Landkreis Heidekreis
Neuvergabe Kehrbezirk
Im Landkreis Heidekreis ist zum 01.01.2027 für den Kehrbezirk 12 - Sitz in Walsrode, eine Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) zu bestellen. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 SchfHwG fürdie Dauer von 7 Jahren und endet grundsätzlich spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die beste...
Gebäudewartung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Heidekreis
- Veröffentlicht:
- 18. August 2026
- Frist:
- 10. Oktober 2026
- Thema:
- Gebäudewartung
Ausschreibungsbeschreibung
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Im Landkreis Heidekreis ist zum 01.01.2027 für den Kehrbezirk 12 - Sitz in Walsrode, eine Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ein Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) zu bestellen. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 SchfHwG fürdie Dauer von 7 Jahren und endet grundsätzlich spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Der Kehrbezirk umfasst Teile der Stadt Walsrode sowie umliegende Ortschaften. Bewerberinnen und Bewerber für diesen Kehrbezirk müssen die Voraussetzungen für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllen. Erwartet werden neben eingehenden Kenntnissen im Schornsteinfegerrecht auch ein sicheres Auftreten sowie Kontakt- und Konfliktfähigkeit. Informationen über die Anforderungen und die einzureichenden Unterlagen sowie das Straßenverzeichnis des Kehrbezirks können Sie dem beigefügten pdf-Dokument entnehmen. Kehrbezirksausschreibung
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BMA GaertringenGaertringenBekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Gärtringen gem. § 46 Abs. 3 S.1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Die Gemeinde Gärtringen gibt hiermit bekannt, dass der mit der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG) bestehende Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet („Stromkonzessionsvertrag“) mit Ablauf des 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Gärtringen beabsichtigt, den Stromkonzessionsvertrag ab den 01.01.2029 neu zu vergeben. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Gärtringen ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionsvergabeverfahren nach den §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB durchführen. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Gemeinde Gärtringen interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessensbekundung innerhalb der Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der nachfolgenden Kontaktadresse einzureichen Gemeinde Gärtringen Kämmereiamt Frau Wieland Hauptstraße 16 - 18 71116 Gärtringen Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Kontaktstelle. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages erforderlich sind (§ 46a EnWG), können bei der Kontaktstelle angefordert werden. Die Gemeinde Gärtringen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund werden die betreffenden Unternehmen gebeten, zunächst die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der KonBekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Vastorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Vastorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Vastorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Vastorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Vastorf am 29.02.2028 endet. Die Gemeinde Vastorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Vastorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Vastorf Tobias Kluge GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGemeinde Reinstorf Der Gemeindedirektor Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Reinstorf über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Reinstorf gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Reinstorf, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Reinstorf am 31.03.2028 endet. Die Gemeinde Reinstorf beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Reinstorf nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Reinstorf Andree Schlikis GemeindedirektorBekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfBekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Neetze über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Neetze gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Neetze, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neetze am 31.12.2027 endet. Die Gemeinde Neetze beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Neetze nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Neetze, den 17.08.2026 Gemeinde Neetze Karsten Johansson BürgermeisterBekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Samtgemeinde OstheideBarendorfGEMEINDE WENDISCH EVERN DER GEMEINDEDIREKTOR Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Evern über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung in der Gemeinde Wendisch Evern gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Wendisch Evern, Landkreis Lüneburg, macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag für die Stromversorgung für das Gemeinde- gebiet der Gemeinde Wendisch Evern am 30.06.2028 endet. Die Gemeinde Wendisch Evern beabsichtigt einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung schriftlich bis zum 28.12.2026, 12:00 Uhr MEZ, bei der Samtgemeinde Ostheide Schulstraße 2 21397 Barendorf einzureichen. Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Samtgemeinde Ostheide wird allen Interessenten, die zuvor eine Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben, nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist die erforderlichen Netzdaten der Gemeinde Wendisch Evern nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG zur Verfügung stellen. Barendorf, den 17.08.2026 Gemeinde Wendisch Evern Norbert Meyer Gemeindedirektor
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- Die Angebotsfrist endet am 10. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Heidekreis.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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