Marktgemeinde LustenauLustenau
MG Lustenau - Neubau Brücke - Lustenauer Kanal Bahngasse
dar, die nicht als authentische Bekanntmachung bzw. Bekanntgabe angesehen werden kann.
Ingenieurbauwerke
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Marktgemeinde Lustenau
- Veröffentlicht:
- 19. August 2026
- Frist:
- 09. September 2026
- Thema:
- Ingenieurbauwerke
- Bauobjekt:
- Straßenbrücke
Bauobjekt-Klassifikation
- StraßenbrückeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und KunstbautenSt.GallenDie Rheinbrücke Wiesenrain stellt eine historische Verbindung über den Rhein zwischen den Gemeinden Widnau (CH) und Lustenau (A) dar. Die Stahlbrücke wurde in den Jahren 1912 /1913 erstellt und weist aktuell eine Nutzungsdauer von 112 Jahren auf. Die fünffeldrige Brücke ist eine der letzten genieteten Fachwerkkonstruktionen im Raum Vorarlberg / Ostschweiz mit entsprechendem hohem Seltenheitswert. Sie steht auf beiden Landesteilen unter Denkmalschutz. Der Zustand wird als sehr schlecht eingestuft, wobei sich dies in erster Linie auf die schadhaften Untergurte bezieht, an welchem die Korrosionsprozesse voranschreiten.Eine Vorstudie aus dem Jahr 2024 / 2025 hat zwei mögliche Ausführungsvarianten (Instandsetzung oder Abbruch / Neubau) festgelegt. Wegen des bestehenden Schutzstatus der historisch bedeutenden Brücke ist die Erhaltung des Bauwerks prioritär zu verfolgen. Die technische Sanierbarkeit der Brücke konnte verifiziert werden.Das Rhesiprojekt tangiert die Gesamtinstandsetzung der Brücke. So hat diese den hydrologischen Rahmenbedingungen des Rhesiprojektes zu genügen, was eine Anhebung der Brücke zur Folge hat. Betroffen sind damit auch das Vorland und Vorplätze der Zollämter auf beiden Brückenseiten, sowie die Pfeiler und Widerlager. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen des Projekts Gesamtinstandsetzung Brücke Rhein Wiesenrain setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung;Planung und Betreuung allfällig erforderlicher Zustands- und materialtechnologischer Untersuchungen inkl. Interpretation der Resultate, sowie je nach Instandsetzungsvariante allfällig nötiger Vorversuche;Massnahmenkonzept Instandsetzung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen (Erhalt des Bestandes soweit möglich, Ertüchtigung wo nötig), wobei der komplette Korrosionsschutz umfassend zu erneuern ist;Umbau und Ersatz der bestehenden Betonfahrbahnplatte zu einer Fahrbahnplatte in Leichtbauweise. Materialisierung und Ausführungsvarianten sind im Variantenstudium zu untersuchen;Anhebung Brücke mitsamt allfälliger Verstärkung Tragsystem, Pfeiler und Widerlager, sowie nötige Anpassungen Vorland beidseitig;Betroffen sind alle Bauwerksteile inklusive Abdichtung, Beläge, Fahrbahnübergänge, Lager, Leiteinrichtungen / Geländer, Werkleitungen und allfällige Werkleitungsumlegungen bzw. -anpassungen der eigentlichen Brücke, sowie Bauwerke die durch die Anhebung tangiert werden;Neue Brückenentwässerung. Planung nach Bestimmungen des österreichischen und schweizerischen Wasserrechts inkl. Durchführung der jeweiligen Behördenverfahren Strassen- und Umgebungsanpassungen einschliesslich Strassenentwässerung Bepflanzungen;Verkehrsführung und zugehörige Massnahmen während der Bauzeit;Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für Bewilligungen beider Länder. Der Leistungsbeschrieb basiert auf der «Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure» (SIA 103:2020 Bauwesen).Das Bauwerk ist hinsichtlich der Anwendung von technischen Normen unteilbar. Die einschlägigen, technischen Schweizer Normen sind auf der gesamten Brücke anzuwenden. Davon ausgenommen ist die Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen auf dem jeweiligen Staatsgebiet (z.B: Wasserrechtsgesetz Österreich für neue Entwässerung Seite Österreich).Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau Brücken in Eystrup-Doenhausen und Gandesbergen - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde Grafschaft HoyaHoya/WeserFrist: 03. Sept.Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau zweier Brücken. Bis zum Jahr 2022 führte sowohl in Gandesbergen als auch in Eystrup-Doenhausen eine Brücke über die Bahnstrecke Wunstorf-Bremen. Die Brücke in Eystrup-Doenhausen wurde aufgrund massiver Schäden im Jahr 2022 abgerissen. Der Rat der Gemeinde Eystrup hat beantragt, die Brücke in Eystrup-Doenhausen wieder aufzubauen und sich bereit erklärt, die nicht gedeckten Investitionskosten mit 50 % zu bezuschussen. Am 14.12.2022 hat der Samtgemeinderat auf Grundlage dieses Antrages den Beschluss gefasst, die Brücke zu ersetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde Eystrup mit einem Anteil von 60 % an den entstehenden Kosten beteiligt und nach Fertigstellung die Baulast an der Brücke und an der Gemeindeverbindungsstraße 39 übernimmt. Als Ersatzneubau ist vorgesehen, ein grundrissgleiches Brückenbauwerk zu erstellen. Es handelt sich dabei um ein Brückenbauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 5,00 m bei seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,9 m Breite. Die Brücke spannt über die zweigleisige elektrifizierte Strecke 1740 Wunstorf-Bremen. Im Bestand wies die Brücke eine Gesamtlänge von 32,50 m auf. Beidseitig der Bahnstrecke waren Stützen angeordnet. Die Besonderheit bei diesem Brückenbauwerk ist die bereits erwähnte Überführung der Bahn, die, neben den normalen Planungs- u. Bauleistungen einer Straßenbrücke, intensive Abstimmungen und Beteiligung der Deutschen Bahn erfordert. Zur Brücke in Gandesbergen wurde aufgrund des Schadensbildes 2021 angeraten, die Brücke ebenfalls zeitnah abzureißen oder eine Grundsanierung durchzuführen, wodurch sich die Standzeit bis zu einem Ersatzneubau um ca. 6-8 Jahr verlängert. Der Samtgemeinderat hat am 28.10.2021 beschlossen, die Brücke zu sanieren und mittelfristig zu ersetzen. Die Sanierung erfolgte im Jahre 2022. Es ist auch hier vorgesehen, einen grundrissgleichen Ersatzneubau zu erstellen. Auch diese Brücke verfügt über eine Fahrbahnbreite von 5,00 m mit seitlichen schmalen Gehwegen von etwa 0,85 m Breite. Auch diese Brücke verfügt über zwei Stützen beidseitig der Bahn und weist eine Gesamtspannweite von etwa 35,0 m auf und überspannt ebenfalls die Strecke 1740. Neubaumaßnahmen an einer Bahnstrecke können nur unter Vollsperrung des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Entsprechende Sperrpausen müssen rechtzeitig vorher bei der DB beantragt werden. Auf Nachfrage teilte die DB mit, dass an der Strecke Hannover-Bremen umfangreichere Sanierungsmaßnahmen anstehen, für die eine Vollsperrung von ca. 5 Monaten erforderlich ist. Im Generalsanierungsplan ist dies Projekt aktuell für die Jahre 2029 oder 2030 eingestellt. Insofern wurde angeraten, gemeindliche Planungen baldmöglichst anzumelden, damit diese in den Planungen Berücksichtigung finden. Zur Fristwahrung wurde bei der DB ein entsprechender formloser Antrag gestellt. Nach jetzigem Stand ist nicht davon auszugehen, dass vor dieser umfangreichen Sanierung an der Bahnstrecke weitere Sperrpausen genehmigt werden. Die Netto-Baukosten für die Brücke Eystrup-Doenhausen werden auf 1,89 Mio. EUR geschätzt. Für die Brücke in Gandesbergen ist mit Baukosten (inkl. Abriss) in Höhe von 2,92 Mio. EUR (netto) zu rechnen. Gegenstand des Auftrags je Los sind die Planungsleistungen für - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Es erfolgt eine Aufteilung in 2 Teillose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig: Los Nr. Brücke 1 Brücke Eystrup-Doenhausen 2 Brücke Gandesbergen Der Auftraggeber beauftragt für beide Lose zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.A1, Ersatzneubau BW 4312 637/-730 Datteln-Hamm-Kanal Brücke
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeBeschreibung: Ersatzneubau der Datteln-Hamm-Kanal Brücke (DHK-Brücke): Diese umfassen den Abbruch des Bestandsbauwerkes 4312 637 und die Erstellung des neuen Brückenbauwerkes 4312 730 im Zuge der BAB A1 bei Betriebs-km 309,181.
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- Der Auftraggeber ist Marktgemeinde Lustenau.
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