MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbHNiederzierTED
Planungsleistungen (Tragwerksplanung) für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses in Nideggen-Schmidt-Stadt Nideggen
Es ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vo...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Es ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten. Die diesbezüglichen Leistungen der Objektplanung sind bereits vergeben. Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HAOI 202; i.V.m. Anlage 14; LPH 1-6
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbHNiederzierEs ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten. Die diesbezüglichen Leistungen der Objektplanung sind bereits vergeben. Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für alle erforderlichen Anlagengruppen (Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI).Stadt Friedrichsthal: Tragwerksplanung für den Neubau der Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule
Stadt FriedrichsthalFriedrichsthalFrist: 26. Aug.Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume. Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne in der Anlage). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen "Fachplanung TGA, HLS" für den Neubau des Feuerwehrhauses
Stadt NeuensteinNeuensteinDie Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA Elektro Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Friedrichsthal: Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-9) für den Neubau der Nachmittagsbetreuung an der Bismarckschule
Stadt FriedrichsthalFriedrichsthalFrist: 26. Aug.Aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 erhalten zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier ganztägig betreut werden kann. Nach der aktuellen Schulentwicklungsplanung der Stadt Friedrichsthal, sowie der Prognosezahlen des Bildungsministeriums geht man von einer durchschnittlichen Schülerzahl von rund 230 Personen aus. Wird die Einrichtung von zwei Dritteln (realistische Nutzungsquote) der Schüler täglich bis 17 Uhr („lange Gruppe“) genutzt, werden 6 Gruppenräumen benötigt. Da am Schulstandort Bismarckschule die räumlichen Kapazitäten ausgeschöpft sind, muss künftig das gesamte Nachmittagsangebot in dem geplanten Erweiterungsbau untergebracht werden. Um die Bedarfe am Schulstandort insg. zu ermitteln und in die Entwürfe u. Bauphasen einfließen zu lassen, wurde dem eigentlichen Bauplanungsprozess ein Beteiligungsprozess (Phase null) mit Vertreterinnen u. Vertretern der Schule, der Verwaltung, sowie der Ganztagsbetreuung vorangestellt, dies auch um einer zeitgemäßen Pädagogik gerecht zu werden. Aufgrund der Förderrichtlinien des Investitionsprogrammes Ganztagsausbau (Ministerium für Bildung und Kultur) ergab sich folgendes Raumprogramm: 6 Gruppenräume, 1 Speiseraum (Essen in zwei Essensrunden), 1 Ausgabeküche, 4 WC (Mädchen, Jungen, Behinderte, Personal) 1 Team-Raum FGTS, 1 Schulsozialarbeit, 1 Hausmeister, 1 Erste Hilfe, 1 Technikraum, Lagerräume. Das II-geschossige Gebäude ist zur Gewährleistung der Barrierefreiheit mit einem Aufzug auszustatten. Die aufgrund der vorzuhaltenden Fluchtwege/ Flure sollen auch für Aktivitäten der Kinder genutzt werden können. Das Projekt wird auch über das Schulbauprogramm BAUSTEIN des Ministeriums für Inneres, Bauen u. Sport vom 05.03.2024 gefördert. Aus dem Transformationsfonds werden energetische Maßnahmen gefördert, die einen entsprechenden KfW-Standard erfüllen müssen. Zur Ressourcenschonung u. Kreislaufwirtschaft ist der Einsatz nachhaltiger Materialien und die Recyclingfähigkeit von Baustoffen erwünscht. Die Aufnahme in die o.g. Förderprogamme erfordern die Erstellung einer HU-Bau. Gem. der Förderrichtlinien ist das Projekt bis 31.12.2029 abzuschließen. Bis zu diesem Datum müssen alle Schlussrechnungen vorliegen u. alle Gewerke