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Örtliche Bauaufsicht: 20., Wallensteinstraße 68-72
Ausschreibungsgegenstand ist die Örtlichen Bauaufsicht („ÖBA“) für die Sanierung der Wohnhausanlage „20., Wallensteinstraße 68–72“. Die Leistungen der ÖBA umfassen auch die örtliche Fachbauaufsicht („Fach-ÖBA“) für folgende Bereiche: Objektplanung-Architektur; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung; Bauphysik und Nachhaltigkeit; Brandsch...
Architektur, Tragwerksplanung, TGA-Planung, Brandschutzplanung, Bauüberwachung
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Inhalt auf einen Blick
Ausschreibungsgegenstand ist die Örtlichen Bauaufsicht („ÖBA“) für die Sanierung der Wohnhausanlage „20., Wallensteinstraße 68–72“. Die Leistungen der ÖBA umfassen auch die örtliche Fachbauaufsicht („Fach-ÖBA“) für folgende Bereiche: Objektplanung-Architektur; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung; Bauphysik und Nachhaltigkeit; Brand...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Wien - Wiener Wohnen
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Örtlichen Bauaufsicht („ÖBA“) für die Sanierung der Wohnhausanlage „20., Wallensteinstraße 68–72“. Die Leistungen der ÖBA umfassen auch die örtliche Fachbauaufsicht („Fach-ÖBA“) für folgende Bereiche: Objektplanung-Architektur; Tragwerksplanung; Technische Ausrüstung; Bauphysik und Nachhaltigkeit; Brandschutz; Freianlagen; BauKG; Prüfingenieur.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Neubau einer geförderten Wohnhausanlage Hallergasse 49, 1110 Wien
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Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen, Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen des Generalplaners (siehe Anlagen 05 - 08 zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). Gegenstand des Auftrages sind Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern: Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Objektplanung Freianlagen (LPH 1-9), Tragwerksplanung (LPH 1-6), Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 7) (LPH 1 - 9), Beratungsleistungen und Besondere Leistungen. Vom beauftragten Planer sind zunächst die LPH 1-3 zu erbringen. Optionale Leistungen: - LPH 4 - 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 4 - 9 Objektplanung Freianlagen - LPH 4 - 6 Fachplanung Tragwerksplanung - LPH 4 - 9 Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom) - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen vorstehend genannten Leistungsbilder. - Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannter Leistungsbilder wie - Bauphysik/Wärmeschutznachweis - Erstellung des Brandschutzkonzeptes - Raumakustik und Schallschutznachweis - Bodengutachten - Ingenieurvermessung Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit bzw. Nachhaltigkeit zu realisieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere Vergabe ab LPH 4 stufenweise vorgesehen ist und vorbehalten bleibt. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Dies betrifft alle Leistungen, einschließlich die Besonderen und Beratungsleistungen. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung. Ein zusätzlicher Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand sowie ein Generalplanerzuschlag wird durch den Auftraggeber nicht gewährt und nicht vereinbart. Der Auftrag ist als eine kostenmäßig zu betrachtende Gesamtmaßnahme anzusehen. Bei späterer gemeinsamer Beauftragung von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen erfolgt keine Anwendung des § 33 Abs. 2 HOAI, so dass keine erhöhten anrechenbaren Kosten bei der Honorarermittlung und Vergütung berücksichtigt werden. Im Zuge der Bedarfsermittlung aller Planungsleistungen werden im Vorfeld erforderliche Beratungsleistungen innerhalb des 20 Prozent Kontingents national freihändig vergeben. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Auftraggebers. - Amt LandhagenNeuenkirchenFrist: 16. Juli
