Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnTED
Neubau Justizzentrum Köln, Planungsleistungen Schadstoffsanierung und Abbruch
Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und e...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels durch die Stadt Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Zur Umsetzung des Neubaus des Justizzentrums soll der erste Bauabschnitt im östlichen Baufeld entstehen. Auftragsgegenstand ist die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Abbrucharbeiten für das Bestandsgebäude der Staatsanwaltschaft und des Parkhauses der Justiz als Teil des Justizzentrums Köln. Der Abriss erfolgt im Vorfeld des 01. Bauabschnittes (Baufeld Ost). Das Grundstück ist für die Übergabe an ein Neubauprojekt für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts vorzubereiten. Dabei sind die einschlägigen Regeln der Technik anzuwenden und die Anforderungen an die Nachhaltigkeit zu beachten. Die westlich angrenzenden Gerichtsgebäude sowie das östlich gelegene und ebenfalls für die Gerichte genutzte Interimsgebäude werden während der Abbrucharbeiten weiterhin in vollem Umfang genutzt. Im Rahmen der Planung sind daher möglichst erschütterungsarme Verfahren für den Abbruch zu berücksichtigen. Ferner sind Maßnahmen für den Staubschutz im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnDas Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels durch die Stadt Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Zur Umsetzung des Neubaus des Justizzentrums soll der erste Bauabschnitt im östlichen Baufeld entstehen. Auftragsgegenstand ist die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der Abbrucharbeiten für das Bestandsgebäude der Staatsanwaltschaft und des Parkhauses der Justiz als Teil des Justizzentrums Köln. Der Abriss erfolgt im Vorfeld des 01. Bauabschnittes (Baufeld Ost). Das Grundstück ist für die Übergabe an ein Neubauprojekt für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts vorzubereiten. Dabei sind die einschlägigen Regeln der Technik anzuwenden und die Anforderungen an die Nachhaltigkeit zu beachten. Die westlich angrenzenden Gerichtsgebäude sowie das östlich gelegene und ebenfalls für die Gerichte genutzte Interimsgebäude werden während der Abbrucharbeiten weiterhin in vollem Umfang genutzt. Im Rahmen der Planung sind daher möglichst erschütterungsarme Verfahren für den Abbruch zu berücksichtigen. Ferner sind Maßnahmen für den Staubschutz im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.BLB NRW (NL Köln)/ WE-1225/K-Justizzentrum Köln, Leistungen zur Prüfung der Tragwerksplanung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnPrüfung der Tragwerksplanung für den Neubau des Justizzentrum in Köln , 1. BA (Baufeld Ost). Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Figur geklärt. Ziel des hochbaulichfreiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs war es, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung über ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne NUF 7 und ohne Stellplatzflächen) darzustellen. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase, ausgehend von einem BNB-Standard "Silber", anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektabwicklung unter Zuhilfenahme der BIM-Methode erfolgen. Das große Bauvolumen muss in Bauabschnitten sukzessive entwickelt werden, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Auftragsgegenstand sind die Leistungen zur Prüfung der Tragwerksplanung für den ersten Bauabschnitt (Baufeld Ost).BLB NRW (NL Köln)/ WE-1225/K-Justizzentrum Köln, Leistungen zur Prüfung der Tragwerksplanung
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnPrüfung der Tragwerksplanung für den Neubau des Justizzentrum in Köln , 1. BA (Baufeld Ost). Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Figur geklärt. Ziel des hochbaulichfreiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs war es, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung über ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne NUF 7 und ohne Stellplatzflächen) darzustellen. