Gemeinde Disentis/Mustér (cavelti derungs ag)Laax
Planerwahlverfahren - Werkhof Gassa da Cuoz, Disentis/Mustér
Die Gemeinde Disentis/Mustér plant am Standort Cuoz die Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Betriebseinrichtungen für Forst- und Feuerwehrdienst. Ziel ist die Integration neuer Dienstleister, konkret der „Corporaziun d’aua Spina da vin“ sowie der „Rettungskolonne Cadi“, um Synergien zwischen den bestehenden und neuen Nutzern zu ...
Architektur, Tragwerksplanung, Elektroplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Disentis/Mustér plant am Standort Cuoz die Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Betriebseinrichtungen für Forst- und Feuerwehrdienst. Ziel ist die Integration neuer Dienstleister, konkret der „Corporaziun d’aua Spina da vin“ sowie der „Rettungskolonne Cadi“, um Synergien zwischen den bestehenden und neuen Nutzern ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Disentis/Mustér (cavelti derungs ag)
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Disentis/Mustér plant am Standort Cuoz die Sanierung, Erweiterung und Modernisierung der Betriebseinrichtungen für Forst- und Feuerwehrdienst. Ziel ist die Integration neuer Dienstleister, konkret der „Corporaziun d’aua Spina da vin“ sowie der „Rettungskolonne Cadi“, um Synergien zwischen den bestehenden und neuen Nutzern zu schaffen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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10- Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 38 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Gemeinde Stockheim
Erweiterung, Umbau und Modernisierung der Schule Stockheim - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI - LPH 1-3+5-9
Die Gemeinde Stockheim plant die Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Schulgebäudes in Stockheim. Eine Sanierung des zweiten Schulgebäudes in Reitsch ist nicht wirtschaftlich. Ziel der Maßnahme ist die zukunftsfähige bauliche, funktionale und pädagogische Weiterentwicklung des bestehenden Schulensembles unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Schulgebäude, Ganztagsbetreuung sowie barrierefreie und wirtschaftliche Bauweise. Ausgangssituation und Projektziel: Die Grundschule Stockheim besteht aus einem gewachsenen Gebäudebestand, der den heutigen pädagogischen, räumlichen und funktionalen Anforderungen nur noch eingeschränkt entspricht. Insbesondere bestehen Defizite in den Bereichen: -räumliche Organisation und Flexibilität der Lernbereiche, -Zuordnung und Qualität der Gemeinschafts , Ganztags und Mensabereiche, -funktionale Strukturierung der Verwaltungs und Nebenräume, -Barrierefreiheit und Erschließung, -technische Ausstattung sowie energetischer Standard. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als planerische Grundlage der weiteren Entwicklung dient. Das Projekt verfolgt das Ziel, bestehende Gebäudestrukturen weiterzuentwickeln, zusätzliche Flächen durch Anbauten zu schaffen und den Schulstandort insgesamt funktional, pädagogisch und technisch neu zu ordnen. Pädagogisch funktionales Konzept: Das Raum und Funktionskonzept orientiert sich an einem zeitgemäßen pädagogischen Ansatz mit offenen und flexibel nutzbaren Lernlandschaften. Vorgesehen ist unter anderem: -Umsetzung eines Lernbüro Konzepts mit unterschiedlichen Formaten des offenen und individualisierten Lernens, -Gliederung der Lernbereiche in Jahrgangs bzw. Lerncluster, -Ausbildung zentraler gemeinschaftlicher Bereiche („Gemeinsame Mitte / Marktplatz“) als Begegnungs und Kommunikationszonen, -Integration von Differenzierungs , Rückzugs und Gruppenarbeitsräumen, -funktionale Zuordnung von Spezial und Fachräumen (z. B. Werken, Musizieren, Forschen). Die Planung hat dabei sowohl die pädagogischen Zielsetzungen als auch die wirtschaftliche, nachhaltige und langlebige Nutzung des Gebäudes zu berücksichtigen. Baulicher Umfang Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: -Anbaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher pädagogischer und funktionaler Flächen, -Umbau und Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Schulgebäude, -Neuordnung und Erweiterung der Mensa und Ganztagsbereiche, -Anpassung der Verwaltungs und Servicebereiche, -barrierefreie Erschließung (u. a. vertikale Erschließung, WC Anlagen), -Einbindung und Anpassung der Außenanlagen, soweit sie funktional mit dem Gebäude in Zusammenhang stehen. Die Maßnahmen sind in einem sensiblen baulichen und funktionalen Kontext umzusetzen und erfordern eine sorgfältige Abstimmung zwischen Neubau und Bestandsstrukturen. Planerische und technische Anforderungen Im Rahmen der Planung sind insbesondere zu berücksichtigen: -hohe Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit, -Integration moderner technischer Gebäudeausrüstung in den Bestand, -Berücksichtigung energetischer, konstruktiver und bauphysikalischer Anforderungen, -Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Brandschutz und Arbeitssicherheit, Die Planung soll eine robuste, flexible und langfristig geeignete bauliche Lösung für den Schulbetrieb ermöglichen. Einzelne Bauabschnitte können ggf. erforderlich werden. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Aug 2026 - FAG Antrag Dez 2026 - Baubeginn: Juli 2027 - Fertigstellung: April 2029 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-700) werden auf 12,7 Mio € Brutto geschätzt, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 0,15 Mio€ - KG 300 ca. 6,32 Mio€ - KG 400 ca. 2,69 Mio€ - KG 500 ca. 0,82 Mio€ - KG 600 ca. 0,5 Mio€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6‚ gemäß §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß § 53 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3, 7 u. 8