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Die Planungsvergabe erfolgt gem. VgV 2016 über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Die ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen für die genannte Baumaßnahme umfassen im Einzelnen beschriebene Grundleistungen, Besondere Leistungen sowie Beratungsleistungen des Generalplaners (siehe Anlagen 05 - 08 zur Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). Gegenstand des Auftrages sind Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern: Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9), Objektplanung Freianlagen (LPH 1-9), Tragwerksplanung (LPH 1-6), Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 7) (LPH 1 - 9), Beratungsleistungen und Besondere Leistungen. Vom beauftragten Planer sind zunächst die LPH 1-3 zu erbringen. Optionale Leistungen: - LPH 4 - 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 4 - 9 Objektplanung Freianlagen - LPH 4 - 6 Fachplanung Tragwerksplanung - LPH 4 - 9 Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1, 2 und 3 Fachteil Wasser, Wärme, Lüftung sowie Anlagengruppe 4 und 5 Fachteil Schwachstrom, Starkstrom) - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen vorstehend genannten Leistungsbilder. - Beratungsleistungen in allen Leistungsphasen der vorstehend genannter Leistungsbilder wie - Bauphysik/Wärmeschutznachweis - Erstellung des Brandschutzkonzeptes - Raumakustik und Schallschutznachweis - Bodengutachten - Ingenieurvermessung Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses ist mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit bzw. Nachhaltigkeit zu realisieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere Vergabe ab LPH 4 stufenweise vorgesehen ist und vorbehalten bleibt. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Dies betrifft alle Leistungen, einschließlich die Besonderen und Beratungsleistungen. Sämtliche Vergabeunterlagen stehen interessierten Unternehmen nach den Maßgaben des § 41 VgV kostenlos zum Download über die Vergabeplattform zur Verfügung. Ein zusätzlicher Koordinierungs- oder Einarbeitungsaufwand sowie ein Generalplanerzuschlag wird durch den Auftraggeber nicht gewährt und nicht vereinbart. Der Auftrag ist als eine kostenmäßig zu betrachtende Gesamtmaßnahme anzusehen. Bei späterer gemeinsamer Beauftragung von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen erfolgt keine Anwendung des § 33 Abs. 2 HOAI, so dass keine erhöhten anrechenbaren Kosten bei der Honorarermittlung und Vergütung berücksichtigt werden. Im Zuge der Bedarfsermittlung aller Planungsleistungen werden im Vorfeld erforderliche Beratungsleistungen innerhalb des 20 Prozent Kontingents national freihändig vergeben. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Auftraggebers. - Staatl. Hochbauamt FreiburgFreiburgFrist: 17. Aug.
New Delhi, Neubau Deutsches Haus, Generalplanungsleistungen
Gegenstand der Auftragsvergabe sind die nachfolgend beschriebenen Generalplanungsleistungen für die Errichtung eines Neubaus als "Deutsches Haus" auf der Liegenschaft 2, Nyaya Marg, Chanakyapuri, New Delhi, Indien. Die Generalplanungsleistungen umfassen die folgenden Vertragsmodule: •Objektplanung Gebäude •Objektplanung Freianlagen •Fachplanung Tragwerksplanung •Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS,ELT) •Spezif. Leistungspflichten Thermische Bauphysik sowie Bau- und Raumakustik •Spezif. Leistungspflichten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) •Spezif. Leistungspflichten Brandschutz Das Deutsche Haus soll langfristig zur Unterbringung der Deutschen Schule New Delhi (DSND) und der Deutsch-Indischen Außenhandelshammer (AHK) dienen. Interimsweise soll in einer ersten Nutzungsphase zudem die Kanzlei der Deutschen Botschaft New Delhi untergebracht