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase, ausgehend von einem BNB-Standard "Silber", anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektabwicklung unter Zuhilfenahme der BIM-Methode erfolgen. Das große Bauvolumen muss in Bauabschnitten sukzessive entwickelt werden, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Auftragsgegenstand sind die Leistungen zur Prüfung der Tragwerksplanung für den ersten Bauabschnitt (Baufeld Ost).BLB NRW Köln / Justizzentrum Köln / Nutzermanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnIn Köln soll auf Beschluss des Justizministeriums und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Justizzentrum an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße gebaut werden. Das Kölner Justizzentrum wird das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Köln ("die Nutzer") umfassen, es wird mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens sein. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke des bestehenden Justizzentrums Luxemburger Straße, der Staatsanwaltschaft Köln, des zwischen Staatsanwaltschaft und Rudolf-Amelunxen-Straße gelegenen Parkplatzes und die Hans-Carl-Nipperdey-Straße selbst. Derzeit befindet sich die Planung durch den Generalplaner HPP für den Bauabschnitt 1 in der Vorplanung (Lph 2, gem. HOAI). Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beabsichtigt Leistungen der Nutzerkoordination zu vergeben und bittet für diese Aufgabe um Angebote. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Nutzerkoordinators darin, die notwendige Einbindung der Nutzer in den Planungs- und Bauprozess zu unterstützen und zu organisieren. Diese Einbindung erfolgt derzeit über einen Nutzer-Jour-Fix (ca 10 bis 15 Teilnehmern) alle 14 Tage. Ebenfalls alle 14 Tage im Wechsel findet der Planungs-Jour-Fix (Auftraggeber, Projektsteuerer, Planer) statt. Leistungsumfang umfasst die Teilnahme und das aktive Mitwirken an beiden Jour-Fix Runden. Wesentlich dabei ist, dass alle, die Nutzer betreffenden Sachverhalte und notwendige Entscheidungen unter Beachtung der bereits vereinbarten Schnittstellen, so aufbereitet und vermittelt werden, dass die Planungs- und Bauleistungen seitens der Nutzer akzeptiert und befürwortet werden. Notwendige Entscheidungen der Nutzer sind entsprechend der Erfordernisse fristgerecht vom Nutzermanager in die Planungs- und Bauprozesse zurückzuspielen. Die bisher etablierten projektspezifischen Organisationsvorgaben für das Nutzerprojektmanagement werden vom Nutzerkoordinator gesichtet und ggfls. an eine nutzerspezifische Kommunikationsstruktur angepasst. Ein Entscheidungs- und Änderungsmanagement ist, sofern noch nicht erfolgt, mit den Nutzern zu vereinbaren. Terminliche Vorgaben sind entsprechend des Steuerungsterminplans der Projektsteuerung (PD) zu berücksichtigen. Beide Jour-Fix Runden (Auftraggeber-JF und Nutzer-JF) werden derzeit durch den Projektsteuerer (PD) initiiert und vorbereitet (versenden der Einladungen und abstimmen / versenden der jeweiligen Tagesordnungen). Diese Leistungen verbleiben bei der Projektsteuerung. Ebenso verbleibt die Protokollierung des AG -Jour-Fix bei der Projektsteuerung. Die Protokollierung und Moderation des Nutzer-Jour-Fix geht dagegen auf den Nutzerkoordinator über. Sollten über die beiden Jour-Fix Runden hinaus weitere Abstimmungsrunden zwischen Nutzern und Nutzerkoordinator notwendig werden, so übernimmt der Nutzermanagement diese (inkl. der Dokumentation). Der BLB plant, dass 2026 die Leistungsphase 2 abgeschlossen werden soll, so dass in dieser Phase die geplanten baulichen Maßnahmen mit den Nutzererwartungen, unter Beachtung der bereits vereinbarten Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten) abzustimmen sind.BLB NRW Köln / Justizzentrum Köln / Nutzermanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorfIn Köln soll auf Beschluss des Justizministeriums und des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ein neues Justizzentrum an der Hans-Carl-Nipperdey-Straße gebaut werden. Das Kölner Justizzentrum wird das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Köln ("die Nutzer") umfassen, es wird mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens sein. Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke des bestehenden Justizzentrums Luxemburger Straße, der Staatsanwaltschaft Köln, des zwischen Staatsanwaltschaft und Rudolf-Amelunxen-Straße gelegenen Parkplatzes und die Hans-Carl-Nipperdey-Straße selbst. Derzeit befindet sich die Planung durch den Generalplaner HPP für den Bauabschnitt 1 in der Vorplanung (Lph 2, gem. HOAI). Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beabsichtigt Leistungen der Nutzerkoordination zu vergeben und bittet für diese Aufgabe um Angebote. Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Nutzerkoordinators darin, die notwendige Einbindung der Nutzer in den Planungs- und Bauprozess zu unterstützen und zu organisieren. Diese Einbindung erfolgt derzeit über einen Nutzer-Jour-Fix (ca 10 bis 15 Teilnehmern) alle 14 Tage. Ebenfalls alle 14 Tage im Wechsel findet der Planungs-Jour-Fix (Auftraggeber, Projektsteuerer, Planer) statt. Leistungsumfang umfasst die Teilnahme und das aktive Mitwirken an beiden Jour-Fix Runden. Wesentlich dabei ist, dass alle, die Nutzer betreffenden Sachverhalte und notwendige Entscheidungen unter Beachtung der bereits vereinbarten Schnittstellen, so aufbereitet und vermittelt werden, dass die Planungs- und Bauleistungen seitens der Nutzer akzeptiert und befürwortet werden. Notwendige Entscheidungen der Nutzer sind entsprechend der Erfordernisse fristgerecht vom Nutzermanager in die Planungs- und Bauprozesse zurückzuspielen. Die bisher etablierten projektspezifischen Organisationsvorgaben für das Nutzerprojektmanagement werden vom Nutzerkoordinator gesichtet und ggfls. an eine nutzerspezifische Kommunikationsstruktur angepasst. Ein Entscheidungs- und Änderungsmanagement ist, sofern noch nicht erfolgt, mit den Nutzern zu vereinbaren. Terminliche Vorgaben sind entsprechend des Steuerungsterminplans der Projektsteuerung (PD) zu berücksichtigen. Beide Jour-Fix Runden (Auftraggeber-JF und Nutzer-JF) werden derzeit durch den Projektsteuerer (PD) initiiert und vorbereitet (versenden der Einladungen und abstimmen / versenden der jeweiligen Tagesordnungen). Diese Leistungen verbleiben bei der Projektsteuerung. Ebenso verbleibt die Protokollierung des AG -Jour-Fix bei der Projektsteuerung. Die Protokollierung und Moderation des Nutzer-Jour-Fix geht dagegen auf den Nutzerkoordinator über. Sollten über die beiden Jour-Fix Runden hinaus weitere Abstimmungsrunden zwischen Nutzern und Nutzerkoordinator notwendig werden, so übernimmt der Nutzermanagement diese (inkl. der Dokumentation). Der BLB plant, dass 2026 die Leistungsphase 2 abgeschlossen werden soll, so dass in dieser Phase die geplanten baulichen Maßnahmen mit den Nutzererwartungen, unter Beachtung der bereits vereinbarten Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten) abzustimmen sind.TNW ELT Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenFrist: 01. Sept.Der Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Lph. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 sowie Besondere Leistungen vergeben.TNW ARCH Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenDer Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Lph. 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anl. 10 HOAI 2021 - Besondere LeistungenTNW TWP Schulverband Dietenhofen Neubau der Grundschule in Dietenhofen
Schulverband DietenhofenDietenhofenDer Schulverband Dietenhofen plant den Neubau der Grundschule Dietenhofen auf dem bestehenden Schulgelände an der Pestalozzistraße 2 in Dietenhofen. Die derzeit genutzten Gebäude - zwei eingeschossige Pavillons (Baujahr ca. 1965) u. eine zweigeschossige "Wabe" - sind dringend sanierungsbedürftig, nicht barrierefrei und über die Räumlichkeiten der Mittelschule erschlossen, was städtebaulich u. organisatorisch unbefriedigend ist. Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2024 kam zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung der Pavillons unwirtschaftlich wäre u. die für den künftigen Ganztagsbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten im Bestand nicht untergebracht werden können. Sie empfahl daher den Neubau an anderer Stelle auf dem Schulgrundstück mit anschließendem Abbruch der Bestandsgebäude. Um eine Interimslösung während der Bauzeit zu vermeiden, sollen die Bestandsbauten bis zur Fertigstellung des Neubaus weitergenutzt werden. Der neue Baukörper soll sich an der vorhandenen Topografie des um ca. 6 Meter von Nord nach Süd terrassenartig abfallenden Grundstücks sowie an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren. Er soll die bereits vorhandene platzförmige Situation zwischen Mittelschule, Schulturnhalle/Musiksaal/Mensa u. Hallenbad von Süden her abschließen und so einen zusammenhängenden Schulcampus bilden. Die bestehenden Wegverbindungen zwischen den verschiedenen Nutzungen sowie die fußläufige Anbindung an den nördlichen Parkplatz sollen dabei aufgewertet u. weiterhin genutzt werden. Der Zugang zum Hauptgebäude soll von Norden über eine rollstuhlgerechte