Stadtverwaltung Gerlingen - Amt für GebäudemanagementGerlingenTED
Sanierung Pestalozzi-Schule Gerlingen Planungsleistungen Bauphysik
Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Bauphysik, gem. § 3 HOAI, Abs. 1 (Anlage 1, Ziff. 1.2) und AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 23, 3. Auflage bzw. Heft Nr. 44, 1. Auflage, LPH 1-7 für ...Wärmeschutz und Energiebilanzierung ...Bauakustik (Schallschutz) ...
Bauphysik
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Gerlingen - Amt für Gebäudemanagement
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 15. September 2026
- Thema:
- Bauphysik
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Stadt Gerlingen beabsichtigt die Sanierung der Pestalozzi Schule. Gegenstand des Verfahrens sind Fachplanungsleistungen der Bauphysik, gem. § 3 HOAI, Abs. 1 (Anlage 1, Ziff. 1.2) und AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 23, 3. Auflage bzw. Heft Nr. 44, 1. Auflage, LPH 1-7 für ...Wärmeschutz und Energiebilanzierung ...Bauakustik (Schallschutz) ...Raumakustik sowie Besondere Leistungen: ...Bearbeitung von Förderanträgen ...GEG-Nachweis (Energieausweis Nichtwohngebäude) ...Nachweis sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2, Sonneneintragskennwertverfahren ...Beratung Bauwerksabdichtung im Bestand Die Gebäude der Pestalozzi Schule aus den 1940/1950er-Jahren weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dies betrifft u.a. die energetische und brandschutztechnische Sanierung, Erneuerung der TGA – Sanitär/Elektro sowie den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Neben diesen substanziellen Maßnahmen soll eine räumliche Entwicklung hin zu einer modernen Ganztagsschule erfolgen. Hierbei soll im Bestand entwickelt und kein Neu- oder Anbau erstellt werden. Nähere Informationen sind der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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7 Datenbereiche verfügbar
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Auftraggeber
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Lose
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Ausführungsorte
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
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Stadt PasewalkPasewalkDie zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Objektplanung gem. § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 HOAI - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Bauakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - die Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - Grundleistungen der LP 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Bauakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG Besondere Leistungen: - Bestandsaufnahme (Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) - Leistungen der LP 1 bis 4 im Bereich Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr. 17 in der jüngsten Fassung - Erstellung eines Energieausweises gem. Gebäudeenergiegesetz als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Leistungen der LP 5 und 8 einschließlich Fachbauleitung im Bereich Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr. 17 in der jüngsten Fassung als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AGErweiterung GGS Erich-Kästner-Schule | Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI und der Fachplanung (Leistungsbild Bauphysik) nach Anlage 1, Teil 1.2 HOAI
Stadt GrevenbroichGrevenbroichDie Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der GGS Erich-Kästner-Schule (Hebbelstraße 1) für den Ganztagsanspruch ab 2026/27. Neubau (ca. 1.100 m² BGF) und Sanierung/Umbau Bestand (ca. 5.060 m² BGF) mit Zielkapazität von bis zu 390 Kindern. Räume: Clusterstruktur, Mensa mit 3-Schicht-Betrieb, Vollküche, Speiseraum, Aufzug, Rückbau Pavillon. Barrierefrei, Bauphasenplanung unter laufendem Betrieb. Geschätzte Kosten ca. 4.010.000 EUR netto (KG 200-700). Leistungen: Tragwerksplanung §51 HOAI und Bauphysik (Wärmeschutz, Energiebilanzierung, Bauakustik).Fachplanung Bauphysik (Bauakustik und Wärmeschutz) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI
Stadt SchwelmSchwelmAuftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m2. Parallel finden in mehreren Bestandsäumen Maler- und Bodenbelagsarbeiten statt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Mindestanforderungen"=> konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung (konkrete Bedingungen "Mindestanforderungen") b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindest. 40.000,00 €/a im Leistungsbild in den letzten 3 Jahren (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (konkret, Merkblatt "Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des AusschreibungFachplanung Bauphysik (Bauakustik und Wärmeschutz) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI
Stadt SchwelmSchwelmAuftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m2. Parallel finden in mehreren Bestandsäumen Maler- und Bodenbelagsarbeiten statt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Mindestanforderungen"=> konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung (konkrete Bedingungen "Mindestanforderungen") b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindest. 40.000,00 €/a im Leistungsbild in den letzten 3 Jahren (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (konkret, Merkblatt "Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Juli 2026 bis Juni 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Planungsleistungen als Objekt-, Tragwerks- und Brandschutzplaner für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssenDas Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m²Objektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütetObjektplanung Anne-Frank-Schule
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. JuliIn der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Gerlingen - Amt für Gebäudemanagement.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.