Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitOstseebad BoltenhagenTED
Planung und Errichtung eines Wissenschaftszentrums für die Stiftung Deutsches Meeresmuseum in Stralsund
WETTBEWERBLICHER DIALOG Im Rahmen des EU-weiten Teilnahmewettbewerbs sollen auf Grundlage der bekanntgegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen (s. Anlage Eignungs- und Auswahlkriterien) 3-5 geeignete Bieter(-konsortien) für die anschließende Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs gefunden werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorgeseh...
Industriebau, Stadtplanung, Architektur, Bauüberwachung, Projektsteuerung Bau
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Inhalt auf einen Blick
WETTBEWERBLICHER DIALOG Im Rahmen des EU-weiten Teilnahmewettbewerbs sollen auf Grundlage der bekanntgegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen (s. Anlage Eignungs- und Auswahlkriterien) 3-5 geeignete Bieter(-konsortien) für die anschließende Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs gefunden werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorge...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- 27. Juli 2026
- Thema:
- Industriebau
- Bauobjekt:
- Hochschul- / Universitätsgebäude
Bauobjekt-Klassifikation
- Hochschul- / UniversitätsgebäudeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
WETTBEWERBLICHER DIALOG Im Rahmen des EU-weiten Teilnahmewettbewerbs sollen auf Grundlage der bekanntgegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen (s. Anlage Eignungs- und Auswahlkriterien) 3-5 geeignete Bieter(-konsortien) für die anschließende Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs gefunden werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorgesehen, das Verfahren in zwei Dialogphasen (1. und 2. Dialogphase) durchzuführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzliche Dialogphasen durchzuführen, sofern der Verfahrensverlauf dies erfordert. Die Unternehmen werden hierüber transparent und unter Wahrung der Gleichbehandlung informiert. WETTBEWERBLICHER DIALOG Im Rahmen des EU-weiten Teilnahmewettbewerbs sollen auf Grundlage der bekanntgegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen (s. Anlage Eignungs- und Auswahlkriterien) 3-5 geeignete Bieter(-konsortien) für die anschließende Durchführung des Wettbewerblichen Dialogs gefunden werden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorgesehen, das Verfahren in zwei Dialogphasen (1. und 2. Dialogphase) durchzuführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzliche Dialogphasen durchzuführen, sofern der Verfahrensverlauf dies erfordert. Die Unternehmen werden hierüber transparent und unter Wahrung der Gleichbehandlung informiert. 1. DIALOGPHASE Im Rahmen der 1. Dialogphase bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen jeweils die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der 1. Dialogphase ihre planerischen Dialogbeiträge ein. In dieser Dialogphase werden von den planerischen Dialogbeiträgen Aussagen zur städtebaulich-gestalterischen Qualität, zur Funktionalität und Nutzungsqualität, zur Nachhaltigkeit sowie zur Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit erwartet. Nähere Angaben zur Bewertung der Dialogbeiträge der 1. Dialogphase sind der Ziffer III. zu entnehmen. Weitere Einzelheiten werden zu Beginn der 1. Dialogphase im Rahmen der Einladung zur Teilnahme an der 1. Dialogphase als Bestandteil der Aufgabenbeschreibung über die Vergabeplattform mitgeteilt. Im Rahmen der 1. Dialogphase sollen individuelle Beratungsgespräche mit den Bietern geführt werden, um ein gemeinsames Verständnis der Planungs- und Bauaufgabe zu schaffen sowie eine dialogische Lösungsfindung mit der Auftraggeberin und ggf. weiteren Stakeholdern zu ermöglichen. Die Dialoggespräche werden unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung geführt. Die