SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburg
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sol...
Tragwerksplanung, Tiefbauplanung, Elektroplanung, TGA-Planung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- 30. Juli 2026
- Thema:
- Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufga
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6Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Verbandsgemeinde Westliche BördeGröningenFrist: 10. Aug.Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8)Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung
SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgFrist: 30. JuliDie Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der UmgebungNeubau Feuerwehr und Gemeinschaftshaus in Rohrenfels, OT Wagenhofen, Tragwerksplanung gem. §49 ff HOAI 2021
Gemeinde Rohrenfels, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a. d. DonauNeuburg a.d. DonauFrist: 09. JuliDie Gemeinde Rohrenfels plant den Neubau eines Feuerwehr- und Gemeinschaftshauses mit ca. 650 m² Grundfläche im OT Wagenhofen, auf einem Gemeindegrundstück. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. ----In einer Machbarkeitsstudie (MBS) für die Objektplanung Gebäude wurde die Umsetzung im Zusammenhang mit dem Bestand des Sportheims (60 Jahre-Bau) untersucht. Diese Variante wurde als unwirtschaftlich verworfen. Für den Neubau wurden die Leistungsphase 1 und Teile der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume durch das mit der MBS beauftragte Büro erbracht. Es besteht Einigkeit der Steakholder zur Umsetzung des aktuellen Entwurfs, dieser wurde aber noch nicht beschlossen und kann ggf. noch optimiert werden. Insbesondere das Raumkonzept mit Nutzungen soll umgesetzt werden. Zu- und Ausfahrt auf die Staatsstraße wurden mit dem Straßenbauamt Ingolstadt abgestimmt. Der Auftraggeber ist hinsichtlich Bauweise und Materialität offen und setzt den Fokus auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und nachhaltige Lösung. Das Bauvorhaben ist für ca. 60 Personen der aktiven Feuer- und Jugendfeuerwehr vorgesehen. Das Raumprogramm beinhaltet das Feuerwehrgerätehaus mit 3 Stellplätzen, Lager-, Technik- Waschräume, Umkleiden, Kleiderkammer, Archiv, und einen Schulungsraum mit weiteren Nutzungen (z.B. als Gemeinschaftsraum, für Sportgymnastik)Im Zuge der Voruntersuchungen wurde ein Bodengutachten erstellt, ein Bodenaustausch ist erforderlich. Ein zusätzliches Teil-Bodengutachten aufgrund neu vorgesehener Bohrstellen wird vom Bauherrn separat beauftragt.Der Anschluss an das bestehende Erdgasversorgungsnetz ist möglich. Ein Nahwärmenetz ist aktuell nicht vorhanden. Unabhängig, jedoch parallel zu dieser Maßnahme, wird das Heizungssystem des Sportvereins erneuert werden. Im Zuge der Planung der Technischen Ausrüstung für das neue Feuerwehrhaus soll vom HLS-Planer eine gemeinsame Nutzung mit dem Sportverein untersucht werden. Die Stromversorgung kann über den Anschluss des Sportvereins oder der Gemeinde erfolgen. Eine PV-Anlage ist voraussichtlich, hinsichtlich des Strombedarfs, nicht wirtschaftlich. ---- Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Vorplanung des mit der MBS beauftragten Objektplaners Gebäude und Innenräume gelten als Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die bereits erbrachten Leistungen der LPH 2 der Objektplanung Gebäude und Innenräume werden ggf. überarbeitet werden. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt (z.B. Stellplatzförderung, „Dorferneuerung“, EU-Fördermittel aus dem LEADER Programm). Derzeit gibt es noch keinen konkreten Termin für die Einreichung der Fördermittelanträge, diese sollen jedoch so bald als möglich eingereicht werden. Der Auftraggeber erwartet, dass etwaige notwendige Abstimmungen mit den Planungsbeteiligten, um die Projektziele einzuhalten, vom Objektplaner Gebäude proaktiv koordiniert und nachverfolgt werden. Die Unterstützung des Objektplaners Gebäude und weiterer Planungsbeteiligten, um die Projektziele zu erreichen wird vom Auftraggeber als im Honorar inbegriffene Leistung erwartet. ---- Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im September 2026 statt. Leistungsbeginn ist voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober. Die Fertigstellung, Nutzungsaufnahme und der Projektabschluss (einschließlich Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) sollen zügig ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Die Vergabeverhandlung sowie die Kommunikation während der Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Neubau Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI // LPH 1-6