Rampe erfolgen, die den halben Geschossversatz überbrückt. Der eingeschossige Eingangsbereich soll in die zentrale Aula führen, die als Pausenfläche dient u. über die Haupttreppe Ober- und Untergeschoss erschließt. Als offene Galerie zur untenliegenden Pausenhalle soll sie eine großzügige Hallensituation mit Blick auf den Pausenhof schaffen. Westlich der Aula soll der Verwaltungsbereich mit Lehrerzimmer verortet sein, östlich soll das "Lernhaus" mit Klassenräumen und Nebenräumen anschließen. Die Räume sollen sich um eine zentrale offene Erschließungszone gruppieren, die zugleich als Treffpunkt und Lernfläche dient; alle Bereiche sollen über einen Zugang zu einem umlaufenden Laubengang verfügen, der auch als Rettungsweg fungiert. Das Lernhauskonzept soll sich im Obergeschoss analog fortsetzen. Im Untergeschoss soll die Ganztagsbetreuung als eigenständige Einheit mit separater Garderobe untergebracht werden, um Durchgangsverkehr durch die Klassenbereiche zu vermeiden. Die Pausenhalle soll über mobile Trennwände mit dem Mehrzweckraum zur Großfläche zusammengeschaltet werden können; ergänzt werden soll das Untergeschoss durch Werkraum, Musiksaal und Textilarbeitsraum mit zugehörigen Nebenräumen. Der Neubau soll als Hybridkonstruktion aus Massiv- und Holzbauweise ausgeführt werden: Erdberührende Bauteile, Decken, tragende Elemente u. Treppenhauskerne in Massivbauweise, die Außenwände in Holzbauweise mit verputzter Fassade. Ein konstruktives Rastermaß von 1,25 Metern soll eine modulare Bauweise mit hohem Vorfertigungsgrad ermöglichen; die Tragkonstruktion soll zudem für eine mögliche spätere Aufstockung des Klassentrakts ausreichend dimensioniert werden. Der energetische Standard soll sich nach den Vorgaben des GEG richten. Die Beheizung soll primär über das bestehende Nahwärmenetz eines Hackschnitzelheizwerks erfolgen, alternativ über Wärmepumpen. Das Gebäude soll vollständig barrierefrei gemäß DIN 18040-1 hergestellt werden; für die vertikale Erschließung ist ein Aufzug in der Aula vorgesehen. Die Gestaltung der Freianlagen ist integraler Bestandteil des Gesamtvorhabens u. soll in zwei BA realisiert werden. Der 1. BA soll die Außenanlagen im unmittelbaren Umfeld des Neubaus umfassen - insbesondere Pausenhof- und Aufenthaltsflächen, Wegeverbindungen sowie voraussichtlich die Laufbahn - u. soll zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Neubaus Ende 2029 / Anfang 2030 funktionsfähig hergestellt sein. Der 2. BA betrifft die Flächen, die erst nach dem Abbruch der Bestandsgebäude (Pavillons und Verbindungsflure) verfügbar werden. Da parallel geprüft wird, ob diese als Interimsstandort für eine mögliche Sanierung der Mittelschule genutzt werden können, ist der Abbruchzeitpunkt derzeit nicht bestimmbar; ein verbindlicher Zeitrahmen für diesen BA kann daher noch nicht festgelegt werden. Auf den freiwerdenden Flächen sollen ein Allwetterplatz, eine Kugelstoßanlage sowie ein Schulgarten angelegt werden. Der Auftragnehmer hat diese Abhängigkeit bei Planung und Kalkulation zu berücksichtigen. Die Freianlagenplanung soll die Topografie des Geländes mit einem Höhenunterschied von ca. 6 Metern zwischen Nord und Süd gestalterisch aufgreifen, die Außensportanlagen in die Gesamtkonzeption des Schulcampus integrieren und die Mitnutzung durch die benachbarte Mittelschule berücksichtigen. Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) beläuft sich auf ca. 18,3 Mio. EUR netto, davon entfallen ca. 8,8 Mio. EUR auf die KG 300, ca. 2,8 Mio. EUR auf die KG 400 und ca. 1,5 Mio. EUR auf die KG 500. Fördermittel sollen im Rahmen des FAG sowie des bayerischen Landesförderprogramms Ganztagsausbau (StMAS) beantragt werden. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber entsprechend bei der Fördermittelgenerierung sowie der späteren Abrechnung einschließlich Verwendungsnachweis unterstützen. Der Neubau soll in einem Bauabschnitt realisiert werden. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Der Baubeginn soll Ende 2027 erfolgen, die Übergabe und der Bezug des Neubaus sind für Ende 2029 / Anfang 2030 vorgesehen. Die Abbruchmaßnahmen sind nicht Gegenstand der Beauftragung. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere LeistungenFachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingFrist: 18. Aug.Der Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 gem. Par. 49 für den Neubau eines Erweiterungsbaus mit integrierter Dreifachturnhalle für das Josef-Hofmiller-Gymnasium, Freising einschließlich des Abbruchs bestehender Gebäude auf dem Schulgelände
