Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlinTED
Pablo-Picasso-Str. 4 - Entsorgungsmanagement
Eine Verfahrensbevollmächtigung im Abfallmanagement ist eine rechtliche Erlaubnis, bei der ein Abfallerzeuger (BIM) einen Dritten bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung zu übernehmen.
Abfallsammlung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
- Veröffentlicht:
- 21. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Abfallsammlung
Ausschreibungsbeschreibung
Eine Verfahrensbevollmächtigung im Abfallmanagement ist eine rechtliche Erlaubnis, bei der ein Abfallerzeuger (BIM) einen Dritten bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung zu übernehmen.
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Veröffentlichungsstelle
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Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen des Angebots darüber hinaus gehende Leistungszusagen entsprechend der Bewertungsmatrix zur zusätzlichen Leistungsqualität zu machen, die Teil der Vergabeunterlagen ist. Diese zusätzlichen Leistungszusagen sind in einem gesonderten Qualitätskonzept festzuhalten, welches verbindlicher Bestandteil des Angebotes ist und den Angebotsunterlagen beizulegen ist. Bieter müssen sich bei der Zusage zusätzlicher Leistungsqualität in einem Qualitätskonzept an der Bewertungsmatrix zur Bewertung der Leistungsqualität orientieren. Nur dann kann die zusätzlich angebotene Leistungsqualität im Rahmen der Wertung der Qualität der Angebote berücksichtigt werden. Angaben im Qualitätskonzept, die keine verbindliche Leistungserbringung erkennen lassen, werden bei der Wertung der zusätzlichen Leistungsqualität nicht berücksichtigt. 4.1 Leistungsbaustein Unterbringung Eine ausführliche Beschreibung des v. g. 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Der AN hat sicherzustellen, dass die Gebäude der Unterkunft gemäß des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes durch geeignetes Sicherheitspersonal besetzt sind. Als geeignet gilt ausschließlich Sicherheitspersonal, das den Anforderungen des § 34a Gewerbeordnung sowie des § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Abs. 1 Satz 1 genügt. Eine entsprechende Bestätigung über den Einsatz geeigneten Sicherheitspersonals ist durch den AN mit Vertragsbeginn sowie jährlich zum 31.03. vorzulegen. Der AN hat der LHP auf erstes Anfragen unverzüglich einen Nachweis über die Eignung des tatsächlich eingesetzten Sicherheitspersonals schriftlich vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, zur Auftragserfüllung ausschließlich Sicherheitspersonal einzusetzen, dass den Anforderungen des § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (BewachV) an Wachpersonen genügt. 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Bunddar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
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- Der Auftraggeber ist Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH.
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