Kolping-Schulwerk gGmbH BambergBambergDie Adolph-Kolping-Berufsschule ist eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit aktuell ca. 330 Schülerinnen und Schülern und hat sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Oberfranken entwickelt. Aktuell ist die Schule an zwei Standorten in Bamberg beheimatet. Da die Mietverträge auslaufen und um die Standorte synergetisch zusammenzuführen soll ein neues Schulhaus errichtet werden. Folgende Ziele sind bei der Planung des Neubau der Adolph-Kolping-Berufsschule zu verfolgen: - Qualitätvolle Organisation und Gestaltung eines alltagstauglichen Gebäudes das den Anforderungen von Jugendlichen und Erziehungspersonal gleichermaßen gerecht wird und das Wohlbefinden der Nutzer fördert. - Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für spätere Kapazitätserweiterungen. - Planung eines mittleren Ausstattungsstandards - Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber (Regierung von Oberfranken, Stadtverwaltung Bamberg) - Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (sozial - ökologisch - ökonomisch) beachten: --- Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung --- Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien --- Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch - Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.) (Auszug aus den Erläuterungen zum Raumprogramm vom 30.09.2022): Die neuen Räumlichkeiten sollen eine räumliche Nähe zwischen den Fachpraxisräumen und den allgemeinen Klassenzimmern aufweisen um eine enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten (= Lernfeldunterricht). Weiterhin müssen die Räumlichkeiten Rückzugsmöglichkeiten bieten und flexibel eingesetzt werden können, um den Ansprüchen aNeubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/ Saar - Leistungen der Tragwerksplanung TWP, Lph. 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt.4 SHB - Staatliche HochbaubehördeSaarbrückenDas Saarland plant die Errichtung einer neuen Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) am Standort Homburg/Saar. Der aktuelle Standort in Saarbrücken wird aufgegeben. Teile des Übungsgeländes sollen von Saarbrücken nach Homburg umgezogen werden. Der Planungsauftrag bzw. der Projektgesamtumfang beinhalten folgende Teilleistungen: Neubau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule inkl. Feuerwehrzentrum (LFKS) in Homburg im Industriepark Zunderbaum. Folgende Gebäude sollen umgesetzt werden (ca. 7.300 qm BGF): o Schulgebäude, mit Lehrbereich, Speisesaal, Verwaltung und Feuerwehrzentrum, räumliche Trennung zwischen Feuerwehrzentrum und den übrigen Bereichen des Schulgebäudes ist sicherzustellen. o Technikgebäude o Techniklager o Katastrophenschutzlager o Fahrzeughalle mit 13 Stellplätzen o Fahrzeughalle mit 4 Stellplätzen o Leichtbauhalle Folgende Freianlagen sind geplant: o Freianlagen (Übungsgelände und dazugehörige Bauten) o Infrastruktur (Erschliessung und Stellplätze) o Herstellung sonstiger infrastruktureller Ver- und Entsorgungsstrukturen Zielsetzungen: Das Projekt soll nach Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) umgesetzt werden. Für die Zertifizierung ist mindestens der Qualitätsstandard „Silber“ des BNB einzuhalten. Lage des Baugrundstückes: Das seitens des Landes Ende Februar 2022 erworbene Baugrundstück mit ca.22.000 qm liegt in nordwestlicher Randlage des Homburger Stadtgebietes, stadtauswärts betrachtet links der Bundesstrasse B 423 und in unmittelbarer Nähe zum Autobahnanschluss A8 Homburg. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 137 Industriepark Zunderbaum“ (Satzungsbeschluss der Stadt Homburg v. 14.12.2011). Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Tragwerksplanung TWP, Lph. 2-6 gemäß §§ 49 ff. HOAI. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 2-4 gemäss §§ 51 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-6, 8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Neubau Feuerwehrhaus Westendorf (Ostallgäu) - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung.
Meixner + Partner GmbHAugsburgFrist: 08. Sept.Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 6, bei stufenweiser Beauftragung. Gegebenenfalls werden auch verschiedene Besondere Leistungen beauftragt. Die Gemeinde Westendorf (Landkreis Ostallgäu) plant den Neubau eines Feuerwehrhauses. Das Gebäude ist für rund 80 aktive Feuerwehrangehörige ausgelegt und umfasst eine Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen sowie eine integrierte Waschhalle. Die Fahrzeughalle ist mit lichten Abmessungen von ca. 15,80 × 14,00 m vorgesehen, die Waschhalle mit ca. 6,00 × 11,00 m. Eine konkrete Konstruktionsweise bzw. Materialität wurde bislang nicht festgelegt. Sowohl eine Holzbauweise, eine Modulbauweise als auch eine Massivbauweise kommen grundsätzlich in Betracht. Vor diesem Hintergrund wird von den Bewerbern zum Nachweis der Eignung jeweils ein Referenzprojekt in den drei Bauweisen gefordert. Das abgestimmte Raumprogramm umfasst darüber hinaus Lager- und Werkstattflächen, Umkleide-, Sanitär- und Einsatzbereiche, Schulungs- und Verwaltungsräume sowie die erforderlichen Außenanlagen. Insgesamt ergibt sich eine Gesamtnutzfläche von rund 950 m². Das Baugrundstück befindet sich im Süden der Gemeinde an der Dösinger Straße und wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Für das Vorhaben sollen Fördermittel beantragt werden. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar anschließende Projektstart sind für November / Dezember 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2027 geplant. Die Fertigstellung einschließlich abgeschlossener Mängelbeseitigung und Inbetriebnahme soll im dritten Quartal 2028 erfolgen. Während der Projektbearbeitung ist die Kommunikation in deutscher Sprache sicherzustellen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.