werden. Planungsziel ist ein Neubau, der den Anforderungen der ersten Nutzungsphase mit Kanzlei-Nutzung gerecht wird, insbesondere auch im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, der sich aber zugleich mit geringem Aufwand in der zweiten Nutzungsphase umnutzen lässt. Der Gebäudeteil, der von der AHK genutzt wird, wird nach dem Core-and-Shell-Ansatz geplant und errichtet. Die Planung des AHK-Teils umfasst Rohbau, Fassade und Außenanlagen. Der Ausbau inkl. TGA erfolgt in Eigenleistung und ist nicht Gegenstand der Planung. Der geplante Neubau soll, gemäß Vorentwurf, über vier oberirdische Geschosse und ein Untergeschoss verfügen. Die geplante Bruttogeschoßfläche beträgt ca. 6.400 m² im oberirdischen und 1.840 m² im unterirdischen Bereich. In der ersten Nutzungsphase sind folgende Funktionsbereiche unterzubringen: •Eingangsbereiche für die Nutzerbereiche •Rechts-, Konsular und Visastelle für Besucher •Kanzleibereich •Sicherheitsbereiche •Regionalarztpraxis •Klassenräume Grundschule •Lehrerzimmer und Verwaltungsbereich Schule •Turnhalle •Kindertagesstätte •Ausbauflächen AHK •Untergeschoß mit Technikräumen und Tiefgarage •Innenhof und Dachterrasse mit Überdachung Der Planer ist zur Umsetzung der planerischen Vorgaben und Qualitäten des Auftraggebers verpflichtet. Dabei hat er Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden vorzunehmen, soweit erforderlich. Deutsche Normen und Regelwerke sind im Sinne eines Schutzzielabgleichs anzuwenden. Die Festlegung, ob nach deutschem oder indischem Standard geplant und gebaut werden soll, erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ziel ist grundsätzlich eine möglichst lokale Bauweise. Es ist sicherzustellen, dass die Planung nach lokalem Planungsrecht genehmigungsfähig und unter weitgehend lokalen Gegebenheiten mit lokalen Vertragspartnern umsetzbar und wirtschaftlich ist. Die Planung der Freianlagen beinhaltet neben den Randflächen mit Perimeterschutz und Außenwache einen Innenhof, eine Dachterrasse, die Dachfläche und Teilflächen der Fassade. Art und Umfang der Fassadenbegrünung ist im Zuge der Fassadengestaltung festzulegen. Die Freianlagen sind entsprechend der klimatischen Gegebenheiten zu planen und die Sicherheitsanforderungen der Kanzlei sind zu erfüllen. Die Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung sind als Teil der Generalplanerleistungen zu erbringen. Der Auftrag umfasst ebenso die notwendigen o.g. spezif. Leistungspflichten sowie etwaige hier nicht genannten Leistungen, die zur Erzielung des jeweils vereinbarten Gesamterfolges erforderlich sind. Die grob geschätzten Bauwerkskosten (KG 200-600 und KG 750-790 nach DIN 276) belaufen sich auf ca. 25.411.902 EUR netto. Tag der Absendung der europaweiten Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: 16.07.2026 - Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am Main
Zoo Frankfurt - Serengeti
Projektbeschreibung: Mit dem Beschluss § 6039/2020 der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juli 2020 erging der Auftrag an den Magistrat, einen Masterplan für die bauliche und inhaltliche Zukunftsentwicklung des Frankfurter Zoos zu erstellen. Hintergrund war die Erkenntnis, dass eine substanzielle Neugestaltung für die Zukunftssicherung der traditionsreichen Frankfurter Kultureinrichtung überfällig und unabdingbar notwendig sei. Ein Schwerpunkt der Masterplanung ist die Schaffung von auch im Winter artgerechten Lebensräumen für die Tiere. Bisher herrscht hier im Frankfurter Zoo in vielen der überplanten Bereiche die Stallhaltung vor, was bedeutet, dass die Tiere im Winter bei entsprechend kalten Temperaturen zu wenig Auslauf haben. Im Sinne der artgerechten Tierhaltung soll sich dies ändern. Dabei sollen Innenräume geschaffen werden, welche sich fast wie Außenbereiche anfühlen. Insgesamt werden durch den Masterplan ca. 50% der Zoofläche komplett neu