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Tragwerksplanung
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Fachplanung Technische Ausrüstung AG 4-6
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teil zweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombination aus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das den Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich neben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung) grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentral erzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt: Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizienten Vorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zur Vorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuen Forschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich der Modultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung der Modultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m² zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Der zweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung an das Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegene Laborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereits bestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle ist ein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eine Testanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten und klimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südliche Außenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschattete Fassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weitere kleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb des Hallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nur geringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluft installiert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. Eine Neutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mit Entfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung der neuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll. - Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Projektsteuerung
Das Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln/Emmerthal (ISFH) ist als An-Institut der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover anerkannt und betreibt angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung der Solarenergie sowie zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeiten. Das Institut ist seit 1993 in der Gemeinde Emmerthal, Gemarkung Ohr, Flur 2, Flurstück 2/3 ansässig. Auf dem Institutsgelände (32.000 m²) betreibt das ISFH aktuell vier Forschungsgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 7.500 m² sowie weitere Teststände und Versuchsaufbauten auf dem Freigelände. Das Gelände ist in zwei Bauteppiche gegliedert. Auf dem östlichen Bauteppich steht das Hauptgebäude sowie eine Forschungshalle. Dieser Bauteppich ist vollständig ausgeschöpft. Auf dem westlichen Bauteppich steht ein Doppelhaus ("Versuchshäuser") aus dem Jahr 1990 sowie eine Forschungshalle für Integrierte Solare Systemtechnik (ISS) aus dem Jahr 2013 (Fertigstellung). ENTWICKLUNGSKONZEPT Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer Systemtechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges zweigeschossiges Hallengebäude mit mindestens 1.300 m2 Nutzfläche auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das dem Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-) Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich, der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau an die Seite gestellt werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus (Versuchshäuser). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude (500 m² Nutzfläche) rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Bauplatz für eine neue Forschungshalle (IST) zu realisieren. Die neue Forschungshalle (IST) soll zudem mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) zumindest versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den nicht änderbaren Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung ("Endausbau") realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudekomplexes sollte aus der abschüssigen Ebene des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Vom Eingangsbereich gelangt man in die Laborebene (Sockelgeschoss - gleiche Höhe wie die vorhandenen Forschungshalle ISS) und die weitere Laborebene mit Büroräumen im Obergeschoss. Der Forschungsneubau muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Zudem ist in ihm Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden und in einem zusätzlichen Stockwerk weitere kleinteilige Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den Versuchsdächern oberhalb des Hallenkompexes zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die TGA werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" keine erhöhten Anforderungen gestellt. Es werden keine chemischen Versuche durchgeführt, so dass keine Gase installiert werden müssen und auch keine Digestorien und keine Neutralisation von Abwässern benötigt werden. - Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.- Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
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