von den Bietern in der 1. Dialogphase voraussichtlich zu erarbeitenden Leistungen sind Ziffer III. zu entnehmen. Nach dem Ablauf der Abgabefrist erfolgt im Rahmen einer ersten Gremiumssitzung eine nacheinander gestaffelte Vorstellung der vorläufigen planerischen Dialogbeiträge durch die Unternehmen. Im Anschluss ist vorgesehen, dass die Auftraggeberin, ggf. unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, auf Basis der bekanntgegebenen Bewertungskriterien den besten Dialogbeitrag auswählt, der nach baufachlicher Prüfung zur Vorlage beim Zuwendungsgeber im Rahmen des Verfahrens zur Bewilligung der in Aussicht gestellten Fördermittel eingereicht werden soll. Sofern die Verfahrensentwicklung keine abweichenden Erkenntnisse hervorbringt, ist weiter vorgesehen, diesen planerischen Sachstand der weiteren Bearbeitung im Rahmen der anschließenden 2. Dialogphase für alle Bieter zugrunde zu legen. Weiter behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieterkreis nach der 1. Dialogphase zu reduzieren. 2. DIALOGPHASE Vorbehaltlich des positiven Fördermittelbescheids wird der Wettbewerbliche Dialog mit der 2. Dialogphase fortgesetzt. Auf Grundlage des ausgewählten planerischen Dialogbeitrags soll durch ein vom Auftraggeber beauftragtes externes Büro eine funktionale Leistungsbeschreibung (kurz: FLB) erstellt werden. Diese FLB wird im Rahmen der 2. Dialogphase als verbindliche Grundlage allen Bietern zur Verfügung gestellt und ist von ihnen zu prüfen und zu bepreisen. Es ist gegenwärtig vorgesehen, dass in der 2. Dialogphase keine Planungsleistungen erbracht werden. Neben der Bepreisung der FLB ist ein indikatives Angebot unter Berücksichtigung der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien sowie Verhandlungspositionen zum Vertragsentwurf einzureichen. Die Unternehmen werden hierüber transparent und unter Wahrung der Gleichbehandlung informiert. ABSCHLUSS DES VERFAHRENS Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Angebotsbestandteile diejenigen Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Unternehmen werden über die Vergabeplattform informiert. Die Unternehmen haben im Rahmen der anschließenden finalen Angebotsphase Gelegenheit, ihr Angebot zu finalisieren. Es ist vorgesehen mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe eine finale Vertragsfassung zur Verfügung zu stellen, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen im Verfahren verbliebenen Unternehmen geführten Vertragsverhandlungen für alle Unternehmen in gleicher Weise abbildet. Bitte beachten Sie, dass mit dem finalen Angebot keine Verhandlungsvorschläge mehr eingereicht werden dürfen. Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 16d (2) 1. VOB/A EU, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Zum aktuellen Zeitpunkt ist vorgesehen, das Verfahren in zwei Dialogphasen (1. und 2. Dialogphase) durchzuführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzliche Dialogphasen durchzuführen, sofern der Verfahrensverlauf dies erfordert. Die Unternehmen werden hierüber transparent und unter Wahrung der Gleichbehandlung informiert. 1. DIALOGPHASE Im Rahmen der 1. Dialogphase bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen jeweils die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der 1. Dialogphase ihre planerischen Dialogbeiträge ein. In dieser Dialogphase werden von den planerischen Dialogbeiträgen Aussagen zur städtebaulich-gestalterischen Qualität, zur Funktionalität und Nutzungsqualität, zur Nachhaltigkeit sowie zur Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit erwartet. Nähere Angaben zur Bewertung der Dialogbeiträge der 1. Dialogphase sind der Ziffer III. zu entnehmen. Weitere Einzelheiten werden zu Beginn der 1. Dialogphase im Rahmen der Einladung zur Teilnahme an der 1. Dialogphase als Bestandteil der Aufgabenbeschreibung über die Vergabeplattform mitgeteilt. Im