abgerechnet sein. Geplant ist ein Neubau zur Unterbringung der Nachmittagsbetreuung für die Bismarckschule. Dafür werden Planende zur Erbringung folgender Dienstleistungen gesucht: Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung. Die Bismarckschule (Grundschule) in Friedrichsthal besteht bisher aus drei verschiedenen Gebäuden: der Turnhalle, dem ursprünglichen Schulgebäude aus den 1920iger Jahren und dem späteren ergänzenden Bau aus den 1970iger Jahren. Die Nachmittagsbetreuung soll in einem neu zu errichtenden Gebäude, das das bestehende Ensemble ergänzt u. den Schulhof auf der bislang noch offenen Seite fasst, untergebracht werden. Um das Projekt näher zu spezifizieren wurden die Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung bereits erstellt. Die erarbeiteten Planunterlagen sind Teil der einsehbaren Vergabeunterlagen (Pläne Anlagen). Geplant ist ein kubischer II-geschossiger Flachdachbau mit extensiver Dachbegrünung, einer PV-Anlage sowie einer Wärmepumpe auf dem Dach. Die Fundamente sind als Einzel- oder Streifenfundamente (je nach Tragfähigkeit des Bodens) vorgesehen. Die Gebäudekonstruktion ist in Holzständerbauweise vorgesehen, wobei die Geschossdecken in einer Holzhybridbauweise aus Beton u. Holz ausgeführt werden sollen. Die Fassade ist als farbige Holzfassade aus heimischem Lärche-/Kiefernholz als senkrechte Bodendeckelfassade (o.ä.) geplant. Die bodentiefen Fenster u. Türen sollen als Holz-Alu-Elemente in der Fassade mit außenliegendem Sonnenschutz (Raffstores) ausgeführt werden. An der Südseite u. Nordseite sind zwei Stege angebracht, die zur Verschattung dienen u. als Wartungsgänge zu nutzen sind. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Schulhof an der Fassade. Im Erdgeschoss befindet sich ein großer Speisesaal mit Küche als gemeinschaftlicher „Hauptraum“. Ergänzt wird das Raumprogramm im EG mit weiteren Gruppenräumen, die so dimensioniert sind, dass sie auch als Schulunterrichtsräume genutzt werden können. Dies gilt auch für die Gruppenräume im 1. OG. Der sich im Obergeschoss befindliche Gemeinschaftsraum dient unterschiedlichen Freizeitbeschäftigungen für die Nachmittagsbetreuung. Zwei Sozialräume sind dem Raum über eine Glaswand zugeschaltet und dienen der individuellen Betreuung und Beratung. Der große Gemeinschaftsraum kann durch flexible Trennwände für Gruppen, bzw. als Unterrichtsräume umgenutzt werden. Zur vertikalen Erschließung dienen eine Holztreppe u. eine Fahrstuhlanlage zur barrierefreien Erschließung des OG. Über eine außenliegende Fluchttreppe ist der zweite Rettungsweg sicher gestellt. Bis auf die Sanitär-, Küchen- u. Versorgungsbereiche, die mit Fliesen ausgestattet werden, erhalten alle Räume einen Linoleumboden. Die Wände sollen entweder mit einer Holzoberfläche oder als gestrichene Gipskartonwand ausgeführt werden. An den Decken sind in den Haupträumen akustisch wirksame Heraklithplatten montiert. Sanitärräume befinden sich sowohl im EG als auch im 1.OG. Die haustechnische Ausstattung soll auf das Notwendigste reduziert werden, wobei eine ausreichende Kühlung/Heizung/Belüftung immer gewährleistet sein muss. Vorgesehen ist eine Versorgung mit einer Wärmepumpe, einer PV- Anlage mit Speicherfunktion sowie einer Warmwasserversorgung durch Untertischgeräte. Das Gebäude muss mindestens einen Energieeffienz-Wert von 40 erreichen. Auf die Verwendung nachhaltiger Rohstoffe soll geachtet werden.Planungsleistungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses - Tragwerksplanung
Stadtverwaltung AdelsheimAdelsheimFrist: 21. Aug.Planungsleistungen der Objektplanung (§§ 49 FF HOAI) zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses- Tragwerksplanung LPH 4-6. Die Ergebnisse der LPH 1-4 der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) sind zu werten und zu prüfen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.