Stadtwerke Wasserburg a. InnWasserburg am InnTED
Neubau eines Feuerwehrhauses in Wasserburg a. Inn – Architektenleistungen
Neubau eines Feuerwehrhauses in Wasserburg a. Inn mit ca. 13,5 Mio. € Bruttokosten. Grundlage ist eine Vorentwurfsplanung mit Anpassungsbedarf bei Raumanordnung und Eingangsbereich (Ausstellung historisches Löschfahrzeug). Aufgrund der Altstadtnähe sind hohe gestalterische Qualität und energetische Standards gefordert. Beauftragt werden A...
Architektur
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Neubau eines Feuerwehrhauses in Wasserburg a. Inn mit ca. 13,5 Mio. € Bruttokosten. Grundlage ist eine Vorentwurfsplanung mit Anpassungsbedarf bei Raumanordnung und Eingangsbereich (Ausstellung historisches Löschfahrzeug). Aufgrund der Altstadtnähe sind hohe gestalterische Qualität und energetische Standards gefordert. Beauftragt werde...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Wasserburg a. Inn
- Veröffentlicht:
- 28. April 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau eines Feuerwehrhauses in Wasserburg a. Inn mit ca. 13,5 Mio. € Bruttokosten. Grundlage ist eine Vorentwurfsplanung mit Anpassungsbedarf bei Raumanordnung und Eingangsbereich (Ausstellung historisches Löschfahrzeug). Aufgrund der Altstadtnähe sind hohe gestalterische Qualität und energetische Standards gefordert. Beauftragt werden Architektenleistungen gemäß HOAI 2021, §34 (Gebäude/Innenräume), LPH 3-8 (optional 2, 9), stufenweise Vergabe.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
7- Stadt Wasserburg a. InnWasserburg am Inn
Neubau eines Feuerwehrhauses in Wasserburg a. Inn – Architektenleistungen
Die Stadt Wasserburg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses. Für die Maßnahme wurde bereits eine Vorentwurfsplanung erstellt und mit einem dafür gegründeten Arbeitskreis abgestimmt. Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung erstellten Grundrisse bilden die Grundlage für die weitere Planung, wobei die Raumanordnung im Erdgeschoss (geringfügig) und Obergeschoss in der Entwurfsplanung noch verändert werden kann. Auch der Zuschnitt des Eingangsbereichs des neuen Feuerwehrhauses muss neu überarbeitet und eventuell vergrößert werden, da hier ein historisches Löschfahrzeug ausgestellt werden soll. Laut der Kostenschätzung, die mit der Vorentwurfsplanung erstellt wurde, ist mit Gesamtkosten von ca. 13,5 Mio. € brutto zu rechnen. Die Lage des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt bedingt einen hohen gestalterischen Anspruch, zusätzlich ist ein hoher energetischer Standard gefordert. Der Konzeption des vorliegenden Planentwurfs lagen folgende allgemeine Überlegungen zugrunde: • Durch die städtebaulich prominente Lage am westlichen Eingang zur Altstadt und der direkten Nähe zum Inn soll das Feuerwehrhaus in optisch ansprechender Weise zum einen auf die umgebende Bebauung reagieren, zum anderen als Solitär eine dem Ort angemessene gestalterische Qualität erhalten. • Als Inspiration für die Ausrichtung und die Dachlandschaft des Gebäudes im ersten Vorentwurf hat unter anderem das ehemalige Gewächshaus gedient, was auf dem Grundstück stand und mit den Giebelseiten zum Inn und zum Busbahnhof orientiert war. Die vorgeschlagene Dachausbildung ist aber keine zwingende Vorgabe. • Aufgrund des länglichen Grundstückszuschnitts und der Möglichkeit des optimalen Ausrückens sowie der Anfahrt der Feuerwehrangehörigen hat sich eine Orientierung der Fahrzeughalle Richtung Busbahnhof ergeben. Geforderte Leistungen: Architektenleistungen §34 Gebäude und Innenräume HOAI 2021 Leistungsphasen 3-8 (9) (LPH 2 kann gegebenenfalls teilweise mit beauftragt werden), stufenweise Beauftragung - Magistrat der Stadt NiddaNiddaFrist: 27. Juli
Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda
Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in Ober-Lais in einstöckiger Bauweise. Das Raumprogramm umfasst 490,00 m² Nettofläche. Ausgeschrieben werden Objektplanung Gebäude und Innenräume (HOAI §34), Objektplanung Freianlagen (HOAI §39) und Brandschutzplanung (AHO Heft 17). Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (LPH 1-4), Stufe 2 (LPH 5-8), Stufe 3 (LPH 9). Baubeginn in 2027, Übergabe Ende 2029. Baukosten KG 200-400: 3,12 Mio. Euro brutto, KG 500: 375.000 Euro brutto. Gefördert durch Land Hessen (Brandschutzförderrichtlinie). - Magistrat der Stadt NiddaNidda
Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda
Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto; für die KG 500 sind 375.000 Euro brutto vorgesehen. Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Baugrundvorbereitung) gemäß HOAI §34, der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 sowie die Brandschutzplanung gemäß AHO Heft Nr. 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: HOAI LPH 1-4, Stufe 2: HOAI LPH 5-8 und Stufe 3: HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Magistrat der Stadt NiddaNiddaFrist: 27. Juli
Neubau Feuerwehrhaus Ober-Lais, Nidda
Die Stadt Nidda plant den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Ober-Lais. Auf Basis einer vorangegangenen Standortuntersuchung wurde ein Grundstück südlich von Ober-Lais bzw. nördlich von Unter-Lais nahe dem Friedhof ausgewählt; das Planungsrecht ist über den Bebauungsplan OL 9 "Feuerwehrhaus Ober-Lais" gesichert. Es ist vorgesehen, das Gebäude in einer einstöckigen Bauweise zu errichten. Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst eine Nettofläche von 490,00 m², die Baukosten KG 200-400 betragen 3,12 Mio. Euro brutto; für die KG 500 sind 375.000 Euro brutto vorgesehen. Ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Baugrundvorbereitung) gemäß HOAI §34, der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI §39 sowie die Brandschutzplanung gemäß AHO Heft Nr. 17. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1: HOAI LPH 1-4, Stufe 2: HOAI LPH 5-8 und Stufe 3: HOAI LPH 9. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der Baubeginn in 2027 erfolgt (Vorgabe Förderbescheid) und die Übergabe des fertiggestellten Projekts an den Nutzer Ende 2029 sichergestellt ist. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollen Grundlage von Planungsentscheidungen werden; der Aufwand für die Bereitstellung von entsprechenden Planungsdaten ist einzukalkulieren. Das Bauvorhaben wird durch das Land Hessen im Rahmen der Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie - BSFRL) mit einer Zuwendung gefördert. Planung und Ausführung des Feuerwehrhauses müssen in allen Belangen den Anforderungen des Förderbescheids einschließlich sämtlicher Nebenbestimmungen entsprechen. Vom erfolgreichen Bieter wird eine konzeptionell kompetente Beratung sowie ein in allen Leistungsphasen besonderes fachliches Engagement erwartet. - Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFulda
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz - Architektenleistung
Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen. - Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: o ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt, o ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmen für die Freianlagenplanung, o eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 2 (Restleistungen) und 3+4 (vollständig), einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI - Die Planung und Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung inkl. Küchentechnik (KG 600) soll vom Architekten geplant und betreut werden - Die Küchenplanung einschließlich Ausstattungskonzept und Abstimmung der erforderlichen technischen Anschlüsse ist Bestandteil der Objektplanung. Die Planung der technischen Medienanschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Fachplanern der Technischen Ausrüstung. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vorliegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029 - Interkommunale Vergabestelle des Landkreise Fulda im Auftrag der Stadt TannFuldaFrist: 21. Juli
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz - Architektenleistung
Beschreibung: Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen. - Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: o ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt, o ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmen für die Freianlagenplanung, o eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 2 (Restleistungen) und 3+4 (vollständig), einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI - Die Planung und Beschaffung der Einrichtung und Ausstattung inkl. Küchentechnik (KG 600) soll vom Architekten geplant und betreut werden - Die Küchenplanung einschließlich Ausstattungskonzept und Abstimmung der erforderlichen technischen Anschlüsse ist Bestandteil der Objektplanung. Die Planung der technischen Medienanschlüsse erfolgt in Abstimmung mit den Fachplanern der Technischen Ausrüstung. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vorliegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029 - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Wasserburg a. Inn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.