Rahmen der 1. Dialogphase sollen individuelle Beratungsgespräche mit den Bietern geführt werden, um ein gemeinsames Verständnis der Planungs- und Bauaufgabe zu schaffen sowie eine dialogische Lösungsfindung mit der Auftraggeberin und ggf. weiteren Stakeholdern zu ermöglichen. Die Dialoggespräche werden unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung geführt. Die von den Bietern in der 1. Dialogphase voraussichtlich zu erarbeitenden Leistungen sind Ziffer III. zu entnehmen. Nach dem Ablauf der Abgabefrist erfolgt im Rahmen einer ersten Gremiumssitzung eine nacheinander gestaffelte Vorstellung der vorläufigen planerischen Dialogbeiträge durch die Unternehmen. Im Anschluss ist vorgesehen, dass die Auftraggeberin, ggf. unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, auf Basis der bekanntgegebenen Bewertungskriterien den besten Dialogbeitrag auswählt, der nach baufachlicher Prüfung zur Vorlage beim Zuwendungsgeber im Rahmen des Verfahrens zur Bewilligung der in Aussicht gestellten Fördermittel eingereicht werden soll. Sofern die Verfahrensentwicklung keine abweichenden Erkenntnisse hervorbringt, ist weiter vorgesehen, diesen planerischen Sachstand der weiteren Bearbeitung im Rahmen der anschließenden 2. Dialogphase für alle Bieter zugrunde zu legen. Weiter behält sich die Auftraggeberin vor, den Bieterkreis nach der 1. Dialogphase zu reduzieren. 2. DIALOGPHASE Vorbehaltlich des positiven Fördermittelbescheids wird der Wettbewerbliche Dialog mit der 2. Dialogphase fortgesetzt. Auf Grundlage des ausgewählten planerischen Dialogbeitrags soll durch ein vom Auftraggeber beauftragtes externes Büro eine funktionale Leistungsbeschreibung (kurz: FLB) erstellt werden. Diese FLB wird im Rahmen der 2. Dialogphase als verbindliche Grundlage allen Bietern zur Verfügung gestellt und ist von ihnen zu prüfen und zu bepreisen. Es ist gegenwärtig vorgesehen, dass in der 2. Dialogphase keine Planungsleistungen erbracht werden. Neben der Bepreisung der FLB ist ein indikatives Angebot unter Berücksichtigung der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien sowie Verhandlungspositionen zum Vertragsentwurf einzureichen. Die Unternehmen werden hierüber transparent und unter Wahrung der Gleichbehandlung informiert. ABSCHLUSS DES VERFAHRENS Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Angebotsbestandteile diejenigen Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Unternehmen werden über die Vergabeplattform informiert. Die Unternehmen haben im Rahmen der anschließenden finalen Angebotsphase Gelegenheit, ihr Angebot zu finalisieren. Es ist vorgesehen mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe eine finale Vertragsfassung zur Verfügung zu stellen, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen im Verfahren verbliebenen Unternehmen geführten Vertragsverhandlungen für alle Unternehmen in gleicher Weise abbildet. Bitte beachten Sie, dass mit dem finalen Angebot keine Verhandlungsvorschläge mehr eingereicht werden dürfen. Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 16d (2) 1. VOB/A EU, welches unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. - Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitOstseebad BoltenhagenFrist: 27. Juli
Planung und Errichtung eines Wissenschaftszentrums für die Stiftung Deutsches Meeresmuseum in Stralsund
EU-weiter Teilnahmewettbewerb zur Findung von 3-5 Bieter für den Wettbewerblichen Dialog zur Planung und Errichtung eines Wissenschaftszentrums für das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund. Das Verfahren erfolgt in zwei Dialogphasen (1. und 2. Dialogphase). In der 1. Dialogphase reichen die Unternehmen planerische Beiträge ein, die Aspekte wie städtebauliche Qualität, Funktionalität, Nutzungsqualität, Nachhaltigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit umfassen. - Amt Nord-RügenSagardFrist: 18. Aug.
