Pfarrkirchenstiftung St. SebastianEbersbergTED
Objektplanungsleistungen Freianlagen, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektplanung Freianlagen gem. §38 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt: --- Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; --- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian
- Veröffentlicht:
- 23. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand ist die Objektplanung Freianlagen gem. §38 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt: --- Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; --- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist; Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") und einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch der nicht denkmalgeschützten Anbauten, Fensteraustausch und Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden und darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird der rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang der nördl. Grundstücksgrenze errichtet, mit Zugang an der nördl. Längsseite und von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird der Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter der Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderlich. Im Neubau werden die KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) und Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche mit Speiseraum u. Personalräume sind für die gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer mit flexiblen Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. Der Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, mit hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven Brettsperrholzelementen (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zwischen EG und UG, Bodenplatte und zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach und Hortgalerien sind als reine BSP-Konstruktion vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriertem Sonnenschutz (innenseitig deckend beschichtet, äußere Aludeckschalen pulverbesch.), an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werdenDie Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt für Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. Der westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer-Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftlich umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. ----- Der AG ordnet d. Obj.pl. Freianlagen der Honorarzone IV zu. ----- Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung von Leistungen der Obj.pl. Freianlagen gem. §§ 38 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. ----- Termine / Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/ Anfang 06/2026, Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Fertigstellung FA geplant: Q4 2030, Inbetriebnahme vorgesehen: 01.09.2030, Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). ----- Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/ Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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Pfarrkirchenstiftung St. SebastianEbersbergGegenstand ist die Objektpl. Gebäude u. Inn.räume gem. §33 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt: - LPH 7: Mitwirk. bei d. Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (gem. HOAI 2021 Anl. 10) - LPH 9: Mitwirken b. der Erstellung d. Verwendungsnachweises für Förderstellen u. Kostenfeststellung nach Anforder. Förderbehörde - LPH 9: Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb d. Verjährungsfrist (gem. HOAI 2021 Anl. 10)---Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") u. einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch nicht denkmalgeschützter Anbauten, Fensteraustausch, Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden u. darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben d. Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird d. rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang d. nördl. Grundstücksgrenze errichtet, m. Zugang an d. nördl. Längsseite u. von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird d. Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter d. Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderl. Im Neubau werden KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) u. Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche m. Speiseraum u. Personalräume sind für gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer m. flexibl. Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. D. Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen (BSPE) auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, m. hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven BSPE (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zw. EG und UG, Bodenplatte u. zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach u. Hortgalerien sind als reine BSP- Konstrukt. vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriert. Sonnenschutz, an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werden. Die Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt f. Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. D. westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer- Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftl. umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. Der AG ordnet d. Obj.pl. Gebäude u. Inn.räume der Honorarzone IV zu. Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen der Obj.pl. Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Termine /Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/Anfang 06/2026. Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Vorgeseh. Fertigstell.: Q1 2030 u. Inbetriebnahme: 01.09.2030. Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenFrist: 03. Sept.Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine DZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzFrist: 31. Aug.Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Die Freianlagen sollten Raum für Kreativität und Spielspaß am Nachmittag geben. In einem Sandspielplatz kann gestaltet und gewerkelt werden. Ein größerer Spielturm kann für viele Kinder gleichzeitig mehrere Klettermöglichkeiten bieten. Bei einer Slackline können die Kinder ihren Gleichgewichtssinn schulen. Freiflächen als Hügellandschaft lockern das Gelände auf und schaffen eine spannende Atmosphäre. Höhenunterschiede können mit Kletterrampen überwunden werden. Für gemeinsames Kochen wäre ein Hochbeet wünschenswert. In diesem können die Kinder von der Aussaat bis zum Verzehr den Kreislauf der Natur kennenlernen. In einem kleinen Geräteschuppen können die beweglichen Spielgeräte für den Außenbereich untergebracht werden. Im vorderen Teil des Grundstücks entsteht ein Carport mit Geräteschuppen. Die Kosten hierfür werden in der KG 500 bereitgestellt. Die Planungsleistung wird der Objektplanung Gebäude zugeordnet und von dort koordiniert. Die Zuwegung und die Herstellung der Oberflächen fallen in den Bereich der Freianlagenplanung. Ebenso die Gestaltung des Vorplatzes. Hier sollte eine Möglichkeit des Unterrichts im Freien geschaffen werden, welche ebenso als Teil des Pausenhofbereichs nutzbar ist. Im Pausenhofbereich sollte, soweit als möglich, auf eine Versiegelung der Flächen verzichtet werden. Auf die Herstellung von ausreichenden Sitzmöglichkeiten und schattenspendenden Bereichen ist zu achten. Hier gilt: Natürliche Schattenspender sind zu bevorzugen. Der Pausenhof sollte wenigstens zwei Ballspielmöglichkeiten haben. Das 3,00 m breite Geh- und Fahrrecht des Hinterliegergrundstücks ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist. Der geplante Beginn der Bauarbeiten März 2027. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im August 2028 geplant und danach folgt der Nutzungsbeginn im September 2028.Objektplanung gem. Par. 34 HOAI Lph 1-9
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 02. Sept.Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenFrist: 01. Sept.Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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