Landkreis FreisingFreisingDer Landkreis Freising beabsichtigt die Erweiterung des Josef-Hofmiller-Gymnasium in Freising am zugrunde liegenden Schulstandorts. Aufgrund steigender Schülerzahlen besteht zusätzlicher Raumbedarf insbesondere für Klassen-, Fach- und Lehrerbereiche. Der bestehende Schulkomplex ist in mehreren Bauabschnitten seit 1960 entstanden und weist funktionale Defizite, bauliche Mängel sowie eine unzureichende räumliche Organisation auf. Parallel besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Die vorhandene Schwimm- und Sporthalle ist baulich stark geschädigt und wird nicht mehr genutzt. -- Im Rahmen der im Jahr 2024/2025 erstellten Machbarkeitsstudie wurden vier mögliche Varianten der Umsetzung dieses Projekts betrachtet. Der AG hat sich bereits entschieden, dass die Sporthalle (wie bei den betrachteten Variante C/D) in den Erweiterungsbau integriert werden soll. Die Maßnahme umfasst folgende wesentliche Projektbausteine: • Abbruch der bestehenden Schwimm- und Sporthalle sowie weiterer Teilbereiche • Neubau einer Schulerweiterung in Kombination mit einer Sporthalle inkl. der naturwissenschaftlichen Fachräume • Neuordnung und Qualifizierung der Außenanlagen und Sportflächen -- Die Planungsziele basieren auf der Variante D der Machbarkeitsstudie. Diese sieht eine kompakte, integrierte Lösung mit Minimierung des Flächenverbrauchs vor, bei der Schulerweiterung und Sporthalle in einem Baukörper zusammengeführt werden. Wesentlichen Merkmale: • Terrassierter Baukörper quer zum Bestand, in den Hang eingebettet • Integration der Sporthalle ab Erdgeschossniveau in die Topografie • oberirdisch 3- bis 4-geschossige Höhenentwicklung angepasst an den Bestand • Mehrfache funktionale Verknüpfung mit dem Bestand (Verbindungsbau / Brü- cke) Für das Gebiet ist ein Bebauungsplan vorhanden. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss noch erstellt werden. Das Verfahren zur Erstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird von der Stadt Freising geführt. Diese Leistungen werden von der Stadt Freising ausgeschrieben und vergeben. Um Platz für den Neubau zu schaffen, müssen Bestandsgebäude sowie ein Teil des bestehenden Schulbaus abgerissen werden. Die notwendigen Abbrucharbeiten umfassen den Gebäudeteil „Bauteil B, West“ (Baujahr 1959), der Mehrzweckhalle mit Schwimmbad und der Zweifach Sporthalle (Baujahr 1972) sowie des Hausmeisterhauses mit 4 Wohneinheiten und Garagen. Dieser Abbruch findet zeitlich vorgelagert zum Beginn des Neubaus statt. Der Abbruch sowie der Neubau sind bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Die Abbruchstatik ist Teil der erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers und ist in den vorläufigen anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung bereits berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Planung des Verbaus der Baugrube § 41 HOAI 2021 Ingenieurbauwerke zu erbringen. Diese wird als gesondertes Objekt betrachtet. Die Bauarbeiten finden beim laufenden Schulbetrieb statt. Die Minimierung der Beeinträchtigung des Schulbetriebes durch die Baustelle ist somit in der Planung zu berücksichtigen. Aus der Variante D ergeben sich insbesondere folgende Herausforderungen für die Tragwerksplanung: • Teilabbruch zum Anschluss an vorhandene Gebäudestrukturen • Hanglage mit komplexer Topografie und Höhenversprüngen • Integration der Sporthalle in das Gelände (teilweise eingegraben / überbaut) • Erforderlichkeit von Spezialtiefbau / tiefer Gründung • Tragwerksplanung für kombinierte Nutzung (Schule + Sporthalle) • Berücksichtigung von: o großen Spannweiten über 25m (Sporthalle) o differenzierten Lastannahmen o wirtschaftlicher und nachhaltiger Konstruktion -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 - 6 sowie die besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der LPH 8 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf brutto ca. 23 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Oktober 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im 3. Quartal 2028 beginnen, Inbetriebnahme in Abstimmung mit AG, geplant für 1. Quartal 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Das Vertragsmuster ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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