TWB: Planung und Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Sagard im Rahmen einer Gesamtvergabe
Das Verfahren wird zweistufig in der Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 3b EU Abs. 3 VOB/A durchgeführt. Dieses besteht in der ersten Stufe aus einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit der Feststellung der Bewerber auf Eignung und Auswahl geeigneter, fachkundiger und leistungsfähiger Unternehmen für die sich als zweite Stufe anschließende Angebotserarbeitungs- und Verhandlungsphase. Die Angebotserarbeitungsphase beginnt mit der Aufforderung der ausgewählten Teilnehmer und der Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage erstellen die Teilnehmer in Phase 1 ein Erstangebot. Die Angebote bestehen aus einer Entwurfsplanung für die Realisierung der funktional beschriebenen Leistungen sowie Pauschalfestpreisen für die Planungs-, Bau- und Wartungsleistungen. Die eingereichten Entwürfe werden auf Basis der Zuschlagskriterien durch eine Projektgruppe bewertet. Darauf folgt als Phase 2 die Verhandlungsphase, in der die vorgelegten Angebote optimiert und verhandelt werden können. Die Anzahl der in Phase 2 verbleibenden Bieter sowie Dauer und Intensität der Verhandlungen werden im Wesentlichen von der Qualität der Angebote und der sich daraus ergebenden Wettbewerbssituation bestimmt. Die Reduzierung des Bieterkreises erfolgt anhand der Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, in dieser 2. Phase - falls zur Einengung des Bieterkreises erforderlich - mehrere Bieterrunden durchzuführen. Nach Abschluss der Verhandlungsphase werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert. - HohenlohekreisKünzelsau
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Bau des "Kreishauses" als neuen Sitz der Kreisverwaltung in Künzelsau. Der Hohenlohekreis hat hierzu zunächst einen europaweiten Architektenwettbewerb durchgeführt sowie Fachplanungsleistungen sowohl für Bauabschnitt 1 als auch für Bauabschnitt 2 vergeben. Es war beabsichtigt, den Bau des Kreishauses im Wege der Vergabe von Einzelgewerken zu realisieren. Die Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses beliefen sich nach der Kostenschätzung des nach Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragten Architekturbüros auf 63,4 Mio. EUR. Nach der mittlerweile vorliegenden Kostenberechnung sind die Kosten auf 71,2 Mio. EUR gestiegen. Der Hohenlohekreis hat vor diesem Hintergrund geprüft, ob die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu einer größeren Kostensicherheit bei der Realisierung des Kreishauses führen könnte. Der Hohenlohekreis hat hierzu eine strukturierte Markterkundung durchgeführt und ist zu der Feststellung gelangt, dass eine Realisierung innerhalb des seitens des Hohenlohekreises vorgesehenen Kostenrahmens möglich ist. Der Hohenlohekreis hat sich daher entschlossen, die vorgesehene Realisierung des Kreishauses (Bauabschnitt 1) auf Grundlage der im Planungswettbewerb ausgewählten planerischen Lösung nicht weiter zu verfolgen und anstatt dessen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat die Vergabestelle ferner entschieden, dass die von den bislang beauftragten Planern erarbeiteten Entwurfsplanungen nicht als Orientierungsplanung vorgegeben werden. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung für den verfahrensgegenständlichen 1. Bauabschnitts des Kreishauses auf Grundlage der vorzugebenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1). Mit Durchführung der kombinierten Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Hohenlohekreis ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Der Neubau des Kreishauses umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 6.500 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen) und somit eine BGF von ca. 10.400 m². Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 des Kreishauses und enthält neben üblichen Büroflächen im Backoffice-Bereich auch Bürgerserviceflächen in Frontoffice-Bereichen, Besprechungsräume, eine Cafeteria inkl. Küchenbereich sowie die notwendigen Lager- und Nebenräume inkl. einer Registratur mit Rollregalanlage. Die Backoffice-Bereiche sind in großen Teilen als offene Bürowelten zu konzipieren mit einzelnen Einzelbüros für Leitungspersonal. