Stadt SchwelmSchwelm
Fachplanung Bauphysik (Bauakustik und Wärmeschutz) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach HOAI
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse ...
Bauphysik
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Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschos...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Schwelm
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bauphysik
Ausschreibungsbeschreibung
Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m2. Parallel finden in mehreren Bestandsäumen Maler- und Bodenbelagsarbeiten statt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Mindestanforderungen"=> konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung (konkrete Bedingungen "Mindestanforderungen") b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindest. 40.000,00 €/a im Leistungsbild in den letzten 3 Jahren (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (konkret, Merkblatt "Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Bauphysik (Bauakustik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung) der Leistungsphasen 1 bis 7 nach Anlage 1 Ziffer 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags durch einen Anbau ergänzt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 m2. Parallel finden in mehreren Bestandsäumen Maler- und Bodenbelagsarbeiten statt. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Mindestanforderungen"=> konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Berufshaftpflichtversicherung (konkrete Bedingungen "Mindestanforderungen") b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindest. 40.000,00 €/a im Leistungsbild in den letzten 3 Jahren (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (konkret, Merkblatt "Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. ein Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (konkret, s. Merkblatt "Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung - II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Juli 2026 bis Juni 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! - Stadt SchwelmSchwelm
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Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Architektenleistungen der LPH 1 bis 9 ( Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung), Objektbetreuung und Dokumentation) im Leistungsbild Gebäude nach § 34 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: konkrete Voraussetzungen, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mind. 200.000,00 €/a im Leistungsbild (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 2 Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) b) berufl. Qualifikation mindest. drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss sowie Bauvorlageberechtigung (konkret, siehe Anlage 4 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine Der Architektenvertrag wird nachgereicht. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 06/2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30%, projektbezogene Qualifikation 30 % VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! - Stadt SchwelmSchwelmFrist: 13. Juli
Beschaffung eines neuen Müllsammelfahrzeuges mit Heckladeaufbau
Beschaffung eines neuen Müllsammelfahrzeuges mit Heckladeaufbau. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Betriebshaftpflichtversicherung b) jährlicher Mindestumsatz in den letzten drei Jahre: 500.000 € 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) 2 Referenzen: Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs innerhalb der letzten 3 Jahren II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm n
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Schwelm.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.