strukturiert. Als Machbarkeitsstudie angelegt, wurde die Planung in einem äußerst intensiven Abstimmungs- und Planungsprozess innerhalb eines Jahres in enger Zusammenarbeit mit dem Zoo, dem beauftragten Planungsteam sowie den diversen Trägern öffentlicher Belange erarbeitet und abgestimmt. Als erstes Teilbauprojekt auf Basis des "Masterplans Zookunft 2030+" soll nun im Süd-Westen des Zoo-Areals die Serengeti-Zone realisiert werden. Kerngedanke ist hier die Verdeutlichung des Artenreichtums der afrikanischen Savanne: Begehbare Volieren und großräumige Landschaften sollen ein Verständnis für die Zusammenhänge innerhalb des Ökosystems der Serengeti vermitteln und die Bedeutung der Maßstäblichkeit - von den beeindruckenden afrikanischen Riesen wie Giraffe und Spitzmaulnashorn bis hin zur Termite - darstellen. Die Raumgrößen sind dem beiliegenden Raumprogramm zu entnehmen. Das Serengeti-Gebäude soll die Verbindung des einzigartigen Landschaftsbildes des Serengeti-Nationalparks in Tansania mit einer einzigartigen Architektur herstellen. Das Baufeld erstreckt sich entlang der südlich-westlichen Grenze des Zoos und bildet dessen Abschluss an dieser Seite. Zur grundsätzlichen Strukturierung der On- und Off Show und der zugeordneten Infrastrukturbereiche wurde ein schematisches Raumprogramm erarbeitet. Neben dem Serengeti Gebäude ist die Errichtung von zwei zusätzlichen Gebäudeteilen als Stallungen für Nashornbullen und Flamingos sowie Erdmännchen vorgesehen. Den Bereich ergänzen soll eine gastronomische Einrichtung mit Sitzplätzen im Innen- und Außenraum, gern in Zusammenhang mit Tagungs-_/Veranstaltungsräumen mit direktem Anschluss oder Einblick in den Serengeti- Innenraum. Aus der Planung des Masterplans ergeben sich folgende Gebäudevolumen für die Bereiche: Serengeti Gebäude BRI 59.600 m³, Nashornbullen- und Flamingostall 1.248 m³, Erdmännchenstall 180 m³, Gastronomie 8.671 m³. Zu beachten ist, dass der Masterplan lediglich als Machbarkeitsstudie zu verstehen ist. Das in den Vergabeunterlagen enthaltene Raumprogramm ist als "gesetzt" zu werten. Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens werden die erforderlichen Planungsleistungen in 7 Fachlose aufgeteilt: - Los 1 Objektplanung Gebäude und Freianlagen gem. §§ 33 ff. HOAI sowie §§ 38 ff. HOAI - Los 2 Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI - Los 3 Brandschutz gem. AHO Schriftenreihe Heft Nummer 17 - Los 4 Ingenieurbauwerke (Erschließungsplanung, Regenwassermanagement) gem. §§ 41 ff. HOAI - Los 5 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (Sprinkler) und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI - Los 6 Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 gem. §§ 53 ff. HOAI - Los 7 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 7 (Wassertechnik) gem. §§ 53 ff. HOAI Die Leistungen sind konkretisiert im jeweiligen Leistungsbild der Auftraggeberin. Projektzeitraum: Der Projektstart ist für den Januar 2026 vorgesehen, die Umsetzung soll 2033 abgeschlossen werden. Projektkosten: Auf Grundlage der Planungen für den Masterplan im Maßstab 1:200 wurde für das Projekt ein Kostenrahmen in der 1. Ebene nach DIN 276 ermittelt. Für das Projekt ist von Baukosten in Höhe von ca. 53 Mio. € netto für die KG 200-600 auszugehen. Davon entfallen ca. 18 Mio. € netto auf die KG 300 und ca. 20 Mio. € netto auf die KG 400. Für die Kostengruppe 200 sind 3 Mio. €, für die Kostengruppe 500 9 Mio. € und Kostengruppe 600 3 Mio. € eingestellt. Im Rahmen der Erstellung des Masterplans wurden diverse vorbereitende Untersuchungen - auch von externen Auftragnehmern - vorgenommen. Diese werden den Bietern in der 2. Phase zur Kalkulation der Angebote zur Verfügung gestellt. Der Inhalt und die Darstellungen der überlassenen Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Wien - Wiener Wohnen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.