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in zentraler Lage der Stadt Künzelsau. Zukünftig soll der Bereich der B19 (Stuttgarter Straße / Konsul-Uebele-Straße) in Verbindung mit dem Rathaus, dem Kreishaus und dem ZOB den zentralen Stadteingang der Stadt Künzelsau bilden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.570 m². Auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück befindet sich momentan die provisorische Zufahrt des Kauflands, die später wieder zurückgebaut wird. Das aktuelle Kreishaus liegt östlich angrenzend, westlich angrenzend liegt das Grundstück der Talstation der Künzelsauer Bergbahn sowie das Grundstück des Kauflands. Nördlich entsteht ein neues städtisches Parkhaus. Eine neue Stadtachse südlich des Plangebiets verbindet alle neuen und bestehenden Stadtbausteine zu einem städtebaulichen Gesamtkomplex. Interessierte Unternehmen können sich vor Ort oder unter https://kuenzelsau.de/stadtportrait/webcam einen Eindruck über den Zustand des Geländes verschaffen. - HohenlohekreisKünzelsau
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Bau des "Kreishauses" als neuen Sitz der Kreisverwaltung in Künzelsau. Der Hohenlohekreis hat hierzu zunächst einen europaweiten Architektenwettbewerb durchgeführt sowie Fachplanungsleistungen sowohl für Bauabschnitt 1 als auch für Bauabschnitt 2 vergeben. Es war beabsichtigt, den Bau des Kreishauses im Wege der Vergabe von Einzelgewerken zu realisieren. Die Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses beliefen sich nach der Kostenschätzung des nach Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragten Architekturbüros auf 63,4 Mio. EUR. Nach der mittlerweile vorliegenden Kostenberechnung sind die Kosten auf 71,2 Mio. EUR gestiegen. Der Hohenlohekreis hat vor diesem Hintergrund geprüft, ob die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu einer größeren Kostensicherheit bei der Realisierung des Kreishauses führen könnte. Der Hohenlohekreis hat hierzu eine strukturierte Markterkundung durchgeführt und ist zu der Feststellung gelangt, dass eine Realisierung innerhalb des seitens des Hohenlohekreises vorgesehenen Kostenrahmens möglich ist. Der Hohenlohekreis hat sich daher entschlossen, die vorgesehene Realisierung des Kreishauses (Bauabschnitt 1) auf Grundlage der im Planungswettbewerb ausgewählten planerischen Lösung nicht weiter zu verfolgen und anstatt dessen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat die Vergabestelle ferner entschieden, dass die von den bislang beauftragten Planern erarbeiteten Entwurfsplanungen nicht als Orientierungsplanung vorgegeben werden. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung für den verfahrensgegenständlichen 1. Bauabschnitts des Kreishauses auf Grundlage der vorzugebenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1). Mit Durchführung der kombinierten Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Hohenlohekreis ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Der Neubau des Kreishauses umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 6.500 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen) und somit eine BGF von ca. 10.400 m². Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 des Kreishauses und enthält neben üblichen Büroflächen im Backoffice-Bereich auch Bürgerserviceflächen in Frontoffice-Bereichen, Besprechungsräume, eine Cafeteria inkl. Küchenbereich sowie die notwendigen Lager- und Nebenräume inkl. einer Registratur mit Rollregalanlage. Die Backoffice-Bereiche sind in großen Teilen als offene Bürowelten zu konzipieren mit einzelnen Einzelbüros für Leitungspersonal. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in zentraler Lage der Stadt Künzelsau. Zukünftig soll der Bereich der B19 (Stuttgarter Straße / Konsul-Uebele-Straße) in Verbindung mit dem Rathaus, dem Kreishaus und dem ZOB den zentralen Stadteingang der Stadt Künzelsau bilden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.570 m². Auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück befindet sich momentan die provisorische Zufahrt des Kauflands, die später wieder zurückgebaut wird. Das aktuelle Kreishaus liegt östlich angrenzend, westlich angrenzend liegt das Grundstück der Talstation der Künzelsauer Bergbahn sowie das Grundstück des Kauflands. Nördlich entsteht ein neues städtisches Parkhaus. Eine neue Stadtachse südlich des Plangebiets verbindet alle neuen und bestehenden Stadtbausteine zu einem städtebaulichen Gesamtkomplex. Interessierte Unternehmen können sich vor Ort oder unter https://kuenzelsau.de/stadtportrait/webcam einen Eindruck über den Zustand des Geländes verschaffen. - Landkreis WolfenbüttelWolfenbüttel
Generalplanung für den Neubau eines Bevölkerungsschutzzentrums
