Gemeinde Bruck am ZillerBruck am Ziller
Neubau Feuerwehrhalle Bruck am Ziller
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
Nichtwohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Bruck am Ziller
- Veröffentlicht:
- 30. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Nichtwohnungsbau
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserDie Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Bad Neuenahr-Ahrweiler : Neubau Maria-Hilf-Brücke
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Bruck am Ziller.
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