soll den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen der Jugendlichen an ihre Ausbildung und den, im Rahmen der Digitalisierung und technologischen Weiterentwicklung, geänderten Ausbildungsinhalten Rechnung getragen und ein Beitrag zur regionalen Fachkräftesicherung geleistet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Ausstattungsplanung (Leistungsbild Objektplanung Innenräume) im Sinne HOAI §34, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, soweit in Ergänzung vorhandener Unterlagen erforderlich, für die Maßnahmenbereiche Umbau und Sanierung OSZ 1 SPN sowie Neubau des Wohnheims. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 13.825 qm (NUF Bestandsgebäude (A-E) und NUF Wohnheim). Es soll die Planung der losen Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, Werkstätten sowie für den Mensa-/Kantinenbereich, tlw. unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Im Wohnheim soll die Planung der losen Ausstattung u.a. für Gemeinschaftsbereiche, Sporträume und Wohneinheiten erfolgen. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Automatisierungstechnik, Elektro, Elektropneumatik und Messtechnik) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Einbaumöbel und sonstige fest installierte Ausstattungen sind bereits als Grundleistungen in LOS 1 beauftragt. Die Umzugsplanung für das vom Umzug betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen in LOS 4. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung (LOS 8) und Generalplanung Interim (LOS 4) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. U.a. sind nachfolgende Leistungen zu erbringen: - Beratung des Auftraggebers, - Bedarfserhebung vor Ort in Zusammenarbeit mit Nutzer sowie in Abstimmung mit der Generalplanung Interim, - Planung der Möblierung unter Berücksichtigung der sonstigen Gestaltung der Räume. Erstellung von Möblierungsplänen in der Phase der Entwurfsplanung, inkl. Beschreibung der Objekte, Mengenermittlung und Kostenberechnung als Beitrag zur Bauunterlage, - Aufstellung von Möbellisten zur Beschaffung, - Erstellung von Unterlagen zur Angebotseinholung, - Erstellung von produktneutralen Ausschreibungsunterlagen jeweils mit Bewertungsmatrix zur Beschaffung in einem Vergabeverfahren nach VOL, - Auswertung der Angebote mit Vergabeempfehlung, - Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung, insb. Terminkoordination und logistische Unterstützung z.B. durch Erstellung von Raumlisten. Der Projektbeginn ist in Abhängigkeit von der Dauer des vorliegenden Vergabeverfahrens für März 2026 geplant. Die Leitungserbringung wird sich in eine Planungs- und Umsetzungsphase gliedern, wobei die Umsetzung erst nach der baulichen Fertigstellung der Schule / des Wohnheims erfolgen wird. Die Ausstattung der Gebäude zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Schule und Wohnheim; Art der Baumaßnahmen: Bauen in denkmalgeschütztem Bestand, Umbau / Modernisierung und Neubau; 2. Größenordnungen: rd. 9.834 qm NUF (Bestand), rd. 4.000 qm NUF (Neubau); 3. geschätzte Summe Kosten Kostengruppe 600 nach DIN 276 brutto: ca. 6,0 Mio. EUR (Bestand), ca. 1,8 Mio. EUR (Neubau). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Ausstattungsplanung gem. HOAI §34, Grundleistungen 1-9, sowie ausgewählte besondere Leistungen, sofern erforderlich. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung (LOS 1 [Sanierung / Umbau OSZ1 und Neubau Wohnheim] und LOS 4 [Interim]) und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. 5.1.1) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. Ziff. 5.1.1. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 03/2026; 2. Realisierung bis 12/2028; 3. Projektabschluss: im Nachgang (Hinweis: Angaben ohne LPh 9 / Gewährleistungszeit, Verwendungsnachweis).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeinde Adenau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.