Das hierfür vorgesehene Gebäude soll auf dem Gelände nordwestlich der Mascheroder Straße in Wolfenbüttel realisiert werden. Es wird angestrebt, die Nutzung ab Anfang August 2029 aufnehmen zu können. Grundlage der Leistungserbringung stellt die bereits bestehende und seinerzeit genehmigte Entwurfsplanung der architecten gjh guder-jung-haemmerli Partnerschaftsgesellschaft mbB aus 2021 dar. Aufgrund eines Eigentümerwechsels und veränderter Rahmenbedingungen muss die bestehende Entwurfs-/Genehmigungsplanung im Wesentlichen wie folgt geändert werden: 1. Umplanung der Nutzflächen des Rettungsdienstes sowie der Fahrzeughalle nach aktuell geltenden DIN-Vorschriften sowie aktueller Bedarfsaufstellung 2. Optimierung des Raumkonzeptes der Ebene 0 für die Nutzung als Rettungswache 3. Umnutzung der Ebenen 1. OG und Staffelgeschoss für die Abteilung Bevölkerungsschutz sowie für den Katastrophenschutzstab 4. Sicherstellung des kontinuierlichen Betriebes durch technische Autarkie Näheres ist den Leistungsunterlagen zu entnehmen. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich zunächst um die Durchführung des öffentlichen Teilnahmewettbewerbes. Soweit die Anzahl der Teilnahmeanträge, die alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, mehr als drei beträgt, wählt der Auftraggeber mindestens drei und maximal fünf Bewerber aus, die zu Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. In der zweiten Stufe des Verfahrens fordert der Auftraggeber die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstangebotes auf. Tritt der Auftraggeber in Verhandlungen ein, kann er im Rahmen der anschließenden Verhandlungsphase über Leistungsinhalte, Preise und Vertragsbedingungen unter Beachtung der Gebote von Transparenz und Gleichbehandlung verhandeln. Nach Beendigung der Verhandlungsphase bittet der Auftraggeber die Bieter um Abgabe verbindlicher, finaler Angebote. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist ausschließlich digital über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 01.12.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Hinweis: Der Auftraggeber stellt bereits mit der Bekanntmachung des Teilnahmewettbewerbes auch die für die spätere Angebotsabgabe benötigten Unterlagen (Teil D der Vergabeunterlagen) bereit. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes dienen diese Unterlagen ausschließlich der frühzeitigen Information der Teilnehmer an dem Vergabeverfahren. Sie sind nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. - HohenlohekreisKünzelsau
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau des Kreishauses (Bauabschnitt 1) in Künzelsau
Der Hohenlohekreis beabsichtigt den Bau des "Kreishauses" als neuen Sitz der Kreisverwaltung in Künzelsau. Der Hohenlohekreis hat hierzu zunächst einen europaweiten Architektenwettbewerb durchgeführt sowie Fachplanungsleistungen sowohl für Bauabschnitt 1 als auch für Bauabschnitt 2 vergeben. Es war beabsichtigt, den Bau des Kreishauses im Wege der Vergabe von Einzelgewerken zu realisieren. Die Kosten für die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses beliefen sich nach der Kostenschätzung des nach Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragten Architekturbüros auf 63,4 Mio. EUR. Nach der mittlerweile vorliegenden Kostenberechnung sind die Kosten auf 71,2 Mio. EUR gestiegen. Der Hohenlohekreis hat vor diesem Hintergrund geprüft, ob die Realisierung des 1. Bauabschnitts des Kreishauses im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu einer größeren Kostensicherheit bei der Realisierung des Kreishauses führen könnte. Der Hohenlohekreis hat hierzu eine strukturierte Markterkundung durchgeführt und ist zu der Feststellung gelangt, dass eine Realisierung innerhalb des seitens des Hohenlohekreises vorgesehenen Kostenrahmens möglich ist. Der Hohenlohekreis hat sich daher entschlossen, die vorgesehene Realisierung des Kreishauses (Bauabschnitt 1) auf Grundlage der im Planungswettbewerb ausgewählten planerischen Lösung nicht weiter zu verfolgen und anstatt dessen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu vergeben. Um den Bietern möglichst umfassende Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten zu geben, hat die Vergabestelle ferner entschieden, dass die von den bislang beauftragten Planern erarbeiteten Entwurfsplanungen nicht als Orientierungsplanung vorgegeben werden. Die Bieter sind vielmehr frei darin, auch eine grundlegend neue Planung für den verfahrensgegenständlichen 1. Bauabschnitts des Kreishauses auf Grundlage der vorzugebenden Funktionalen Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind somit Planung sowie die anschließende Errichtung des neuen Kreishauses (Bauabschnitt 1). Mit Durchführung der kombinierten Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet der Hohenlohekreis ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit gewährleistet und insbesondere durch das Know-how der Bieter Einsparpotential generiert. Im Rahmen des Vergabeverfahrens soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahme bei gleichzeitiger voller Funktionsfähigkeit des Gebäudes in seiner Nutzung gefunden werden. Der Neubau des Kreishauses umfasst insgesamt eine Raumprogrammfläche von ca. 6.500 m² (ohne Verkehrs- und Technikflächen) und somit eine BGF von ca. 10.400 m². Das Raumprogramm umfasst den Bauabschnitt 1 des Kreishauses und enthält neben üblichen Büroflächen im Backoffice-Bereich auch Bürgerserviceflächen in Frontoffice-Bereichen, Besprechungsräume, eine Cafeteria inkl. Küchenbereich sowie die notwendigen Lager- und Nebenräume inkl. einer Registratur mit Rollregalanlage. Die Backoffice-Bereiche sind in großen Teilen als offene Bürowelten zu konzipieren mit einzelnen Einzelbüros für Leitungspersonal. Das Grundstück für den Neubau befindet sich in zentraler Lage der Stadt Künzelsau. Zukünftig soll der Bereich der B19 (Stuttgarter Straße / Konsul-Uebele-Straße) in Verbindung mit dem Rathaus, dem Kreishaus und dem ZOB den zentralen Stadteingang der Stadt Künzelsau bilden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.570 m². Auf dem verfahrensgegenständlichen Grundstück befindet sich momentan die provisorische Zufahrt des Kauflands, die später wieder zurückgebaut wird. Das aktuelle Kreishaus liegt östlich angrenzend, westlich angrenzend liegt das Grundstück der Talstation der Künzelsauer Bergbahn sowie das Grundstück des Kauflands. Nördlich entsteht ein neues städtisches Parkhaus. Eine neue Stadtachse südlich des Plangebiets verbindet alle neuen und bestehenden Stadtbausteine zu einem städtebaulichen Gesamtkomplex. Interessierte Unternehmen können sich vor Ort oder unter https://kuenzelsau.de/stadtportrait/webcam einen Eindruck über den Zustand des Geländes verschaffen. - Gemeinde GerstettenGerstettenFrist: 14. Juli
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes in Gerstetten
Auftraggeber ist die Gemeinde Gerstetten im Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Gerstetten. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt hierbei in einem Los. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst nachfolgend aufgeführte Massenangaben: Gigabit-Netz Gemeinde Gerstetten: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 36.760,00 m -Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 6.550,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 10.310,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): ca. 6 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): ca. 4 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: ca. 1.311 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) auf der Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Das Projekt wird nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023, in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 gefördert. Sämtliche dort genannte Vorgaben sind vom obsiegenden Bieter einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für die Vorgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung). Vom späteren Auftragnehmer sind darüber hinaus sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Ortenau Klinikum gKAöROffenburg
Markterkundung: Beschaffung eines integrierten Entgeltabrechnungssystems (Payroll) für das bestehende führende HR-System P&I LogaHR
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 der Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt frühzeitig über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf zu informieren sowie Erkenntnisse zu gewinnen, ob und unter welchen Voraussetzungen am Markt tätige Unternehmen in der Lage sind, eine vollständig in das bestehende führende HR-System P&I LogaHR des Herstellers P&I Personal & Informatik AG integrierte Entgeltabrechnungslösung (Payroll) bereitzustellen, die die nachfolgend beschriebenen technischen, sicherheitsbezogenen und gesetzlichen Anforderungen kumulativ erfüllt. Der Auftraggeber, das Ortenau Klinikum gKAöR, betreibt als zentrales HR-System derzeit Personal Office von Krammer & Partner. Als führendes Zielsystem ist das neu beschaffte System P&I LogaHR vorgesehen, das nach einem vorangegangenen wettbewerblichen Vergabeverfahren beschafft wurde. Die Entgeltabrechnung wird derzeit durch ein separates System erbracht und ist über Schnittstellen an das bisherige HR-System (Personal Office von Krammer & Partner) angebunden. Diese heterogene Systemarchitektur ist mit erheblichen betrieblichen Nachteilen verbunden (doppelte Datenerfassung, begrenzte Schnittstellenperformance, fehlende Echtzeit-Konsistenz). Der Auftraggeber beabsichtigt, die Entgeltabrechnung als vollständig integrierte Funktionalität in die bestehende Plattformarchitektur einzubinden. Die Markterkundung richtet sich ausdrücklich offen an alle Marktteilnehmer, die - unabhängig von der eingesetzten Produktarchitektur - eine Entgeltabrechnungslösung anbieten, welche folgende Anforderungen kumulativ erfüllt: (1) vollständige Integration in P&I LogaHR (2) aktuelle ITSG-/GKV-Systemzertifizierung für den Betrieb im Gesundheits- und Sozialwesen (3) physisch getrennte Private Cloud mit deutschem Rechenzentrumstandort sowie Zertifizierung nach BSI ISO 27001 und BSI C5 Typ 2 (4) vollständige bidirektionale Datensynchronisation mit dem führenden System P&I LogaHR ohne manuelle Eingriffe (5) konsistente und latenzfreie Datenversorgung des bestehenden Imprivata unimate IAM-Systems für Joiner-, Mover- und Leaver-Prozesse. Das bestehende HR-System P&I LogaHR basiert auf einer integrierten und redundanzfreien Plattformarchitektur. Der Auftraggeber hat das System als führendes System platziert und setzt zur Wahrung der Datenkonsistenz voraus, dass alle weiteren angeschlossenen Systeme stets bidirektional mit dem führenden System kommunizieren. Dies stets mit Bezug zu eindeutigen Referenzen des führenden Systems wie bspw. einer Personalnummer. Interessierte Unternehmen werden ausdrücklich gebeten darzulegen, auf welchem technischen Weg sie diese Anforderung dennoch erfüllen können. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Berücksichtigung in einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unentgeltlich. Den teilnehmenden Unternehmen werden keine Kosten erstattet, die ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme, der Ausarbeitung von Stellungnahmen, Konzepten oder der Übermittlung von Unterlagen entstehen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für eine spätere Beteiligung an einem Vergabeverfahren und hat keinen Einfluss auf die Zuschlagschancen eines Unternehmens. Der Auftraggeber bittet interessierte Marktteilnehmer um substanzielle, nachvollziehbare und belegte Rückmeldungen, insbesondere zur technischen Möglichkeit der vollständigen Integration in das bestehende System P&I LogaHR, zu den einschlägigen Zertifizierungen sowie zu etwaigen technischen Hindernissen bei der Umsetzung. Sollte ein Unternehmen einzelne Anforderungen nicht erfüllen können, wird es ausdrücklich gebeten, dies offenzulegen und die technischen oder rechtlichen Hindernisse zu benennen. Sollte keine Rückmeldung eingehen, wird der Auftraggeber davon ausgehen, dass das Unternehmen die beschriebenen Anforderungen nicht erfüllt. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse unverzüglich per E-Mail zu bekunden. Das separat erhältliche Informationsmemorandum gibt einen genauen Überblick über den Leistungsgegenstand, die technischen Anforderungen und das weitere Vorgehen der Markterkundung. Das Memorandum kann formlos per E-Mail bei der Vergabestelle angefordert werden. Im Anschluss an die Auswertung der eingereichten Unterlagen können ausgewählte Interessenten eingeladen werden, ihre Konzepte im Rahmen eines strukturierten Dialogs näher zu erläutern. Diese Vertiefung kann in Form eines Vor-Ort-Termins oder ersatzweise per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Sämtliche im Rahmen der Markterkundung übermittelten Unterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Mit der Teilnahme erklären sich die Interessenten damit einverstanden, dass ihre eingereichten Konzepte, Bewertungen, Vorschläge und sonstigen Erkenntnisse zur Vorbereitung einer möglichen Beschaffung sowie zur Erarbeitung von Umsetzungsvorschlägen genutzt und soweit erforderlich an den Auftraggeber weitergegeben werden dürfen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Auftraggeber gewährleistet den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Beschreibung wird fortgesetzt unter Zusätzliche Informationen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.